Vorlage an den Landrat


Zusammenfassung

Die Sicherheitsinitiative verlangt, dass ab dem 1. Januar 2008 Polizei, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz (der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt) gemeinsam in zusammengefassten Organisationen geführt werden.


Der Baselbieter Regierungsrat unterstützt zwar die Stossrichtung der Initiative, welche die Kooperation zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt im Bereich der Sicherheit verstärken will. Das Modell der Initiative, wonach die Polizei, die Feuerwehr und der Bevölkerungsschutz zu gemeinsamen Organisationen zusammengelegt werden sollen, lehnt die Regierung jedoch aus staatspolitischen Gründen und sachlichen Überlegungen ab. Die Aufsicht und die Oberaufsicht über die bikantonalen Organisationen sind nicht gelöst. Diese beiden Funktionen müssten durch die Regierungen und die Parlamente der beiden Kantone wohl gemeinsam wahrgenommen werden. Die Verantwortung könnte im Ereignisfall nicht mehr klar zugeordnet werden, was staatsrechtlich und staatspolitisch problematisch ist.


Der Regierungsrat stellt dem Modell der Initiative Vorschläge gegenüber, die in den Bereichen Polizei, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz die bewährte Zusammenarbeit zwischen den beiden Basel optimieren sollen. Auch die Regierung vertritt die Ansicht, dass das Potenzial für die regionale Zusammenarbeit noch nicht ausgeschöpft ist.


Anstelle einer gemeinsamen Polizei mit dem Kanton Basel-Stadt setzt sich der Regierungsrat dafür ein, dass die heutige erfolgreiche Zusammenarbeit fortgeführt und ausgebaut wird. Er hat dazu für die nächsten Jahre das Modell "Zusammenarbeit plus" entwickelt. Dieses Modell sieht in seinen Kernpunkten vor, dass im Bereich Sicherheitspolizei gemeinsame Patrouillen und im Bereich Verkehrspolizei eine gemeinsame Unfallgruppe gebildet werden. Vorgesehen sind im Modell "Zusammenarbeit plus" auch die gemeinsame Bewirtschaftung der Hochleistungsstrassen und die Vereinheitlichung der Funksysteme.


Die Feuerwehr ist eine kommunale Aufgabe und soll eine solche bleiben. Die Baselbieter Gemeinden beweisen mit Feuerwehrverbünden und den Stützpunktfeuerwehren, dass sie in der Lage sind, diese Aufgabe effizient und zuverlässig zu erfüllen. Die regionale Zusammenarbeit ist im Feuerwehrwesen mit dem Stützpunktkonzept - einen der sechs Stützpunkte bildet dabei die Berufsfeuerwehr Basel-Stadt - und den verschiedenen Kooperationen im Bereich der Ausbildung stark ausgeprägt. Möglichkeiten, die bewährte Zusammenarbeit der beiden Basel auszubauen, bilden die gemeinsame Beschaffung und der gemeinsame Unterhalt von Sonderfahrzeugen und besonderen Einsatzmitteln.


Beim Bevölkerungsschutz schlägt die Regierung vier Massnahmen vor, welche die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen den beiden Basel optimieren: die Bildung von gemeinsamen Arbeitsgruppen, die Schaffung von gemeinsamen Ausbildungs- und Trainingsmodulen, die gemeinsame System- und Materialbeschaffung sowie die Einrichtung von gemeinsamen Kompetenzzentren.



1. Wortlaut der Initiative und Rechtsgültigkeit

Am 27. November 2002 ist die am 17. Januar 2003 im Amtsblatt publizierte nicht formulierte Sicherheitsinitiative mit 1'957 gültigen Unterschriften bei der Landeskanzlei vom Initiativkomitee [Kontaktadresse: Jubiläumsinitiativen, Postfach 98, 4153 Reinach] eingereicht worden. Das Begehren lautet wie folgt:


"Parlament und Regierung werden beauftragt, im Rahmen von § 3 Absatz 2 der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 ab dem 1. Januar 2008 Polizei, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz gemeinsam in zusammengefassten Organisationen zu führen. Bis dahin gleichen sie die gesetzlichen Grundlagen an, schaffen gemeinsame Verwaltungseinheiten und alle Voraussetzungen für einen gerechten finanziellen Lastenausgleich. Der Beitritt weiterer Gemeinwesen soll möglich sein."


