Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaftszone: Fortführung für die Jahre 2004 bis 2008; Verpflichtungskredit | |
| vom: | 25. November 2003 | |
| Nr.: | 2003-292 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Einbindung in Planung und Strategie
Der Kanton Basel-Landschaft verfügt über zahlreiche Grundlagenwerke Natur und Landschaft. Hervorzuheben sind die eidgenössischen und kantonalen Naturinventare (Bestandeserhebungen Arten und Biotope). Diese zeigen auf, wo die wichtigsten Naturwerte und Defizite liegen. Daraus resultieren Naturkonzepte (gewichtete Handlungsempfehlungen), die das Wirken im kantonalen Naturschutz leiten.
Für den ökologischen Ausgleich ist das bereits erwähnte Vernetzungskonzept ökologischer Ausgleich massgebend. Dieses weist den Handlungsbedarf nach Region, Naturraum und Gemeinde detailliert aus. Die Realisierung des ökologischen Ausgleichs orientiert sich streng an diesem Vernetzungskonzept.
Auf der politischen Ebene stützt sich die kantonale Naturschutzpolitik auf das kantonale Natur- und Landschaftsschutzkonzept , welches der Landrat 1992 zustimmend zur Kenntnis genommen und 1999 in seiner Stossrichtung und Massnahmenplanung bestätigt hat. Für das Programm 'Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaft' hat der Landrat bereits drei jeweils mehrjährige Verpflichtungskredite bewilligt (letztmals 1998 für die Umsetzungsperiode 1999 - 2003) und damit die unerlässliche Kontinuität des Programms gesichert.
Der regierungsrätliche Umweltbericht beider Basel vom Dezember 2002 erkennt die Fortführung des Programms 'Ökologischer Ausgleich' als Schwerpunkt der kantonalen Naturschutzpolitik. Dies unter Würdigung seiner Effizienz und als unverzichtbarer Teil der Politik der Nachhaltigkeit.
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