Vorlage an den Landrat


2.8 Pflege- und Langzeitversorgung

2.8.1 Ausgangslage


Die Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft verfügen heute über ein gut ausgebautes Netz von Alters- und Pflegeheimen. Die Leistungen dieser Einrichtungen sind beachtlich. Im Jahre 2001 wurden allein in den Krankenheimen 809'702 Pflegetage geleistet. Von diesen wird der grösste Teil von über 80-jährigen Bewohnerinnen und Bewohnern in Anspruch genommen. Bei den Alters- und Pflegeheimen verfügte der Kanton Basel-Landschaft im Jahr 2001 über insgesamt 2'263 Betten. (6)


Im gleichen Zeitraum wurden 612 Geriatriepatienten in den Spitälern des Kantons Basel-Landschaft gepflegt. Dazu kamen noch 57 Geriatriepatienten, welche in den öffentlichen Spitälern Basel-Stadt behandelt wurden. (7)


2.8.2 Demographische Entwicklung


Die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung durch den bis Ende der 70er Jahre zu beobachtenden Geburtenrückgang bzw. Stagnation und durch die höhere Lebenserwartung sowie auch durch die spezielle Ausprägung der Bevölkerungsabwanderung aus der Stadt führt - wie oben gezeigt - zu einem Anwachsen der Zahl der über 65-jährigen und besonders der über 80-jährigen Einwohner. Die über 65-Jährigen und vor allem die über 80-Jährigen erfordern im besonderen Masse die Fürsorge der Gesellschaft.


Unsere Gesellschaft wird daran gemessen, wie sie ihren Mitgliedern erlaubt in Würde alt zu werden. Dabei ist zu bedenken, dass es sich um Einzelpersönlichkeiten aus unterschiedlicher Sozialstruktur, mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Wünschen handelt. Der grösste Teil vor allem der "jungen" über 65-jährigen Betagten ist auf keine institutionelle Hilfe angewiesen. Ein kleinerer Teil, vor allem der über 80-jährigen hoch betagten Menschen, nimmt jedoch in zunehmendem Masse die Dienstleistungen der offenen und geschlossenen Altershilfe in Anspruch.


2.8.3 Entwicklungen im Lebensumfeld


Der ältere Mensch hat in der Regel das Bedürfnis, so lange wie möglich in seinem gewohnten Umfeld zu bleiben. Entsprechend haben sich viele Dienstleistungsangebote auf diese "Kundengruppe" eingestellt. Gleichzeitig lässt sich beobachten, dass die Freiwilligenarbeit konjunkturabhängig ist. Erhebliche Unterschiede sind auch zwischen der urbanen und der ländlichen Bevölkerung zu beobachten.


2.8.4 Einordnung in eine Gesamtkonzeption des Gesundheitswesens


Die vielfältigen Interdependenzen innerhalb verschiedener Bereiche des Gesundheitswesens machen es notwendig, von verengten Betrachtungen der Teilplanungen zu umfassenden Konzeptionen des öffentlichen Gesundheitswesens zu gelangen. Hier besteht im Kanton Basel-Landschaft gerade im Langzeitpflegesektor Nachholbedarf. Im System Gesundheitswesen sind die gegenseitigen Abhängigkeiten der Entwicklung der verschiedenen Systeme von Ausschlag gebender Bedeutung. Im Wesentlichen können folgende Abhängigkeiten und Schnittstellen formuliert werden:


Das unkoordinierte Nebeneinander verschiedener stationärer und ambulanter Dienstleistungen auf kantonaler und kommunaler Ebene führt zu Doppelspurigkeiten, ineffizienten Fehlplatzierungen und ganz allgemein zu lntransparenz für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen.


2.8.5 Schwerpunktaufgaben der geriatrischen Betreuung in den Akutspitälern


Die geriatrischen Abteilungen befassen sich mit betagten Menschen, die ihre Selbständigkeit infolge Unfall oder Krankheit verloren haben. Im weiteren steht auch die postoperative geriatrische Rehabilitation von akut erkrankten multimorbiden Patienten und die Rehabilitation von Tumorpatienten, die Einstellung von schweren Formen von Diabetes mellitus etc. im Vordergrund.