Der Rechtsdienst des Regierungsrates hat die Gültigkeit der Sicherheitsinitinitiative geprüft und kommt zum Schluss, dass sie gültig ist (siehe Anhang: Rechtsgültigkeit der Sicherheitsinitiative). Sie erfüllt die Einheit der Form und die Einheit der Materie. Sie verstösst nicht gegen Bundesrecht und ist faktisch durchführbar.





Bereich Polizei

2. Zusammenfassung


Im Bereich des Polizeiwesens hat die Zusammenarbeit mit Basel-Stadt eine gute und bewährte Tradition. Dieser Faktor trägt dazu bei, dass das Sicherheitsniveau in beiden Kantonen als positiv beurteilt wird. Die Zusammenarbeit soll zum Nutzen beider Kantone weiter entwickelt werden. Noch sind nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Ebenen der polizeilichen Kooperation sind hauptsächlich das Nordwestschweizer Polizeikonkordat auf der einen Seite und die bikantonale Zusammenarbeit mit Basel-Stadt auf der anderen Seite.


Die Jubiläumsinitiative zum Bereich Sicherheit verlangt u.a., dass die kantonalen Polizeiorganisationen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt zu einer gemeinsamen Polizeiorganisation ("Polizei beider Basel") zusammengelegt werden.


Der Regierungsrat hat das Modell einer bikantonalen Polizei in den Grundzügen geprüft und auf der Grundlage eines Stärken-Schwächen-Vergleichs beurteilt. Er kommt zum Ergebnis, dass eine gemeinsame Polizei in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit - wie sie heute für das Universitäts-Kinderspital beider Basel bereits besteht - denkbar ist. Dieses Modell hat aber den Nachteil, dass die staatspolitischen und staatsrechtlichen Aufsichtsfunktionen und Verantwortlichkeiten von Regierung und Parlament verwischt werden. Mit dem Verzicht auf seine eigenständige Polizei gibt der Kanton auch einen Teil seiner Staatlichkeit auf, denn die polizeiliche Aufgabe zur Sicherstellung der Sicherheit und Ordnung gehört in unserem föderalistischen Staatssystem seit jeher zu den zentralen Aufgaben der Kantone. Mit der Bildung einer gemeinsamen Polizei würde die Polizei Basel-Landschaft auch die Vorteile einer mittelgrossen Organisation wie überschaubare Führungsstrukturen, gute Kostentransparenz, hohe Flexibiliät und Bürgernähe einbüssen. Weiter besteht die Gefahr, dass der für die Polizei Basel-Landschaft durchgeführte Reformprozess in Frage gestellt wird, wenn partnerschaftliche Lösungen gefunden werden müssen, die auch der Zustimmung durch die Partnerorganisation bedürfen.


Anstelle einer gemeinsamen Polizei mit Basel-Stadt setzt sich der Regierungsrat dafür ein, dass die heutige erfolgreiche Zusammenarbeit fortgeführt und ausgebaut wird. Er hat dazu für die nächsten Jahre das Modell "Zusammenarbeit plus" entwickelt. Dieses Modell sieht in seinen Kernpunkten vor, dass im Bereich Sicherheitspolizei gemeinsame Patrouillen und im Bereich der Verkehrspolizei eine gemeinsame Unfallgruppe gebildet werden. Vorgesehen sind im Modell "Zusammenarbeit plus" auch die gemeinsame Bewirtschaftung der Hochleistungsstrassen und die Vereinheitlichung der Funksysteme.


Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die Fusion zu einer gemeinsamen bikantonalen Polizei nicht die optimale Lösung für die Weiterentwicklung der Partnerschaft mit Basel-Stadt darstellt. Hingegen ist die Zusammenarbeit im Rahmen des Nordwestschweizer Polizeikonkordats und auf der Grundlage des Modells "Zusammenarbeit plus" zu intensivieren und weiter zu entwickeln.



