Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Bericht zur regionalen Zusammenarbeit (Partnerschaftsbericht) | |
| vom: | 11. November 2003 | |
| Nr.: | 2003-277 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
B Thesen
These 1
Die regionale Zusammenarbeit ist eine Erfolgsgeschichte. Fortsetzung folgt!
Begonnen hat die regionale Zusammenarbeit 1924 mit einem Schulabkommen zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt. 1948 kam ein Spitalabkommen dazu. In den siebziger Jahren wurde die Kooperation der beiden Basel in den jeweiligen Kantonsverfassungen verankert, und in der Folge wurde das bilaterale Vertragsnetz kontinuierlich ausgebaut. Es entstanden Institutionen zur Planung, Koordination und Realisierung von kantonsüberschreitenden Tätigkeiten und zur gemeinsamen Leistungserbringung. Verschiedene Gesetze sind aufeinander abgestimmt und angeglichen worden. Die enge Zusammenarbeit drückt sich auch durch eine Reihe von parlamentarischen Geschäften aus, die von den beiden Verwaltungen gemeinsam vorbereitet und von den Parlamenten zeitgleich verabschiedet worden sind. Seit 1960 finden jedes Jahr gemeinsame Sitzungen der Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt statt. Basel-Landschaft erhöhte zudem die Abgeltungen an städtische Zentrumsleistungen.
1.1 Bisherige Erfolge im Überblick
Die regionale Zusammenarbeit ist vielfältig und intensiv und entwickelt sich laufend weiter. Der folgende Überblick zeigt die bisherigen Erfolge in den verschiedenen Bereichen:
| - | Bildung: Universität Basel, Fachhochschule beider Basel, Europa-Institut, Volkshochschule beider Basel, Sonderschulung und Behindertenhilfe, Regionale Schulabkommen, Jugendelektronikzentrum beider Basel; |
| - | Kultur: Kulturvertrag für die Unterstützung verschiedener Kulturinstitutionen in Basel-Stadt; |
| - | Gesundheit: Gemeinsame Spitalplanung, Universitätskinderspital beider Basel, Spitalverträge, Regionale Spitalstatistik, Krebsregister beider Basel, Stiftung Lighthouse Basel, Verein Suchthilfe Region Basel, Verein Selbsthilfezentrum Hinterhuus Basel, Alzheimervereinigung beider Basel, Verein Aidshilfe beider Basel, Multikulturelle Suchtberatungsstelle beider Basel, Kontakt- und Anlaufstelle für Drogenkonsumierende, Patientenstelle beider Basel; |
| - | Verkehr: Tarifverbund Nordwestschweiz, Motorfahrzeugprüfstation beider Basel, EuroAirport Basel-Mulhouse, Euroville; |
| - | Umwelt: Lufthygieneamt beider Basel, Forstamt beider Basel, Verbrennung basellandschaftlicher Abfälle in der Kehrichtverbrennungsanlage in Basel und Deponierung der Abfälle aus Basel auf der Deponie Elbisgraben; |
| - | Sicherheit: Ausschaffungshaft, betreute Haft für Jugendliche, Stiftung Frauenhaus Basel, Beratungsstelle Opferhilfe beider Basel, Verein Nottelefon; |
| - | Weitere: Wirtschaftsförderung Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Regionalplanungsstelle beider Basel, Kraftwerk Birsfelden; |
| - | Grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein: Unterstützung der Geschäftsstelle und der interkantonalen Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis, gemeinsames Sekretariat der Oberrheinkonferenz, Informations- und Beratungsstelle für grenzüberschreitende Fragen (Infobest Palmrain). |
1.2 Auslegeordnung im Detail: 93 Dach- bzw. Einzelvereinbarungen
Mit der nachfolgenden Auslegeordnung hat der Kanton Basel-Landschaft alle vertraglichen Vereinbarungen zur regionalen Zusammenarbeit (10) nach einheitlichen Kriterien erfasst sowie analysiert und schafft damit Transparenz. Mit Basel-Stadt existieren 84 finanzwirksame Dach- bzw. Einzelvereinbarungen, mit anderen Kantonen deren neun (11) . Diese Vereinbarungen wurden anhand der Kriterien Ziele, Mitwirkungsmöglichkeiten und Abgeltungsmechanismen eingereiht.
