Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft | |
| vom: | 9. September 2003 | |
| Nr.: | 2003-205 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Schwerpunkte der Ausgaben, welche die Partnerorganisationen für ihre Aufgaben verwenden, sind unterschiedlich. Die Kosten der Polizei, der Feuerwehr, des Gesundheitswesens und der technischen Betriebe und Werke sind weitgehend von den täglichen Aufgaben und der Bewältigung von Alltags- und Grossereignissen bestimmt. Der Kostenanteil, der darüber hinaus zusätzlich für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausgegeben wird, ist gering.
An der Art der Finanzierung und an den Kosten dieser Partnerorganisationen wird sich durch den Bevölkerungsschutz grundsätzlich nichts ändern, wohl aber beim Zivilschutz.
| Kanton Basel-Landschaft
(Tausend Franken/Jahr) |
Gemeinden Basel-Landschaft
(Tausend Franken/Jahr) |
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| 2000 | künftig | Veränderung | 2000 | künftig | Veränderung | |
| Alarmierungs- systeme |
8 | 60 | + 52 | 180 | 160 | - 20 |
| Ausbildung Stäbe |
251 | 458 | + 207 | 106 1) | 349 | + 243 |
| Koordination Bevölkerungsschutz | 824 | 846 | + 22 | 80 | + 80 | |
| Veränderungen Total |
1083 | 1364 | 281 | 286 | 589 | 303 |
1) Schätzung
Wegen den notwendigen regelmässigen Trainings der Stäbe werden die Kosten bei den Gemeinden um Fr. 243'000.-- ansteigen. Die heutigen minimalsten Aufwändungen genügen nicht mehr, um eine wirkungsvolle Führung bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen sicher zu stellen.
Die jährlichen kantonalen Mehraufwendungen von Fr. 207'000.-- für die Ausbildung der Stäbe begründen sich einerseits durch die Implementierung von Schadenplatzkommandos, andererseits durch die neue, konsequente Anwendung der Zuständigkeitsfinanzierung. Der Kanton ist für die Grund- und Stabsausbildung, die Gemeinden sind für die Einsatzbereitschaft (Trainings und Übungen) zuständig.
Bisher hat sich der Bund und der Kanton an den Kosten des Zivilschutzes der Gemeinden beteiligt. Die Kosten werden künftig von der zuständigen Instanz in vollem Umfang getragen. Der Kanton und die Gemeinden tragen somit die Kosten für Katastrophen und Notlagen, der Bund für den Fall eines bewaffneten Konflikts, von Gewalt unterhalb der Kriegsschwelle, von erhöhter Radioaktivität, von Notfällen bei Stauanlagen, Epidemien und Tierseuchen.
Gemeinden, die angesichts der absehbaren Neuausrichtung verschiedene Aufgaben zurückgestellt haben, müssen mit Mehrausgaben rechnen. Die Entlastung beim Schutzanlagenbau führt beim Kanton und den Gemeinden zu Ausgabenreduktionen. Ebenfalls zu einer Ausgabenreduktion bei den Gemeinden führt die Umlagerung der Zivilschutzadministration primär auf die Zivilschutzkompanie, im weitern auf den Kanton. Mit dem heute vorhandenen Material können die Gemeinden in den nächsten zehn Jahren ihre Bedürfnisse decken. Mehrausgaben im Bereich des Materials sind dann gegenüber heute zu erwarten.
Der Arbeitsausfall der Schutzdienstpflichtigen infolge Dienstleistung wird weiterhin gemäss der Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt.
Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer tragen weiterhin die Kosten für die Erstellung, die Ausrüstung und den Unterhalt der Schutzräume. Die Gemeinden tragen die Kosten für die Erstellung, die Ausrüstung und den Unterhalt ihrer Schutzräume.
