Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) | |
| vom: | 29. April 2003 | |
| Nr.: | 2003-101 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
11. Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
Die externe Vernehmlassung wurde am 17. Dezember 2002 eröffnet und dauerte bis zum 28. Februar 2003. Es wurden dabei die Gemeinden, die Nachbarkantone und die interessierten Organisationen begrüsst. Speziell erwähnenswert ist auch, dass die gesamten Vernehmlassungsmaterialien auf Internet abrufbar waren. Vernehmlassungsgrundlage bildete der Entwurf der Vorlage an den Landrat betreffend Gesetz über die Förderung des Tourismus, inkl. Entwurf des geplanten Tourismusgesetzes und Entwurf des Beschlusses des Landrates, die vollständige Wertschöpfungsstudie, August 2002, sowie die Kurzfassung des Marketing-Konzeptes 2002 bis 2006, September 2002. Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden ersuchte um eine Fristverlängerung. Diese wurde ihm bis Ende März 2003 gewährt.
11.1 Vernehmlassung des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden, VBLG
Der VBLG weist die Vorlage in der vorgelegten Fassung zurück. Begründet wird dieser Entscheid mit der im Zusammenhang mit der Tourismusförderung an den Tag gelegten Geschwindigkeit, die vor der Qualität zu stehen scheine. Der VBLG bedauert, dass seiner Bitte um eine Verlängerung der Vernehmlassungsfrist über die gewährte Frist von Ende März 2003 hinaus nicht entsprochen wurde, um in Gesprächen mit der zuständigen Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion und anderen aus seiner Sicht ebenfalls zu involvierenden Direktionen sehr wichtige offene Fragen erörtern und konkrete konstruktive Vorschläge für dringend notwendig erscheinende Ergänzungen der Vorlage erarbeiten zu können. Der Verband bemängelt, dass eine Vernetzung mit anderen wichtigen Handlungsfeldern auf kantonaler Ebene so eine Verknüpfung von Tourismusförderung mit Kulturförderung und ein Bezug zu infrastrukturellen Aspekten, wie Verkehrs-, Parkplatz- und Abfallprobleme fehle. Als Beispiel nennt der VBLG Fragen der Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr und der finanziellen Belastung der betreffenden Gemeinden durch den öffentlichen Verkehr nach dem derzeit geltenden Kostenverteilschlüssel. Der VBLG vermisst Aussagen des Kantons zu den infrastrukturellen Belastungen der Gemeinden durch den Tourismus und Lösungsansätze des Kantons für die von ihm in der Folge dieser Vorlage geförderten Probleme. Es wird deshalb eine Überarbeitung der Vorlage beantragt und eine Mitwirkung bei dieser Überarbeitung offeriert.
Zu beachten ist, dass die Delegierten des VBLG anlässlich der Generalversammlung vom 15. März 2001 folgenden Beschluss zum Stellenwert der Verbands-Vernehmlassungen gefasst haben: "Diejenigen Gemeinden, die keine eigene Vernehmlassung einreichen, schliessen sich der Vernehmlassung des VBLG an. Sie sind bei der Auswertung der Vernehmlassung entsprechend zu beachten."
11.2 Stellungnahme der Gemeinden
Von den 86 Gemeinden haben 40 Gemeinden eine eigene Vernehmlassung abgegeben. Der Gemeinderat Aesch hat die grundsätzliche Unterstützung und Begrüssung der Vorlage beschlossen. Die Gemeinde stehe in gutem Kontakt mit dem örtlichen Verkehrsverein und anderen Tourismus fördernden Organisationen im Birstal und sei sehr daran interessiert, dass auch im Verbund mit Tourismus Basel-Landschaft neue Wege für die Publizität unseres Kantons begangen werden können. Der Gemeinderat Allschwil kommt zum Schluss, dass eine finanzielle Unterstützung der Promotionsbemühungen seitens des Kantons Sinn mache und bekundet seine Unterstützung der Vorlage. Es wird u.a. beantragt, im Tourismusgesetz verbindlich festzuhalten, wie die Gemeinden sich sowohl beim Informationsaustausch als auch bei der Meinungsbildung von "Baselland Tourismus" einbringen