Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Bericht zur regionalen Zusammenarbeit (Partnerschaftsbericht) | |
| vom: | 11. November 2003 | |
| Nr.: | 2003-277 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
C Anträge zu den politischen Vorstössen
Auf der Grundlage der in diesem Bericht formulierten Thesen sowie Grundsätze und Kriterien hat sich der Baselbieter Regierungsrat mit den drei gleichzeitig im Kanton Basel-Landschaft und Kanton Basel-Stadt eingereichten so genannten "Jubiläumsinitiativen" zu den Themen Bildung, Spitalplanung und Sicherheit, mit der "Initiative für eine faire Partnerschaft" sowie mit der Interpellation 1997 / 217 von Landrat Paul Schär befasst. Er nahm gleichzeitig Stellung zu vier parlamentarischen Vorstössen (Motion 2001 / 023 der Erziehungs- und Kulturkommission, Motion 2001 / 005 der FDP-Fraktion, Postulat 2000 / 198 der FDP-Fraktion und Postulat 2001 / 237 von Landrätin Sabine Pegoraro).
1. Stellungnahmen und Anträge zu den vier Initiativen und zur Interpellation
1.1 "Jubiläumsinitiative Bildung" (Bildungsinitiative, nicht formulierte Volksinitiative)
Wortlaut der Initiative
"Parlament und Regierung werden beauftragt, im Rahmen von § 3 Absatz 2 der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt auf den 1. Januar 2008 eine
angeglichene
1
gesetzliche Grundlage für das Bildungswesen zu schaffen mit einem einheitlichen Schulsystem für die Volksschulen, die weiterführenden Schulen und die Berufsschulen. Ab dem 1. Januar
2008
1
führt der Kanton Basel-Landschaft in gemeinsamer Verantwortung mit dem Kanton Basel-Stadt Fachhochschulen und Universität als autonome Organisationen. Bis dahin sind gemeinsame Verwaltungsstrukturen und die Voraussetzungen für einen gerechten finanziellen Lastenausgleich zu schaffen. Der Beitritt weiterer Gemeinwesen zur neuen Bildungsorganisation soll möglich sein."
Neue Formulierung der Stellungnahme der Regierung 1
Aufgrund der festgestellten Fehler muss die Stellungnahme des Regierungsrates zur Bildungsinitiative teilweise neu formuliert werden. Die Änderung bei der Stellungnahme der Regierung zur Bildungsinitiative konzentriert sich auf den zweiten Abschnitt von Punkt 4 auf Seite 9 der Vorlage. Alle anderen Punkte der Vorlage sind unverändert richtig (auch die Punkte 4.1 bis 4.4).
Die neue Formulierung von Punkt 4 auf Seite 9 der Vorlage lautet wie folgt (unveränderter Text = gewöhnlich, neuer Text = kursiv fett):
Der Kanton Basel-Landschaft will ein hochwertiges Bildungswesen auf allen Stufen erhalten und es entsprechend den wachsenden und sich verändernden Anforderungen wirkungsvoll weiter entwickeln. Die Stossrichtung der Bildungsinitiative erachtet der Regierungsrat als richtig. Er unterstützt auch die Ziele, Mobilitätsschranken (namentlich im Bereich der Schulpflicht) abzubauen und Treffpunkte im Schulsystem zu schaffen.
Wie gesagt, hält der Regierungsrat zwar die Stossrichtung der Initiative grundsätzlich für richtig, doch kann eine Volksinitiative nicht bloss teilweise, sondern nur integral gutgeheissen oder abgelehnt werden. Der Regierungsrat kann sich zwar gut vorstellen, dass die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt längerfristig ein ähnlich lautendes Gesetz verabschieden könnten. Er strebt diese Angleichung aufgrund des bereits bestehenden Auftrages der Kantonsverfassung (§ 3 Absatz 2) auch an. Doch werden die Schulsysteme von Baselland und Basel-Stadt wegen der unterschiedlichen Erreichbarkeit der Schulorte im weiträumigeren Flächenkanton Basel-Landschaft gegenüber dem Stadtkanton Basel-Stadt kaum je einheitlich sein können (vgl. dazu auch die Ausführungen im Abschnitt 4.3 "Gymnasien" weiter unten). Das Baselbiet benötigt als typisch schweizerischer Flächenkanton ein dezentrales Schulsystem.