Der Bund trägt die Kosten für die Erstellung, die Ausrüstung und die Erneuerung der Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen und geschützten Sanitätsstellen. Der Bund leistet einen jährlichen Pauschalbetrag an die Gemeinden zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Schutzanlagen für den Fall eines bewaffneten Konflikts.
Grafik: Übersichtstabelle Schutzbauten
1) Der Bund beteiligt sich nicht an den Landerwerbskosten, an Entschädigung für die Inanspruchnahme von öffentlichem und privatem Grund, an kantonalen und kommunalen Gebühren.
2) Die ordentlichen Unterhaltskosten werden vom Kanton oder von den Gemeinden getragen.
| Kanton Basel-Landschaft
(Tausend Franken/Jahr) |
Gemeinden Basel-Landschaft
(Tausend Franken/Jahr) |
|||||
| 2000 1) | künftig 2) | Veränderung | 2000 1) | künftig 2) | Veränderung | |
| Material | 141 | 147 | + 6 | 363 | 507 | + 144 |
| Schutzbauten-unterhalt | 36 | 36 | 0 | 466 | 320 | - 146 |
| Ausbildung | 900 | 1014 | + 114 | 2320 | 869 | - 1451 |
| Orientierung und Rekrutierung |
94 | + 94 | ||||
| Personaladmini- stration |
193 | 492 | + 299 | 1019 | 324 | - 695 |
| Planung, Umsetz- ungsüberwachung |
75 | 54 | - 21 | |||
| Veränderungen Total |
1345 | 1837 | 492 | 4168 | 2020 | - 2148 |
1) Quellen
BL: Leistungscontrolling Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (ohne Raumkosten von Fr. 460'000.--)
Gde: Daten aus den Rechnungen von 77 Gemeinden (hochgerechnet auf 86 Gemeinden)
2) Nicht enthaltene Kosten (weil unterschiedliche Voraussetzungen gegeben sind):
Investitionen in die Schutzbauten und Instandstellungen wegen mangelndem Unterhalt, Alarmierungsmittel und Systeme, Fahrzeugbeschaffungen, zusätzliche Materialbeschaffungen gemäss den Bedürfnissen der Gemeinden/Regionen, Entschädigungen für die Milizkader, Verwaltungskosten, Raumkosten.
Der Wechsel von der Beitrags- zur Zuständigkeitsfinanzierung und der grosse Personalrückbau ergeben eine markante Entlastung für die Gemeinden und eine grössere Belastung für den Kanton.
Die Gemeinden werden durch den Abbau von rund 7000 Schutzdienstpflichtigen im administrativen Bereich sowie bei den jährlichen Dienstleistungskosten entlastet. Durch die neue konsequente Anwendung der Zuständigkeitsfinanzierung wird der Kanton vollumfänglich die Ausbildungskosten der Schutzdienstleistenden tragen. Trotz der reduzierten Bestände im Zivilschutz werden durch die verlängerten Ausbildungszeiten rund 500 zusätzliche Diensttage den Kanton finanziell belasten. Für die durch den Kanton zu übernehmende Orientierung und Rekrutierung der Schutzdienstpflichtigen wird der Kanton jährlich Fr. 94'000.-- aufwenden müssen. Der Kanton muss im Rahmen der Aufgabenteilung Bund - Kanton auf jährlich rund Fr. 100'000.-- Bundessubvention verzichten.
Kostenübersicht Bevölkerungsschutz und Zivilschutz Basel-Landschaft
| Kanton Basel-Landschaft
(Tausend Franken/Jahr) |
Gemeinden Basel-Landschaft
(Tausend Franken/Jahr) |
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| 2000 | künftig | Veränderung | 2000 | künftig | Veränderung | |
| Veränderungen Bevölkerungsschutz | 1083 | 1364 | 281 | 286 | 589 | 303 |
| Veränderungen Zivilschutz | 1345 | 1663 | 492 | 4168 | 2194 | - 2148 |
| Veränderungen Total |
2428 | 3027 | 773 | 4454 | 2783 | - 1845 |
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