Knapperen Ressourcen stehen wachsende Ansprüche gegenüber. Lebensqualität für Betagte und Wirtschaftlichkeit müssen auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden. Mit einem neuzeitlichen geriatrischen Pflege-, Betreuungs- und Behandlungskonzept können die Herausforderungen besser gemanaged werden. Mit einem ganzheitlichen Ansatz und mit multidimensionalen und interdisziplinären Methoden, die wirtschaftliche Aspekte mit berücksichtigen, verursachen die geriatrischen Pflege-, Betreuungs- und Behandlungskonzepte nicht nur Kosten, sondern sie helfen die Selbständigkeit der Betagten möglichst lange zu erhalten und so Kosten zu sparen.


2.8.6 Bedarfsdeckung


Bei der Bedarfsdeckung müssen alle Möglichkeiten dargestellt werden, die den Bedürfnissen der betagten Bevölkerung dienen und ihrem Anspruch auf physisches, psychisches und soziales Wohlbefinden gerecht werden. Dazu gehört in erster Linie das Bemühen um den Ausbau vor allem ambulanter Dienste, um den Betagten den Verbleib in ihrer abgestammten Umgebung so lange wie möglich zu gewährleisten. Langfristige Heimaufenthalte und vor allem Spitalaufenthalte sind zu vermeiden oder so lange wie möglich hinauszuschieben.


Die Ziele der Bedarfsdeckung lassen sich in folgenden Leitsätzen zusammenfassen:

Für die Bedarfsprognosen der stationären Pflege im Langzeitbereich sind eine ganze Reihe unterschiedlicher Faktoren zu berücksichtigen.

Der Vergleich mit anderen Kantonen zeigt folgendes Bild:
Basel-Stadt
23 Plätze pro 100 Personen ab 80 Jahren


Solothurn
20 Plätze pro 100 Personen ab 80 Jahren (Prognose 2010)


In Anbetracht der Ist-Situation im Kanton Basel-Landschaft und der im Unterbaselbiet vergleichbaren Struktur der Bevölkerung mit dem Kanton Basel-Stadt, wird vorgeschlagen, in Anlehnung an die Richtwerte von Basel-Stadt und Solothurn einen Planungsrichtwert zu bestimmen. Dieser Richtwert kann mit 21 Plätzen pro 100 Personen ab 80 Jahren tiefer als im Stadtkanton angesetzt werden. Die Begründung liegt in der Bevölkerungsstruktur im Oberbaselbiet und im Laufental, mit seiner vorwiegend ländlichen Bevölkerung und deren geringeren Inanspruchnahme von Pflegeplätzen.


Damit ergibt sich folgender Bettenbedarf:


Bedarfsprognose stationäre Pflege im Langzeitbereich


Bei der Interpretation dieser Zahlen sind - wie oben ausgeführt - unter anderem die Belegungen von Betten durch Behinderte, die Fehlbelegungen in den Spitälern oder die Schnittstelle zur Psychiatrie (Kantonales Altersheim) zu berücksichtigen. (8)


Angesichts dieser Prognose ist es unabdingbar, dass die Gemeinden als verantwortliche Träger des Langzeitpflegebereichs die Anzahl der stationären Pflegeplätze in den nächsten Jahren stark erhöhen. Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden in diesem Bereich wird zurzeit im Rahmen des neuen "Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter" diskutiert und soll dort festgelegt werden. Nach Ansicht der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion soll dabei die Verantwortung für sämtliche nicht-spitalbedürftigen Personen bei den Gemeinden liegen.


Die stationären Pflegebetten sind im Sinne eines aufgabenteiligen Betreuungssystems zu gliedern.


