Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Nicht formulierte Sicherheitsinitiative | |
| vom: | 7. November 2003 | |
| Nr.: | 2003-271 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Bereich Bevölkerungsschutz
14. Zusammenfassung
Zum Geschäftsfeld des Bevölkerungsschutzes gehören insbesondere die Bereiche Führung in besonderen und in ausserordentlichen Lagen, die Katastrophenvorsorge, die kantonale Sicherheitskooperation und die Partnerorganisation Zivilschutz.
Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt hat sich in den Bereichen Katastrophenvorsorge und Führung in besonderen und in ausserordentlichen Lagen besonders gut entwickelt. Im Zentrum der Zusammenarbeit stehen die gegenseitige Abstimmung der taktischen Führungsabläufe, die Einsatzplanung und bei der Ereignisbewältigung die Lagebeurteilung sowie die gemeinsame Oeffentlichkeitsarbeit. Bei der Kantonalen Sicherheitskooperation und im Zivilschutz ist Baselland zusammen mit Basel-Stadt und mit den direkten Nachbarkantonen Aargau und Solothurn sowie mit Bern und Luzern in ständige Arbeitsgruppen eingebunden.
Die Tendenzen weisen für die nächsten Jahre in Richtung einer verstärkten regionalen und interkantonalen Zusammenarbeit in allen Bereichen des Bevölkerungsschutzes. Die Jubiläumsinitiative zum Bereich Sicherheit verlangt u.a. die Zusammenlegung der Organisationen des Bevölkerungsschutzes zu einer gemeinsamen, zusammengefassten Organisation.
Der Regierungsrat hat das Modell von bikantonalen Organisationen des Bevölkerungsschutzes geprüft und auf der Grundlage eines Stärken-Schwächen-Vergleichs beurteilt. Er kommt zum Ergebnis, dass sich organisatorische Zusammenlegungen mit den Partnerorganisationen aus Basel-Stadt nicht aufdrängen. Im Gegensatz zu Basel-Stadt nehmen die basellandschaftlichen Gemeinden im Bereich des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes wichtige Aufgaben wahr. Das Modell der "Gemeinsamen Organisationen" verschiebt die Aufgabenverteilung tendentiell von den Gemeinden zum Kanton.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die bikantonale Zusammenarbeit in den Bereichen Führung, Katastrophenvorsorge und Zivilschutz in den nächsten Jahren immer wichtiger wird. Das Zusammenarbeitspotential ist noch keineswegs ausgeschöpft. Der Regierungsrat gibt dem Modell der "optimierten Zusammenarbeit" gegenüber dem Modell der "Gemeinsamen Organisationen" die Präferenz. Mit der Einführung der Module wie "gemeinsame Arbeitsgruppen", "gemeinsame Ausbildungs- und Trainingsmodule", "gemeinsame System- und Materialbeschaffung" sowie "Bildung gemeinsamer Kompetenzzentren" können weitere Fortschritte in der Zusammenarbeit mit Basel-Stadt, aber auch mit anderen Kantonen, erzielt werden.
Der Regierungsrat will die Zusammenarbeit mit Basel-Stadt auch in den Bereichen Führung, Katastrophenschutz und Zivilschutz verstärken und ausbauen. Hierfür bildet das Modell der "optimierten Zusammenarbeit" die bessere Variante, weil sie auf bestehenden und bewährten Lösungen aufbaut und diese weiter entwickelt. Das Modell "Gemeinsame Organisationen" stellt die weniger geeignete Variante dar, weil sie der verfassungsmässig verankerten Organisationsfreiheit und Selbständigkeit der Gemeinden, die heute im Bereich des Bevölkerungsschutzes besonders wichtige Aufgaben wahrnehmen, nicht optimal entspricht.