3. Ist-Zustand der Zusammenarbeit

3.1 Einführung


Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt ist aufgrund des engen nachbarschaftlichen Verhältnisses auch im Bereich der Sicherheit gut entwickelt. Die polizeiliche Kooperation ist lösungsorientiert. Sie ist auf die eigenen und auf die Bedürfnisse des Partnerkantons ausgerichtet und gestaltet sich in der Praxis erfolgreich und friktionslos. Die gegenseitigen Hilfeleistungen erfolgen im Ereignisfall formlos, unkompliziert und auf direktem Weg durch telephonische Absprachen zwischen den beiden Polizeileitungen. Grundlage bildet § 3 Absatz 1 der Kantonsverfassung (KV), wonach die Behörden zur Erfüllung von Aufgaben, die im gemeinsamen Interesse liegen, mit anderen Kantonen und mit dem benachbarten Ausland zusammen arbeiten. In der Vereinbarung vom 1. Februar 1983 über die grenzüberschreitenden polizeilichen Tätigkeiten in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt werden die sicherheits-, kriminal- und verkehrspolizeilichen Kompetenzen und Pflichten der Polizeikorps der beiden Kantone im Hoheitsgebiet des Partnerkantons geregelt. In örtlicher Hinsicht legt die Vereinbarung fest, dass sich das Handeln einer Polizei im Partnerkanton auf einen Gebietsstreifen entlang der gemeinsamen Grenze beschränkt. Die Polizeikorps sind auf dem Gebietsstreifen des Partnerkantons zum Beispiel befugt, vorläufige Festnahmen vorzunehmen oder Sofortmassnahmen, die zur Wahrung der Verkehrssicherheit und zur Aufrechterhaltung des Verkehrs notwendig sind, wie vorübergehende Verkehrsumleitungen oder Verkehrsbeschränkungen, zu treffen.


Gemeinsam mit den anderen Nachbarkantonen (Aargau, Solothurn und Bern) und mit der Stadt Bern sind Basel-Landschaft und Basel-Stadt in das Konkordat vom 20. Januar 1995 über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz (NWPK) eingebunden. Das Konkordat hat zum Ziel, die polizeiliche Zusammenarbeit und die gegenseitige Hilfe zu fördern, die Effizienz der Polizeikorps zu steigern und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Die Zusammenarbeit ist vorgesehen für die Ausbildung, bei der Koordination und der Zurverfügungstellung spezialisierter Dienste (zum Beispiel Tauchergruppe, Sprengstoffexperten etc.), bei Grossanlässen, bei grossen Unglücksfällen und Katastrophen sowie zur Verhütung und Verfolgung von Schwerverbrechen.




3.2 Schwerpunkte der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt


Die direkte polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Partnerkantonen steht für die folgenden Konstellationen im Vordergrund:




3.3 Zusammenarbeit in den einzelnen Geschäftsfeldern der Polizei


3.3.1 Sicherheitspolizei




3.3.2 Verkehrspolizei




3.3.3 Kriminalpolizei


- Observation.
- Gemeinsame kriminalpolizeiliche Fahndungen und Aktionen.
- Kriminalanalyse.




3.3.4 Support (= unterstützende Dienstleistungen)




3.4 Stärken und Schwächen des aktuellen Stands der Zusammenarbeit


3.4.1 Stärken




3.4.2 Schwächen




3.5 Erkenntnisse aus dem Vergleich Stärken / Schwächen


Beide Polizeiorganisationen nutzen die Chancen der Zusammenarbeit zum eigenen Vorteil und zum Nutzen der Partnerorganisation. Die polizeiliche Kooperation ist erprobt und hat ein gutes Qualitätsniveau erreicht. Die Sicherheit der Bevölkerung hat sowohl objektiv wie auch in der subjektiven Wahrnehmung eine Aufwertung erfahren.


Allerdings sind noch nicht alle Verbesserungsmöglichkeiten, die sich aus der Zusammenarbeit ergeben, ausgeschöpft. Es lohnt sich zu prüfen, in welchen Bereichen und in welcher Form die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Kantonen weiterentwickelt werden kann.