können. Bezüglich Kantonsbeitrag an Leistungen des Vereins "Baselland Tourismus" sei nicht die Kann-Formulierung zu wählen, da ja in der Tat mit dem Kantonsbeitrag Leistungen abgegolten würden. Die Gemeinderäte von Arboldswil, Arlesheim, Bennwil, Birsfelden, Bottmingen, Bretzwil, Bubendorf, Buus, Diepflingen, Itingen, Känerkinden, Lausen, Muttenz, Ormalingen, Reigoldswil und Ziefen schliessen sich vollumfänglich der Vernehmlassung des VBLG an. Der Gemeinderat von Biel-Benken begrüsst Tourismusförderung grundsätzlich, lehnt aber den Gesetzesentwurf aus zwei Gründen ab. Erstens ist man nicht einverstanden, dass der Grundsatz des Tourismusgesetzes durch die Unterstützung des Vereins "Baselland Tourismus" erfolgen soll, da es sich dabei um eine privatrechtlich organisierte Institution handle, die mit dieser Vorlage Beiträge für die nächsten drei Jahre im Umfang von insgesamt 1,55 Mio. Franken zugesprochen erhalte auf der Grundlage offensichtlich noch nicht klaren Leistungsvereinbarungen. Zweitens weil durch die Förderung von touristischen Aktivitäten den Gemeinden meist kostspielige infrastrukturelle Probleme, wie z.B. Verkehrserschliessung, Parkplätze, Abfallbeseitigung etc. entstehen würden. Der Gemeinderat Buckten unterstützt das Gesetz. Hingegen ist er mit der Finanzierung nicht einverstanden. Er beantragt, die Beiträge für Projekte zu streichen. Die Gemeinderäte Ettingen und Nenzlingen verzichten auf eine Stellungnahme. Der Gemeinderat Füllinsdorf stimmt der Vorlage vollumfänglich zu. Der Gemeinderat Gelterkinden unterstützt die Bestrebungen des Regierungsrates, den Tourismus im Kanton zu fördern. Er bemängelt jedoch die explizite Nennung eines bestimmten Vereins im Gesetz und teilt die Meinung des VGBL, wonach die Vernetzungen mit anderen Gebieten, wie z.B. die Verknüpfung von Tourismusförderung mit Kulturförderung oder der Bezug zu infrastrukturellen Aspekten fehle. Die Gemeinderäte von Hölstein, Lauwil, Läufelfingen, Oltingen und Waldenburg teilen ihr Einverständnis mit den Entwurf des Gesetzes mit. Läufelfingen ersucht, in § 2 Absatz c den Ausdruck "Image" wegzulassen. Der Stadtrat Liestal stellt sich auf den Standpunkt, dass die diskutierte Vorlage an der noch ausstehenden Beantwortung der vom VGBL aufgeworfenen Fragen nicht scheitern solle, weshalb er dem Antrag des VBLG nach Zurückweisung der Vorlage nicht folgt. Er beantragt, § 1 Absatz 2 (Beitrag an den Verein "Baselland Tourismus") breiter zu fassen und entsprechend auch § 3 Leistungsauftrag anzupassen. Weiter wird beantragt, § 4 Zuständigkeit des Landrates (neu ist dies § 5) zu streichen oder einen Verweis auf das Finanzhaushaltgesetz einzuarbeiten. Der Gemeinderat von Münchenstein erachtet es als eine sinnvolle und gute Lösung, die Aufgabe, für ein touristenfreundliches Klima zu sorgen, einer zentral eingerichteten Stelle zu übertragen. Es wird festgestellt, dass eine Vernetzung mit anderen wichtigen Anspruchsgruppen auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene fehle. Der Gemeinderat schliesst sich der Stellungnahme des VGBL an und unterstreicht zudem eine Förderung einer Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt (Nutzung von Synergien) als wichtig. Der Gemeinderat von Pfeffingen lehnt das Gesetz ab. Er spricht sich dagegen aus, dass die an Baselland Tourismus ausgerichteten Mittel erhöht werden. Der Gemeinderat von Pratteln stimmt dem Entwurf des Gesetzes zu. Er beantragt, die Einflussnahme bzw. Mitsprache der betroffenen Gemeinden bei der Gewährung von Beiträgen an Tourismusprojekte gemäss § 1 Absatz 3 des Gesetzentwurfes, welche ihr Gemeindegebiet betreffen, zu regeln. Der Gemeinderat von Oberdorf begrüsst das neue Gesetz und ist mit der Vorlage vorbehaltlos einverstanden. Der Gemeinderat von Oberwil vertritt die Auffassung, dass einem Gesetz über die Förderung des Tourismus aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten im Kanton, aber auch in der vorgelegten Form, der reale Ansatz fehle und dass ein solcher Erlass deshalb überflüssig sei. Der Gemeinderat von