15. Ist-Zustand der Zusammenarbeit
15.1 Einführung
Das Verbundsystem Bevölkerungsschutz umfasst die Bereiche Polizei, Feuerwehr, Rettungssanität/Gesundheitswesen, technische Werke, Zivilschutz, Führung in besonderen und in ausserordentlichen Lagen, die Katastrophenvorsorge und die kantonale Sicherheitskooperation.
Die im Verantwortungsbereich der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion liegenden Funktionen in den Bereichen Führung in besonderen und in ausserordentlichen Lagen, Katastrophenvorsorge sowie Kantonale Sicherheitskooperation richten sich nach den kantonalen Gesetzgebungen. Die Gestaltung des Zivilschutzes richtet sich nach der Gesetzgebung des Bundes. Der Bereich der besonderen und ausserordentlichen Lage wird auch durch rechtliche Regelungen aus den Kantonen und - im Kanton Basel-Landschaft - der Gemeinden mitbestimmt.
Bei der Kantonalen Sicherheitskooperation und im Zivilschutz sind die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt mit den direkten Nachbarkantonen Aargau und Solothurn sowie mit Bern und Luzern in ständigen Arbeitsgruppen eingebunden. In den beiden Bereichen Katastrophenvorsorge und Führung in besonderen und ausserordentlichen Lagen wirken beide Kantone aktiv in den trinationalen Arbeitsgruppen der Oberrheinkonferenz mit.
Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt in den Bereichen Katastrophenvorsorge und Führung in besonderen und ausserordentlichen Lagen ist aufgrund der geographischen Nähe und der gemeinsamen grenzüberschreitenden Gefährdungen gut entwickelt und hat sich in der Praxis bewährt.
15.2 Schwerpunkte der Zusammenarbeit zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt
15.2.1 Kantonale Führung in besonderen und in ausserordentlichen Lagen
Zusammenarbeitspartner: Basel-Landschaft: Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (Justiz-, Polizei- und Militärdirektion = JPMD), Basel-Stadt: Polizeikommando Basel-Stadt (Polizei- und Militärdepartement = PMD).
Die Gesamtverantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung bei Katastrophen, Notlagen sowie bewaffneten Konflikten und damit für das Verbundsystem Bevölkerungsschutz liegt beim Regierungsrat oder beim Gemeinderat. Die Führungsstäbe übernehmen die operative Führung. Im Kanton Basel-Landschaft bildet der Kantonale Krisenstab den Führungsstab, in Basel-Stadt sind dies die Katastrophenorganisation und der Kantonale Führungsstab. In Baselland verfügt zusätzlich jede Gemeinde respektive jede Region über einen Führungsstab.
Diese Stäbe analysieren laufend das Gefährdungsspektrum, stellen die umfassende Einsatzplanung sicher, koordinieren bei einem Ereignis die operativen Einsätze der Partnerorganisationen (Polizei, Feuerwehr, Rettungssanität, technische Betriebe und Zivilschutz) und unterstützen den Regierungsrat oder den Gemeinderat bei der strategischen Entscheidungsfindung.
Die Zusammenarbeit der kantonalen Führungsorgane aus den beiden Kantonen konzentriert sich auf die gegenseitige Abstimmung der taktischen Führungsabläufe (zuständig: Schadenplatzkommando) und auf die operativen Führungsabläufe (zuständig: Kantonaler Krisenstab BL resp. Kantonaler Führungsstab BS). Bei der Ereignisbewältigung bezieht sich die Zusammenarbeit auf das Lagewesen sowie auf die gemeinsame Oeffentlichkeitsarbeit.
15.2.2 Katastrophenvorsorge
Zusammenarbeitspartner: Basel-Landschaft: Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (JPMD), Basel-Stadt: Polizeikommando Basel-Stadt (PMD).
Die Katastrophenvorsorge trifft die Vorkehrungen zur Bewältigung und Eindämmung der Folgen von Katastrophen und Notlagen. Dazu gehören die laufende Beurteilung des Gefährdungsspektrums, die Koordination der umfassenden Einsatzplanungen, der Anwendung der technischen Systeme , der Abstimmung der Einsatzräume der Partnerorganisationen sowie der Ausbildung und der Trainings.
