Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaftszone: Fortführung für die Jahre 2004 bis 2008; Verpflichtungskredit | |
| vom: | 25. November 2003 | |
| Nr.: | 2003-292 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
'Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaft' ist ein erfolgreiches kantonales Naturschutzprogramm: Ökologisch wertvolle Landwirtschaftsflächen - ökologische Ausgleichsflächen - werden mittels Bewirtschaftungsverträgen geschützt und gepflegt. Ziel ist, die einheimischen Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Wo dies nicht gewährleistet ist, werden naturnahe Flächen neu angelegt und miteinander verbunden. Als Gegenleistung erhalten die Bewirtschafter - meist Landwirte - eine angemessene Abgeltung.
Das Programm besteht seit 15 Jahren. Zu seinem Vollzug hat der Landrat bereits drei jeweils mehrjährige Verpflichtungskredite bewilligt (letztmals 1998 für die Jahre 1999 - 2003). 80 % der Landwirte beteiligen sich daran. Aktuell sind rund 2'100 ökologische Ausgleichsflächen mit einer Gesamtfläche von rund 1'650 Hektaren vertraglich geschützt. Das entspricht ca. 8 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche.
Das Programm ist hoch effizient: Auf den ökologischen Ausgleichsflächen finden einheimische Tier- und Pflanzenarten Lebensraum in guter Qualität, sodass viele auch bedrohte Arten heute wieder stabile Populationen aufweisen.
Besonders in Gebieten, die arm an naturnahen Biotopen sind, besteht jedoch grosser Ergänzungsbedarf. Langfristiges Ziel sind - je nach Region - 10 - 20 % an ökologischen Ausgleichsflächen. Besonders dringlich ist die flächendeckende Vernetzung: Nur so können Tiere und Pflanzen sich ungehindert in unserer Landschaft fortbewegen und wieder verbreiten.
Für den Zeitraum 2004 - 2008 heisst das Ziel: Erhöhung der ökologischen Ausgleichsflächen auf 10 - 12 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche und optimale Vernetzung. Dafür werden Bruttokosten von Fr. 19.25 Mio. beantragt. An diesen Kosten beteiligt sich der Bund mit Beiträgen von Fr. 15.2 Mio. (79 %). Die verbleibenden Nettokosten zulasten des Kantons betragen somit Fr. 4.05 Mio.
Zur Nettobelastung des Kantons: Die neue eidgenössische 'Öko-Qualitäts-Verordnung' gewährt den Kantonen seit 2001 wesentlich höhere Bundesbeiträge, sofern sie die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen. Diese kantonsspezifischen Anforderungen sind in einem so genannten 'Vernetzungskonzept Ökologischer Ausgleich' festzuhalten. Um Bundesbeiträge zu erhalten, muss dieses Konzept vom Bund genehmigt werden.
Der Kanton Basel-Landschaft verfügt - als erster Kanton! - über ein solches, vom Bund genehmigtes 'Vernetzungskonzept Ökologischer Ausgleich'. Deshalb ist, wie die untenstehende Grafik zeigt, die Nettobelastung für das Programm 'Ökologischer Ausgleich' seit 2001 deutlich rückgängig. Sofern das Programm gemäss Vernetzungskonzept weitergeführt wird, wird sie auch ab 2005 nur noch marginal ansteigen. Andernfalls werden die Bundesbeiträge wieder auf das frühere Mass reduziert (vgl. Kap. 7.).
Der Regierungsrat ist der festen Absicht, das erfolgreiche Programm 'Ökologischer Augleich in der Landwirtschaft' sukzessive seinem Ziel zuzuführen: Der Schutz unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt - zumal unter vorteilhaften finanziellen Bedingungen - ist ein unverzichtbarer Bestandteil der kantonalen Politik der Nachhaltigkeit. Denn Naturschutz ist ökologischer Ressourcenschutz für unsere Nachwelt.
Grafik: Kennzahlen Ökologischer Ausgleich BL
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