Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Strategiebericht Spitalversorgung Basel-Landschaft (Hausaufgaben BL) | |
| vom: | 4. November 2003 | |
| Nr.: | 2003-269 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5 Instrumentarium
Die Einführung neuer leistungsbezogener Fallpauschalen nach Art. 49 KVG (Revisionsfassung Dezember 2001) bedingt die Anpassung bestehender und die Entwicklung neuer Instrumente in folgenden Bereichen:
- Informatik
- Rechnungswesen
- Leistungsstatistik
- Patientenklassifikation
- Qualitätssicherung
- Controlling
Die konsequente kurzfristige Koordination und mittelfristige Weiterentwicklung bereits eingeführter IT-Strategien und Bausteine zu einem umfassenden E-Health-Konzept über die elektronische Krankengeschichte und die Patientenstammkarte wird empfohlen.
Die Weiterentwicklung der Kostenrechnung zur zwingend notwendigen Kostenträgerrechnung jedoch nur auf der Grundlage landesweit gültiger Vorgaben wird gefordert. Dazu wird in Kenntnis der fortgeschrittenen Arbeiten des Spitalverbandes H+ bewusst auf Detailangaben verzichtet.
In der Nordwestschweiz, aber auch landesweit bestehen noch grosse Informationsmängel im Bereich Gesundheit der Bevölkerung. Viele der Daten zur Häufigkeit von Krankheiten sind nur Schätzungen. Ergänzungen aus der Spitalstatistik wären vordringlich. Eine aktive Gesundheitspolitik ohne den Aufbau entsprechender Statistiken ist nicht möglich. Nur so können Problembereiche erkannt und Entwicklungen beobachtet werden.
Fachbereichs- und / oder diagnosebezogene Fallpauschalen ermöglichen eine dem Behandlungsfall angepasste Leistungsvergütung. Mit der Wahl dieses Systems werden die Weichen für die zukünftige Planung, Bereitstellung, Vergütung, Qualitätssicherung und Erbringung der stationären Versorgung gestellt. Entscheidend für die Vergütungsgerechtigkeit ist die Anforderung, dass das zukünftige System die ärztlichen, pflegerischen und technischen Leistungen gebührend genau abzubilden vermag.
Um einer Rationierung von Leistungen und einer Patientenselektion vorzubeugen, ist bei der Einführung von Fallgruppierungssystemen eine begleitende Qualitätssicherung beziehungsweise Qualitätsentwicklung unabdingbar, da bei einem pauschalierenden Ansatz ohne qualitätssichernde Elemente Anreize zu billigsten, nicht aber zu günstigen Leistungen gegeben sind. Es muss gewährleistet bleiben, dass alle Leistungserbringer die gleichen Chancen haben, ihre Leistungen am Gesundheitsmarkt anbieten zu können. Ein diesen Ansprüchen genügendes Qualitätssicherungssystem auf einem administrativ noch vertretbaren Niveau wird vorgeschlagen.
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