Die Zusammenarbeit zwischen Baselland und Basel-Stadt umfasst den regelmässigen Informationsaustausch, die Schnittstellenbereinigungen bei der grenzenüberschreitenden Einsatzplanung und die gemeinsamen Einsatzübungen mit den Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Rettungssanität, Zivilschutz und den Kantonalen Führungsstäben.
15.2.3 Kantonale Sicherheitskooperation
Zusammenarbeitspartner:
Basel-Landschaft: Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (JPMD),
Basel-Stadt: Hauptabteilung Militär und Zivilschutz (PMD).
Die Kantonale Sicherheitskooperation - als "Aussenstelle" der Nationalen Sicherheitskooperation des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) koordiniert zivile und militärische Massnahmen für die Prävention und Bekämpfung von Bedrohungen strategischer Bedeutung sowie für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen.
Die Zusammenarbeit zwischen der Kantonalen Sicherheitskooperation Baselland und der Kantonalen Sicherheitskooperation Basel-Stadt besteht im sporadischen Informationsaustausch.
15.2.4 Zivilschutz
Zusammenarbeitspartner: Basel-Landschaft: Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (JPMD),
Basel-Stadt: Hauptabteilung Militär und Zivilschutz (PMD).
Der Zivilschutz ist eine der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes. Der Zivilschutz unterstützt primär die Polizei, Feuerwehr, Rettungssanität und die Führungsstäbe bei Grossereignissen, Katastrophen und Notlagen. Er stellt auch die Betreuung Schutz suchender Personen sicher. Der Zivilschutz ist eine Milizorganisation der Gemeinden. Die Gemeinden sind neben anderem zuständig für die Durchführung der jährlichen Wiederholungskurse, für die persönliche Ausrüstung der Schutzdienstpflichtigen, für die Einsatzbereitschaft sowie für das Aufgebot für Einsätze. Demgegenüber ist der Kanton insbesondere zuständig für die Durchführung der Grund-, Zusatz- , Weiter- und Kaderausbildung.
Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kantonen besteht im regelmässigen Informationsaustausch.
15.3 Stärken und Schwächen des aktuellen Standes der Zusammenarbeit
15.3.1 Stärken
Die Problemstellungen aus den Gefahrenannahmen entlang der gemeinsamen dicht besiedelten und infrastrukturell vernetzten Kantonsgrenze haben die Verantwortungsträger der beiden Kantone vor Jahren dazu bewogen, ihre Einsatzplanungen und Mittelzuteilungen auf einander abzustimmen (Beispiel: Schadenplatzkommando) oder gemeinsam zu erarbeiten (Beispiel: Einsatzplanung Rhein). Der Wille zur konstruktiven Zusammenarbeit besteht bei den verantwortlichen Stellen beider Kantone.
15.3.2 Schwächen
Die unterschiedlichen Strukturen (Gemeinden, Regionen, Stadt) in Baselland und in Basel-Stadt und die daraus resultierenden Organisationsformen (staatliche Berufs- und Milizorganisationen, private Organisationen) müssen bei der Zusammenarbeit berücksichtigt werden.
15.4 Erkenntnisse aus dem Vergleich Stärken / Schwächen
Zur Erreichung der Ziele des Bevölkerungsschutzes ist es zwingend erforderlich, dass die beiden Kantone weiterhin koordiniert zusammenarbeiten. Das Zusammenarbeitspotential ist allerdings noch nicht ausgeschöpft.