Die folgenden Tabellen 4, 5 und 6 zeigen auf, wie die 93 Dach- bzw. Einzelvereinbarungen strukturiert sind (alle Zahlenangaben in den Tabellen bedeuten Anzahl Vereinbarungen; die einzelnen Arten der Transferzahlungen, der Zusammenarbeitsformen und der Abgeltungsformen sind im Anhang 1 definiert):
| Tabelle 4: Art der Transferzahlungen (12) | ||||
| Partnerkanton | Abgeltungen an Partnerkantone | Abgeltungen an priv. Institutionen | Rückerstattungen von Partnerkantonen | Beiträge an gemeinsame Aufg. |
| Basel-Stadt | 26 | 26 | 17 | 23 |
| Andere Kantone | 6 | 0 | 5 | 1 |
| Total | 32 | 26 | 22 | 24 |
Die Zahlen für die vertraglichen Vereinbarungen mit Basel-Stadt zeigen, dass die meisten Transferzahlungen in Form von Abgeltungen an private Basler Institutionen und an Basel-Stadt fliessen, gefolgt von Beiträgen an gemeinsame Aufgaben. Die Rückerstattungen von Basel-Stadt kommen vor allem in den Bereichen Gesundheit, Volkswirtschaft und Umwelt vor. Bei den anderen Kantonen halten sich die Abgeltungen und die Rückerstattungen etwa die Waage.
| Tabelle 5: Zusammenarbeitsformen (13) | ||||
| Partnerkanton | Gemeinsame Trägerschaften |
Realer Ausgleich |
Leistungs- einkauf |
Leistungs- verkauf |
| Basel-Stadt | 16 | 1 | 59 | 15 |
| Andere Kantone | 1 | 0 | 6 | 5 |
| Total | 17 | 1 | 65 | 20 |
Tabelle 5 zeigt, dass rund zwei Drittel der Zusammenarbeitsformen einem Leistungseinkauf entsprechen. Die gemeinsamen Trägerschaften und der Leistungsverkauf sind in etwa gleich oft vertreten. Eine Seltenheit sind dagegen die Vereinbarungen mit dem Ziel eines realen Ausgleichs.
| Tabelle 6: Abgeltungsformen (14) | ||||||
| Partnerkanton | Leistungsorientiert inkl. Kopf-, Tages-, Fallpauschale | Pauschal | Global- beitrag |
Projekt- bezogen |
Defizit- deckung |
Subjekt- finanzierung |
| Basel-Stadt | 42 | 35 | 11 | 4 | 3 | 1 |
| Andere Kantone | 6 | 2 | 0 | 0 | 1 | 0 |
| Total | 48 | 37 | 11 | 4 | 4 | 1 |
Rund 46 Prozent der Abgeltungen sind leistungsorientiert ausgestaltet. Recht häufig sind auch pauschale Abgeltungsformen. Rund ein Zehntel der Abgeltungen erfolgen mit Globalbeiträgen. Relativ selten kommen hingegen die Abgeltungsformen projektbezogen, Defizitdeckung und Subjektfinanzierung vor.
Die Prüfung und Klassifizierung der Verträge erfolgte im Wesentlichen aus finanzieller Sicht, da Leistungs- und Wirkungsindikatoren zur Zeit leider noch fehlen bzw. die Berichterstattungen zur Leistung jeweils in separaten Berichten erfolgen (zum Beispiel in den Jahresrechnungen der unterstützten Institutionen).
1.3 Die zehn bedeutendsten Dach- bzw. Einzelvereinbarungen
Zehn Verträge bilden das Grundgerüst der regionalen Zusammenarbeit. Sie stellen aus politischer und finanzieller Sicht die bedeutendsten Vereinbarungen dar und stehen deshalb im Blickpunkt des öffentlichen Interesses. Diese zehn Verträge decken 88 Prozent der Abgeltungen an den Kanton Basel-Stadt und 81 Prozent der Beiträge an gemeinsame Aufgaben ab. Sie betreffen die Bereiche Bildung, Gesundheit, Kultur und Verkehr.
