Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Gesamtrevision des Gesetzes über die Basellandschaftliche Kantonalbank | |
| vom: | 23. September 2003 | |
| Nr.: | 2003-228 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Die Basellandschaftliche Kantonalbank
4.1 Geschäftliche Entwicklung
Die Geschäfte der Basellandschaftlichen Kantonalbank haben sich in den letzten Jahren im traditionellen Geschäft trotz grösserer Turbulenzen in den Hauptsegmenten stetig entwickelt.
Im Vordergrund steht seit eh und je das Grundpfandgeschäft. Die Kantonalbank hat im Kanton einen sehr hohen Marktanteil an Hypotheken (rund 60 Prozent) und hat diesen erreicht gegen scharfe Konkurrenz. Die Hypothekardarlehen haben sich seit 1992 auf über 10 Milliarden Franken verdoppelt.
Auf der Finanzierungsseite konnten die Spareinlagen seit Jahren ähnlich hoch gehalten werden (nämlich knapp unter 4 Milliarden Franken), obwohl seit 1996 als neues Anlageinstrument die Fonds dazugekommen sind, die von 0.5 Milliarden auf nun fast 2 Milliarden Franken gestiegen sind. Der Anteil der Kassenobligationen sinkt stetig und fast dramatisch; wurden Ende 1992 noch über 2 Milliarden an Beständen ausgewiesen, so waren es zehn Jahre später nur noch etwas über 800 Millionen Franken.
Das Zinsgeschäft bildet den traditionellen hauptsächlichsten Ertragsfaktor auch der Basellandschaftlichen Kantonalbank. Der Zinserfolg stieg von 162 Millionen Franken in 1992 - nach einem Tiefpunkt bei 129 Millionen in 1994 - auf schliesslich 208 Millionen Franken in 2001.
Die geschäftliche Entwicklung der Kantonalbank erhielt in der ersten Hälfte der 90er-Jahre einen kräftigen Impuls durch den strategischen Entscheid, in Ergänzung zum traditionellen Zinsgeschäft das Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsgeschäft als zweites Ertragsstandbein gezielt auf- und auszubauen.
In der Folge entstanden in den Niederlassungen Liestal, Sissach, Muttenz, Binningen und Arlesheim Finanzzentren mit den notwendigen personellen und materiellen Ressourcen; mit dem Übertritt des Laufentals zum Kanton Basel-Landschaft kam als sechstes Finanzzentrum die Niederlassung Laufen hinzu. In Basel wurde eine besondere Einheit für Private Banking eröffnet. Der Erfolg des Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft entwickelte sich mit kräftigen jährlichen Zuwachsraten nach oben. Zwischen 1994 und 2000 wuchsen die entsprechenden Erträge von rund 30 Millionen Franken im Jahr 1994 auf rund 70 Millionen Franken im Rekordjahr 2000.
Im Jahre 2000 wurde die ATAG Asset Management (AAM) übernommen, die sich auf das Privatanlagegeschäft spezialisiert hatte; sie wurde als eigenständig bleibendes Unternehmen in die Kantonalbank eingegliedert, die damit Konzernstrukturen erhielt. Trotz der im Jahr 2001 deutlich ungünstigeren äusseren Rahmenbedingungen setzte die AAM ihre gezielte Expansion fort. Nach neuen Niederlassungen in Luzern und Aarau wurde die Niederlassung St. Gallen eröffnet. Die AAM ist damit in der Schweiz (mit Ausnahme des Tessins) flächendeckend präsent.
Im Jahr 2001 kamen zwei weitere AAM-Tochtergesellschaften hinzu: die Vermögensverwaltungsfirma Gräff Capital Management AG (GCM) in Zürich sowie die ATAG Private Client Services AG (ATAG PCS) in Basel.
Die vom Konzern Basellandschaftliche Kantonalbank verwalteten Vermögen beliefen sich Ende 2001 auf 17 Milliarden Franken. Auf das Stammhaus allein entfielen davon rund 11 Milliarden, auf AAM 6 Milliarden.
Die Ertragslage der Bank widerspiegelt ungefähr die konjunkturelle Entwicklung. Der Betriebsertrag ging Mitte der Neunzigerjahre zurück und erholte sich anschliessend kräftig; ähnlich verlief die Entwicklung des Bruttogewinns. Die Politik der ausreichenden Vorsorge (Wertberichtigungen, Rückstellungen und Verluste) liess eine stetige Entwicklung des gezeigten Reingewinns zu. Er stieg von 33 Millionen Franken in 1992 auf 72 Millionen Franken - verzweieinhalbfachte sich also.
Die im Kantonalbankgesetz vorgesehene Gewinnverteilungspolitik widerspiegelt eine gesunde Zurückhaltung, indem die Reserven der Bank recht grosszügig dotiert werden. Trotzdem erhalten - neben der Verzinsung des Dotationskapitals - auch die Zertifikatsinhaber und der Kanton steigende Ausschüttungen.
Die eigenen Mittel der Bank sind - verglichen mit den Anforderungen der Eidgenössischen Bankenkommission - komfortabel.
Im hier betrachteten Jahrzehnt haben sich im regionalen Banksektor grosse Veränderungen abgespielt. So gibt es noch zwei Grossbanken, und die Anzahl der Geschäftsbanken ist gesunken; zur Zeit sind neben den Kantonalbanken und den Raiffeisenbanken lediglich noch die Migrosbank und Coop-Bank (zur Basler Kantonalbank gehörig) als Universalbanken tätig.
