Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Strategiebericht Spitalversorgung Basel-Landschaft (Hausaufgaben BL) | |
| vom: | 4. November 2003 | |
| Nr.: | 2003-269 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
I. Zusammenfassung
Im Sommer 2002 wurde durch die Regierung Basel-Landschaft das Projekt "Hausaufgaben BL" gestartet. Dieses erhielt den Auftrag, folgende drei Fragestellungen zu klären:
a) Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung wird zurzeit revidiert. Es ist damit zu rechnen, dass dieses auf den 1. Januar 2005 in Kraft treten wird. Es ist absehbar, dass der Kanton neu an alle Leistungen für seine Bevölkerung die Hälfte zahlen muss, wenn sich ein Spital auf der Spitalliste befindet. Neu ist insbesondere auch ein Beitrag an diejenigen Behandlungen, welche in bisher nicht subventionierten Privatspitälern durchgeführt werden.
Fragestellung: Wie soll sich der Kanton auf diese Änderung vorbereiten und eine weiterhin qualitativ hochstehende Versorgung der Bevölkerung zu einem vernünftigen Preis sicherstellen?
b) Im Sommer 2002 wurde durch die beiden Regierungen BS und BL ein Zwischenbericht zur regionalen Spitalplanung beider Basel vorgelegt. Das Projekt beinhaltet 3 Teilprojekte:
| 1. | Die Zusammenarbeit zwischen der medizinischen Fakultät der Universität Basel, den Kantonen und den Spitälern im Bereich Lehre und Forschung. |
| 2. | Die Kosten und die Finanzierung der Lehre und Forschung. |
| 3. | Möglicher Spitalverbund und Fachgebietsaufteilung von Universitätskliniken. |
Fragestellung: Welche Position vertritt der Kanton in der regionalen Spitalplanung?
c) Das Kantonsspital Bruderholz ist über 30 Jahre alt und muss in den nächsten Jahren saniert werden.
Fragestellung: Wie gross ist der künftige Bedarf an Spitalleistungen und soll diese Sanierung durchgeführt werden?
Übergeordnete Ziele des Regierungsrates
Der Regierungsrat setzt trotz schwierigem finanz- und wirtschaftspolitischem Umfeld auf eine partnerschaftliche Erfüllung von regionalen Aufgaben, die im gemeinsamen Interesse liegen. Dazu zählt der Erhalt der Universität Basel und der Medizinischen Fakultät ebenso wie die Fortführung der regionalen Spitalplanung mit dem Kanton Basel-Stadt und unter Einbezug der zur Region gehörenden Teilgebiete der Nachbarkantone. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der hochspezialisierten Versorgung im Spitalwesen hat sich bewährt. Der Regierungsrat möchte nach Möglichkeit an dieser Zusammenarbeit festhalten und - soweit es in seinem Einflussbereich liegt - den Kanton Basel-Stadt in seinem Bestreben unterstützen, durch Kooperationen und Schwerpunktbildungen die heutigen, verhältnismässig hohen Kosten zu reduzieren. Das Niveau der Krankenkassenprämien im Kanton Basel-Landschaft befindet sich im schweizerischen Mittelfeld. Es ist dem Regierungsrat ein wichtiges Anliegen, diese relativ günstige Position auch in Zukunft zu halten.
Die zentralen Erkenntnisse des vorliegenden Strategieberichtes Spitalversorgung Basel-Landschaft lassen sich in folgenden Punkten zusammenfassen:
1. Infolge der demographischen und medizinischen Entwicklung nehmen die Fallzahlen in den nächsten Jahren kontinuierlich zu. Die vorhandene Bettenkapazität im Akutspitalbereich ist dennoch für die Versorgung der Bevölkerung auch in Zukunft ausreichend. Dazu muss weiterhin eine Verschiebung zur Kurzzeithospitalisation, zur ambulanten Behandlung, zur frühzeitigen Rehabilitation und zur gesicherten Langzeitpflegeversorgung ermöglicht werden.
2. Das Kantonsspital Bruderholz ist seit den 30 Jahren seines erfolgreichen Betriebes (hohe Auslastung, günstige Kostenstruktur) und auch in Zukunft ein unverzichtbarer Bestandteil der Spitalversorgung des Kantons Basel Landschaft. Ohne das Kantonsspital Bruderholz müssten vorwiegend ausserkantonal zusätzliche Kapazitäten aufgebaut werden und damit verbunden würde der Eigenversorgungsgrad von 61% auf rund 39% der Fälle sinken. Der Eigenversorgungsgrad des Kantons Basel-Landschaft liegt damit bereits heute weit unter dem nationalen Durchschnitt von 87%. Diese Grösse ist wesentlich für den Grad der Unabhängigkeit und die Steuermöglichkeiten durch den Kanton, sowie auch ein wichtiger Faktor aus volkswirtschaftlicher Sicht.
3. Die Aufnahmekapazität für Langzeitpflegebedürftige ausserhalb der Akut-Spitäler muss erhöht werden.
4. Die Aufgabenteilung bzw. Schwerpunktbildung zwischen den Baselbieter Kantonsspitälern soll weiterentwickelt werden. Die innerkantonale Vernetzung in den beiden kantonalen Gesundheitsregionen Oberbaselbiet / Liestal und Unterbaselbiet / Laufental soll ausgebaut werden.