16. Tendenzen und Strategien
16.1 Einführung
Das neue Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Art. 6 Aufgaben der Kantone) sowie der Entwurf für ein revidiertes Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft (§ 9 Interkantonale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit) sehen eine Zusammenarbeit der verschiedenen kantonalen Partnerorganisationen vor . Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt bilden einen vernetzten Lebens- und Wirtschaftsraum. Es liegt deshalb auf der Hand, dass auch im Bereich des Bevölkerungsschutzes die Zusammenarbeit aktiv praktiziert wird. Wie weit sich als Modell der Zusammenarbeit gemeinsame Organisationen als optimale Lösung erweisen, muss im Detail geprüft werden. Bei jeder Variante der Zusammenarbeit im Bereich des Bevölkerungsschutzes sind die folgenden Parameter zu berücksichtigen:
| - | Wer nimmt die politische Kontrolle und Verantwortung wahr? |
| - | Welches sind die Organe für die Vollzugsüberwachung und -steuerung? |
| - | Wie lauten die Interventionszeiten für die Einsatz- und Führungsorganisationen? |
| - | Wie sind die Dienstleistungsverpflichtungen bei den Milizorganisationen ausgestaltet? |
| - | Wer ist für die Ausbildung zuständig? |
| - | Welches sind die Kosten und welcher Nutzen entsteht? |
Es ist erkennbar, dass die Tendenzen für die nächsten Jahre in Richtung einer verstärkten regionalen und interkantonalen Zusammenarbeit auf allen Gebieten des Bevölkerungsschutzes weisen. In einem ersten Schritt muss allerdings die Regionalisierung bei den Milizorganisationen Feuerwehr, Zivilschutz und Führungsstäben im Kanton Basel-Landschaft stattfinden. Bei diesem Schritt ist der Kanton Basel-Stadt mit seinen Berufs- und Milizorganisationen als Kantonsgrenzen überschreitender Leistungserbringer für Direkt- und Nachbarhilfe einzubeziehen.
16.2 Modelle für die künftige Zusammenarbeit
Für die künftige Zusammenarbeit bieten sich im wesentlichen drei Modelle an:
- Grundsätzlich unveränderte Fortführung der bisherigen Zusammenarbeit.
- Optimierung der Zusammenarbeit.
- Modell der Initiative ("Gemeinsame Organisationen").
Im folgenden sollen die Modelle "Optimierung der Zusammenarbeit" und "Gemeinsame Organisationen" grob konzipiert und bewertet werden.
17. Modell "Optimierung der Zusammenarbeit"
17.1 Darstellung des Modells
Die Führungsorgane, die Organisationen für die Katastrophenvorsorge, die Stellen für die Kantonale Sicherheitskooperation, die für den Zivilschutz zuständigen Verwaltungsstellen und die operativen Zivilschutzeinheiten der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt nehmen ihre Aufgaben eigenverantwortlich und selbständig wahr. Die bisherigen Formen der Zusammenarbeit haben sich bewährt und sollen weitergeführt werden.
Die bisherige Zusammenarbeit wird durch folgende Module erweitert:
| - | Gemeinsame Arbeitsgruppen in den Bereichen "Naturgefahren, technische Gefahren, zivilisationsbedingte Gefahren" und "umfassende Einsatzplanung". |
| - | Gemeinsame Ausbildungs- und Trainingsmodule für die Führungsstäbe und die Führungsunterstützung Stufe Kanton und Schadenplatz. |
| - | Gemeinsame System- und Materialbeschaffung respektive Bewirtschaftungen in ausgewählten Bereichen der Partnerorganisationen. |
| - | Bildung von gemeinsamen Kompetenzzentren im ganzen Bereich der Zivilschutzausbildung. |
17.2 Beurteilung des Modells
17.2.1 Stärken
Das Modell einer optimierten Zusammenarbeit weist hauptsächlich die folgenden Stärken auf:
| - | Die bisherigen Formen der Zusammenarbeit können bedarfsgerecht weiter entwickelt werden. |
| - | Den Parametern, wie sie im Kapitel 15.3 aufgeführt sind, kann Rechnung getragen werden. |
