Vorlage an den Landrat


2. Rahmenbedingungen

2.1 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen


Das Budget 2004 geht von vorsichtig optimistischen Prognosen für die Konjunkturentwicklung aus. Nach der Schwächephase der schweizerischen Konjunktur im laufenden Jahr wird für 2004 mit einer moderaten Belebung gerechnet. Das erwartete reale BIP-Wachstum von 1.4 Prozent wird unterstützt durch steigende Exporte und die allgemein verbesserten wirtschaftlichen Aussichten. Trotzdem wird sich die hohe Arbeitslosenquote nur mit einer zeitlichen Verzögerung zurückbilden, und für 2004 darf nicht von einem substanziellen Rückgang der Arbeitslosenzahlen ausgegangen werden. Die Teuerung (Konsumentenpreisindex) wird auf tiefem Niveau verharren, währenddem bei den Zinsen ein mässiger Anstieg erwartet wird. Das Budget 2004 geht von den folgenden volkswirtschaftlichen Eckwerten aus (bei den Annahmen handelt es sich um Jahresdurchschnittswerte):


Quelle: Prognoseinstitute und Banken


Die Annahmen zum realen Wirtschaftswachstum für das kommende Jahr decken sich ungefähr mit den zur Zeit von Prognoseinstituten und Banken veröffentlichten Werten.




2.2 Finanzlage des Bundes und der Kantone


Der Voranschlag 2004 des Bundes steht unter dem Zeichen des Entlastungsprogramms 2003 und der Schuldenbremse. Die Umsetzung der Vorwirkungen des Entlastungsprogramms 2003 (Entlastung von 800 Mio. Franken) und die Kreditsperre von 1.5 Prozent haben die Ausgaben auf dem Niveau des Vorjahresbudgets stabilisiert. Wegen der rückläufigen Bundeseinnahmen hat die Landesregierung den eidgenössischen Räten trotzdem ein stark defizitäres Budget mit einem Ausgabenüberschuss von rund 3.5 Milliarden Franken vorgelegt. Davon sind etwa 500 Mio. Franken durch die schwache Konjunktur bedingt. Deshalb erfüllt das Budget 2004 des Bundes die Anforderungen der Schuldenbremse, die ein strukturelles Defizit von 3 Milliarden Franken zulässt.


Wegen den schlechten Perspektiven im Finanzplan 2004 - 2007 besteht beim Bund weiterhin Handlungsbedarf zur Beseitigung des strukturellen Defizits. Das Entlastungsprogramm 2003 gibt einen Abbaupfad vor, der ein strukturelles Defizit von 2 Milliarden Franken für 2005 und von 1 Milliarde Franken für 2006 zulässt. Ab 2007 muss das strukturelle Defizit restlos beseitigt sein. Dies kann nur erreicht werden, wenn die eidgenössischen Räte den Vorschlägen des Bundesrates zur Reduktion des Ausgabenwachstums zustimmen. Insbesondere soll der Bundesanteil an den AHV/IV-Mehrwertsteuerprozenten unverändert bleiben und beim Sozialziel in der Krankenversicherung sollen National- und Ständerat einer für den Bundeshaushalt tragbaren Lösung zustimmen.


Die Finanzen der Kantone zeigen für die kommenden Jahre ebenfalls eine deutliche Verschlechterung auf. Es zeichnet sich eine Stagnation oder gar ein Rückgang der Einnahmen ab, während das Ausgabenwachstum ohne entsprechende Korrekturmassnahmen ungebrochen anhalten wird. Das Resultat sind steigende Defizite in den Kantonshaushalten, wobei die finanzielle Entwicklung in einzelnen Kantonen unterschiedlich verlaufen wird.


Die Kantonsfinanzen werden in den kommenden Jahren stark belastet werden vom Entlastungsprogramm 2003 und vom Steuerpaket des Bundes (Revision Ehepaar- und Familienbesteuerung, Wohneigentumsbesteuerung und Umsatzabgabe) sowie von der zweiten Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung. Nach Schätzungen der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz belaufen sich die Mehrkosten der KVG-Revision für die Kantone auf 750 bis 850 Mio. Franken pro Jahr. Es ist davon auszugehen, dass der Systemwechsel bei der Prämienverbilligung mit der Einführung eines Sozialziels die Kantone zusätzlich belasten wird. Es liegen jedoch noch keine verlässlichen Kostenschätzungen dazu vor.


Wegen den negativen finanziellen Aussichten haben verschiedene Kantone Sanierungsmassnahmen eingeleitet oder bereits beschlossen, unter anderem die Kantone Basel-Stadt, Zürich, Graubünden und Aargau. Das Parlament des Kantons Graubünden hat beispielsweise ein Sparprogramm beschlossen, das von 2004 bis 2007 Ausgabenkürzungen von jährlich 90 Mio. Franken vorsieht.




