Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Die Subventionierung des Orchesters basel sinfonietta für die Jahre 2004-2006 | |
| vom: | 11. November 2003 | |
| Nr.: | 2003-276 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5. Eckwerte des Subventionsvertrags und Mehrwerte für das Baselbiet
5.1. Der Vertrag und die Subvention
Der Vertrag und die zukünftige Subvention mit dem Verein basel sinfonietta berücksichtigen die unter Ziffer 4. erörterten Perspektiven. Zum einen wird die Basisfinanzierung so verstärkt, dass das Orchester qualitätsorientiert und kontinuierlich weiterarbeiten kann; zudem bleibt das Orchester attraktiv auch für Sponsoren und Projektpartner/innen.
Im Sinne einer starken Partnerschaft der öffentlichen Hand übernimmt der Kanton Basel-Landschaft die Verantwortung für die basel sinfonietta in zwei Schritten; der Kanton Basel-Stadt zieht sich in zwei Schritten aus der Subventionierung des Orchesters basel sinfonietta zurück.
Die Subvention für das Jahr 2004 ist im Budget eingestellt; für die darauffolgenden Jahre sind die Beiträge in den Finanzplan bis 2006 eingestellt.
Das zur Subventionierung vorgesehene Orchester der basel sinfonietta erfüllt die kulturpolitischen Rahmenbedingungen und ist mit deren Erfüllung auf vertraglicher Basis einverstanden.
Die Eckwerte der Subventionsvereinbarung sind die folgenden:
| Laufzeit | 2004-2006 | |
| Subvention: | 2004-2006 | CHF 650'000.-- p.a. |
Wichtige Bestimmungen:
| - | Die Subvention p.a. ist zweckbestimmt zur Finanzierung des künstlerischen Orchesterbetriebs im Rahmen des Programmkonzeptes. |
| - | Die Subvention des Kantons Basel-Stadt , vertreten durch das Erziehungsdepartement, erlischt per Ende 2003 . |
| - | Zusätzliche Beiträge der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, z.B. an spezielle Projekte oder den Ausbau oder Unterhalt der eigenen Infrastruktur, können gemäss den geltenden Förderbestimmungen nur in Ausnahmefällen und nur auf der Grundlage eines separaten Entscheides bewilligt werden. |
| - | Die Inanspruchnahme von Mitteln aus der Kulturvertragspauschale (Kulturvertrag BS-BL vom 27.1.1997) ist während der Laufzeit dieser Subventionsvereinbarung nicht möglich. |
| - | In der Vereinbarung, die sich in der vorliegenden Form schon mehrere Jahre bewährt hat, sind die branchenüblichen Controlling-Instrumente enthalten. Die vom Regierungsrat beauftragte Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion ist dadurch jederzeit in der Lage, die Einhaltung der vertraglich festgelegten Bestimmungen sicherzustellen. |
5.2. Partnerschaftliche Präsenz im Musikleben des Baselbiets
Mit Blick auf die kulturpolitische Priorität der Musikförderung entsteht ein neuer partnerschaftlicher Akzent. Ausdruck der Partnerschaft zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Verein basel sinfonietta ist die Bereitschaft des Orchesters, das Engagement im Baselbiet qualitativ und womöglich quantitativ auszubauen :
| - | Das Orchester basel sinfonietta tritt regelmässig in öffentlichen Konzerten in der Region Basel auf. |
| - | Das Orchester basel sinfonietta erklärt sich bereit, in öffentlichen Projekten und Konzerten von im Kanton Basel-Landschaft domizilierten Veranstaltern und Chören mitzuwirken und womöglich zu verstärken. |
| - | Das Orchester basel sinfonietta offeriert den Baselbieter Schulen - nach Massgabe seiner programmlichen und örtlichen Möglichkeiten - spezielle Konzerte und Kooperationsprojekte (Workshops, Auftritte, Probenbesuche etc.); dies in Koordination/Kooperation mit der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion/kulturelles.bl. |
| - | Bei Kooperationen mit BL-Veranstaltern/innnen und Schulen kommt eine spezielle Tarifordnung zur Anwendung, die in dieser Form nur im Kanton Basel-Landschaft gilt. Sie beinhaltet für alle Partner/innen vergünstigte aber auch gleichlautende Konditionen. |
5.3. Das Domizil
Die derzeitigen Arbeits- und Probebedingungen für das Orchester basel sinfonietta sind alles andere als optimal. Zum einen hat das Orchester kein festes Probedomizil, zum anderen verursachen die wechselnden Lokalitäten hohe Kosten in den Bereichen Miete, Transport, Instrumentenlagerung.
Mit der neuen Basisfinanzierung besteht die feste Absicht, im unteren Baselbiet ein Proben- und Arbeitsdomizil zu beziehen, um die Kosten zu senken. Aber gleichzeitig soll mit diesem Ziel auch die Probenqualität und -effizienz verbessert werden. Abklärungen und Vorbereitungen sind im Gang. Die Realisation dieses Ziels ist auf anfangs 2004 geplant.
Die ursprüngliche Idee (a dossier kultur.bl), das Probedomizil im Kunsthaus Baselland in Muttenz anzusiedeln, ist zwar reizvoll, lässt sich aber aus betrieblichen und baulichen Gründen nicht realisieren. Die unterschiedlichen Produktions- und Veranstaltungsbedingungen des Orchesters und des Kunsthauses wiegen schwerer als allfällige künstlerische oder kulturpolitische Synergieeffekte.
Mit dem Inkrafttreten des Subventionsvertrags und mit dem Bezug eines geeigneten Probe- und Arbeitsdomizils wird der Verein auch sein juristisches Domizil in den Kanton Basel-Landschaft verlegen.
Das Domizil der Geschäftsstelle - sie wird seit Jahren durch einen namhaften Sponsor finanziert und zur Verfügung gestellt - verbleibt in Basel.
Ein Namenswechsel des Vereins und des Orchesters ist nicht geplant, weil die Verknüpfung mit der gut eingeführten Marke "basel sinfonietta" auf die Region verweist und nicht auf die Stadt. Ein Marken- oder Imagewechsel wäre mit grossem Aufwand verbunden und nicht a priori gewinnbringend.
5.4. Kosten und Nutzen
Die kulturellen Leistungen, die der Kanton Basel-Landschaft erhält, können nicht über den Kulturvertrag abgegolten werden. Es geht beim Engagement mit der basel sinfonietta nicht wie bisher um die Teilfinanzierung einer zentralörtlichen Leistung in Basel, sondern neu um die Förderung eines Orchesters, dessen Leistungen deutlich stärker als bisher dem Baselbieter Kulturleben und dessen Publikum zugute kommt.
Aus dem geplanten Engagement mit der basel sinfonietta erwachsen dem Kanton Basel-Landschaft keine eklatanten Mehrkosten . Zum einen wurden diese ins bestehende Budget (2003) der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion integriert, das heisst, mit gewissen Kompensationen in den Bereichen Vermittlung und Eigenproduktionen ausgeglichen. Von einem unverhältnismässigen Ausbau des Kulturbudgets kann keine Rede sein.
Die Baselbieter Veranstalter/innen und dessen Publikum profitieren letztlich vom Angebot zu günstigeren Konditionen - mit Auswirkungen auf die Höhe der bisherigen Subventionen oder Defizitgarantien, Preise etc.
Fortsetzung >>>
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