Diese Einschätzung wird durch die Tatsachen unterstützt, dass der Kanton Basel-Landschaft - im Gegensatz zu Basel-Stadt - traditionell fünf Primarschuljahre sowie einen gebrochenen Bildungsgang bei den Gymnasien (vier Jahre Progymnasium, drei Jahre Gymnasium) hat.
Der Regierungsrat will die angestrebte Harmonisierung - weitergehend als die Bildungsinitiative - dadurch erreichen, dass sich die Kantone Basel-Land-schaft und Basel-Stadt für die Harmonisierung des nationalen Schulsystems engagieren. Im Rahmen dieses Prozesses sollen die Schulstrukturen gesamtschweizerisch stärker aufeinander abgestimmt und Minimalstandards festgelegt werden.
Zur Harmonisierung stellt die vom Kanton Basel-Landschaft eingereichte Standesinitiative zur "Koordination der kantonalen Bildungssysteme" (Vorlage Nr. 2002 / 011 vom 22. Januar 2002) einen erfolgsversprechenden Weg dar. Gerade auch im Bereich der Bildung ist es wichtig, dass sich die Region Nordwestschweiz der gesamtschweizerischen Entwicklung anpasst und keinen Extrazug fährt. Der Regierungsrat lehnt die Bildungsinitiative deshalb im Interesse der gesamtschweizerischen Harmonisierung und auch im Sinne einer Konzentration der Kräfte ab.
Nachdem das Initiativkomitee der Volksinitiative "Für eine faire Partnerschaft" sein Einverständnis zur Verlängerung der Behandlungsfrist bis zum Abstimmungstag vom 16. Mai 2004 unter der Bedingung erteilt hatte, "dass die Abstimmung gleichzeitig mit den so genannten "Jubiläumsinitiativen" erfolgt", beschloss der Landrat am 18. September 2003, die Behandlungsfrist entsprechend zu verlängern (Vorlage Nr. 2003 / 175). Der Regierungsrat will nun dem Initiativkomitee und dem Landrat beliebt machen, die Bildungsinitiative aus dem übrigen Abstimmungspaket herauszulösen, um ihr - abgestimmt mit Basel-Stadt - einen formellen Gegenvorschlag im Sinne der Standesinitiative zur "Koordination der kantonalen Bildungssysteme" in der ganzen Schweiz gegenüber stellen zu können. Wenn der Landrat einverstanden ist, wird er die Vorlage an den Regierungsrat zurückweisen mit dem Auftrag, abgestimmt mit Basel-Stadt einen entsprechenden Gegenvorschlag auszuarbeiten (§ 79 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte).
Die Fachhochschule beider Basel wird bereits als autonome Organisation in gemeinsamer Verantwortung geführt; sie soll künftig in eine Fachhochschule Nordwestschweiz der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn integriert werden. Die Verhandlungen dazu sind bereits im Gang. Bei der Universität Basel sieht bereits § 12 Absatz 1 des Universitätsvertrages vor: "Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft streben einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit und der Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Universität bis hin zu einer Mitträgerschaft an." Die Verhandlungen dazu sind ebenfalls im Gang.
Antrag der Regierung
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1. Die nicht formulierte Bildungsinitiative wird für gültig erklärt.
2. Die nicht formulierte Bildungsinitiative wird abgelehnt.
3. Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird empfohlen, die nicht formulierte Bildungsinitiative abzulehnen.