5. Die Baselbieter Kantonsspitäler sollen vorläufig Teil der öffentlichen Verwaltung bleiben.
6. Die Frage der Erteilung von mehrjährigen Rahmenkrediten für den Leistungseinkauf durch den Landrat ist zu prüfen.
7. Die Regeln für den Leistungseinkauf in der Grundversorgung und der spezialisierten Versorgung durch den Kanton gelten gleichermassen für den Leistungsbezug bei öffentlichen und privaten Leistungsanbietern. Die Zuteilung erfolgt an Hand der Hauptkriterien, Preis, Wettbewerb, Qualität, Versorgungssicherheit.
8. Die arbeitsteilige Aufgabenerfüllung zwischen den beiden Basel (hochspezialisierte Versorgung zentralisiert, Grundversorgung und erweiterte Grundversorgung dezentralisiert) ist weiter zu führen. Die verschiedenen Grobmodelle und die Variante "Konzentration der universitären Medizin auf ein Universitätsspital" dem Teilprojekt 3 der Regionalen Spitalplanung beider Basel sind zu Gunsten des Status quo nicht weiter zu verfolgen. Der Regierungsrat unterstützt die laufenden Bemühungen zur schweizweiten Konzentration von hochspezialisierten medizinischen Disziplinen und zur Verteilung dieser Schwerpunkte auf die Universitätsstandorte.
9. Es kann davon ausgegangen werden, dass die zentrumsmedizinischen Leistungen für die Baselbieter Bevölkerung auch künftig in einem ähnlichen Rahmen am Kantonsspital Basel eingekauft werden (ca. 15'000 Pflegetage oder 48 Betten 2001). Es wird erwartet, dass die hochspezialisierte Versorgung am Zentrum Basel ein mit anderen ausserkantonalen Zentrumskliniken vergleichbares Preis / Leistungsverhältnis aufweist.
10. Nur mit einer einheitlichen Führung und kurzen Wegen der Führungsentscheidungen können Leistungen effizient und kostengünstig erbracht werden. Eine neue gemeinsame bikantonale Trägerschaft im medizinischen Dienstleistungsbereich (Gemeinsames Universitätsspital beider Basel) mit einer nur erschwert wahrzunehmenden Führungsverantwortung, wie im Falle des UKBB, ist daher zu vermeiden. Dies auch im Hinblick auf den relativ geringen Anteils von zentrumsmedizinischen Leistungen für Baselbieter Bevölkerung am Gesamtvolumen des Kantonsspitals Basel. Am Universitäts-Kinderspital beider Basel soll aber aufgrund dessen Stellung als regionaler stationärer Gesamtversorger ausdrücklich festgehalten werden. Analog zur Situation in der Erwachsenenmedizin ist eine schweizweite Schwerpunktbildung in den hochspezialisierten Leistungsbereichen und in der universitären Lehre und Forschung anzustreben.
11. Gemeinsam mit dem Partnerkanton Basel soll der Universitätsstandort Basel mit einer medizinischen Fakultät durch eine Konzentration auf Kernkompetenzbereiche gestärkt werden. Nachdem das Einzugsgebiet der medizinischen Fakultät im Raum Nordwestschweiz zu klein ist, um eine Vollfakultät mit den dazugehörigen Kliniken zu führen, sind Kooperationen und Schwerpunktbildungen mit anderen medizinischen Fakultäten zu suchen. Die gegenwärtig diskutierten Modelle einer engeren Kooperation insbesondere zwischen den Universitätsspitälern und der Medizinischen Fakultäten Basel und Bern werden vom Regierungsrat mit grosser Aufmerksamkeit verfolgt und selbstverständlich in die laufenden Strategieüberlegungen einbezogen. Der Kanton Basel-Landschaft ist weiterhin bereit seinen Beitrag durch die Bereitstellung der Kantonsspitäler als Lehrspitäler zu leisten.
12. Schwerpunkte, die der Universität Basel zugewiesen werden, sind mit Priorität in den Rahmen des Forschungsschwerpunktes Life Sciences einzuordnen. Die Bildung von Schwerpunkten der universitären Medizin in der Schweiz soll die besonderen Traditionen und Stärken des Standortes Nordwestschweiz mit seiner chemisch-pharmazeutischen Industrie berücksichtigen.
13. Die Zuständigkeit in der Führung und die Finanzierung der universitären Lehre und Forschung sind in den Kompetenzbereich der medizinischen Fakultät zu überführen.
14. Die gemeinsame Spitalplanung soll auf einer strategischen Ebene weiterhin mit dem Kanton Basel-Stadt durchgeführt und auch die übrigen Kantone im Raume Nordwestschweiz verstärkt eingebunden werden.
15. Insbesondere zur Planung und Koordination der universitären Medizin soll im Rahmen der Regionalen Spitalplanung beider Basel eine geeignete Struktur geschaffen werden.
16. Es wird eine abgestimmte Gesamtplanung der verschiedenen Versorgungsbereiche angestrebt. Dafür und zur Bewältigung der vielfältigen neuen Aufgaben werden eine ganze Reihe neuer und verfeinerter Instrumente vorgeschlagen.
17. Es bestehen der Wille und die Absicht, auch in Zukunft eine gemeinsame Spitalliste BS/BL zu führen. Ein definitiver Entscheid kann allerdings erst gefällt werden, wenn die genauen Auswirkungen durch die zweite Teilrevision KVG und durch die hängigen Rechtsstreitigkeiten bekannt sind.
Fortsetzung >>>
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