Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaftszone: Fortführung für die Jahre 2004 bis 2008; Verpflichtungskredit | |
| vom: | 25. November 2003 | |
| Nr.: | 2003-292 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5. Das Programm bisher und heute
5.1. Naturschutz und Landwirtschaft gemeinsam
Seit 15 Jahren fördert der Kanton Basel-Landschaft ökologische Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft. Das Programm ist fest etabliert und breit akzeptiert: Rund 80 % aller Landwirte beteiligen sich, indem sie wertvolle ökologische Ausgleichsflächen sorgsam nutzen und fachgerecht pflegen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt darin, dass ihre Leistungen zugunsten der Natur angemessen abgegolten werden, und dies auf vertraglicher Basis. Nach dem Prinzip der Freiwilligkeit resultieren so ausschliesslich Win-Win-Situationen.
Mittlerweile herrscht zwischen Landwirtschaft und Naturschutz eine äusserst solide Vertrauensbasis - nicht zuletzt deshalb, weil das Programm auch verwaltungsintern zwischen dem Amt für Raumplanung und dem Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain auf partnerschaftlicher Basis getragen und realisiert wird.
5.2. Die Organisation des Programms
Das Naturschutzprogramm 'Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaft' steht unter gemeinsamer Federführung des Amtes für Raumplanung (Abteilung Natur und Landschaft) und des Landwirtschaftlichen Zentrums Ebenrain (Abteilung Landwirtschaftliche Produktion). Das Amt für Raumplanung ist für Konzeption, Fortführung, Finanzierung und Fachverantwortung zuständig; das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain ist Kontakt- und Anlaufstelle gegenüber den Landwirten und betreut den administrativen Bereich, namentlich den Schriftverkehr mit den Landwirten, den Abschluss von Bewirtschaftungsvereinbarungen und die Auszahlung der Bewirtschaftungsbeiträge.
Diese Aufgabenteilung erlaubt eine optimale Projektsteuerung und -abwicklung. Besonders vorteilhaft und effizient ist die 'Drehscheiben-Rolle', die das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain wahrnimmt: Die Landwirte treffen im Naturschutzprogramm 'Ökologischer Ausgleich' auf dieselben Strukturen und Abläufe, wie sie ihnen aus den angestammten Landwirtschaftsbereichen bekannt und geläufig sind.
Eine 5-köpfige Kommission für ökologischen Ausgleich (8) legt als Fachgremium die regionalen Schwerpunkte im ökologischen Ausgleich fest. Sie beurteilt bestehende und neu zu schaffende ökologische Ausgleichsflächen nach strengen naturschützerischen Qualitätskriterien. Anhand des floristisch-faunistischen Wertes, des Aufwertungspotenzials und der Vernetzungswirkung taxiert sie ökologische Ausgleichflächen nach ihrer naturschützerischen Bedeutung. Darauf gestützt, führt sie als Vollzugskommission die Vereinbarungsverhandlungen mit den Landwirten und überwacht zusammen mit den örtlichen Ackerbaustellenleitern die Einhaltung der Bewirtschaftungsvorschriften.
Ein Mitglied der Kommission ist als botanische Expertin (9) zuständig für die biologische Taxierung und Bewertung der Ausgleichsflächen. Die Expertin verfolgt die Entwicklung der Artenbestände in mehrjährigem Turnus anhand einer spezifischen, effizienten Feldmethodik. Damit wird laufend beurteilt, ob die vereinbarten Bewirtschaftungsvorschriften wir vorgesehen zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt führen, oder ob sie gegebenenfalls anzupassen sind. Diese Erfolgskontrolle ist deshalb zur Qualitätssicherung von ökologischen Ausgleichsflächen, aber auch des Naturschutzprogramms als Ganzes, unerlässlich.
Für spezielle Erfolgsbeurteilungen können weitere FachexpertInnen herangezogen werden. Im Rahmen von Berufspraktika (10) haben verschiedene BiologInnen und AgronomInnen Erhebungen zu Magerwiesen und -weiden, Hecken, Buntbrachen und Streuobstbeständen durchgeführt. Ihre Ergebnisse fliessen zurück in die Kommission für ökologischen Ausgleich, welche die Kriterien für den Abschluss von Bewirtschaftungsvereinbarungen bei ausgewiesenem Bedarf entsprechend anpasst.