Rothenfluh unterstützt die Förderung der Region als Ganzes. Die Positionierung des Kantons als Tourismusgebiet wird aber skeptisch beurteilt. Die Wertschöpfung des Messestandortes Basel sei räumlich sehr begrenzt. Die gemeinsame Vermarktung der beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt in partnerschaftlichem Rahmen würde zudem Ressourcen ergeben. Der Gemeinderat vertritt die Ansicht, das Bedürfnis für ein eigenes Tourismusgesetz Basel-Landschaft sei gering. Der Gemeinderat von Sissach befürwortet das neue Tourismusgesetz und die damit verbundenen Zielsetzungen. Die vorgesehenen Kantonsbeiträge werden im Vergleich mit anderen Kantonen/Regionen als sehr hoch angesehen. Es wird beantragt, die Höhe der Beiträge in dem Masse festzulegen, dass sie einem Vergleich mit anderen Regionen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten standhalten. Der Gemeinderat von Therwil beantragt, das Prinzip des "sanften Tourismus" im Gesetz noch stärker, d.h. als klar übergeordnet, zu verankern. Weiter wird beantragt, im Erläuterungsbericht beispielhaft aufzuzeigen, welcher Art die Tourismusfördermassnahmen konkret sein könnten und schliesslich, im Gesetz auf die namentliche Bezeichnung des Vereins "Baselland Tourismus" zu verzichten. Der Gemeinderat von Titterten zeigt sich erfreut, dass sich das Gesetz nicht nur auf den Kanton Basel-Landschaft bezieht, sondern dass auch die Region in das Förderungskonzept einbezogen wird. Bei der Förderung des Tourismus dürfen, so schreibt der Gemeinderat, keine eigentlichen Zentren entstehen. Der sanfte Tourismus mit dem Erhalt unserer Umgebung müsse wichtiger Bestandteil des Gesetzes sein und im Vordergrund stehen. Wichtig sei, den Tourismus Baselland gut verpackt und offensiv zu präsentieren. Dabei müssen modere Kommunikationsmittel wie Internet genutzt werden. Der Gemeinderat von Wahlen befürwortet grundsätzlich eine staatliche Förderung des Tourismus im Kanton. Er empfindet die Umschreibung des "umweltschonenden Tourismus" in § 2 des Gesetzes als zu vage und wünscht eine Klärung des Begriffes "Projekte". Seiner Auffassung nach sei auch die Planung, der Bau, die Erschliessung, der Betrieb und der Unterhalt von touristischen Infrastrukturanlagen denkbar, ebenso wie Beiträge an die Durchführung von kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung. Er wünscht, dass nicht ausschliesslich der Verein "Baselland Tourismus" beitragsberechtigt sei, sondern alle im Kanton ansässigen Tourismusorganisationen, welche bestimmte Kriterien erfüllen. Der Gemeinderat vermutet, dass bei der Vergabe von Leistungsaufträgen das Submissionsgesetz zu berücksichtigen sei und vermisst Vergabekriterien sowie Verfahrensregeln für die Prüfung und Entscheidung von Beitragsgesuchen.
11.3 Stellungnahme der Verkehrs- und Verschönerungsvereine
Die Verkehrs- und Verschönerungsvereine von Arlesheim / Füllinsdorf / Gelterkinden und Umgebung / Grellingen / Langenbruck / Läufelfingen / Laufental / Leimental / Liestal / Münchenstein / Muttenz / Niederdorf / Oberdorf / Pratteln-Augst / Reigoldswil / Reinach / Rünenberg / Sissach und Umgebung sowie der Verkehrs- und Verschönerungsverein von Zwingen begrüssen in ihren Stellungnahmen die Initiative des Regierungsrates und unterstützen den Gesetzesentwurf. Das bisher unausgeschöpfte Potential, Gäste und Besucher in ihren Regionen zu begrüssen, könne mit der Schaffung der vorgesehenen gesetzlichen Grundlage besser genutzt werden. Sie bringen weiter ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass nicht nur die Angebotsträger, sondern insbesondere auch die Gemeinden in ihren Einzugsgebieten von einem nachhaltig geförderten Tourismus profitieren.
