Vorlage an den Landrat


7. Kosten und Finanzierung

7.1. Kostenentwicklung und Kalkulationsgrundlagen


Die Flächen- und die Kostenentwicklung der ökologischen Ausgleichsflächen verlief in den letzten Jahren wie folgt:


Grafik: Entwicklung Ökologische Ausgleichsfläche BL


Grafik: Kosten Bewirtschaftungsbeiträge brutto


Aus diesen Grafiken wird ersichtlich:

Nach Flächentypen gewichtet, zeigt sich folgendes Bild (Stand 31.12.2002):

Für die Kostenkalkulation wird angenommen:




7.2. Prognose 2004 - 2008; Projektkosten


Der Kostenprognose liegen folgende Werte zugrunde:


gemäss folgender Tabelle:

Darauf basierend, ergeben sich folgende Jahres- und Gesamtkosten brutto 2004 bis 2008:

Zur programmgemässen Fortführung des Naturschutzprogramms 'Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaft' ist somit für die Jahre 2004 bis 2008 ein


Dank der Beiträge des Bundes an die Projektkosten (vgl. Kap. 1. & 7.3.) verbleiben dem Kanton Basel-Landschaft




7.3. Projektfinanzierung / Beiträge Dritter


Das Projekt wird als 5-jähriger Verpflichtungskredit finanziert. Der Landrat bewilligt die Bruttokosten. Die Jahrestranchen unterliegen der Genehmigung im Rahmen des jährlichen Voranschlages.


An die Projektkosten leistet der Bund folgende Beiträge :

Im Kanton Basel-Landschaft sind diese Anforderungen an die Biotopvernetzung bei programmgemässem Projektfortschritt

Im Schnitt können für die Periode 2004 - 2008 Bundesbeiträge von 79 % erwartet werden. Es ergibt sich folgende Beitrags-Bilanz:

Trotz Steigerung des Brutto-Aufwandes auf Fr. 4.15 Mio. im Jahre 2008 wirkt sich der Bundessubventionsfluss somit positiv auf die Netto-Bilanz aus


Allerdings werden die Bundesbeiträge nur unter der Voraussetzung gewährt, dass das Naturschutzprogramm gemäss dem kantonalen 'Vernetzungskonzept Ökologischer Ausgleich' ÖQV planmässig fortgeführt wird (vgl. Kap. 3.; 4.; 6.2.). In den Gebieten mit 3- resp. 6-jährigem Realisierungshorizont werden sie bei Sistierung oder Verzögerung des Naturschutzprogramms gekürzt.


Den bisherigen Subventionsfluss zeigt folgende Grafik (vgl. auch Kap 1.):


Grafik: Finanzierung Kantonale Ökobeiträge


Mit der eidgenössischen Öko-Qualitätsverordnung, und dem darauf gestützten kantonalen Vernetzungskonzept ökologischer Ausgleich, steht also ein Lenkungsinstrument zur Verfügung, welches die Fortführung und Stärkung des ökologischen Ausgleichs in der Landwirtschaft mit überproportional ansteigenden Bundesbeiträgen fördert.


Es liegt durchaus im Interesse des Kantons Basel-Landschaft, diesen Subventionsfluss zu nutzen. Er verleiht dem Naturschutzziel 'Arten- und Biotopschutz in der Landwirtschaft' eine wertvolle, sowohl ökologisch wie auch finanziell wirksame Synergie.




7.4. Folgekosten


Für bereits vorhandene ökologische Ausgleichsflächen besteht eine vertraglich festgelegte Finanzierungsverpflichtung seitens des Kantons. Im Zeitraum 2004 bis 2008 sollen die ökologischen Ausgleichsflächen auf rund 2'150 Hektaren erweitert werden. Auch für diese Flächen werden in den Anschlussjahren gleiche Jahreskosten aufzubringen sein. Dabei handelt es sich ausschliesslich um Laufende Kosten. Investitionsbedingte Folgekosten fallen deshalb nicht an.


Wie in Kap. 7.3. aufgezeigt, profitiert der Kanton bei plangemässer Fortführung des Naturschutzprogramms von massgeblich erhöhten Bundesbeiträgen, während ihm bei Sistierung des Programms auf dem status quo höhere Nettokosten erwachsen würden:


Die Folgekosten für den Kanton im Zeitraum 2004 - 2008 liegen bei planmässiger Fortführung des Programms somit um


Fr. 572'500.-- tiefer


als bei Sistierung auf dem status quo. Dies entspricht einer jährlichen Entlastung von rund Fr. 100'000.-- , gemäss folgenden Finanzierungszahlen:


Finanzierungszahlen zum Projekt Ökologischer Ausgleich 2004 - 2008 nach FHG § 35 5


Grafik: Planung der Netto-Investition 2001-2011


Grafik: Finanzierungssaldo nach Finanzplan 2001-2008



Fortsetzung >>>
Back to Top

Fussnote:


18 einschl. Lohnkosten botanische Expertin