1.2 "Jubiläumsinitiative Spitalplanung" (Spitalinitiative, nicht formulierte Volksinitiative)
Wortlaut der Initiative
"Parlament und Regierung werden beauftragt, im Rahmen der Kantonsverfassung § 3 Absatz 2 vom 17. Mai 1984 ab 1. Januar 2008 die kantonalen Spitäler als zusammengefasste Organisation mit einheitlicher Leitung zu führen. Bis dahin gleichen sie die gesetzlichen Grundlagen an, definieren ein optimiertes Dienstleistungsangebot, schaffen gemeinsame Verwaltungseinheiten und die Voraussetzungen für einen gerechten finanziellen Lastenausgleich. Der Beitritt weiterer Gemeinwesen soll möglich sein."
Stellungnahme der Regierung
Auf der
strategischen Ebene
(die richtigen Dinge tun oder die Frage nach dem Was?) ist die regionale Zusammenarbeit unerlässlich. Diesen Standpunkt vertritt auch die Baselbieter Regierung. Zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt hat sie deshalb bereits in der vergangenen Legislaturperiode die Planung der hochspezialisierten universitären Medizin in Angriff genommen. Basel-Landschaft und Basel-Stadt bekennen sich zur medizinischen Fakultät der Universität Basel. Parallel zu ihrer Stärkung muss die schweizweite Schwerpunktbildung vorangetrieben werden. Die zweite Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes fordert die Standortkantone von medizinischen Fakultäten auf, gesamtschweizerische Absprachen bezüglich der hochspezialisierten Medizin zu treffen und umzusetzen.
Auf der operativen Ebene (die Dinge richtig tun oder die Frage nach dem Wie?) ist ein Spitalverbund nach Ansicht der Regierung zur Zeit nicht opportun. Schlanke operative Einheiten produzieren im Bereich der normalen und der erweiterten Grundversorgung günstiger. Die Realisierung des Modells der Initiantinnen und Initianten würde aufgrund eines Angleichungseffektes bei den Kosten für die stationäre Behandlung, der in der Regel an die höheren Kosten erfolgt, mit grosser Wahrscheinlichkeit zu massiven Mehrkosten führen, die in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Kosteneinsparungen stehen. Das Modell der Initiative ist zudem aus staatspolitischen Gründen problematisch, müsste doch einerseits die entstehende Spitalorganisation verselbständigt werden, aber andererseits die Oberhoheit bei den beiden Regierungen und Parlamenten verbleiben, da diese letztlich für die Versorgung und die Defizitdeckung verantwortlich bleiben.
Antrag der Regierung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft empfiehlt, die Spitalinitiative abzulehnen.
1.3 "Jubiläumsinitiative Sicherheit" (Sicherheitsinitiative, nicht formulierte Volksinitiative)
Die Initiative lautet korrekt wie folgt
2
:
"Im Rahmen von § 3 Absatz 2 der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 sind ab Januar 2008 Polizei, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt als zusammengefasste Organisationen mit einheitlicher Leitung zu führen. Bis dahin sind die einschlägigen Gesetze gegenseitig anzugleichen, gemeinsame Verwaltungseinheiten und die Voraussetzungen für einen gerechten finanziellen Lastenausgleich zu schaffen. Der Beitritt weiterer Gemeinwesen zur neuen Sicherheitsorganisation soll möglich sein."
Da die Wiedergabe des Initiativtextes in der Vorlage sinngemäss richtig ist, haben die nicht korrekt wiedergegebenen Passagen keine weiteren Auswirkungen auf die Vorlage.
Stellungnahme der Regierung
Der Baselbieter Regierungsrat unterstützt zwar die Stossrichtung der Initiative, welche die Kooperation zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt im Bereich der Sicherheit verstärken will. Das Modell der Initiative, wonach die Polizei, die Feuerwehr und der Bevölkerungsschutz zu gemeinsamen Organisationen zusammengelegt werden sollen, lehnt die Regierung jedoch aus staatspolitischen Gründen und sachlichen Überlegungen ab. Die Aufsicht und die Oberaufsicht über die bikantonalen Organisationen sind nicht gelöst. Diese beiden Funktionen müssten durch die Regierungen und die Parlamente der beiden Kantone wohl gemeinsam wahrgenommen werden. Die Verantwortung könnte im Ereignisfall nicht mehr klar zugeordnet werden, was staatsrechtlich und staatspolitisch problematisch ist.