2.8.7 Zusammenfassung


Mangel der derzeitigen Organisation des Pflegedienstleistungsangebotes ist die nicht deutlich definierte Schnittstelle zwischen Akut- und Heimbereich. Es besteht eine Trennung in der Verantwortung zwischen Akutspital, psychiatrischer Klinik und Rehabilitation auf der einen Seite und den Pflegeheimen auf der anderen Seite. Die mangelnde Koordination in der organisatorischen Gestaltung des Pflegeangebotes führt zum Teil zu unwirtschaftlichen Betriebseinheiten.


Die nur bei den öffentlichen Spitälern und der Psychiatrischen Klinik geregelte Aufnahme (Aufnahmezwang) von Pflegebedürftigen führt in Einzelfällen zu Fehlplatzierungen, unwürdigen Situationen für die Pflegebedürftigen und überflüssigen Koordinationskosten.


Die in vielen Jahrzehnten gewachsenen strukturellen und organisatorischen Gegebenheiten im Kanton Basel-Landschaft vermögen den Herausforderungen der Sicherstellung der Pflege für pflegebedürftige Betagte und insbesondere Hochbetagte nicht immer zu genügen und müssen neu überdacht werden. Mindestforderung ist eine koordinierte Planung.




2.9 Steuerung der Nachfrageentwicklung


Der Wunsch nach Steuerung der Nachfrageentwicklung ist sehr gegensätzlich motiviert. Während aus gesundheitspolitischer und volkswirtschaftlicher Sicht die Mengenbegrenzung hohe Priorität hat, sind die Leistungserbringer aus betriebswirtschaftlicher Sicht am Wachstum und der Mengenausweitung interessiert. Der Problembereich wird aus übergeordneter gesundheitlicher Sicht angegangen. Die Ziele sind:


Die Steuerung der Nachfrage ist ausserordentlich schwierig. Gründe hierfür sind ein System mit einem deutlichen Überangebot in allen Bereichen, die gesellschaftliche Situation mit hohem Volkseinkommen, die Anspruchsmentalität und das lukrative Geschäft mit der Gesundheit


Es bieten sich im wesentlichen folgende Massnahmen zur Steuerung an:

Struktureller Aufbau der Gesundheitsversorgung


In einem klar gegliederten aufgabenteiligen System der Gesundheitsversorgung und dessen Vernetzung mit dem Hausarzt als "Gatekeeper" an der Basis kann der Patientenweg durch den folgenden strukturellen Aufbau gelenkt werden:


Hausarzt mit "Gatekeeper"-Funktion Spezialist Stationäre Einrichtung der Grundversorgung mit Triagefunktion Einrichtung der spezialisierten Versorgung mit Triagefunktion Einrichtung der hochspezialisierten Versorgung Rehabilitationseinrichtung Langzeit- und Pflegeversorgung sowie Nachsorgeeinrichtung


In diesem System nehmen die basismedizinischen Institutionen jeweils Triagefunktionen für die Zuweisung in höher spezialisierte bzw. weiterführende Einrichtungen wahr. Zur Vermeidung unerwünschter "Bypässe" über die Notfallstationen, gekoppelt mit dem Aufnahmezwang der Spitäler, sind Massnahmen erforderlich. Die Zuweisungspflicht in den Spitälern ist durchzusetzen.


Angebotsbegrenzung


In Kenntnis der Wechselwirkung zwischen Angebot und Nachfrage (angebotsinduzierte Nachfrage, d.h. jedes Angebot im Gesundheitswesen kann ausgelastet werden) sind die Instrumente der Zulassungsbewilligung für frei praktizierende, bewilligungspflichtige Gesundheitsberufe sowie der Spitalplanung besser zu nutzen. Der Schaffung gezielter Angebote bzw. der Nichtbefriedigung einer hundertprozentigen Bedarfsdeckung kommen erhebliche Lenkungsfunktionen zu.


