Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Nicht formulierte Sicherheitsinitiative | |
| vom: | 7. November 2003 | |
| Nr.: | 2003-271 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
10. Ist-Zustand der Zusammenarbeit
10.1 Einsätze
Im Rahmen des Stützpunktes 3 ist die Berufsfeuerwehr Basel für sieben Gemeinden rund um die Stadt zuständig. Dafür wird der Kanton Basel-Stadt gemäss Vertrag vom 27. November 1998 mit jährlich 40'000 Franken entschädigt; darüber hinaus wird jeder Einsatz der Basler Berufsfeuerwehr in Rechnung gestellt.
Weiter ist die Basler Berufsfeuerwehr gemäss einer Vereinbarung vom 27. August 1996 für den Ersteinsatz in den Baselbieter Rheinhäfen Birsfelden und Au / Muttenz zuständig, wofür Basel-Stadt 80'000 Franken jährlich erhält; ausserdem werden ebenfalls die Kosten jedes Einsatzes nach tatsächlichem Aufwand vergütet.
10.2 Ausbildung
Die beiden Basler Kantone arbeiten im Bereich der Ausbildung eng zusammen. Alle Feuerwehrangehörigen, sowohl Miliz wie Berufsleute, werden im Interkantonalen Feuerwehr-Ausbildungszentrum (ifa) in Balsthal aus- und weitergebildet. Träger des ifa sind die beiden Gebäudeversicherungsanstalten Basel-Landschaft und Solothurn.
Die einheitliche Ausbildung ist nicht nur kostengünstig, sondern stellt auch eine reibungslose Zusammenarbeit bei gemeinsamen Einsätzen sicher. Die BGV stellt dem Kanton Basel-Stadt für die Ausbildung im ifa die Kosten in Rechnung.
Die Feuerwehrausbildung untersteht der BGV, die auch die Besoldung der Instruktoren übernimmt. Seit Anfang 2003 unterhalten die beiden Basler Kantone zudem ein gemeinsames Instruktorenkorps. Auf diese Weise konnte das Nachwuchsproblem bei den Milizfeuerwehren gelöst werden. Gleichzeitig wurde sichergestellt, dass die Feuerwehrangehörigen durch Instruktionspersonal mit grosser Einsatzerfahrung aus- und weitergebildet werden.
11. Stärken und Schwächen der verschiedenen Feuerwehrsysteme
Feuerwehren können organisiert sein als Milizfeuerwehren, als Berufsfeuerwehren oder als Betriebsfeuerwehren.
Die Grundform ist die Milizfeuerwehr, die aus Personal besteht, das nur im Bedarfsfall aufgeboten wird, das sonst aber seinen üblichen Beschäftigungen nachgeht. Ist die Einsatzhäufigkeit so hoch, dass das Personal zu oft von der Berufstätigkeit weggerufen wird, so wird entweder der Bestand vergrössert oder aber diese durch eine mehr oder weniger grosse Berufsfeuerwehr ergänzt. Diese deckt den grössten Teil der Einsätze ab, zieht jedoch bei grösseren Ereignissen die Milizfeuerwehr zu. Zur Kontrolle besonderer Risiken (wie sie beispielsweise bei Flughäfen oder bei Chemieanlagen bestehen) werden Betriebsfeuerwehren aufgestellt, die besondere Sach-, Orts- und Fachkenntnis haben, die jedoch üblicherweise nicht für andere Einsätze in den Gemeinden zur Verfügung stehen, jedoch im Bedarfsfall zur Unterstützung der kommunalen Feuerwehr angefordert werden können.
Milizfeuerwehren zeichnen sich besonders durch hohe Ortskenntnis und Ortsverbundenheit aus. Sie sind im Vergleich zu Berufsfeuerwehren kostengünstig. Sie können aufgrund der systematischen Ausbildung die ganze Tiefe der Feuerwehraufgaben abdecken, namentlich Menschen aus Notlagen befreien, in die sie infolge von Bränden, Unfällen oder Naturereignissen gekommen sind; ausserdem können sie die Ausbreitung von Bränden wirksam bekämpfen. Freilich ist die Leistungsbreite (beispielsweise bei Chemieunfällen) begrenzt, weshalb sie durch Stützpunktfeuerwehren und / oder Betriebsfeuerwehren ergänzt werden müssen.