Der Regierungsrat stellt dem Modell der Initiative Vorschläge gegenüber, die in den Bereichen Polizei, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz die bewährte Zusammenarbeit zwischen den beiden Basel optimieren sollen. Auch die Regierung vertritt die Ansicht, dass das Potenzial für die regionale Zusammenarbeit noch nicht ausgeschöpft ist.
Anstelle einer gemeinsamen Polizei mit dem Kanton Basel-Stadt setzt sich der Regierungsrat dafür ein, dass die heutige erfolgreiche Zusammenarbeit fortgeführt und ausgebaut wird. Er hat dazu für die nächsten Jahre das Modell "Zusammenarbeit plus" entwickelt. Dieses Modell sieht in seinen Kernpunkten vor, dass im Bereich Sicherheitspolizei gemeinsame Patrouillen und im Bereich Verkehrspolizei eine gemeinsame Unfallgruppe gebildet werden. Vorgesehen sind im Modell "Zusammenarbeit plus" auch die gemeinsame Bewirtschaftung der Hochleistungsstrassen und die Vereinheitlichung der Funksysteme.
Die Feuerwehr ist eine kommunale Aufgabe und soll eine solche bleiben. Die Baselbieter Gemeinden beweisen mit Feuerwehrverbünden und den Stützpunktfeuerwehren, dass sie in der Lage sind, diese Aufgabe effizient und zuverlässig zu erfüllen. Die regionale Zusammenarbeit ist im Feuerwehrwesen mit dem Stützpunktkonzept - einen der sechs Stützpunkte bildet dabei die Berufsfeuerwehr Basel-Stadt - und den verschiedenen Kooperationen im Bereich der Ausbildung stark ausgeprägt. Möglichkeiten, die bewährte Zusammenarbeit der beiden Basel auszubauen, bilden die gemeinsame Beschaffung und der gemeinsame Unterhalt von Sonderfahrzeugen und besonderen Einsatzmitteln.
Beim Bevölkerungsschutz schlägt die Regierung vier Massnahmen vor, welche die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen den beiden Basel optimieren: die Bildung von gemeinsamen Arbeitsgruppen, die Schaffung von gemeinsamen Ausbildungs- und Trainingsmodulen, die gemeinsame System- und Materialbeschaffung sowie die Einrichtung von gemeinsamen Kompetenzzentren.
Antrag der Regierung
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Der Regierungsrat beantragt dem Landrat:
| 1. | Die nicht formulierte Sicherheitsinitiative wird für gültig erklärt. |
| 2. | Die nicht formulierte Sicherheitsinitiative wird abgelehnt. |
| 3. | Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird empfohlen, die nicht formulierte Sicherheitsinitiative abzulehnen. |
1.4 "Initiative für eine faire Partnerschaft" (formulierte Verfassungsinitiative)
Wortlaut der Initiative
Die "Initiative für eine faire Partnerschaft" (Kontaktstelle SVP Baselland) verlangt einen Verzicht auf weitere Erhöhungen der Abgeltungen an Basel-Stadt und der Beiträge für gemeinsam getragene Aufgaben mit Basel-Stadt. Der Gesamtbetrag soll limitiert werden. Die Initiative fordert weiter, dass der Kanton Basel-Landschaft darauf hinarbeiten muss, die zentralen Aufgaben aus eigener Kraft erbringen zu können. Das Begehren lautet wie folgt:
"I. Die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft wird wie folgt geändert:
| § 1 Abs. 1 bis | Er (der Kanton) arbeitet darauf hin, die ihm aus Verfassung und Gesetz aufgetragenen zentralen Aufgaben für die Bevölkerung aus eigener Kraft erbringen zu können. |
| § 3 Abs. 2 | Sie (die Behörden) sind insbesondere bestrebt, mit den Behörden anderer Kantone Vereinbarungen abzuschliessen und gemeinsam Institutionen zu betreiben, sofern dadurch öffentliche Aufgaben sachgerechter und für den Kanton kostengünstiger erfüllt werden können. |
