Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Bericht zur regionalen Zusammenarbeit (Partnerschaftsbericht) | |
| vom: | 11. November 2003 | |
| Nr.: | 2003-277 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
These 3
Ein pragmatisches Vorgehen nach vordefinierten Kriterien bildet die Grundlage für eine tragfähige Zusammenarbeit.
Die Zusammenarbeit des Kantons Basel-Landschaft mit Basel-Stadt, aber auch mit Aargau und Solothurn ist in der Vergangenheit organisch gewachsen. Die Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit soll in pragmatischer Weise erfolgen. Unter einem pragmatischen Vorgehen wird dabei Folgendes verstanden: Jeder Fall wird einzeln betrachtet, anhand von einheitlichen, im Voraus definierten Kriterien beurteilt und mit den Partnern diskutiert. Anschliessend wird gemeinsam entschieden, ob eine gemeinsame Lösung die beste ist, und wenn ja, welche Ausgestaltung der Lösung die wirkungsvollste ist.
3.1 Äquivalenzprinzip und Subsidiaritätsprinzip als übergeordnete Kriterien
Am Anfang jeder Aufgabenerfüllung durch die öffentliche Hand muss die grundsätzliche Frage gestellt werden, ob es sich nicht um eine Aufgabe handelt, die auch privatwirtschaftlich erfüllt werden kann. Die privatwirtschaftliche Leistungserbringung hat den grundsätzlichen Vorteil, dass die Kreise der Entscheidungsträger, Kostenträger und Nutzniesser übereinstimmen (34) . Leistungen unter Markt- und Wettbewerbsbedingungen sind zudem in der Regel kostengünstiger, effizienter und flexibler. Das stetige Wachstum der Staatsquote in der Schweiz zeigt, dass der Staat dazu neigt, immer mehr Aufgaben zu übernehmen. Die hohe Staatsquote und Ineffizienzen im öffentlichen Sektor gelten als zwei wichtige Gründe für die momentane Wachstumsschwäche der Schweiz.
Falls es sich um eine öffentliche Aufgabe handelt, muss als Nächstes wiederum nach dem Subsidiaritätsprinzip geprüft werden, welche Ebene (kommunale, kantonale, nationale oder supranationale) die Aufgabe am besten erfüllen kann. Dabei ist die Aufgabe der untersten Ebene zuzuteilen, welche den Vollzug gewährleisten kann. Kriterium bildet der Wirkungsperimeter der öffentlichen Aufgabe. Leistungen mit einem engen Wirkungsperimeter sollen zum kommunalen Aufgabenbereich gehören. Sinngemäss soll der Kanton öffentliche Aufgaben mit kantonsweiten und regionalen Auswirkungen übernehmen.
3.2 Grundsätze und Kriterien für die künftige regionale Zusammenarbeit
Der Kanton Basel-Landschaft fasst im vorliegenden Bericht erstmals Grundsätze und Kriterien für die künftige regionale Zusammenarbeit zusammen. Sie sollen bei allen neuen Kooperationen und der Überarbeitung der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen im Zentrum stehen. Die Leitlinien entsprechen weitgehend den Grundsätzen und Kriterien der zur NFA gehörenden interkantonalen Rahmenvereinbarung.
Es versteht sich von selbst, dass nicht bei jeder Kooperation alle genannten Kriterien zur Anwendung kommen können. Die aufgelisteten Grundsätze und Kriterien sollen aber die Leitlinie bilden, an welcher der Kanton Basel-Landschaft die regionale Zusammenarbeit in Zukunft ausrichten will.