Finanzierungsanreize und Behandlungsstandards


Die Finanzierungsanreize zur Mengenbegrenzung sind im KVG sind schwach ausgebildet und haben, wie Untersuchungen zeigen, erst ab einem relativ hohem Selbstbehalt Einfluss auf die Nachfrageentwicklung. Auf kantonaler Ebene ist der Handlungsspielraum begrenzt. Im Vordergrund stehen folgende Massnahmen:




2.10 Aufgaben und Ziele der regionalen Spitalplanung


Aufgaben der Regionalen Spitalplanung sind:

Im Einzelnen bedeutet das die Verfolgung folgender Ziele:




2.11 Bildung von Leistungsschwerpunkten beider Basel


Die Varianten für die Standortentscheidungen werden in Szenarien umschrieben.


Kriterien für die Beurteilung der Entwicklungsszenarien sind:

2.11.1 Bildung von Leistungsschwerpunkten an dispersen Standorten


Grafik


2.11.2 Konzentration der Leistungserbringung


Bei der Konzentration der Leistungserbringung an einem Standort wird davon ausgegangen, dass die Kantonsspitäler Bruderholz und Liestal keine spezialisierten Dienstleistungen über den Grunddienstleistungsauftrag erbringen. Alle spezialisierten und hochspezialisierten Dienstleistungen werden am Kantonsspital Basel konzentriert. Dieses gilt auch für die pädiatrische-, neonatologische- und kinderchirurgische Versorgung.


2.11.3 Fortschreibung des Status quo


Die Fortschreibung des Status quo wird durch den Verzicht auf einen weiteren Ausbau der stationären Versorgung im Kanton Basel-Landschaft definiert. Insbesondere werden keine zusätzlichen Fachbereiche und Kapazitäten geschaffen.


2.11.4 Diskussion / Schlussfolgerungen


a) Die Konzentration bzw. Zentralisierung aller Leistungsschwerpunkte am Kantonsspital Basel ist für die externen Leistungsbezüger die teuerste Variante.


Eine vermehrte Abwanderung von Patienten mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft in das erwiesenermassen teurere Universitätsspital Basel, führt zu geringeren Fallzahlen in den basellandschaftlichen Spitälern und damit auch zu höheren Kosten je Fall bei gleichzeitig zusätzlich zu zahlenden hohen Kosten für die ausserkantonalen Hospitalisationen. Aus diesem Grund ist die Variante "Konzentration der universitären Medizin auf ein Universitätsspital" und das Grobmodell "Zusätzliche Zentralisierung von Kliniken" aus dem Projekt Regionale Spitalplanung beider Basel (9) nicht weiter zu verfolgen.


b) Die für den Kanton Basel-Landschaft bezüglich der Versorgungssicherheit seiner Bevölkerung und der zu tragenden Kosten günstigste Lösung ist die Sicherstellung der Grundversorgung und der erweiterten Grundversorgung durch die basellandschaftlichen Spitäler und der Weiterentwicklung der Aufgabenteilung bzw. Schwerpunktbildung zwischen den Baselbieter Kantonsspitälern. Die hochspezialisierte Versorgung soll voraussichtlich wie bis anhin auch für die Baselbieter Bevölkerung am Universitätsspital Basel und fallweise an anderen hochspezialisierten Versorgungseinrichtungen erbracht werden. Demzufolge sind auch die übrigen im Zwischenbericht der Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zum Projekt Regionale Spitalplanung beider Basel vorgestellten Grobmodelle zu Gunsten des Status quo nicht weiter zu verfolgen.


Die Gründe hierfür sind im wesentlichen:


Zusammenfassend ist eine wirtschaftliche Leistungserbringung nur dann gewährleistet, wenn die Aufgaben klar definiert sind und die Verantwortung und Kompetenzen in einer Hand liegen.



Fortsetzung >>>
Back to Top

Fussnoten:


6 Quelle: "Gesundheit beider Basel", Ausgabe 2002


7 Quelle: Auswertung des Statistischen Amts des Kantons Basel-Landschaft vom 16. Februar 2003, Austritte nach Leistungsstellen


8 Die Bedarfszahlen wurden mit einer neuen Studie abgeglichen und keine wesentlichen Differenzen festgestellt: Höpflinger F. und Hugentobler V. (2003). Pflegebedürftigkeit in der Schweiz. Bern: Buchreihe des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums; Verlag Hans Huber.


9 LRV 2002/136