| § 3 Abs. 2 bis | Richtwert für die Höchstgrenze der jährlichen Abgeltungen und Beiträge an gemeinsame Aufgaben mit Basel-Stadt bilden 30 Prozent des durchschnittlichen jährlichen Ertrages der kantonalen Einkommenssteuer für natürliche Personen in den vorausgegangenen fünf Jahren. |
| § 3 Abs. 3 | Im Rahmen der Gesetzgebung sind Regeln für die wirksame Zusammenarbeit der Behörden und zur Umsetzung der Grundsätze der Zusammenarbeit aufzustellen. |
| § 156 | Abgeltungen und Beiträge an den Kanton Basel-Stadt |
| Für die Dauer von fünf Jahren nach Inkrafttreten von § 3 Abs. 2, Abs. 2 bis und Abs. 3 gelten als Obergrenze für die Abgeltungen und Beiträge an gemeinsame Aufgaben mit Basel-Stadt die im Jahr 2000 bezahlten sowie die vom Landrat bis spätestens am 28. Februar 2001 beschlossenen Beträge. | |
| II. |
1
Diese Änderung bedarf der Gewährleistung durch die Bundesversammlung.
2 Sie tritt nach der Annahme durch das Volk am ersten Tag des auf die Volksabstimmung folgenden Kalendermonats in Kraft." |
Stellungnahme der Regierung
Aus
finanzpolitischer
Sicht sprechen für den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft folgende Gründe gegen die Initiative:
| - | Die Behörden könnten bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Leistungen nicht mehr am günstigsten und aus regionaler Sicht am sinnvollsten Ort einkaufen. |
| - | Die Beschränkung der Abgeltungszahlungen würde nicht zu einer Reduktion des Gesamtaufwandes des Kantons Basel-Landschaft führen. Eine Reduktion der heute von Basel-Landschaft in Basel-Stadt in Anspruch genommenen Leistungen würde zu einer Verlagerung auf andere Aufwandposten (die nicht zum Finanztransfer zählen) führen, da nicht die Leistungen an und für sich gestrichen werden können, sondern lediglich die Inanspruchnahme in Basel-Stadt. |
| - | Die gesetzte Marke von 30 Prozent des jährlichen Ertrages der kantonalen Einkommenssteuer ist willkürlich. Zwischen Steuerertragsentwicklung und dem Aufgabenvolumen zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt besteht kein direkter Zusammenhang. |
Aus regionalpolitischer Sicht beantragt der Regierungsrat ebenfalls eine Ablehnung, weil die Initiative die regionale Zusammenarbeit und damit die ganze Region Nordwestschweiz schwächen würde. Die Annahme der Verfassungsinitiative würde zudem zu einem Vertrauensverlust gegenüber den Partnerkantonen führen. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die regionale Zusammenarbeit auf der Grundlage der bei der These 3 formulierten Kriterien (Seiten 18 und 19) ausgebaut werden sollte, und zwar überall dort, wo dies sinnvoll erscheint. Die Annahme der Initiative würde den politischen Handlungsspielraum unnötig stark einschränken und kostengünstige Lösungen zum Teil verunmöglichen. Sie wäre ein starrer Deckel über der regionalen Zusammenarbeit.
Antrag der Regierung
Der Baselbieter Regierungsrat empfiehlt, die Initiative "Für eine faire Partnerschaft" abzulehnen.
1.5 Interpellation 1997/217 vom 30. Oktober 1997 von Landrat Paul Schär betreffend "Anzug betreffend kantonaler Zusammenarbeit" (Vorstoss im Grossen Rat Basel-Stadt)
Fragen an den Regierungsrat
"Der Interpellant bittet den Regierungsrat um Beantwortung der nachstehenden Fragen:
1. Wie stellt sich der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zur Antwort des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt auf den Anzug Bühler vom 13. Oktober 1997 (44) ?
2. Welche in der Beantwortung des Regierungsrates Basel-Stadt aufgeführten Möglichkeiten sind auch für den Regierungsrat Basel-Landschaft anzustreben?
3. Welche zusätzlichen Möglichkeiten sieht der Regierungsrat Basel-Landschaft in erster Priorität?"
Antworten des Baselbieter Regierungsrates
Der Regierungsrat beschränkt sich angesichts des vorliegenden ausführlichen und umfassenden Berichtes zur regionalen Zusammenarbeit darauf, die vom Interpellanten gestellten Fragen an dieser Stelle sehr kurz zu beantworten:
| 1. Wie stellt sich der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zur Antwort des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt auf den Anzug Bühler vom 13. Oktober 1997? |
| Der Regierungsrat Basel-Landschaft kann sich der Antwort des Regierungsrates Basel-Stadt vom 26. November 2002 grundsätzlich anschliessen. |
| 2. Welche in der Beantwortung des Regierungsrates Basel-Stadt aufgeführten Möglichkeiten sind auch für den Regierungsrat Basel-Landschaft anzustreben? |
| Die von Basel-Stadt in grundsätzlicher Weise genannten Bereiche. |
| 3. Welche zusätzlichen Möglichkeiten sieht der Regierungsrat Basel-Landschaft in erster Priorität? |
| Keine. |
2. Stellungnahmen und Anträge zu den vier parlamentarischen Vorstössen
2.1 Motion 2001/023 der Erziehungs- und Kulturkommission vom 25. Januar 2001 betreffend Gesamtschau der Leistungen und Gegenleistungen zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt (überwiesen am 22. Februar 2001)
Wortlaut der Motion
"Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft wird ersucht, zuhanden des Landrates einen Bericht zu den folgenden Punkten auszuarbeiten:
| 1. | Sämtliche Leistungen des Kantons Basel-Landschaft an Basel-Stadt und umgekehrt sind in einer Gesamtschau detailliert darzustellen. Es ist dabei zu unterscheiden, ob es sich um konkrete, abschliessend definierte Leistungen - unter anderem auch im Sinne von gemeinsamen Aufgaben - handelt (wie zum Beispiel im Rahmen des regionalen Schulabkommens oder des öffentlichen Verkehrs) oder ob es sich um pauschale Abgeltungen handelt wie im Falle des Kulturvertrages. Im Bereich "Universität" beziehungsweise Gesundheitskosten (Spitäler) sind Aufwendungen für Lehre und Forschung einerseits und Leistungen der medizinischen Versorgung andererseits separat auszuweisen. |
| 2. | Zu den einzelnen Leistungen sind die Vorstellungen der Regierung darzulegen, ob, in welchem Ausmass, zu welchen Bedingungen und mit welchem Zeithorizont - aus Baselbieter Sicht - diese Leistungen mittel- oder längerfristig verändert werden sollten / müssten, damit ein ausgewogenes Gleichgewicht erreicht wäre und Basel-Landschaft den Anspruch erheben kann, den Status eines gleichwertigen Partners zu erfüllen. Die Vorstellungen sollen dem Umstand Rechnung tragen (zum Beispiel mittels eines Faktors), dass der Kanton Basel-Stadt über eine höhere Leistungsfähigkeit verfügt als Basel-Landschaft. |
| 3. | Die Vorstellungen zu Ziffer 2 sind mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt abzustimmen; diese Abstimmung soll aufzeigen, in welchen Punkten Konsens besteht und wo Basel-Stadt andere Vorstellungen hat und wie diese aussehen." |
Stellungnahme der Regierung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft unterbreitet mit dem vorliegenden Bericht eine umfassende Darstellung und Bewertung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie den übrigen Kantonen der Region Nordwestschweiz. Zudem wird die Weiterentwicklung der regionalen Zusammenarbeit inklusive Ziele und Massnahmen skizziert.
Antrag der Regierung
Die Motion kann abgeschrieben werden.
2.2 Motion 2001/005 der FDP-Fraktion vom 11. Januar 2001 betreffend Partnerschaft 2010+; Planungsinstrument für langfristige Strategien in der Partnerschaft (überwiesen als Postulat am 5. April 2001)
Wortlaut der Motion
"Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Basel, die in den beiden Verfassungen geregelt ist, soll auf Dauer angelegt sein und sich nicht darin erschöpfen, tagespolitisch interessierende Projekte von Fall zu Fall einer Lösung zuzuführen. Für das Gelingen eines derart auf Dauer angelegten Prozesses ist es unabdingbar, dass nicht nur über die Projekte selbst, sondern auch über ihre finanziellen Auswirkungen Klarheit geschaffen wird (sowohl kurzfristig wie mittel- und langfristig).
Heute gibt es kein Planungsinstrument, das mit vertretbarem Aufwand die erforderlichen Finanzinformationen jeweils neu generiert. Die Zahlen müssen mit grossem Aufwand jeweils für den Einzelfall erarbeitet werden, und die Evaluation von Varianten ist nicht immer möglich. Zudem werden weitere Zahlen, wie etwa die Auswirkungen auf die Finanzflüsse zwischen den Kantonen, meist gar nicht erarbeitet.
Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, ein entsprechendes Planungsinstrument zu schaffen, das alles das kann. Das Planungsinstrument soll auch dem Landrat zugänglich gemacht werden. Die Partnerschaft für die Jahre bis 2010+ kann damit besser geplant werden. Gleichzeitig ist eine besser fundierte partnerschaftliche Politik möglich."
Stellungnahme der Regierung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zeigt im vorliegenden Bericht die Leitlinien der zukünftigen Strategie der regionalen Zusammenarbeit zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie den weiteren Kantonen der Region Nordwestschweiz auf. Der Bericht stellt die Kriterien der Zusammenarbeit ausführlich dar. Er zeigt auf, wie bei der Vorbereitung neuer Verträge vorgegangen werden soll und wie bestehende Verträge überarbeitet werden sollen.
Antrag der Regierung
Das Postulat kann abgeschrieben werden.
2.3 Postulat 2000/198 der FDP-Fraktion vom 26. September 2000 betreffend betriebswirtschaftliche Grundlagen für partnerschaftliche Geschäfte (überwiesen am 11. Januar 2001)
Wortlaut des Postulates
"Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Basel funktioniert zwar an sich - nicht zuletzt dank viel gutem Willen auf beiden Seiten - gut. Dennoch ist es nicht einfach, weitere Anliegen und Probleme partnerschaftlich zu lösen. Immer wieder wird um Ziel und Zweck der Partnerschaft gestritten, um Konzepte für Einzellösungen und natürlich um die Frage, wer was im Einzelfall zu bezahlen hat und was eine gerechte Regelung ist. Bei diesen Diskussionen wird oft übersehen, dass grosse Unterschiede in der Struktur der Verwaltung, der Aufgabenverteilung zwischen den Gebietskörperschaften und nicht zuletzt zwischen den Abrechnungssystemen der beiden Kantone bestehen. Auch die Grundlagen für aussagekräftige Vergleiche und Beurteilungen von Projekten und Institutionen fehlen weitgehend.
Der Regierungsrat wird deshalb gebeten zu prüfen und zu berichten, ob bei der Planung partnerschaftlicher Geschäfte nicht zuerst die betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen für die Beurteilung von Projekten und Institutionen geschaffen werden sollten. Diese sollten mindestens folgende Punkte umfassen:
| - | Prinzipien der Kostenerfassung für mögliche Projektgebiete; |
| - | Benchmarking für den bestehenden Zustand, geplante Projekte (inkl. Alternativen) und Folgekosten; |
| - | Gleiches oder leicht vergleichbares Controlling und Rechnungswesen für Projekte; |
| - | Gleiches Rechnungswesen für partnerschaftlich betriebene oder finanzierte Institutionen. |
Der Regierungsrat soll ferner darüber berichten, ob die Verwendung dieser Grundsätze nicht dazu beitragen könnte, dass in der Partnerschaft mehr realisiert und weniger gestritten würde."
Stellungnahme der Regierung
Der Baselbieter Regierungsrat zeigt im vorliegenden Bericht die Leitlinien der zukünftigen Strategie der regionalen Zusammenarbeit zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie den übrigen Kantonen der Region Nordwestschweiz auf. Der Bericht stellt die Kriterien der Zusammenarbeit ausführlich dar. Er zeigt auf, wie bei der Vorbereitung neuer Verträge vorgegangen werden soll und wie bestehende Verträge überarbeitet werden sollen. Aufgrund der im Bericht skizzierten Berücksichtigung der Kriterien der interkantonalen Rahmenvereinbarung werden betriebswirtschaftliche Aspekte zukünftig stärker beachtet.
Antrag der Regierung
Das Postulat kann abgeschrieben werden.
2.4 Postulat 2001/237 von Landrätin Sabine Pegoraro vom 27. September 2001 betreffend Kennzahlen zur Partnerschaft (überwiesen am 21. März 2002)
Wortlaut des Postulates
"Im Zusammenhang mit partnerschaftlichen Geschäften zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt sind in regelmässiger Folge Stimmen zur finanziellen Abgeltung von Zentrumsleistungen zu hören. Bei deren Beurteilung werden oft Vergleiche zwischen den beiden Verwaltungen angestellt, die jedoch nicht immer aussagekräftig sind. Die Schlussfolgerungen aus solchen Vergleichen führen dann zu Aussagen wie "Basel-Stadt hat doppelt so viele Kantonsangestellte wie Baselland - allerdings praktisch die gleiche Anzahl Einwohner".
Sollen in Zukunft partnerschaftliche Geschäfte besser beurteilt werden können, so sind dafür vergleichbare Kennzahlen notwendig. Konkret bedeutet dies für den Kanton Basel-Landschaft, dass Bereiche berücksichtigt werden, die in die kantonale Hoheit fallen und nicht an Gemeinden delegiert werden können. Als Beispiele können die Motorfahrzeugkontrolle oder das Handelsregisteramt dienen: Hier sind eindeutige Aussagen möglich, wie viele Fahrzeuge (Motorfahrzeugkontrolle) resp. Gesellschaften (Handelsregisteramt) eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter bewirtschaftet.
Ich bitte deshalb den Regierungsrat, jene kantonalen Dienstleistungen herauszufiltern, die eine faire Grundlage für einen echten Vergleich zwischen den beiden kantonalen Verwaltungen bieten, entsprechende Vergleiche anzustellen und dem Landrat darüber zu berichten."
Stellungnahme der Regierung
Der Baselbieter Regierungsrat zeigt im vorliegenden Bericht auf, wie zukünftig bei der Vorbereitung und Bearbeitung der partnerschaftlichen Geschäfte vorgegangen werden soll und welche Kriterien bei der Erarbeitung von Verträgen beachtet werden sollen. Es wird ein detailliertes, situatives Vorgehen vorgeschlagen, das bei sämtlichen Geschäften Anwendung finden soll. Durch die Anwendung der im Bericht aufgezeigten Verfahren wird die erwünschte Transparenz geschaffen.
Antrag der Regierung
Das Postulat kann abgeschrieben werden.
Fortsetzung >>>
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1 Der kursiv gesetzte Text wurde berichtigt mit der Vorlage 2003/272a
2 Der Text wurde berichtigt mit der Vorlage 2003/271a
44 Die Antwort des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt auf den Anzug von Markus Bühler und Konsorten betreffend engerer kantonaler Zusammenarbeit ist im Anhang 5 zu finden.