Berufsfeuerwehren zeichnen sich u.a. durch hohe Einsatzerfahrung, hohe Qualifikation und kurze Ausrückzeiten aus. Damit lässt sich die Anzahl von Magazinen bzw. Wachen im Vergleich zum reinen Milizsystem verringern. Ausserdem können Berufsfeuerwehren teilweise die Funktion von Betriebsfeuerwehren übernehmen. Berufsfeuerwehren haben hohe Personalkosten bei relativ geringer Mannschaftsstärke; deshalb werden sie durch Milizfeuerwehren ergänzt. Darum besteht auch eine grossstädtische Feuerwehr nie nur aus einer Berufsfeuerwehr.
Das Verhältnis zwischen Berufs- und Milizfeuerwehren muss entsprechend den lokalen und regionalen Gegebenheiten sorgfältig abgestimmt sein. Für die Milizfeuerwehren ist eine Mindestanzahl von Einsätzen notwendig, um Einsatzerfahrung zu gewinnen; ausserdem wären bei zu wenigen Einsätzen die hohen Kosten der Ausbildung, die bei allen Feuerwehren durchschnittlich 90 Prozent der gebrauchten Zeit ausmacht, nicht mehr gerechtfertigt.
Der Kanton Basel-Landschaft als Flächenkanton mit seinen 86 Gemeinden ist mit dem seit 1997 gültigen System der Stützpunktfeuerwehren gut gefahren. Die kommunalen Milizfeuerwehren haben die Ortskenntnis, die Motivation und die Verwurzelung in den Gemeinden, die notwendig sind. Die Stützpunktfeuerwehren ermöglichen eine vergleichsweise kostengünstige Gerätebeschaffung. Die städtische Berufsfeuerwehr ist vertraglich in die Aufgaben eingebunden. Betriebsfeuerwehren ergänzen die Organisation. Das interkantonale Ausbildungszentrum steht Feuerwehrpersonal aus der Region gesamthaft zur Verfügung. Die BGV koordiniert als Fachstelle die Feuerwehrarbeit.
Insgesamt ist die bestehende und vertraglich abgesicherte Zusammenarbeit mit Basel-Stadt als gut zu bezeichnen.
12. Modelle der Zusammenarbeit mit Basel-Stadt
12.1 Intensivierung der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit mit Basel-Stadt ist bereits recht intensiv (Stützpunktfeuerwehr für die Baselbieter Gemeinden rund um die Stadt, Ersteinsätze in den Baselbieter Rheinhäfen, gemeinsames Instruktorenkorps, Aus- und Weiterbildung im interkantonalen Ausbildungszentrum).
Diese Zusammenarbeit kann punktuell noch weiter ausgebaut werden, beispielsweise bei der Beschaffung und beim Unterhalt von Sonderfahrzeugen und besonderen Einsatzmitteln.
12.2 Berufs- und Milizfeuerwehr unter gemeinsamer Führung
Denkbar wäre die Zusammenlegung der Berufsfeuerwehr des Kantons Basel-Stadt und der Milizfeuerwehren im Kanton Basel-Landschaft unter eine gemeinsame Führung. Da die Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt bereits intensiv ist, stellt sich die Frage, welche zusätzlichen Vorteile eine Zusammenlegung auslösen würde.
Dieses Modell würde keine grossen Veränderungen an der bisherigen Standort-Struktur nach sich ziehen. Beispielsweise würde die Weiterführung die im Gang befindliche Verdichtung der Feuerwehrverbünde weder hemmen noch wesentlich fördern. Eine weitergehende Reduzierung der Stützpunkte hätte auch bei diesem Modell eine Verlängerung der Hilfsfristen (siehe oben Ziffer 8.2) zur Folge. Ein zusätzlicher Standort einer Berufsfeuerwehr im oberen Baselbiet käme nicht in Frage, weil hierfür (glücklicherweise) zuwenig Einsätze vorkommen. Gewisse Vorteile lassen sich bei einer Zusammenlegung in den Bereichen Beschaffung und Unterhalt von Sonderfahrzeugen erzielen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass dieses Modell gegenüber der bisherigen Organisation keine Vorteile hat und keine wesentlichen Synergien schafft. Der Ausbau der Zusammenarbeit mit der Feuerwehr des Kantons Basel-Stadt kann mit der bisherigen Struktur mindestens genau so gut ausgebaut werden. Über die Entwicklung der Kosten nach einer Zusammenlegung kann nur spekuliert werden. Fest steht, dass die bisherige Lösung des Kantons Basel-Landschaft sehr kostengünstig ist.