Alle neuen vertraglichen Vereinbarungen und alle diejenigen, die überarbeitet werden, sollen mit einer systematischen Vorgehensweise in Angriff genommen und nach einem einheitlichen Raster aufgebaut werden. Dieses Raster soll auch ein Vertragscontrolling ermöglichen. Folgendes Vorgehen ist vorgesehen:
A Strategische Ebene (die richtigen Dinge tun oder die Frage nach dem Was?)
| - | Am Anfang steht die Frage, ob es sich notwendigerweise oder sinnvollerweise um eine öffentliche Aufgabe handelt oder nicht. |
| - | Wenn es eine öffentliche Aufgabe ist, muss als nächstes entschieden werden, welche Ebene die Aufgabe am besten erfüllen kann. |
| - | Bevor Verhandlungen über eine mögliche regionale Zusammenarbeit aufgenommen werden, müssen der Nutzen der Kooperation für den Kanton Basel-Landschaft und / oder die Region Nordwestschweiz und mögliche Alternativen in einem Bericht an den Baselbieter Regierungsrat festgehalten werden. Aus dem Bericht sollte hervorgehen, dass 1 + 1 mehr als 2 ergibt (also eine Win-Win-Situation geschaffen wird) und dass die gemeinsame Lösung einen Zusatznutzen oder eine Kosteneinsparung generiert. |
| - | Der Regierungsrat entscheidet dann auf der Basis dieses Berichtes, ob Verhandlungen mit dem Partnerkanton oder den Partnerkantonen aufgenommen werden sollen oder nicht. |
B Operative Ebene (die Dinge richtig tun oder die Frage nach dem Wie?)
| - | Auf dieser Ebene muss zuerst die Zusammenarbeitsform geklärt werden. Zur Auswahl stehen in erster Linie Leistungseinkäufe (Einkauf beim Partner, gemeinsamer Einkauf bei Dritten, mittels Ausgleichszahlungen oder Tausch von öffentlichen Leistungen) und gemeinsame Trägerschaften. |
| - | Grundlage für die Ermittlung der Abgeltungen bildet eine transparente und nachvollziehbare Kosten- und Leistungsrechnung. Deren Anforderungen erarbeiten die am Vertrag beteiligten Partner gemeinsam. Idealerweise wird die Kosten- und Leistungsrechnung durch eine Kosten- und Nutzenbilanz ergänzt. |
| - | Die Abgeltung soll grundsätzlich leistungsabhängig und pauschal (pro bezogene Leistungseinheit) erfolgen und keine negativen Anreize setzen. |
| - | Für die Kostenbeteiligung kommen folgende Kriterien zur Anwendung: |
| 1 Die eingeräumten oder beanspruchten Mitspracherechte sowie Mitentscheidungs- und Steuerungsmöglichkeiten bei der Planung, beim Standortentscheid, beim Investitionsentscheid (inkl. der Kapazitätsbestimmung) und beim Betrieb (von entscheidender Bedeutung für die Kostenbeteiligung ist dabei, ab welchem Zeitpunkt die Rechte und Möglichkeiten gewährt werden) (bei politisch und finanziell bedeutenden Trägerschaften mit mehreren Partnern sollen qualifizierte Quoren die Interessen und Mitsprache der Minderheiten wahren). | |
| 2 Die Mitsprache bei der Preisgestaltung , also der Gestaltung des Preis- oder Tarifmodells. | |
| 3 Die Mitsprache beim Kostendeckungsgrad eines Kostenpreises. | |
| 4 Wenn eine Mitsprache und Mitentscheidung vertraglich gewährleistet sind, kann über eine anteilsmässige Beteiligung an den Standardvollkosten (35) (Betriebs- und Infrastrukturkosten) verhandelt werden. | |
| 5 Ohne Mitsprache und Mitentscheidung kann beim Leistungseinkauf die Abgeltung nach dem Markt- oder Wettbewerbspreis erfolgen. | |
| 6 Die Transparenz des Kostennachweises. | |
| 7 Die Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung. | |
| 8 Die effektive Beanspruchung der Leistungen. | |
| 9 Der gewährte Zugang zum Leistungsangebot. | |
| 10 Ein erheblicher Zentrumsnutzen , Standortvorteil oder Wanderungsgewinn (bei Studierenden für den Anbieterkanton). | |
| 11 Die Finanzkraft der Trägerkantone. | |
