Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaftszone: Fortführung für die Jahre 2004 bis 2008; Verpflichtungskredit | |
| vom: | 25. November 2003 | |
| Nr.: | 2003-292 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
6. Das Programm 2004 - 2008
Die Projektetappe 2004 - 2008 ist nichts Neues, sondern die Fortführung des bisherigen Naturschutzprogramms 'Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaft'. Das Programm fusst auf der Partnerschaft von Naturschutz und Landwirtschaft. Deshalb ist es erfolgreich.
Es besteht weder Anlass noch Absicht, an Zielen, Inhalten und Vollzug des Programms Wesentliches zu verändern. Im Gegenteil gilt es, die Strategie fortzuführen, die Kontinuität zu sichern und Lücken zu schliessen.
Die Qualitätserhaltung und -steigerung in den bestehenden ökologischen Ausgleichsflächen nach dem Grundsatz 'Sichern und Aufwerten' ist nach wie vor zentral, soll der erreichte Stand erhalten und der Artenschutz gewährleistet bleiben, insbesondere auch bei der Umsetzung des Bundesinventars 'Trockenwiesen und -weiden der Schweiz' (TWW).
Die Biotopvernetzung in ökologischen Defizitgebieten wird zum Schwerpunkt für die nächsten Jahre. Stehen wir heute bei einem Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen von rund 8 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche (regional 3 - 15 %), so gilt als Ziel ein Flächenanteil von rund 10 - 20 % - je nach Region und Landschaftstyp; im Schnitt von rund 12 %, das entspricht rund 2'550 Hektaren.
Artenschutz, Biotopschutz und Biotopvernetzung sind die Ziele dieses Naturschutzprogramms. Zielführend muss die Gewissheit sein, dass ökologische Ausgleichsflächen in ihrer räumlichen Anordnung und in ihrer Ausprägung ein Optimum an naturschützerischer Wirksamkeit entfalten. Der Kanton verfügt dazu über ein kantonales 'Vernetzungskonzept ökologischer Ausgleich' welches den Handlungsbedarf nach Region, Naturraum und Gemeinde detailliert ausweist. Die Kommission für ökologischen Ausgleich orientiert sich streng an diesem Vernetzungskonzept. Damit ist die Anforderung der eidgenössischen Öko-Qualitätsverordnung erfüllt.
Alle ökologischen Ausgleichflächen müssen naturschützerisch von mindestens regionaler Bedeutung (16) sein. Die Kriterien dazu sind gesetzlich festgelegt (17) ; die Kommission für ökologischen Ausgleich beurteilt sämtliche ökologische Ausgleichsflächen nach diesen Kriterien.
Das Konzept dieses Naturschutzprogramms fusst auf dem Prinzip der Freiwilligkeit: Die Landwirte entscheiden frei, ob sie ökologische Ausgleichsflächen vertraglich schützen wollen.
Die Erfolgskontrolle muss auch künftig in der Lage sein, die biologische Wirksamkeit der ökologischen Ausgleichsflächen zu beurteilen. Als botanische Expertin nimmt ein Mitglied der Kommission für ökologischen Ausgleich diese Aufgabe wahr. Spezialabklärungen werden im Rahmen von Berufspraktika getroffen.
Schliesslich orientiert die Kommission für ökologischen Ausgleich die Landwirte jährlich über Ziele und Schwerpunkte des Programms. Damit verfügen diese jederzeit über aktuelle Informationen zum Naturschutzprogramm.
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Fussnoten:
16 Naturobjekte haben regionale Bedeutung, wenn sie im kantonalen Vergleich zu anderen Objekten derselben Kategorie besonders schützenswert sind, insbesondere aufgrund ihres ökologischen, natur- und heimatkundlichen Wertes, ihrer Seltenheit oder Einzigartigkeit (§ 12 NLG BL).
17 Regierungsratsverordnung über Abgeltungsbeiträge zur Schaffung und Erhaltung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftzone