Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Die Subventionierung des Orchesters basel sinfonietta für die Jahre 2004-2006 | |
| vom: | 11. November 2003 | |
| Nr.: | 2003-276 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
6. Fazit
Aus der Sicht des Regierungsrates macht die "Übernahme" des Orchesters basel sinfonietta durch den Kanton Basel-Landschaft mit allen Rechten und Pflichten zum jetzigen Zeitpunkt und als kulturpolitische Priorität Sinn:
| 1. | Die Musikförderung mit ihrer prioritären Bedeutung erhält - neben der neuen/bewährten Projekt-, Chor- und Rockförderung sowie der Finanzierung des Festivals Neue Musik in Rümlingen und dem Gare du Nord - einen ergänzende, logische Massnahme. | |
| 2. | Mit dem Orchester basel sinfonietta gewinnt das Baselbiet jenen Partner für sein Musikleben, der seit Jahren anerkannt ist und der zu einem verstärkten Engagement bereit ist. Diese Partnerschaft nützt nicht nur dem Orchester sondern auch den im Baselbiet domizilierten Chören, Veranstaltern und Schulen. | |
| 3. | Die finanziellen Zuwendungen zugunsten Baselbieter Veranstaltern und Chören werden durch das neue Engagement nicht reduziert. Eher entsteht so etwas wie ein Synergieeffekt, von dem beide Seiten profitieren. | |
| 4. | Die Höhe der veranschlagten Subvention ist massvoll ; sie passt ins Kulturbudget - quantitativ und qualitativ. Das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt. Und sie richtet sich nach den finanzpolitischen Rahmenbedingungen des Finanzplans 2003-2006. | |
| 5. | Der mit verschiedenen prominenten Persönlichkeiten aus dem Baselbiet besetzte Förderverein der basel sinfonietta sichert eine gute Verankerung des Orchesters im politischen und kulturellen Leben des Kantons Basel-Landschaft . Die Übernahme der basel sinfonietta stiftet kulturelle Identität. | |
| 6. | Die mit dem Kanton Basel-Stadt abgesprochene Massnahme beschränkt sich nicht auf den Aspekt der subsidiären Abgeltung von Zentrumsleistungen, wie sie im Kulturvertrag Ziel und Regel ist. Sondern es gibt einen qualitativen Mehrwert für alle drei involvierten Partner: | |
| - | für die basel sinfonietta: eine bessere Basis für die Kontinuität des Orchesters; | |
| - | für den Kanton Basel-Landschaft: eine ergänzende Bereicherung seines reichen Musiklebens, das nicht "eingefroren" werden soll; | |
| - | für den Kanton Basel-Stadt: die freiwerdenden Mittel können für die Qualitätssicherung kleinerer/mittlerer Projekte eingesetzt werden. | |
| 7. | Der Kanton Basel-Landschaft kann unter Beweis stellen, dass sein kulturpolitisches Engagement unter regionalen Gesichtspunkten erfolgt, dies nach Massgabe seiner finanziellen und inhaltlichen Möglichkeiten. | |
Gestützt auf die Ausführungen beantragen wir Ihnen gemäss dem beiliegenden Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 11. November 2003
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Straumann
Der Landschreiber: Mundschin
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