Vorlage an den Landrat


3. Neuerungsbedarf des kantonalen Rechts infolge Änderung der Bundesgesetzgebung

Die erwähnten Änderungen des Bundesrechts machen eine entsprechende Totalrevision des kantonalen Rechts erforderlich. Aus diesem Grund wurde unter Leitung der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion der vorliegende Entwurf für ein neues Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft erarbeitet. Die Schwer-punkte des Gesetzesentwurfes (GE) lassen sich wie folgt umschreiben:


Das neue kantonale Gesetz regelt ausschliesslich die kantonalen Bedürfnisse und vollzieht und ergänzt die Vollzugsaufgaben aus dem Bundesgesetz.



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