11.4 Stellungnahme der jeweils zuständigen Departemente der Nachbarkantone
Das Wirtschafts- und Sozialdepartement Basel-Stadt begrüsst den Willen des Regierungsrates, den Tourismus Basel-Landschaft und in der ganzen Region zukünftig verstärkt zu unterstützen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Aufbau einer touristischen Vermarktungsorganisation kostspielig sei. Es wird empfohlen, § 1 Absatz 2 des Gesetzes offener zu formulieren, damit die Aufgabenerfüllung allenfalls geteilt werden könnte und das "Vermarktungsmandat" bestehenden, spezialisierten Organisationen, wie z.B. Schweiz Tourismus oder Basel Tourismus, übertragen werden kann. Weiter erscheine ein eigenständiger basellandschaftlicher Marktauftritt als zu kostspielig, und es sei zwingend, Vermarktungskooperationen zu suchen, wie dies Baselland Tourismus bereits mittels Teilnahme an Interreg III demonstriere. Zu § 3 Absatz 1 Buchstabe a "Aufbau und Pflege einer touristischen Marke Basel-Landschaft" wird die Auffassung vertreten, dass dieser Leistungsauftrag mit dem bereit gestellten Budget nicht erfüllbar sein werde und zudem zu einem suboptimalen Mitteleinsatz führe. Man würde es als effizienter erachten, die vorhandenen Mittel direkt in verkaufsfördernde Massnahme zu investieren und sich an eine bestehende Marke anzulehnen. Das Finanzdepartement des Kantons Aargau hat sich nicht geäussert, das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn begrüsst die Förderung des Tourismus im Kanton Basel-Landschaft. Es wird festgestellt, dass erfolgreiche Tourismusangebote einen beachtlichen Beitrag an die volkswirtschaftliche Wertschöpfung leisten, Arbeits- und Ausbildungsplätze vor Ort generieren und sich schlussendlich auch auf die fiskalischen Rückflüsse für den Kanton auswirken. Attraktive Tourismusangebote würden wesentlich zu einem Image-Vorteil eines Kantons als Wohn- und Wirtschaftsstandort beitragen. Aus Erfahrung des Kantons Solothurn sei Tourismusförderung gleichzeitig eine nachhaltige Variante effizienter Wirtschaftsförderung. Für den Kanton Solothurn und seine Institutionen der Tourismusförderung habe bisher, trotz entsprechendem Kooperations- und Koordinationsbedarf, kein wirklicher Ansprechpartner im Kanton Basel-Landschaft bestanden. Erst seit gut 1,5 Jahren, seit der Reorganisation und Professionalisierung der basellandschaftlichen Tourismusorganisation (neu Baselland Tourismus) habe man regelmässige und konstruktive Kontakte knüpfen können und es würde ein regelmässiger Austausch zwischen Exponenten von Kanton Solothurn Tourismus und Baselland Tourismus stattfinden. Aus eigener Erfahrung begrüsst Solothurn zudem das gesetzlich vorgeschlagene Konzept des Leistungsauftrages, mit welchem die Verantwortung und Ausgestaltung der Tourismusförderung an Organisationen der Privatwirtschaft übertragen werde. Das Amt für wirtschaftliche Entwicklung des Kantons Bern hat sich ebenfalls geäussert. Es wird festgestellt, dass sich die Verhältnisse in der Berner Tourismuswirtschaft von denjenigen des Kantons Basel-Landschaft wesentlich unterscheiden. Aus diesem Grunde fände man es vermessen, "belehrende" Bemerkungen zum Gesetzesentwurf zu machen. Grundsätzlich finde man die Analyse der Tourismuswirtschaft Basel-Landschaft und die daraus abgeleitete Positionierung jedoch sehr realistisch und sehr professionell.
11.5 Stellungnahme der politischen Parteien
Die CVP Basel-Landschaft lehnt das Gesetz ab. Es werden drei Gründe angeführt: erstens sei der Kanton Basel-Landschaft kein eigentlicher Tourismuskanton, dazu würden einige Voraussetzungen fehlen (Nebelfreiheit genüge nicht), und selbst eigentliche Tourismuskantone würden im Sommer / Herbst recht grosse Mühe bekunden, Gäste anzulocken. Zweitens lasse die gegenwärtige finanzielle Situation des Kantons keinen Ausbau weiterer Verpflichtungen zu, zumal es sich letztlich um Subventionen zugunsten von Baselland Tourismus handle, und drittens solle der Lotteriefonds für überschaubare Projekte beigezogen werden.