4.2 Entwicklung der Kooperationen
Im Jahr 1998 stellte die Basellandschaftliche Kantonalbank ihre gesamte Bankinformatik auf das System der Real Time Center AG (RTC) um und lagerte sie in deren Rechenzentrum in Bern aus. Dieses Outsourcing erfolgte aus der Erkenntnis heraus, dass selbst eine grössere Kantonalbank, wie die Basellandschaftliche sie darstellt, die kritische Grösse für den Betrieb und vor allem die weitere Entwicklung einer eigenen Bankinformatik nicht erreicht. Die Kooperation mit der RTC brachte die Bank in einen Informatikverbund mit den Kantonalbanken von Basel, Bern, Aargau und Jura sowie mit der Migrosbank. Mit der identischen Softwarelösung "IBIS" (für "integriertes Bank-Informations-System"), aber in einem separaten Rechenzentrum, werden die Geschäfte der RBA (Regionalbanken) abgewickelt.
Aus der Migration in die RTC und der Kooperation mit der Basler Kantonalbank ergab sich im gleichen Jahr die Gründung des Verarbeitungszentrums Sourcag AG in Münchenstein, das den beiden Banken zu gleichen Teilen gehört.
Rückblickend darf festgestellt werden, dass beide Schritte richtig waren. Die RTC befindet sich in einer permanenten Weiterentwicklung, in deren Kosten sich die beteiligten Partner teilen. Die Sourcag besorgt heute eine effiziente und qualitativ hochstehende Verarbeitung des Zahlungsverkehrs - eines klassischen Massengeschäfts - und der Wertschriftenabwicklung. Noch nicht realisiert werden konnte die Beteiligung eines weiteren Partners; mittelfristig bleibt dies aber ein Ziel.
Kooperationen finden im weiteren auf speziellen Gebieten mit den Gemeinschaftswerken der Kantonalbanken statt, wobei hier insbesondere die Fondsgesellschaft Swissca zu erwähnen ist. Die Kooperation mit der AAM steht im besonderen Verhältnis der 100-prozentigen Beteiligung; sie umfasst vor allem die Zusammenarbeit im Hintergrund des Kerngeschäfts Vermögensverwaltung (Marktrecherchen, Strategiefragen) und im Aufbau des gegenseitigen Produktevertriebs. Die AAM betreibt aber ihre eigene, auf ihr Kerngeschäft fokussierte Informatik.
4.3 Entwicklung der kantonalen Gesetzgebung
Wie bereits erwähnt (s. oben 2.) ist das Basellandschaftliche Kantonalbankgesetz aus damals aktuellem Anlass in den Jahren 1998 / 1999 einer Teilrevision unterzogen worden.
Dabei standen die nachfolgenden Anliegen im Vordergrund.
4.3.1 Aufsicht durch die Eidgenössische Bankenkommission
Mitte der Neunzigerjahre begannen Regierungsrat und Bankbehörden Aufsicht und Kontrollen im Bereich der Geschäftstätigkeit der Basellandschaftlichen Kantonalbank zu verstärken. Erstmals für 1997 wurde anstelle der traditionellen regierungsrätlichen Kontrollstelle und der externen Kontrollstelle eine den bankengesetzlichen Erfordernissen entsprechende und anerkannte Revisionsstelle eingesetzt.
Der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) wurde beantragt, die Kantonalbank deren Aufsicht zu unterziehen. Die Kommission verfügte mit Schreiben vom 28. April 1998 die Unterstellung; sie wies darauf hin, dass sowohl das Kantonalbankgesetz wie auch das Geschäftsreglement der Bank ohne Zeitverzug den neuen Gegebenheiten anzupassen wären. Dazu war eine Gesetzesänderung nötig.
Hauptsächlich deshalb wurde mit Vorlage 1998-243 eine Teilrevision des Kantonalbankgesetzes beantragt mit einer entsprechenden Ergänzung von § 12 durch Absatz 3 sowie von § 18 betreffend externe und interne Revision.
4.3.2 Festgestellte Gesetzesmängel
Die 1997 neu eingesetzte bankengesetzliche Revisionsstelle hatte in ihrem Revisionsbericht zwei Mängel im bestehenden Kantonalbankgesetz festgehalten: Einmal waren Differenzgeschäfte gemäss § 5 des damals gültigen Kantonalbankgesetzes untersagt; auch bestand keine ausreichende Rechtsgrundlage für Auslandgeschäfte der Bank. Diese Mängel wurden mit einer Neuformulierung von § 5 des Gesetzes beseitigt.
Gleichzeitig wurde § 20, der sich auf Ausstand und Verantwortlichkeit bezieht, ergänzt.
4.3.3 Anforderungen vom reglementarische Umfeld
Den Erfordernissen folgend, denen wegen der Unterstellung unter die Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission zu entsprechen war, und im Einklang mit den Bestrebungen, die internen und externen Kontrollen zu verbessern, gab sich anschliessend an die Gesetzesteilrevision die Basellandschaftliche Kantonalbank eine Reihe von Reglementen und passte bestehende den neuen Bedingungen an. Darunter sind zu nennen das Geschäftsreglement (nach Genehmigung durch den Landrat vom Regierungsrat auf den 1. August 1999 in Kraft gesetzt), das Leitbild der Bank (19. Dezember 2000), das Reglement zur Risikopolitik (vom Bankrat beschlossen am 18. September 2000), das Reglement über das Kontrollwesen (vom Bankrat in Kraft gesetzt per 1. Oktober 1999), das Reglement über Finanzanlagen / Handelsbuch (vom 1. Dezember 2000), das Reglement über Finanzanlagen / Bankenbuch (in Kraft seit dem 31. März 2000), das Reglement zu Asset & Liability Management (ab gleichem Datum gültig), das Reglement über das Länderrisiko (ebenfalls mit gleichem Datum).
Die Bank hat sich also ein umfangreiches regulatorisches Kleid gegeben.
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