Die Bewirtschaftungsvereinbarungen selbst werden jeweils auf eine Periode von 6 Jahren, bei neu gepflanzten Hecken von 9 Jahren abgeschlossen. Sie können jeweils um weitere Perioden verlängert werden, sofern die Werterhaltung oder -verbesserung der ökologischen Ausgleichsfläche erwiesen ist. Andernfalls werden sie nicht verlängert. Die Vereinbarungen enthalten Angaben über Lage, Grösse und Eigenschaft der ökologischen Ausgleichsflächen, Vorschriften über die Bewirtschaftung und Pflege, die Höhe der jährlich auszuzahlenden Bewirtschaftungsbeiträge (11) , eine Kündigungsklausel sowie einen Vorbehalt betreffend die Verfügbarkeit der finanziellen Mittel.
Das Naturschutzprogramm 'Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaft' stösst auf hohe Akzeptanz : Rund 80 % aller baselbieter Landwirte beteiligen sich daran. Das ist bemerkenswert, denn die kantonalen Bewirtschaftungsbeiträge für ökologische Ausgleichsflächen steuern zum landwirtschaftlichen Einkommen nur sehr marginal bei. Es weist klar darauf hin, dass unter den Landwirten heute durchaus ein solides Bewusstsein für die Natur und die Bereitschaft, sie zu erhalten, vorhanden ist. Jedoch steht und fällt diese Bereitschaft mit der Gegenleistung des Kantons, Ertragsminderungen auf ökologischen Ausgleichsflächen und den vielfach beträchtlichen Mehraufwand für die naturgerechte Bewirtschaftung finanziell abzugelten. So, wie es das Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz vorsieht.
Flächenmässig sind heute (Stand 31.12.2002) rund 1'650 ha hochwertige naturnahe Lebensräume als ökologische Ausgleichsflächen vertraglich geschützt, verteilt auf 2'100 Einzelobjekte. Das entspricht etwa 8 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Kantons.
Die flächenmässige Entwicklung der ökologischen Ausgleichsflächen zeigt die folgende Grafik:
Grafik: Entwicklung Ökologische Ausgleichsflächen BL
Wegen der naturräumlichen Verschiedenartigkeit unseres Kantons variieren die Typen der ökologischen Ausgleichsflächen, ihre Dichte, ihre Verteilung und ihre räumliche Anordnung stark von Region zu Region: Sie widerspiegeln sehr genau den unterschiedlichen Naturcharakter der einzelnen Landschaftsräume. In den Jura-Lagen des oberen Baselbietes und im Laufental sind Magerwiesen und -weiden naturgemäss stärker und grossflächiger verbreitet, während die Schwerpunkte der Streuobstbestände eher im mittleren und nördlichen Kantonsteil liegen. In den vorrangigen Ackerbaugebieten ist der Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen noch gering: Auf hochwertigen Ackerflächen Hecken, Wieslandstreifen und Buntbrachen anzulegen, bedeutet eine gewisse Schmälerung der Produktionsfläche. Die Bereitschaft dazu ist aber zunehmend (vgl. Grafik Flächenentwicklung).
Für die Beurteilung der Wirkung des Programms massgeblich ist jedoch weniger die statistische Flächenentwicklung, sondern der biologische Erfolg . Die laufende Erfolgskontrolle zeigt diesbezüglich ein sehr positives, kohärentes Bild:
Die fachgerechte Nutzung und Pflege ökologischer Ausgleichsflächen führt - mit ganz vereinzelten Ausnahmen (12) - durchwegs zur erwünschten Erhaltung und Steigerung der Artenvielfalt. Der Erfolg zeigt sich bisweilen erst nach mehreren Jahren, dann aber umso deutlicher, denn ökologische Ausgleichsflächen benötigen eine Reifungszeit: Mehrjähriger Düngeverzicht, in Kombination mit gezieltem Mäh- oder Weideregime, bringt nach 5 bis 10 Jahren die angestrebte Ausmagerung und eine signifikante Zunahme seltener und bedrohter Arten. Fachgerechter Unterhalt von Hecken und Ufergehölzen bewirkt eine vielfältige Lebensraumstruktur, wie sie für verschiedene Brutvogelarten notwendig ist. Neu angelegte Buntbrachen und Hecken in Ackerbaugebieten sind Voraussetzung überhaupt, dass diese Gebiete von spezialisierten Tieren und Pflanzen wieder besiedelt werden können.