Die FDP Basel-Landschaft vertritt den Standpunkt, dass die explizite Nennung eines bestimmten Vereins, hier "Baselland Tourismus, im Gesetzestext zu einem späteren Zeitpunkt zu Schwierigkeiten führen kann und schlägt deshalb eine Umschreibung mit "eine touristische Organisation" vor. Sie folgert aus den Unterlagen, dass der Regierungsrat
| a) | Tourismusförderung als aktive Wirtschaftsförderung mit dem Ziel einer ausgewogenen Wirtschaftstruktur versteht; |
| b) | die Ziele der Tourismusförderung klar und abschliessend formuliert; |
| c) | mit der Tourismusförderung einen Beitrag zur Stärkung der KMU-Wirtschaft, insbesondere in den agglomerationsfernen Regionen unseres Kantons, sowie zur Unterstützung der im Strukturwandel befindlichen Landwirtschaft leistet; |
| d) | keine zusätzlichen Verwaltungsstellen für die Tourismusförderung schaffe, sondern die Realisierung der gesteckten Ziele in die Verantwortung der Institutionen der Privatwirtschaft legt; |
| e) | die strategische Führung mit der Genehmigung des jeweiligen Budgets durch den Landrat nicht aus der Hand gibt; |
| f) | einen Leistungsauftrag mit klaren Vorgaben vorsieht, der Aufgaben, Ziele und Controlling der Tourismusförderung definiert; |
| g) | die Regulierungsdichte mit einem sehr schlank formulierten Gesetz auf ein Minimum reduziert. |
Die FDP Baselland stimmt aufgrund der vorliegenden Fakten und auch davon ausgehend, dass dem Marketing-Konzept auf operativer Ebene ein detaillierter Massnahmen- und Budgetplan folgt, auch dem beantragten Verpflichtungskredit zu. Sie stellt abschliessend fest, dass - trotz eingeschränkter Vergleichbarkeit mit anderen Kantonen - im Baselbiet mit relativ bescheidenen Mitteln anspruchsvolle Ziele in der Tourismusförderung verfolgt werden.
Die Grünen Baselland stellen fest, dass es aus ökologischer Sicht grundsätzlich zu begrüssen sei, wenn Einheimische ihre Freizeit vermehrt in der Region verbringen anstatt am Wochenende mit dem Auto ins Wallis oder ins Tessin zu fahren. Voraussetzungen seien eine bessere Kommunizierung des Freizeitpotentials unserer Landschaft und eine verbesserte Attraktivität gewisser Ausflugsorte. Bei dieser Zielsetzung sei eine Breitenwirkung der Tourismuswerbung nicht nur unvermeidlich, sondern sogar ausdrücklich erwünscht. Im Gegensatz zur regierungsrätlichen Botschaft sehe man darin nicht zwangsläufig einen Widerspruch zum Gebot der Nachhaltigkeit. Es wird angeregt, unseren Kanton gezielt als Übernachtungsort für Nord-Südreisende zu propagieren, dies setze eine entsprechende Werbung im Ausland und an der Grenze voraus und verlange aber auch eine Verbesserung der Gastronomie- und Beherbergungsangebote vor allem im mittleren und oberen Baselbiet. Die Grünen Baselland teilen mit, dass sie der Zielsetzung dieses Gesetzes grundsätzlich zustimmen können. Man halte es für wichtig, dass die geplante Werbung für die Schönheit und Vielfalt unserer Landschaft bewusst auch zur Stärkung der kantonalen Identität, unseres Wir-Gefühls genutzt werde.
Die SVP Baselland unterstützt grundsätzlich den vorliegenden Gesetzesentwurf, beantragt jedoch, die zeitliche Geltung des Gesetzes zum vornherein auf 5 Jahre zu befristen. Die Partei hält fest, dass der Kanton Baselland unbestrittenermassen über ein erhebliches, bisher nicht genutztes Tourismuspotential verfüge. Sie erkennt in der aktiven Tourismusförderung ein erhebliches Wertschöpfungspotential, insbesondere für die KMU unseres Kantons. Gerade in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage setze der Regierungsrat ein positives Signal, welches die Unterstützung der SVP geniesse. Namentlich begrüsst wird auch die Absicht, die Tourismusförderung nicht einer bestehenden oder neuen Amtsstelle zuzuweisen, sondern der zuständigen Dachorganisation der Privatwirtschaft, dem Verein "Baselland Tourismus" zu übertragen. Ungeachtet der gemachten Ausführungen vertritt die SVP aus ordnungspolitischen Gründen jedoch die Auffassung, dass unser Kanton insbesondere mit Blick auf die besorgniserregende Finanzlage keine weiteren Aufgaben mehr an sich ziehen solle. In diesem Sinne sehe man die Tourismusförderung nicht als eigentliche Staatsaufgabe, die von den Steuerzahlenden zu berappen sei, sondern primär als Aufgabe der Wirtschaft und der Marktteilnehmenden. Entsprechend betrachte man die beantragten kantonalen Beiträge von mehr als 1,5 Mio. Franken mit einer gewissen Skepsis. Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, plädiere man dafür, das vorliegende Gesetz zum vornherein auf eine Dauer von 5 Jahren zu befristen. Damit könne sichergestellt werden, dass der Kanton einen wertvollen Impuls zur Förderung des Tourismus liefere, gleichzeitig vermöge jedoch eine solche Befristung wirksam zu verhindern, dass die Tourismusförderung zur permanenten Staatsaufgabe mit ungeahnten Kostenfolgen für die Zukunft mutiere.