| - | Das Modell "Optimierung der Zusammenarbeit" ist kompatibel mit der Stellung und mit den Aufgaben der basellandschaftlichen Gemeinden im Bereich des Bevölkerungsschutzes. |
17.2.2 Schwächen
Als Schwächen des Modells der optimierten Zusammenarbeit können allenfalls folgende Tatsachen bezeichnet werden:
| - | Der Koordinationsaufwand zwischen den Partnerorganisationen bleibt bestehen. |
| - | Bestimmte Doppelspurigkeiten, wie zum Beispiel die Bereitstellung von Einsatzmitteln beidseitig der Kantonsgrenze, können nicht eliminiert werden. |
| - | Damit dieses Modell verwirklicht werden kann, müssen die Partnerorganisationen der beiden Kantone bestimmte organisatorische und strukturelle Anpassungen vornehmen. |
18. Modell der Initiative ("Gemeinsame Organisationen")
18.1 Einführung
Dieses Modell ist dadurch gekennzeichnet, dass gemeinsame, bikantonale Führungsorgane, Einsatzorganisationen und Verwaltungseinheiten geschaffen werden. Die folgenden gemeinsamen Organisationseinheiten entstehen: "gemeinsame Führungsorgane", "Katastrophenvorsorge beider Basel", "Regionale Sicherheitskooperation beider Basel" und "Zivilschutz beider Basel".
18.2 Darstellung des Modells
18.2.1 "Gemeinsame Führungsorgane"
Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt bilden "Gemeinsame Führungsorgane" auf den drei Stufen Schadenplatz, Gemeinde/Region und Kanton. Diese Führungsorgane setzen sich aus Vertreter/innen der Partnerorganisationen und Fachspezialisten/innen der beiden Kantone zusammen. Die "gemeinsamen Führungsorgane" werden ergänzt durch Elemente der Führungsunterstützung (Lagewesen und Telematik), die ebenfalls aus beiden Kantonen stammen. Die "Gemeinsamen Führungsorgane" unterstehen einer gemeinsamen Leitung, welche für die Organisation, Ausbildung und Einsatzbereitschaft verantwortlich zeichnet. Die "Gemeinsamen Führungsorgane" sind der "Katastrophenvorsorge beider Basel" administrativ zugeordnet.
Die Verantwortung für die Aufgaben des Bevölkerungsschutzes liegt beim Regierungsrat oder beim Gemeinderat jenes Kantons oder jener Gemeinde, wo das Ereignis stattfindet bzw. stattgefunden hat.
18.2.2 "Katastrophenvorsorge beider Basel"
Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt bilden eine gemeinsame Organisation für die Katastrophenvorsorge. Diese analysiert laufend das Gefährdungsspektrum, wertet Ereignisse aus, leitet interdisziplinäre Planungen, stellt die umfassende Einsatzplanung sicher und koordiniert die Beschaffung und Einführung von technischen Systemen des Bevölkerungsschutzes. Die Katastrophenvorsorge beider Basel bildet eine gemeinsame, bikantonale Organisationseinheit und gehört zur Verwaltung des einen oder anderen Partnerkantons.
18.2.3 "Regionale Sicherheitskooperation beider Basel"
Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt legen ihre Stabsstellen der Kantonalen Sicherheitskooperation zu einer Stabsstelle "Regionale Sicherheitskooperation beider Basel" zusammen. Diese wird in die Organisationseinheit "Katastrophenvorsorge beider Basel" integriert.
18.2.4 "Zivilschutz beider Basel"
Es wird eine gemeinsame Zivilschutzverwaltung für Baselland und Basel-Stadt geschaffen. Sie ist verantwortlich für die Personalbewirtschaftung, Ausbildung und Ausrüstung aller Schutzdienstpflichtigen sowie für die Einsatzbereitschaft der Alarmierungssysteme, Zivilschutzformationen und Schutzanlagen (Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen, betreuungs- und sanitätsdienstliche Anlagen, Kulturgüterschutzräume). Ebenso wird der gemeinsamen Zivilschutzverwaltung die Steuerung der Schutzräume übertragen.