2.3 Finanzlage der Baselbieter Gemeinden


Die Finanzen der Baselbieter Gemeinden sind mit wenigen Ausnahmen weiterhin gut. Viele Gemeinden können neben Ertragsüberschüssen zusätzliche Abschreibungen in ihren Rechnungen vornehmen.


Der Selbstfinanzierungsgrad der Gemeinden übersteigt denjenigen des Kantons, und die Einwohnergemeinden sind in der Lage, einen grösseren Anteil ihrer Investitionen aus eigener Kraft zu finanzieren. Aufgrund der stabilen Finanzlage besteht bei den Gemeinden kaum Anlass zu Steuerfusserhöhungen. Im Jahr 2003 haben insgesamt 6 Gemeinden den Steuerfuss gesenkt, 5 Gemeinden haben diesen erhöht. Im Mittel aller Gemeinden ist der Steuerfuss konstant geblieben, und für das kommende Jahr ist die Wahrscheinlichkeit für grössere Erhöhungen als gering einzustufen.


Neue Herausforderungen stellen sich den Gemeinden unter anderem bei der Umsetzung des neuen Bildungsgesetzes, beim Aufbau und Ausbau von familienergänzenden Betreuungsmassnahmen (in Zusammenarbeit mit Kanton und Wirtschaft) sowie bei der Umsetzung der Neukonzeption des Bevölkerungsschutzes und der Armee in betrieblicher, organisatorischer und rechtlicher Hinsicht.




2.4 Besondere Einflussfaktoren im Budget 2004


Der Kantonshaushalt des Kantons Basel-Landschaft wird durch Faktoren beeinflusst, die von übergeordnetem Recht (Bundesrecht oder interkantonales Recht) herrühren und kurzfristig nicht beeinflussbar sind.


Der Voranschlag 2004 ist gleichzeitig durch die Umsetzung des revidierten Finanzausgleichs Kanton-Gemeinden sowie neue oder erweiterte Aufgaben gekennzeichnet, die in der Kompetenz des Kantons liegen. Der revidierte Finanzausgleich ist am 1. August 2003 in Kraft getreten.


Der Saldo der Laufenden Rechnung verschlechtert sich infolge besonderer Einflussfaktoren aus übergeordnetem Recht und neuer oder erweiterter Aufgaben aus kantonalem Recht gegenüber dem Budget 2003 um insgesamt 56.7 Mio. Franken:


Übergeordnetes Recht führt zu einer Mehrbelastung von 27.2 Mio. Franken; diese Sonderfaktoren und ihre Auswirkung auf den Saldo der Laufenden Rechnung 2004 werden in Kapitel 2.4.1 dargestellt. Kapitel 2.4.2 vermittelt eine Übersicht über die Auswirkung neuer oder erweiterter Aufgaben, die in der Kompetenz des Kantons liegen; diese führen zu einer Mehrbelastung des Finanzhaushalts von 29.5 Mio. Franken.




2.4.1 Auswirkungen von Bundesrecht und interkantonalem Recht auf das Budget 2004


Der Saldo der Laufenden Rechnung verschlechtert sich gegenüber dem Budget 2003 aufgrund von nicht oder nur teilweise beeinflussbaren Faktoren, die von übergeordnetem Recht herrühren, um gesamthaft 27.2 Mio. Franken. Bei der Erhöhung des Beitrags an die Universität Basel und bei der Anschubfinanzierung ETH Institut für Systembiologie handelt es sich nicht um gebundene Ausgaben, da ein Entscheidungsspielraum besteht.


Das Bundesrecht führt zu einer Mehrbelastung von 17.5 Mio. Franken, interkantonale Vereinbarungen verschlechtern den Saldo der Laufenden Rechnung 2004 um 9.7 Mio. Franken. Nachfolgend sind die einzelnen Faktoren und ihre Auswirkungen auf den Saldo der Laufenden Rechnung 2004 in Mio. Franken aufgeführt (3) : Die Zurückstufung der Finanzkraft um vier Indexpunkte führt zu einer Entlastung von rund 7 Mio. Franken. Diese Saldoverbesserung ist in den untenstehenden Werten bereits enthalten.


Zu beachten ist dabei, dass in diesen Zahlen keine Auswirkungen des Entlastungsprogramms 2003 des Bundes auf das Budget 2004 enthalten sind. Im Entlastungsprogramm 2003 sind namhafte Ausgabenkürzungen bzw. Mehreinnahmen vorgesehen, die den kantonalen Finanzhaushalt ohne Gegenmassnahmen ab dem Jahr 2005 mit rund 14 Mio. Franken jährlich zusätzlich belasten.




2.4.2 Auswirkungen neuer und erweiterter Aufgaben auf das Budget 2004


Der Saldo der Laufenden Rechnung verschlechtert sich gegenüber dem Budget 2003 aufgrund von neuen und erweiterten Aufgaben, die in der Kompetenz des Kantons liegen, um gesamthaft 29.5 Mio. Franken.