Die SP Baselland unterstützt die Vorstellungen eines Tourismus im Kanton Basel-Landschaft, wie sie aus den Studien zum Ausdruck kommt. Die Förderung eines Massentourismus im Kanton könne sicherlich nicht das Ziel einer basellandschaftlichen Tourismusförderung sein und stelle keine realistische Perspektive dar. Das Bekenntnis zu einem möglichst umweltschonenden Tourismus sei der SP Baselland wichtig. Die Partei beantragt, § 1 Absatz 2 des Gesetzesentwurfes allgemeiner zu formulieren und ebenfalls den Titel von § 3 sowie Absatz 1 breiter zu fassen und § 4 Absatz 1 Buchstabe a zu streichen. Die SP Baselland erachtet die interkantonale Zusammenarbeit, insbesondere mit Basel-Stadt, gerade im Tourismusbereich für notwendig und schlägt deshalb folgende Änderungen im Gesetz vor:
§ 1 Absatz 1: Der Kanton trägt zur Stärkung des basellandschaftlichen Kantonsgebietes als Reise- und Tourismusziel innerhalb der Region Nordwestschweiz bei.
§ 2 Buchstabe f (neu): Die Verstärkung der interkantonalen Zusammenarbeit im Bereich der Tourismusförderung.
Buchstabe d von § 2 "Förderung des Bewusstseins der Bevölkerung für die landschaftliche Schönheit und die kulturelle Eigenart des Kantons" stellt nach Auffassung der Partei nicht eine Aufgabe der Tourismusförderung dar. Diese Forderung ist nach Ansicht der SP Baselland nichtssagend und überflüssig. Sie schlägt deshalb eine ersatzlose Streichung vor.
11.6 Stellungnahme von Verbänden und Organisationen
Der Schweizer Tourismus-Verband unterstützt die Absicht des Regierungsrates, eine neue und effizientere Struktur zu schaffen, die sich primär auf die Vermarktung der touristischen Produkte konzentriert. Die Destination Basel-Landschaft werde dann erfolgreich sein, wenn sie es schaffe, mit einem umfassenden Leistungsbündel die im Marketingkonzept angesprochenen Gästesegmente anzusprechen. Nur wenn es gelinge, die verschiedenen unabhängigen Leistungsträger über eine längere Zeitdauer zu bündeln, werde es möglich sein, die Destination als Marke Basel-Landschaft zu positionieren. Das Ziel, den Kanton Basel-Landschaft als Angebotsraum aus der Sicht des Gastes zu definieren, sei hoch gesteckt. Ein möglicher Anknüpfungspunkt sei sicher die Römerstadt. Der Verband gibt zu bedenken, dass die erfolgreiche Vermarktung einer Destinationsmarke in der Schweiz resp. bei ausgewählten Gästesegmenten mit einem Gesamtbudget von mind. 1 Mio. Franken (davon 50 % für Marketingausgaben" zu veranschlagen sei. Die Zahlen in der Vorlage seien sehr knapp bemessen und es wird empfohlen, diese zugunsten der geplanten Markenprofilierung nochmals zu überprüfen. Insbesondere sollte im Gesetz die Möglichkeit einer kantonsübergreifenden Kooperation ausdrücklich offen gelassen werden. Der Verband schlägt vor, § 1 Absatz 3 offener zu formulieren: Er kann Beiträge an interkantonale, regionale und überregionale Gemeinschaftsprojekte und Dienstleistungen im Bereich der Tourismusförderung ausrichten. Bezüglich § 2 Buchstabe a. wird empfohlen, die Zielsetzung mit dem Grundssatz der nachhaltigen Entwicklung des Tourismus zu ergänzen. Zu Buchstabe b. wird angeregt, die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU zu erwähnen. Als mögliche weitere Zielsetzungen könnte sich der Verband die Förderung der Qualität und Qualifizierung im Tourismus sowie die Innovationsförderung vorstellen. Zu § 3 regt der Verband die Einführung eines neuen Absatz 4 an, wonach die Leistungen gemäss Absatz 1 auch in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Kantonen erbracht werden können.