Ausgewählte Beispiele:
| - | Im Gebiet Röti, Oltingen, wurden ehemals intensiv genutzte Wiesen und Weiden als ökologische Ausgleichsflächen ausgeschieden. Seither sind fast verschwundene Orchideen-Arten und weitere seltene Pflanzen wieder eingewandert und bilden heute stabile Populationen. |
| - | Im Leimental brüten in Ufergehölzen, welche vor wenigen Jahren durchforstet worden sind, unter anderem wieder Neuntöter und Nachtigall - seltene Vogelarten, die zuvor über Jahrzehnte aus dem Gebiet abgewandert waren. |
| - | Nachdem im südlichen Bruderholz (Gemeinden Ettingen, Therwil, Reinach, Aesch) mehrere Ausgleichsflächen (v.a. Buntbrachen und Hecken) gut vernetzt neu angelegt worden sind, hat sich der Bestand der seltenen Brutvogelarten in diesem vorrangigen Ackerbaugebiet innert 6 Jahren verdoppelt. Im Gebiet ausgestorbene Arten haben sich wieder angesiedelt. Zu erwähnen sind insbesondere seltene Arten der offenen und halboffenen Landschaft
(13)
wie Feldlerche, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen, Neuntöter, Goldammer, Hänfling oder Gartenrotschwanz. Auch der Feldhase konnte seine Bestandesdichte rund verdoppeln, sodass seine Population im Gebiet heute als gesichert erscheint.
Alle diese Indikatorarten (14) profitieren von der Ungestörtheit und vom Strukturangebot der ökologischen Ausgleichsflächen, welche sie in den landwirtschaftlichen Kulturflächen nicht mehr vorfinden. |
Zum finanziellen Aspekt : Mit steigender ökologischen Ausgleichsfläche nahmen während der 15-jährigen Laufzeit des Programms die Bruttokosten zu. Parallel dazu entwickelte der Bund (15) ein leistungsfähiges Beitragssystem, mit welchem die finanziellen Aufwendungen der Kantone anteilmässig rücksubventioniert werden. Namentlich mit der neuen eidgenössischen 'Öko-Qualitäts-Verordnung' ergibt sich eine massgeblich Entlastung auf nurmehr rund 20 % der Bruttokosten (vgl. Kap. 1. & 7.). Die Effizienz des Programms 'Ökologischer Ausgleich' zeigt sich somit auch in finanzieller Hinsicht, indem das bisherige und künftige Engagement des Kantons im Bereich 'Ökologischer Ausgleich' mit rund 80 % der Projektkosten vom Bund honoriert wird.
Sofern und solange das Projekt programmgemäss weitergeführt wird, wird sich an dieser Situation nichts grundlegendes ändern. Der ökologische Ausgleich in der Landwirtschaft bleibt von den Entlastungsmassnahmen 2003 für den Bundeshaushalt verschont. Weil Naturschutz eine Verbundaufgabe und Landwirtschaft eine Bundesaufgabe bleiben werden, wird das Programm 'Ökologischer Ausgleich' auch von den Auswirkungen des Neuen Finanzausgleichs Bund-Kantone ab 2006 nicht betroffen sein.
Rein flächenmässig betrachtet, verläuft die Zunahme an ökologischen Ausgleichsflächen heute weniger steil als noch vor wenigen Jahren. Die wichtigsten Blumenwiesen, Magerwiesen, Magerweiden und Streuobstbestände sind heute recht gut abgedeckt und vertraglich gesichert. Diese Biotope nehmen umgekehrt am meisten Fläche in Anspruch. Verschiedenenorts gibt es noch Ergänzungs- oder Arrondierungsbedarf.