Die basellandschaftlichen Gemeinden sind aus der Organisationspflicht (insbesondere die Bildung und Organisation der Zivilschutzkompanien und die Durchführung von Wiederholungskursen) entlassen. Hingegen bleiben sie für die Bereitstellung der Schutzräume verantwortlich.
Im Ereignisfall werden der betroffenen Gemeinde respektive Region oder Stadt die erforderlichen Zivilschutzformationen und Mittel zugewiesen.
18.3 Beurteilung des Modells
18.3.1 Stärken
Das Modell von vereinten, bikantonalen Organisationen weist gegenüber den heutigen Organisationsstrukturen mit kantonal getrennten Organisationen folgende Vorteile auf:
| - | Der bisherige erhebliche Koordinationsaufwand zwischen den Partnerorganisationen der beiden Kantone fällt weg; Schnittstellen und Doppelspurigkeiten können weitgehend eliminiert werden. |
| - | Synergien können - beispielsweise im Bereich des Supports (Materialbewirtschaftung etc.) - betriebswirtschaftlich optimal genutzt werden. |
| - | Durch die Zentralisierung bei gemeinsamen Organisationen können speziell bei den "Querschnittsfunktionen" (Personalbeschaffung und -bewirtschaftung, Finanz- und Rechnungswesen, Raum- und Materialbeschaffung und -bewirtschaftung, Informatik) eventuell Kosten gespart werden. |
18.3.2 Schwächen
Den Vorteilen des Modells stehen folgende Nachteile gegenüber:
| - | Mit der Zentralisierung verlieren die Gemeinden einen Teil ihrer operativen Verantwortung und Kompetenzen. Es besteht die Gefahr, dass die gute staatspolitische Verankerung des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes in den Gemeinden Schaden nimmt. Gemeinsame bikantonale Strukturen und Organisationen können der Tatsache, dass die Aufgaben im Bereich des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes im Kanton Basel-Landschaft - im Unterschied zu Basel-Stadt - zwischen den Gemeinden und dem Kanton aufgeteilt sind, kaum Rechnung tragen. |
| - | Unklar ist, in welcher Form die gemeinsamen Organisationseinheiten in die beiden Verwaltungen integriert werden. Eventuell ist die Integration gar nicht möglich, weshalb die gemeinsamen Organisationseinheiten ausgegliedert werden müssten. Jedenfalls hätte die Bildung bikantonaler Organisationseinheiten für beide Kantone grössere organisatorische Aenderungen zur Folge: In Baselland und Basel-Stadt befinden sich die meisten kantonalen Dienstleistungen im Militär und im Bevölkerungsschutz seit kurzem "unter einem Dach": in der Abteilung für Militär und Zivilschutz (BS) und im Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (BL). Mit dem Modell der "gemeinsamen Organisation" müssten der Bevölkerungsschutz und der Zivilschutz aus den bisherigen Aemtern herausgelöst und an einem neuen Standort zu einer gemeinsamen bikantonalen Organisation zusammengeführt werden. Es stellt sich die Frage, ob eine solche Zentralisierung unter den Aspekten der Kundennähe und der Synergien (Zusammenarbeit mit dem Bereich Militär, zum Beispiel bei der Orientierung und der Rekrutierung) überhaupt Sinn macht und ob sich der erhebliche Kostenaufwand für die Neuorganisation begründen lässt. |
| - | Die politische Verantwortung/Kontrolle für die bikantonalen Organisationen wäre wohl eine gemeinsame Aufgabe der Kantonsregierungen und Parlamente der beiden Kantone. Es stellt sich die Frage, ob sich Instrumente und Verfahren finden lassen, damit die beiden Regierungen und Parlamente ihre Kontroll- und Aufsichtsfunktionen einfach, praktikabel und sinnvoll ausüben können. |
19. Stellungnahme Regierungsrat