Die Autobus AG Liestal stellt fest, dass sämtliche durch den Kanton geförderten Aktivitäten im Tourismusbereich eine sehr gute und nachhaltige Investition zur Aufwertung des (immer wieder beklagten) Bekanntheitsgrades des Kantons Basel-Landschaft und der Region Nordwestschweiz wären. Die vorgesehenen Zielsetzungen und Strategien können vollumfänglich unterstützt werden. Aus Sicht eines im Personenverkehr und speziell im ÖV tätigen Unternehmens müsste in Zukunft das sehr gut ausgebaute ÖV-Netz als attraktives und verbindendes Element zur Erreichung des vielseitigen Angebotes speziell hervorgehoben werden. Die Region BS/BL als Tor der Schweiz im Dreiländereck mit den attraktiven Verkehrsmitteln bzw. Verkehrsträgern wie Schiff, Rheinhafen, Bahn, Güterbahnhof, Tram, Bus, Luftseilbahn, aber auch das Strassennetz und die Velo- und Wanderwege könnten eine tragende Rolle spielen. Die Autobus AG erachtet die vorgesehenen Strukturen und den Aufwand für den Aufbau von Baselland Tourismus für den Start als zweckmässig. Mittelfristig sei jedoch eine möglichst selbsttragende Organisation anzustreben, wobei eine gewisse Koordination unter den Kantonen aber auch in der weiteren Region voraussichtlich auch auf längere Sicht von der Öffentlichkeit zu tragen sei. Ein spezielles Lob verdiene die einfache, klare und beispielhaft kurze Gesetzesgrundlage.
Die Wirtschaftsförderung Regio Laufental begrüsst und unterstützt die Absicht, den Tourismus in unserem Kanton zu fördern. Man begrüsst auch, dass keine zusätzliche Verwaltungsstelle für die Tourismusförderung geschaffen wird und die Aufgabe einer privatwirtschaftlichen Institution übertragen wird. Vermisst wird im Gesetz der explizite Wille zur Kooperation mit den Nachbarkantonen und Nachbarregionen, insbesondere mit Basel-Stadt und dem solothurnischen Schwarzbubenland. Die schwergewichtige Ausrichtung auf das Erzielen einer erhöhten Wertschöpfung durch Mehrtagestourismus erfordere den Ausbau touristischer Anlagen, Einrichtungen und Dienstleistungen. Die im Gesetz festgehaltene Möglichkeit zur Unterstützung von Projekten zur Tourismusförderung werde deshalb begrüsst. Es wird darauf hingewiesen, dass die regionalen Verkehrsvereine wichtige Marktleistungen im Bereiche der lokalen und regionalen Information, der Pflege und des Unterhalts von Wanderwegen usw. erbringen. Ihre Einbindung in die Organisationsstruktur von Tourismus Baselland und die Mitwirkung in der Realisierung des Leistungsauftrages müsse gewährleistet sein.
Die Wirtschaftskammer Baselland teilt in ihrer Stellungnahme mit, es sei ihr ein Anliegen, vorweg festzuhalten, dass sich die Wirtschaftskammer Baselland und mit ihr die Baselbieter KMU-Wirtschaft bereits seit einiger Zeit aktiv und engagiert für die Tourismusförderung einsetze. Sie begrüsst die Initiative, die der Regierungsrat mit dem Entwurf eines Baselbieter Tourismusgesetzes ergreift, deshalb sehr. Die Wirtschaftskammer führt aus, sie sei sich bewusst, dass die Finanzierung einer langfristigen Tourismusförderung nicht alleine Sache des Staats sein könne. Bereits heute würden die Organisationen der KMU-Wirtschaft deshalb erhebliche Mittel zur Tourismusförderung einsetzen. Sie sehe ihre Rolle als Dachorganisation der Baselbieter KMU-Wirtschaft in Zukunft noch vermehrt auch darin, die touristischen Angebots- und Leistungsträger der KMU-Wirtschaft über die Leistungen der Tourismusförderung zu informieren, sie zu motivieren und ihrerseits ihren Anteil an die Finanzierung der Tourismusförderung beizutragen. Die Wirtschaftskammer stimmt in dieser Hinsicht mit der Zielsetzung des Kantons überein, den Anteil der kantonalen Förderbeiträge am Gesamtbudget der Tourismusförderung mittel- bis langfristig kontinuierlich zu reduzieren. Aus volkswirtschaftlicher Sicht trage die Tourismusförderung nicht nur zur Steigerung der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung bei. Eine erfolgreiche Tourismusförderung, die ein positives und besucherfreundliches Image des Baselbietes vermittle, sei damit auch ein wirkungsvolles Instrument, um im Rahmen der Wirtschaftsförderung Firmenansiedlungen zu realisieren und neue Arbeitsplätze im Kanton zu schaffen. Die Wirtschaftskammer stimmt dem Entwurf des Tourismusgesetzes in Gesamtheit mit dem beantragten Verpflichtungskredit zu.