Eine Zunahme ist nach wie vor bei Hecken und vor allem bei Buntbrachen zu verzeichnen. Dies - wie es der Zielsetzung entspricht - vorwiegend in ackerbaulichen Vorranggebieten. Diese streifenförmigen Ausgleichsflächen tragen rechnerisch relativ wenig zur Flächenbilanz bei. Sie sind aber zur Biotopvernetzung und Arterhaltung unerlässlich.
Weil es erklärtes Ziel und Rechtsauftrag ist, diese Biotopvernetzung in ökologischen Defizitgebieten verstärkt zu fördern, wird dieser Trend in den nächsten Jahren anhalten.
Das Naturschutzprogramm 'Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaft' ist zu einem festen Bestandteil der kantonalen Naturschutzpolitik geworden. Die Akzeptanz nicht nur unter den Landwirten ist hoch; der Vollzug ist eingespielt. Die naturschützerische Wirksamkeit ist ebenso erwiesen wie die finanzielle Tragbarkeit. Die Natur wird wieder reichhaltiger. Kurz: Ökologischer Ausgleich wirkt.
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Fussnoten:
8 Die 5-köpfige Kommission für ökologischen Ausgleich ist paritätisch zusammengesetzt: Je ein Mitglied Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Abt. Natur und Landschaft ARP, private Naturschutzorganisationen, Landwirtschaftsverband beider Basel, botanische Expertin. Die Kommission trifft sich zu 2 - 3 Sitzungen pro Jahr. Sie besichtigt und beurteilt jeweils in 2-er-Gruppen rund 200 Flächen pro Jahr.
9 Die botanische Expertin ist mit einem Arbeitspensum von 50 % beauftragt. Sie beurteilt 200 - 300 Flächen pro Jahr und leitet die Spezialerhebungen im Rahmen der Berufspraktika.
10 Diese Berufspraktik sind i.d.R. auf 6 Monate begrenzt.
11
Die Bewirtschaftungsbeiträge setzten sich zusammen aus einer flächenabhängigen Ertragsausfallsentschädigung. Diese deckt die Differenz zwischen dem Ertrag, welchen die ökologische Ausgleichsfläche (z.B. eine blumenreiche Magerwiese) real abwirft, und demjenigen, der bei regulärer landwirtschaftlicher Nutzung (z.B. als Kunstwiese) zu erzielen wäre. Die zweite Komponente deckt den Aufwand, welcher zur fachgerechten Pflegenutzung einer ökologischen Ausgleichsfläche zusätzlich zu leisten ist (z.B. periodische Heckenpflege).
Die Beitragsansätze werden periodisch an das jeweilige Preisniveau für landwirtschaftliche Produkte angepasst.
12 Wo Werterhaltung und Wertsteigerung nicht nachgewiesen werden können, werden die Bewirtschaftungsvereinbarungen aufgelöst (vgl. Kap. 5.2.).
13
Offene Landschaft: Die Landschaft weist kaum Gehölze und Sträucher auf; sie erscheint 'präriehaft'.
Halboffene Landschaft: Die Landschaft ist parkartig mit Bäumen, Hecken und Feldgehölzen durchsetzt.
14 Indikatorart: Tier- oder Pflanzenart, die stellvertretend für eine ganze Artengemeinschaft Hinweise auf die Umwelt- und Lebensraumqualität liefert. Indikatorarten sind hoch spezialisiert, d.h. sie haben spezielle Ansprüche und Bindungen an die Lebensraumqualität (Bodenbeschaffenheit, Vegetationsstruktur, Nahrungsangebot, Bewirtschaftung). Das Vorhandensein einer Indikatorart in einem bestimmten Gebiet zeigt somit dessen ökologische Qualität zuverlässig an.
15 über die Naturschutz- und die Landwirtschaftsgesetzgebung; vgl. Kap. 3.