Vorlage an den Landrat


1. Zusammenfassung

Das Kantonalbankgesetz wurde letztmals im Jahre 1999 geändert. Damals ging es vor allem um die Unterstellung der Bank unter die Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission; gleichzeitig wurden einige weitere Änderungen vorgenommen, die allein allerdings nicht so dringlich gewesen wären.


Bei der Beratung der letzten Gesetzesänderung wurde darauf hingewiesen, dass infolge des eiligen Verfahrens eine Gesamtrevision nicht vorgenommen werden könne, dies aber möglichst rasch nachgeholt werden solle. Dies soll jetzt verwirklicht werden. Ein parlamentarischer Vorstoss zur Frage der Oberaufsicht und Aufsicht über die Bank war schon 1995 eingereicht worden.


Im vorliegenden Entwurf für eine Totalrevision des Kantonalbankgesetzes werden einige Grundsatzfragen diskutiert. Es handelt sich um die folgenden Fragenkomplexe:


Der Basellandschaftlichen Kantonalbank soll es mit dem neuen Gesetz ermöglicht werden, ihre erfolgreiche Tätigkeit im Kanton und der Region im heutigen Umfeld und auch in der Zukunft fortzusetzen. Sie soll dabei nach modernen Grundsätzen von fachlichen und politischen Behörden begleitet werden.



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