Vorlage an den Landrat


10. Personelle und finanzielle Konsequenzen

Die Förderung des Tourismus gemäss dem Entwurf eines Gesetzes über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) führt zu keiner Personalvermehrung in der kantonalen Verwaltung. Hingegen erfordert sie substantielle Beiträge des Kantons. Diese Beiträge sollen auf einer Höhe festgelegt werden, welche eine wirksame Promotionstätigkeit gewährleistet. Vor dem Hintergrund der knappen finanziellen Möglichkeiten schlägt der Regierungsrat für das Jahr 2003 einen Kantonsbeitrag an "Baselland Tourismus" von 300'000 Franken vor. Der Regierungsrat hat zudem beschlossen, zusätzlich einen projektbezogenen Beitrag von 370'000 Franken aus den Mitteln des Kantonalen Wirtschaftsförderungsfonds zu finanzieren, um die Projektarbeit im Jahre 2003 finanziell abzusichern. Für die Jahre 2004 und 2005 werden Kantonsbeiträge von 600'000 Franken (2004) und 650'000 Franken (2005) vorgeschlagen. Der Regierungsrat beantragt damit dem Landrat einen Verpflichtungskredit von insgesamt 1'550'000 Franken für die Jahre 2003 bis und mit 2005. Dieser Zeitraum wird es gestatten, die Tourismusförderung im Sinne des Gesetzes aufzubauen, zu betreiben sowie die Wirkung der Massnahmen im Sinne der Wirkungsorientierung zu messen und dem Landrat darüber zu berichten.


Da die Volkswirtschaft als Ganzes von der Tourismuspromotion profitiert, rechtfertigt sich ein Kantonsbeitrag aus allgemeinen Steuermitteln. Eine Finanzierung über eine Zwecksteuer wäre von der Erhebung her zu aufwändig und würde nicht die notwendigen finanziellen Mittel erbringen. Das Ergebnis der im Rahmen der Revision des Gastgewerbegesetzes diskutierten Kurtaxe sollte weiterhin den Gemeinden zufliessen. Sie haben für die Unterstützung der lokalen Verkehrsvereine zu sorgen. Die Rechtssprechung des Bundesgerichts verunmöglicht im übrigen die Finanzierung von Werbeanstrengungen über Kurtaxen.



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