| - | Alle neuen oder zu überarbeitenden Verträge sollen den Anforderungen der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WoV) genügen. Sie müssen dieselben Anforderungen erfüllen, die an verwaltungsinterne Leistungsaufträge gestellt werden. Dabei geht es insbesondere um die Definition von Produkten mit Indikatoren und Standards. |
Die mit dem Kanton Basel-Stadt bisher angewandten Abgeltungsmechanismen weisen eine Besonderheit auf. Da die vertraglichen Vereinbarungen immer nur mit dem Fokus auf die Leistungsbeanspruchung durch die zwei Trägerschaftskantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt abgeschlossen wurden, wird die mögliche Beanspruchung der Leistungen durch Einwohnerinnen und Einwohner anderer Kantone oder ausländische Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger vernachlässigt. Im Hinblick auf geplante Investitionen oder Abgeltungserhöhungen ist es jedoch von zentraler Bedeutung zu wissen, ob diese Massnahmen aufgrund einer höheren Beanspruchung durch Einwohnerinnen und Einwohner der Trägerschaftskantone oder durch Personen von anderen Kantonen oder dem Ausland notwendig werden.
Tabelle 11 zeigt die Anzahl der Studierenden der Universität Basel, der Fachhochschule beider Basel und der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel aufgeteilt nach Wohnort. In Bezug auf die Finanzierung der Studiengänge von Studierenden aus der übrigen Schweiz und dem Ausland will der Kanton Basel-Landschaft - zusammen mit Basel-Stadt und den weiteren betroffenen Partnern - eine Lösung entwickeln, die nicht nur die Standortkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft belastet.
| Tabelle 11: Studierende der Universität und Fachhochschulen nach Wohnort (36) | ||||||
| Universität Basel in Personen |
Universität Basel in Prozent |
Fachhoch- schule beider Basel in Personen |
Fachhoch- schule beider Basel in Prozent |
Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel in Personen |
Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel in Prozent |
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| Basel-Stadt | 1642 | 20.4 | 313 | 19.6 | 103 | 32.3 |
| Basel-Landschaft | 2106 | 26.2 | 480 | 30.1 | 109 | 34.2 |
| Übrige Schweiz | 2978 | 37.1 | 547 | 34.2 | 98 | 30.7 |
| Ausland | 1308 | 16.3 | 257 | 16.1 | 9 | 2.8 |
| Total | 8034 | 100.0 | 1597 | 100.0 | 319 | 100.0 |
Unser
Fazit
zu These 3: Mit den Kriterien und dem Vorgehensraster schlägt der Regierungsrat ein Instrumentarium vor, welches die regionale Zusammenarbeit auf eine langfristig tragfähige Basis stellen will.
Der Kanton Basel-Landschaft hat in der Vergangenheit zusammen mit den Partnerkantonen eine erfolgreiche regionale Zusammenarbeit aufgebaut. Als Basis für die künftige Ausgestaltung der regionalen Zusammenarbeit hat der Kanton Basel-Landschaft nun Grundsätze, Kriterien und einen Vorgehensraster entworfen. Diese sollen mit den Partnern diskutiert und verfeinert werden. Ziel ist es, damit ein Instrumentarium zu erhalten, das es ermöglicht, die regionale Zusammenarbeit zum Wohle aller Beteiligten auszubauen und auf eine langfristig tragfähige Basis zu stellen.
Fortsetzung >>>
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Fussnoten:
34 Vgl. dazu die Ausführungen zum Äquivalenzprinzip bei der These 2, Punkt 2.2 (auf der Seite 16).
35 Die Standardvollkosten sind diejenigen Kosten, die sich ergeben, wenn eine Aufgabe effizient und effektiv gelöst wird.
36 Quelle: Jahresbericht 2002 der Universität Basel (Studierende im Wintersemester 2002 / 2003) und Jahresbericht 2002 der Fachhochschule beider Basel (Studierende 2002).