Im Bereich der Katastrophenvorsorge und -bewältigung findet bereits heute eine rege bikantonale und regionale Zusammenarbeit statt. Die heutigen Formen und Strukturen dieser Zusammenarbeit bewähren sich. Organisatorische Zusammenlegungen mit Partnerorganisationen aus Basel-Stadt drängen sich in diesen Bereichen keine auf. Für die Bildung von "Gemeinsamen Führungsorganen", einer "Regionalen Sicherheitskooperation beider Basel" und eines "Zivilschutzes beider Basel" sprechen bestimmte Gründe - wie beispielsweise die Argumente der besseren Nutzung der Synergien und der Kostensenkung. Auf der anderen Seite sprechen gewichtige Nachteile gegen die Verschmelzung zu gemeinsamen, bikantonalen Organisationseinheiten. Der staatspolitisch wohl wichtigste Mangel des Modells "Gemeinsame Organisationen" liegt darin, dass es die Aufgabenverteilung im Bereich des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes erheblich zulasten der Gemeinden verändert. Zudem ist fraglich, ob die gemeinsamen Organisationen sinnvoll und praktikabel in die kantonalen Verwaltungen eingefügt werden können. Damit einher geht die Frage, wie die politische Aufsicht und Verantwortung für die gemeinsamen Organisationen sinnvoll geregelt werden kann.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die bikantonale und regionale Zusammenarbeit im Bereich des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes in den nächsten Jahren immer wichtiger wird. Die Zusammenarbeit mit Basel-Stadt ist - trotz der unterschiedlichen Strukturen im Staatsaufbau (Basel-Stadt als Stadtkanton mit zwei Gemeinden, Baselland als Flächenkanton mit 86 Gemeinden) gut und bewährt. Das Potential für Verbesserungen und für die Ausweitung der Zusammenarbeit ist noch keineswegs ausgeschöpft. Das Modell der unveränderten Fortführung der bisherigen Zusammenarbeit stellt daher keine echte Lösung dar. Der Regierungsrat gibt dem Modell der "optimierten Zusammenarbeit" die Präferenz. Mit der Einführung der vorgeschlagenen Elemente wie "gemeinsame Arbeitsgruppen", "gemeinsame Ausbildungs- und Trainingsmodule", "gemeinsame System- und Materialbeschaffung" sowie "Bildung gemeinsamer Kompetenzzentren" können weitere Fortschritte in der Zusammenarbeit erzielt werden.
Zu beachten ist, dass sich der Bevölkerungsschutz und der Zivilschutz in einer Phase einschneidender Reformen befinden. Das neue Bundesgesetz wird auch auf kantonaler Ebene vollzogen und bedingt eine grundlegende Aenderung der kantonalen Rechtsgrundlagen. Sowohl die Bundesreform als auch die kantonale Reform werfen ein Hauptaugenmerk auf die regionale, über die Kantonsgrenzen hinausgehende Zusammenarbeit. Das vorgeschlagene Modell der optimierten Zusammenarbeit richtet sich voll und ganz auf diese Konzeption, wie sie im neuen Bevölkerungsschutz angelegt ist, aus.
Der Regierungsrat will die Zusammenarbeit mit Basel-Stadt auch im Bereich des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes verstärken und ausbauen. Demgegenüber wird die Bildung von gemeinsamen Organisationen abgelehnt, weil sie - bezogen auf die staatlichen Strukturen im Kanton Basel-Landschaft - das weniger gute Modell der Zusammenarbeit darstellen.
20. Anträge
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat:
| 1. | Die nicht formulierte Sicherheitsinitiative wird für gültig erklärt. |
| 2. | Die nicht formulierte Sicherheitsinitiative wird abgelehnt. |
| 3. | Den Stimmbürgern wird empfohlen, die nicht formulierte Sicherheitsinitiative abzulehnen. |
Liestal,
Im Namen des Regierungsrates:
Der Präsident:
Der Landschreiber:
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