12.3 Gemeinsame Berufsfeuerwehr
An sich wäre es denkbar, beide Kantone durch eine Berufsfeuerwehr versorgen zu lassen. Der Vorteil wäre eine einheitliche und schlanke Organisationsstruktur. Nachteilig wären die jedenfalls sehr hohen Kosten.
Gegen eine Aufhebung des Milizprinzips sprechen gewichtige Gründe:
| - | Einzelne kleinere Gemeinden würden feuerwehrlos. Es gäbe weder geschultes Personal noch Gerät, um sich selber wirksam zu helfen, wenn beispielsweise die Strassen unterbrochen sind und ein Schadenereignis eintritt. |
| - | Bei Grossereignissen stünde nicht mehr genügend Fachpersonal zur Verfügung. Dies wäre besonders gravierend, wenn auf kommunaler Ebene selbstregulierend erste Massnahmen zur Rettung und Restabilisierung getroffen werden müssen. |
| - | Auf Dauer wäre es rein zufällig, ob in einer Gemeinde Feuerwehrangehörige ansässig sind. Damit würde die für die Feuerwehr sehr wichtige intime Ortskenntnis in einzelnen Gebieten verloren gehen. |
| - | In der Gemeinde gehörte die Feuerwehr nicht mehr zum Gemeindeleben, sondern wäre auf eine einzukaufende Dienstleistung reduziert, für die der Einzelne über die Steuern bezahlt. Dies müsste u.a. dem Gedanken der Vorbeugung grossen Schaden antun. |
| Zusammengefasst kann ein solches Modell für einen Flächenkanton nicht befürwortet werden; neben den höheren Kosten könnten vor allem grössere und Grossereignisse nicht mehr bewältigt werden, wenn kein Milizpersonal zur Verfügung stünde. | |
12.4 Gemeinsames Inspektorat
Der Feuerwehrinspektor ist der Mittler zwischen kommunalen Feuerwehren und den kantonalen Elementen des Feuerwehrwesens. Einerseits hat der Inspektor Aufsichtsfunktionen, anderseits vertritt er die Bedürfnisse der kommunalen Feuerwehren gegenüber den übergeordneten Instanzen.
Würden alle Feuerwehraufgaben in beiden Basler Kantonen durch eine Berufsfeuerwehr wahrgenommen, so wäre naturgemäss auch nur ein Inspektorat notwendig. Dies wäre allerdings nicht sinnvoll.
Es entstünde eine grosse und deshalb teilweise unübersichtliche Verwaltungseinheit mit langen Wegen. Auch sind die Anforderungen einer Grossstadtfeuerwehr und von kleinstädtischen oder dörflichen Feuerwehren recht verschieden, so dass sie kaum durch einen einzigen Inspektor überwacht und angeleitet werden könnten. Damit wäre eine Untergliederung des gemeinsamen Inspektorats nötig, was letztlich dem heutigen Zustand entspräche, allerdings mit dem Unterschied, dass eine zusätzliche Verwaltungsebene eingezogen würde. Auch dieses Modell kann nicht befürwortet werden.
13. Stellungnahme Regierungsrat
Die Zusammenarbeit der Feuerwehren innerhalb des Kantons wie auch zwischen den kommunalen Feuerwehren und der Berufsfeuerwehr von Basel-Stadt ist in den vergangenen Jahren systematisch weiter entwickelt worden. Dies geschah einerseits zur Kostenoptimierung; anderseits wurde damit erreicht, dass die bestehenden Strukturen im Feuerwehrwesen so gebündelt wurden, dass Schadenereignisse nach dem geltenden Massstab der Technik bewältigt werden können. In einzelnen Bereichen, beispielsweise bei der Ausbildung, zählt das Feuerwehrwesen des Kantons zur nationalen Spitze.
Trotzdem können und sollen die Strukturen weiter optimiert und an neue Bedürfnisse und Anforderungen angepasst werden, was über die enge Zusammenarbeit der Feuerwehren geschieht. Potenzial wird vor allem bei den Einsätzen und bei bestimmten Beschaffungen gesehen.
Die heutige Struktur bietet bei relativ günstigen Kostenverhältnissen optimale Sicherheit für die Bevölkerung. Die Annahme der Sicherheitsinitiative würde eine Auflösung dieser Strukturen mit sich bringen und damit die Versorgung der Bevölkerung verschlechtern. Deshalb wird auch dieser Teil der Sicherheitsinitiative vom Regierungsrat abgelehnt.
Fortsetzung >>>
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