Vorlage an den Landrat


1. Zusammenfassung

Der Bevölkerungsschutz trägt der Neuausrichtung der Sicherheitspolitik Rechnung. Das Schwergewicht liegt auf der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen. Massnahmen für den Kriegsfall werden hauptsächlich während des Aufwuchses getätigt. Der Bevölkerungs-schutz ist ein Verbundsystem für die besondere und ausserordentliche Lage. Er besteht aus den fünf Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Werke und Zivilschutz. Wenn mehrere Partnerorganisationen während längerer Zeit im Einsatz stehen oder Teile der Bevölkerung durch das Ereignis betroffen sind, übernimmt ein Führungsstab die Koordination und die Führung.


Für den Bevölkerungsschutz sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Sie tragen auch die entsprechenden Kosten. Der Bund trifft Anordnungen für den Fall von erhöhter Radioaktivität, für Notfälle bei Stauanlagen, bei Epidemien und Tierseuchen sowie für den Fall eines bewaffneten Konfliktes. Für diese Fälle trägt er konsequenterweise die Kosten.


Das vorliegende Baselbieter Konzept über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz basiert ebenfalls auf dem Grundsatz der Zuständigkeitsfinanzierung. Somit tragen die vorwiegend durch Alltagsereignisse geforderten Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr und Rettungssanität ihre Kosten für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft selbst. Für den Zivilschutz und die Führungsstäbe, die hauptsächlich bei Grossereignissen und Katastrophen zum Einsatz gelangen, teilen sich Kanton und Gemeinden die Zuständigkeiten und somit auch die Finanzierung.


Der Kanton mit seinen professionellen Strukturen und Infrastrukturen ist für die Ausbildung der Angehörigen der Stäbe sowie des Zivilschutzes zuständig. Die Gemeinden sind für ihre organisatorische, personelle und materielle Einsatzbereitschaft und die regelmässigen Trainings verantwortlich.


Das heutige Schutzbautenkonzept, jedem Einwohner ein Schutzplatz, wird beibehalten. An der Baupflicht von Schutzräumen wird somit wo notwendig festgehalten. Im Rahmen der Zuständigkeitsregelungen zwischen Bund und Kanton respektive Kanton und Gemeinden ergeben sich Finanzierungsverschiebungen. Für die Erstellung und Werterhaltung der Schutzräume sind die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer oder die Gemeinden zuständig. Die Erstellung und Erneuerung von Schutzanlagen übernimmt der Bund, für den Unterhalt zeichnen allerdings die Gemeinden verantwortlich. Sie werden dafür vom Bund angemessen entschädigt.


Die konsequente Aufgabenteilung zwischen Bund, Kanton und Gemeinden führt bei den Stäben und dem Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft zu Kostenverschiebungen. Der Kanton wird zukünftig jährlich mit ca. CHF 780'000.-- mehr belastet, die Gemeinden hingegen mit ca. CHF 1'850'000.-- entlastet. Im Zivilschutz werden keine Bundes- und Kantonssubventionen mehr entrichtet.



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