| Tabelle 7: Die zehn bedeutendsten Vereinbarungen mit BS (gemäss R 2002 in Mio. Fr.) | |||
| Abgeltungen (netto) an Basel-Stadt (15) | Beiträge an gemeinsame Aufgaben | ||
| Universitätsvertrag | 89.3 | Fachhochschule beider Basel | 24.8 |
| Spitalabkommen | 22.3 | Universitätskinderspital beider Basel | 20.2 |
| Regionales Schulabkommen | 12.9 | ||
| Sonderschulung und Jugendhilfe | 10.5 | ||
| Kulturvertrag | 6.9 | ||
| Handelsschule KV Basel | 6.5 | ||
| Ausserkantonale Hospitalisationen | 6.2 | ||
| Basler Verkehrsbetriebe | 4.8 | ||
| TOTAL | 159.4 | TOTAL | 45.0 |
1.4 Zusätzliche Vereinbarungen und Sponsoring
Verschiedene Baselbieter Gemeinden oder Institutionen leisten kleinere und grössere Beiträge, die keinen direkten Abgeltungscharakter haben, an Institutionen in Basel-Stadt und an gemeinsame Projekte (siehe Tabelle 8). Diese Beträge sind betragsmässig von Bedeutung und werden deshalb der Vollständigkeit halber in diesem Bericht aufgelistet. Es handelt sich dabei um die Unterstützung von gemeinsamen Vorhaben der beiden Basel (finanziert via den Lotteriefonds), Leistungen der basellandschaftlichen Lehrspitäler im Rahmen der Medizinerausbildung zugunsten der Medizinischen Fakultät der Universität Basel sowie Unterstützungen des Theaters Basel durch die Basellandschaftliche Kantonalbank. Zudem unterstützen 15 in der Vorortskonferenz (VOK) zusammengeschlossene Baselbieter Gemeinden verschiedene Kulturinstitutionen im Kanton Basel-Stadt. (16)
| Tabelle 8: Finanzströme nach BS ohne Abgeltungscharakter für 2002 (in Mio. Fr.) (17) | |
| - Sponsoringbeitrag der Basellandschaftlichen Kantonalbank an das Theater Basel - Beiträge der VOK-Gemeinden an Kulturinstitutionen in Basel-Stadt (18) - Leistungen der basellandschaftlichen Lehrspitäler an die Medizinische Fakultät (19) - Unterstützung von gemeinsamen Projekten der beiden Basel mit Mitteln aus dem Lotteriefonds TOTAL |
0.5 0.6 2.6 3.4 7.1 |
1.5 Überblick über sämtliche Finanzströme der regionalen Zusammenarbeit
Tabelle 9 gibt einen Überblick über sämtliche Finanzströme der regionalen Zusammenarbeit. Sie beinhaltet die Finanztransfers zwischen den Kantonen Basel-Landschaft (20) und Basel-Stadt sowie den übrigen Kantonen (21) , wobei letztere weniger als 1 Prozent des Totals des Jahres 2002 ausmachen. Die Finanzströme widerspiegeln die von den Baselbietern in Anspruch genommenen Leistungen in anderen Kantonen (sowohl bei öffentlich-rechtlichen Anstalten wie auch bei privatwirtschaftlichen Anbieterinnen und Anbietern), die Rückerstattungen von diesen Kantonen sowie die Beiträge an gemeinsame Aufgaben. Die Netto-Abgeltungen und Beiträge an gemeinsame Aufgaben umfassen rund 10 Prozent der Laufenden Rechnung des Kantons Basel-Landschaft.
| Tabelle 9: Finanzströme der regionalen Zusammenarbeit (in Mio. Fr.) (22) | |||
| R 2000 | R 2001 | R 2002 | |
| Abgeltungen an Partnerkantone (Basel-Stadt, Aargau, Solothurn, vereinzelt weitere Kantone) |
185 | 184 | 200 |
| Rückerstattungen von Partnerkantonen (Basel-Stadt, Aargau, Solothurn, vereinzelt weitere Kantone) |
17 | 19 | 20 |
| Abgeltungen zwischen Partnerkantonen (Netto) (Basel-Stadt, Aargau, Solothurn, vereinzelt weitere Kantone) |
168 | 165 | 181 (23) |
| Beiträge an gemeinsame Aufgaben | 48 | 53 | 56 |
| TOTAL | 216 | 218 | 236 |
| In Prozent des Laufenden Aufwandes | 9.7 | 9.8 | 9.7 |
| Investitionen in die regionale Infrastruktur | 16 | 8 | 13 |
Seit einigen Jahren beschränkt sich der Kanton Basel-Landschaft nicht nur auf laufende Beitragszahlungen, sondern investiert auch ausserhalb des eigenen Territoriums in die Infrastruktur der Region. So hat das Baselbiet einen Infrastrukturbeitrag an den Ausbau der Messe Basel (Projekt Messe Basel Plus) ausgerichtet, ist Mitfinanzierer des Ausbaus des EuroAirports Basel-Mulhouse-Freiburg und des Projektes Euroville in Basel und hat sich am Projekt Eissporthalle St. Jakob finanziell beteiligt. (24)
1.6 Finanzströme zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt
Den Hauptteil der Finanzströme zwischen den Kantonen der Region Nordwestschweiz bilden die Transfers zwischen den beiden Basel. Wie die Abbildung 3 zeigt, betrugen die Netto-Abgeltungen an Basel-Stadt im Jahr 2002 181 Millionen Franken und die Beiträge an gemeinsame Aufgaben 55 Millionen Franken. Die Abgeltungen sind Finanztransfers nach Basel-Stadt, die für Leistungen entrichtet werden, die von Baselbieter Einwohnerinnen und Einwohnern im Kanton Basel-Stadt (sowohl bei öffentlich-rechtlichen Institutionen wie auch bei privatwirtschaftlichen Anbieterinnen und Anbietern) in Anspruch genommen werden.
Die Nettozahlungen von Basel-Landschaft an Basel-Stadt für bezogene Leistungen und Beiträge an gemeinsame Aufgaben betragen aktuell knapp 10 Prozent des Kantonshaushaltes (Laufende Rechnung). Im Jahre 1985 betrugen die Abgeltungen und Beiträge an gemeinsame Aufgaben zusammen rund 7 Prozent des Laufenden Aufwandes des Kantons Basel-Landschaft. Die Entwicklung seit 1985 zeigt, dass sowohl die Abgeltungen als auch die Beiträge an gemeinsame Aufgaben stark zugenommen haben.
1.7 Angleichung von kantonalen Gesetzen
Das basellandschaftliche und das baselstädtische Umweltschutzgesetz vom 27. Februar 1991 (25) und das Gesetz über öffentliche Beschaffungen vom 3. Juni 1999 (26) sind in den beiden Basel gemeinsam vorbereitet und aneinander angeglichen worden. Diese Gesetze wurden von den Verwaltungen der beiden Basel gemeinsam erarbeitet und als partnerschaftliches Geschäft von den beiden Parlamenten zeitgleich behandelt. Bis auf einige geringfügige Abweichungen wurden von den Parlamenten schliesslich gleiche Gesetze verabschiedet.
Auch die aktuellen Polizeigesetze (27) und Spitalgesetze (28) sind in wichtigen Teilen aufeinander abgestimmt worden. Gleiche Gesetze vereinfachen in einem einheitlichen Wirtschaftsraum den Vollzug. Die bisherigen Ergebnisse gemeinsamer Gesetzgebungsarbeit zeigen, dass die Zielsetzung möglichst übereinstimmender Gesetze durchaus realisierbar ist. Das Potenzial zur Angleichung der Gesetzgebung ist noch nicht ausgeschöpft.
1.8 Fortsetzung der Erfolgsgeschichte
Die regionale Zusammenarbeit wird in den nächsten Jahren punktuell verstärkt. Die Zusammenlegung der vier Rheinhäfen der beiden Basel zu einem Betrieb, der im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft geführt wird, ist vorbereitet. Die Schaffung eines ETH-Institutes für Systembiologie in der Region Nordwestschweiz ist auf gutem Weg. Die beiden Basel leisten hier eine wichtige Anschubfinanzierung und unterstreichen damit ihr Bekenntnis zum Bereich "Life Sciences". Bei den Fachhochschulen (Weiterentwicklung zur Fachhochschule Nordwestschweiz) und der Universität Basel (Ausbau der Zusammenarbeit und der Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft bis hin zu einer Mitträgerschaft (29) ) laufen seit einiger Zeit Verhandlungen mit den Partnerkantonen. Daneben soll die regionale Spitalplanung schrittweise umgesetzt werden.
Der Baselbieter Regierungsrat hat zusammen mit der Verwaltung in den für die regionale Zusammenarbeit relevanten Bereichen Entwicklungstendenzen formuliert. Diese werden in den Vorlagen zu den drei "Jubiläumsinitiativen" umfassend dargestellt (für die Themengebiete Bildung, Gesundheit und Sicherheit). Entwicklungen und Tendenzen in Bereichen, die durch die "Jubiläumsinitiativen" nicht abgedeckt werden, sind im Anhang 3 dargestellt.
Unser
Fazit
zu These 1: Die Erfolgsgeschichte geht weiter!
Die Auslegeordnung mit den insgesamt 93 finanzwirksamen Dach- bzw. Einzelvereinbarungen ist beeindruckend und verdeutlicht, dass insbesondere im Vergleich zu anderen Regionen die regionale Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz weit fortgeschritten und gut verankert ist. Die aufgezeigten Finanzströme unterstreichen diese Einschätzung. Die eingeleiteten nächsten Schritte (Stichworte: Rheinhäfen, ETH-Institut, Fachhochschulen, Universität) und die im Anhang 3 skizzierten Entwicklungstendenzen in der regionalen Zusammenarbeit machen klar, dass die Erfolgsgeschichte weiter geht.
Fortsetzung >>>
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Fussnoten:
10 Eine Übersicht über die Dach- bzw. Einzelvereinbarungen mit dem Kanton Basel-Stadt sowie mit anderen Kantonen zeigen die Anhänge 1 und 2. Diese Übersichten wurden aufgrund der Staatsrechnung sowie verschiedener verwaltungsinterner Erhebungen erstellt.
11 In der Aufstellung nicht enthalten sind die gesamtschweizerischen Vertragswerke, wie zum Beispiel die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung und die Interkantonale Universitätsvereinbarung. Im Rahmen der Fachhochschulvereinbarung leistete der Kanton Basel-Landschaft im Jahr 2002 Beiträge an andere Fachhochschulkantone (ohne Basel-Stadt) im Umfang von rund 5 Millionen Franken, im Rahmen der Interkantonalen Universitätsvereinbarung Beiträge an andere Universitätskantone (ohne Basel-Stadt) im Umfang von 7.6 Millionen Franken.
12 Elf Doppelzählungen, da eine Vereinbarung zwei Arten von Transferzahlungen auslösen kann (zum Beispiel: Abgeltung an Partnerkantone und Rückerstattung).
13 Zehn Doppelzählungen, da eine Vereinbarung zwei Zusammenarbeitsformen entsprechen kann (zum Beispiel: Leistungseinkauf und Leistungsverkauf).
15 Abgeltungen an den Kanton Basel-Stadt und private Institutionen in Basel-Stadt.
16 Die Beiträge sind (mit Ausnahme von Reinach) einmalige Beiträge auf freiwilliger Basis und müssen jedes Jahr von der Gemeindeversammlung wieder neu bewilligt werden. Sie haben nicht den Charakter von Subventionen.
17 Diese Finanzströme sind in der Tabelle 9 nicht enthalten.
18 Für 2002 wurde der Durchschnittswert der Jahre 2000 und 2001 eingesetzt (die Zusammenstellung für 2002 ist noch ausstehend).
19 Schlussbericht Regionale Spitalplanung vom 14. April 2003, Teilprojekt 2.
20 Die Basis bildet die Staatsrechnung des Kantons Basel-Landschaft. Dies hat zur Folge, dass zum Beispiel Vereinbarungen betreffend Geldflüsse der kantonalen Verwaltung Basel-Stadt an private Institutionen im Kanton Basel-Landschaft nicht enthalten sind, da diese Gelder nicht über die kantonale Verwaltung Basel-Landschaft (sprich Staatsrechnung) laufen, sondern direkt an die privaten Institutionen fliessen.
21 Für diesen Bereich befinden sich Abgeltungen und Rückerstattungen auf ähnlichen Niveaus.
22 Die finanziellen Konsequenzen des regionalen Schulabkommens sind nur zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt berücksichtigt.
23 Differenz von 1 aufgrund von Rundung.
29 Die Basis dazu bildet der Universitätsvertrag § 12 Absatz 1: Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft streben einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit und der Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Universität bis hin zu einer Mitträgerschaft an. Absatz 2: Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft entwickeln unter Beizug der Universitätsorgane ihre entsprechenden Vorstellungen und befinden über die verschiedenen Szenarien.