Nicht mehr denkbar ist der Verzicht auf die bewährten und zweckmässigen Formen der polizeilichen Zusammenarbeit. Ein solcher Schritt würde die Sicherheitssituation der Bevölkerung negativ beeinflussen und stünde in diametralem Gegensatz zur Zielsetzung des Regierungsrates, die Sicherheit objektiv und subjektiv auf dem guten Stand zu halten und das Erreichte nach Möglichkeit weiter zu optimieren.



4. Tendenzen und Strategien

4.1 Einführung


Die Fragen und Problemstellungen im Zusammenhang mit der Sicherheit haben in wesentlichen Teilen eine Dimension angenommen, die sich nicht mehr innerhalb kantonaler Räume lösen lassen:


Es ist leicht erkennbar, dass die Tendenzen für die nächsten Jahre in die Richtung einer verstärkten regionalen, interkantonalen und internationalen Zusammenarbeit in sämtlichen Bereichen der Sicherheit weisen.




4.2 Polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen des Polizeikonkordates der Nordwestschweizer Kantone


Seit Bestehen des Nordwestschweizer Polizeikonkordats (NWPK) haben sich die Kantone Aargau, Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn bei der Erfüllung ihres polizeilichen Sicherheitsauftrages angenähert. Die Zusammenarbeit hat inzwischen eine Qualität erreicht, die durchaus als vorbildlich qualifiziert werden kann. Diese Tatsache findet Ausdruck darin, dass inzwischen selbst grosse Projekte, wie beispielsweise eine gemeinsame Polizeischule, erfolgreich initialisiert und konzipiert worden sind. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die polizeiliche Zusammenarbeit innerhalb des Konkordats in den nächsten Jahren intensiviert und erweitert wird. Innerhalb des mehrere Kantone umfassenden Konkordatsraumes macht es hauptsächlich Sinn, Sicherheitsfragen anzugehen und Lösungen zuzuführen. Die Konkordate nehmen eine zentrale Position ein, weil sie eine wirkungsvolle raumorientierte Zusammenarbeit und Koordination ermöglichen, ohne die polizeilichen Kompetenzen an den Bund abzugeben.


Es ist naheliegend, dass innerhalb des PKNW auch die beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt ihre bikantonale Kooperation verfeinern und fortentwickeln. Basel-Stadt ist aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft nicht der alleinige, wohl aber der wichtigste Partner bei der polizeilichen Zusammenarbeit.


Selbst die Bezugsgrösse des Konkordats kann zu klein sein, um grossformatige polizeiliche Herausforderungen mit nationaler und internationaler Ausstrahlung erfolgreich zu bestehen. Im Grenzraum Nordwestschweiz wird polizeiliche Zusammenarbeit mit dem Elsass und mit Südbaden immer wichtiger. Aus Anlass des jährlich stattfindenden Weltwirtschaftsforums in Davos bedarf es der engen Kooperation zwischen den einzelnen Polizeikonkordaten, um den komplexen Sicherheitsauftrag zu erfüllen. Die Zusammenarbeit zwischen zwei Kantonen reicht nicht aus. Polizeiliche Aufgaben dieser Dimension können nur im Verbund praktisch aller Polizeiorganisationen erfolgreich bewältigt werden. Diese Feststellung gilt uneingeschränkt auch für verkehrspolizeiliche Probleme auf Hochleistungsstrassen oder für die Bekämpfung von schweren kriminellen Straftaten mit vielen Beteiligten.




4.3 Bedeutung der bikantonalen Zusammenarbeit zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt


Auch ausserhalb des PKNW ist die Zusammenarbeit zwischen den beiden Nachbarkantonen ein wesentliches und unverzichtbares Element zur Erfüllung des polizeilichen Sicherheitsauftrages. Die Stärken der polizeilichen Kooperation sind in Ziffer 3.4 dargelegt worden. Die Strategie der beiden Kantone muss nach Auffassung des Regierungsrates darin bestehen, die Stärkepositionen zu erhalten und auszubauen. Bestehende Schwachstellen sollten möglichst eliminiert werden.




4.4 Modelle für die künftige Zusammenarbeit


Für die künftige Zusammenarbeit bieten sich im wesentlichen 3 Modelle an:


Im folgenden sollen die Modelle "Zusammenarbeit plus" und "Polizei beider Basel" konzipiert und bewertet werden.



Fortsetzung >>>
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