Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Ersatz der Audioanlage und Einbau einer elektronischen Abstimmungsanlage im Landratssaal | |
| vom: | 16. Dezember 2003 | |
| Nr.: | 2003-321 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
Dem Landrat des Kantons Basel-Landschaft wird mit dieser Vorlage beantragt, den Ersatz der Audioanlage und den Einbau einer elektronischen Abstimmungsanlage im Landratssaal vorzunehmen.
Die bestehende Audioanlage des Landratssaales wurde im Jahr 1990 in Betrieb genommen. Bedingt durch das Alter der Komponenten der Anlage und den Rückzug des Herstellers vom Markt, ist die Instandhaltung nicht mehr gewährleistet. Einzelne Bauteile sind nicht mehr erhältlich, das gesamte Handling der Einrichtung ist nur erschwert möglich. Dieser Umstand führt dazu, dass der Betrieb der Anlage in den letzten Jahren zunehmend Probleme verursachte. Dies zeigt sich in einem grösser werdenden Unterhaltsaufwand, d.h. einerseits in einem stark steigenden Ausfallrisiko - hervorgerufen durch die natürliche Abnutzung und Alterung - andererseits in der zunehmend erschwerten Ersatzteilbeschaffung. Für einen Grossteil der technischen Komponenten ist die Gebrauchs- und Funktionstauglichkeit überschritten.
Mit dem Ersatz der Audioanlage soll gleichzeitig der Einbau einer elektronischen Abstimmungsanlage realisiert werden. Die zeitgleiche Verwirklichung von Audioanlage und die Einführung eines elektronischen Abstimmungsverfahrens reduziert Kosten.
Um dieses Vorhaben zu realisieren wird ein Kredit von CHF 415'000.-- für die Erneuerung der Audioanlage im Landratssaal und von CHF 205'000.-- für den Einbau einer elektronischen Abstimmungsanlage als neue Ausgabe beantragt. Weil die neuen einmaligen Ausgaben weniger als CHF 500'000.-- betragen, unterliegen sie nicht dem fakultativen Finanzreferendum.
Finanzhaushaltsgesetz vom 18. Juni 1987, Artikel 11 "Investitionsrechnung", Absatz 1 und 2, sowie Artikel 26 "Verpflichtungskredite", Absatz 1.
3.1. Heutige Situation
Audioanlage
Die jetzige Anlage gibt immer wieder zu Reklamationen Anlass. Der Lieferant ist nicht mehr am Markt, es ist schwierig geschultes Personal für die Reparaturen zu finden. Da Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind, entfallen auf Reparatur und Unterhalt zusätzliche Kosten. Infolge fehlendem Standardmaterial müssen stets individuelle, improvisierte Lösungen gesucht werden. Das Ausfallrisiko im Betrieb ist als hoch zu bezeichnen. Zur Gewährleistung der Gebrauchstauglichkeit muss die bestehende Anlage vor jeder Sitzung auf Funktionstauglichkeit überprüft werden, die Reparatur- und Instandhaltungskosten im Jahr 2002 beziffern sich auf zirka CHF 10'000.-- mit steigender Tendenz.
Elektronisches Abstimmungsverfahren
Gelegentlich kommt es im Landrat bei Abstimmungen zu Unklarheiten über die Stimmabgabe durch Handerheben, zu Unsicherheiten über das Handmehr oder gar zu peinlichen Nachzählungen. Insbesondere bei knappen Entscheidungen vermag das Abstimmungsprozedere durch Handerheben nicht zu überzeugen.
3.2. Künftige Situation und Ziele
Mit dem Ersatz der Audioanlage können die Bedürfnisse der Landrätinnen und Landräte, der Presse und Besucher in Bezug auf Ton- und Aufzeichnungsqualität den heutigen Ansprüchen gerecht werden. Mit dem elektronischen Abstimmungsverfahren steht ein Instrument zur Verfügung, das in diversen Parlamenten sich in Bezug auf Zweckmässigkeit, Verlässlichkeit und Effizienz bewährt hat. Im Interesse eines wirkungsorientierten und transparenten Ratsbetriebes sollte auch der Landrat ein solches elektronisches Abstimmungssystem installieren.
3.3. Bisheriges Vorgehen
Am 19. September 2002 hat der Landrat mit 36:31 Stimmen das Verfahrenspostulat 2002/056 "Elektronisches Abstimmungsverfahren" von Ruedi Brassel sowie dreissig weiteren Landrätinnen und Landräten überwiesen, und damit das Büro des Landrates beauftragt eine Vorlage auszuarbeiten.
Am 12. Juni 2003 stimmte der Landrat dem Bericht 2003/129 sowie den Anträgen des Büros vom 22. Mai 2003 betreffend Ersatz der Audioanlage und dem Einbau einer elektronischen Abstimmungsanlage zu, und beauftragte den Regierungsrat dem Landrat eine Kreditvorlage für die Beschaffung dieser Anlagen zu unterbreiten.
Eine eingesetzte Arbeitsgruppe hat bei anderen Parlamenten Erkundigungen über die Beschaffung sowie die Betriebserfahrung solcher Anlagen eingezogen. Zudem wurden bestehende Anlagen im Nationalratssaal in Bern, auch im Grossratssaal des Kantons Bern, ebenfalls in den Parlamenten der Kantone Freiburg und St. Gallen besichtigt.
Aufgrund der von der Arbeitsgruppe besichtigten Systeme wird eine Lösung analog der Anlagen im Parlament des Kantons St. Gallen beantragt. Diese Anlagen erfüllen die formulierten Anforderungen und erleichtern den Parlamentsbetrieb bei Abstimmungen im angestrebten Rahmen.
Die folgenden Ziele werden abgedeckt:
- Einfache Handhabung durch die Ratsleitung und StimmenzählerInnen
- Einfache Bedienung durch die Parlamentsmitglieder
- Visualisierung, Speicherung und Ausdruck der Ergebnisse
- Möglichkeit kostengünstiger Nachrüstungen wie z.B. Video und dgl.
In Ergänzung zum Beschaffungsbeschluss sind das Landratsgesetz sowie die Geschäftsordnung des Landrates entsprechend anzupassen.
Fortsetzung >>>
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