Der revidierte Finanzausgleich Kanton-Gemeinden wirkt sich gegenüber dem Vorjahresbudget 2003 mit einer Mehrbelastung von 18.1 Mio. Franken aus. Diese Mehrbelastung resultiert einerseits aus der veränderten Verbuchungspraxis, andererseits aus einer Zunahme der Leistungen bei den Sozialwerken und den Schulen. Die Berechnungen für die Revision des Finanzausgleichs bezogen sich auf die Finanzausgleichsjahre 1998 bis 2000 und basierten auf den Gemeinderechnungen. Bei den Auswirkungen auf den Staats- bzw. die Gemeindehaushalte können sich beim gleichen Rechnungsjahr erhebliche Abweichungen ergeben. Grund dafür sind die unterschiedlichen Abgrenzungen einerseits in den Modellrechnungen und andererseits in der Buchungspraxis der Staatsrechnung.


Neue und erweiterte Aufgaben der Direktionen belasten den Saldo der Laufenden Rechnung 2004 um zusätzliche 11.4 Mio. Franken. Nachfolgend sind die Auswirkungen des revidierten Finanzausgleichs und der neuen oder erweiterten Aufgaben der Kantonsverwaltung auf den Saldo der Laufenden Rechnung 2004 in Mio. Franken aufgeführt (4) . Die Liste der neuen oder erweiterten Aufgaben beschränkt sich auf die gewichtigsten Positionen, die den Saldo der Laufenden Rechnung 2004 um mehr als 1 Mio. Franken verändern.




2.5 Entlastungsmassnahmen der kantonalen Verwaltung


Aufgrund des unbefriedigenden Saldos der Laufenden Rechnung hat der Regierungsrat im Rahmen des Budgetprozesses die Direktionen beauftragt, für 2004 Entlastungsmassnahmen einzuleiten. Dank den von den Direktionen eingeleiteten und umgesetzten Massnahmen kann der Saldo der Laufenden Rechnung 2004 um insgesamt 20.1 Mio. Franken entlastet werden. Im Hinblick auf das Budget 2005 werden im Rahmen einer generellen Aufgabenüberprüfung weitere Entlastungen gesucht.


Nachfolgend werden die Entlastungsmassnahmen direktionsweise aufgeführt.


Bei der Finanz- und Kirchendirektion wurden Entlastungen des Budgets 2004 von gesamthaft 5.8 Mio. Franken mit den folgenden Massnahmen umgesetzt:


Bei der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion wurden Entlastungsmassnahmen in der Höhe von 1.06 Mio. Franken umgesetzt:


Die Bau- und Umweltschutzdirektion hat das Budget 2004 um gesamthaft 2 Mio. Franken entlastet. Die wesentlichsten Leistungskürzungen betreffen den baulichen Unterhalt im Hoch- und Tiefbau. Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit sollte dieses tiefe Unterhaltsniveau langfristig erhöht werden. Weiter betrifft es den öffentlichen Verkehr, bei welchem insbesondere im Bereich der Tangential-Bus-Linien Fahrplanangebote zurückgenommen werden müssen. Schliesslich betrifft es im Bereich Umweltschutz alle beteiligten Dienststellen mit Leistungskürzungen, insbesondere die Verschiebung der Ausrichtung von Beiträgen an Naturschutz im Wald um ein Jahr.


Bei der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion wurden Entlastungsmassnahmen in der Höhe von 3.9 Mio. Franken umgesetzt. Der Personalaufwand konnte in bestimmten Bereichen infolge von Aufgabenreduktionen und von Aufgabenverlagerungen herabgesetzt werden (Amt für Militär- und Bevölkerungsschutz, Pass-und Patentbüro). Durch den Wegfall der Beiträge an die Gemeinschaftsschiessanlagen sowie durch die Verringerung des Sachaufwands beim Amt für Bevölkerungsschutz konnten die Kosten gegenüber dem Budget 2003 um insgesamt 870'000 Franken gesenkt werden. Auf der Ertragsseite resultiert eine Steigerung von insgesamt 3.1 Mio. Franken (Anpassung der Verordnung zum Zivilrecht, Einführung von Führerausweisen im Kreditkartenformat und von Wunschkontrollschildern, Bussen infolge von verstärkten Verkehrskontrollen).


Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion hat Entlastungen des Budgets 2004 von 7.25 Mio. Franken realisiert. Es wurden die folgenden Massnahmen umgesetzt:



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Fussnoten:


3 Positives Vorzeichen: Saldoverbesserung (Mehrertrag oder Minderaufwand); negatives Vorzeichen: Saldoverschlechterung (Minderertrag oder Mehraufwand).


4 Positives Vorzeichen: Saldoverbesserung (Mehrertrag oder Minderaufwand); negatives Vorzeichen: Saldoverschlechterung (Minderertrag oder Mehraufwand).