Der Hauseigentümerverband Baselland nahm die Gelegenheit zur Stellungnahme ebenfalls wahr und teilt seine Zustimmung zum Tourismusgesetz in der vorgelegten Fassung wie auch dem damit verbundenen Antrag für einen Verpflichtungskredit zu. Auch die Liga der Baselbieter Steuerzahler äussert sich positiv und sieht in der vorgeschlagenen Tourismusförderung eine Chance zur Steigerung der Standortattraktivität. Dieser Effekt wirke sich ebenso auf den Erhalt und die Neuansiedlung von natürlichen und juristischen Personen im Kanton und damit auf das Steuersubstrat aus.
11.7 Erwägungen des Regierungsrates zu den Vernehmlassungen
Dem Anliegen, nicht ausschliesslich einen Verein zu nennen, wurde durch Neuformulierung von § 1 Absatz 2 entsprochen: "Er kann zu diesem Zweck im Kanton breit abgestützte, nicht gewinnorientierte tourismuspolitische Trägerorganisationen mit Beiträgen unterstützen."
Mit dem Tourismusgesetz wird die Förderung des Tourismusstandortes Basel-Landschaft in dem Sinne angestrebt, als es darum geht, den Bekanntheitsgrad des Kantons Basel-Landschaft zu erhöhen. Die Leistungen, die aufgrund dieses Gesetzes abgegolten werden können, beinhalten Massnahmen der Tourismus promotion und sind in § 3 des Entwurfes abschliessend aufgeführt.
Dies trifft auch auf die nach § 1 Absatz 3 möglichen interkantonalen, regionalen und überregionalen Gemeinschaftsprojekte der Tourismusförderung zu. Nicht vorgesehen aufgrund des Gesetzes sind Beiträge an touristische Infrastrukturanlagen. Vielmehr bezieht sich die gesetzliche Aufgabe, die aufgrund des neuen Tourismusgesetzes beschlossen werden soll, auf die Erhöhung des Bekanntheitsgrades des Kantons durch Tourismuswerbung in Sinne der Darlegungen in Kapitel 7, ordnungspolitische Erwägungen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben sollen an Dritte übertragen und auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen abgegolten werden.
Die Zusammenarbeit innerhalb der Nordwestschweiz und überregional wird aufgrund von konkreten Projekten im Sinne der Förderung des Bekanntheitsgrades angestrebt. Ein konkretes Beispiel ist das Interreg III-Projekt "Tourismusportal zur Regio TriRhena", in welchem der Verein "Baselland Tourismus" bereits heute als gleichwertiger Partner mit Basel Tourismus, Euro-Airport, der Stadt Mulhouse und der Stadt Freiburg i.B. mitarbeitet.
Im Rahmen der regelmässig stattfindenden Sitzungen der für die Gemeinden zuständigen Finanz- und Kirchendirektion und des VBLG wurde der Termin vom 9. April 2003 genutzt, um das Tourismusgesetz zu traktandieren und durch die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion eine kurze Orientierung über die im Zusammenhang mit den Vernehmlassungen vorgenommenen Ergänzungen der Vorlage durchzuführen. In einer weiteren Sitzung am 16. April 2003 fand eine vertiefende Besprechung zwischen der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion und dem VBLG statt. Dabei wurde insbesondere die Wechselwirkung zwischen dem vorliegenden Gesetz und dem Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs erörtert und die vom VBLG befürchteten Belastungen der Gemeinden durch den Individualverkehr, die vermehrte Reinigung von öffentlichen Anlagen sowie die Entsorgung von Unrat. Der Fragenkomplex floss in ein neu eingefügtes Kapitel 4.4. "Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden" ein. Ergänzt wurde zudem das Kapitel 8.2. "Tourismusgesetz als Pilotgesetz" mit Hinweisen auf die im Rahmen der Wertschöpfung eruierten Frequenzen für die verschiedenen Gästekategorien. Der Regierungsrat ist willens, im Rahmen der Evaluation des neuen Gesetzes aus kausalorientierter Sicht (vgl. Kapitel 8.4.2) die Wirkung auf Gemeinden bezüglich des erwähnten Fragenkomplexes speziell zu prüfen und mit ihnen zu erörtern.
Fortsetzung >>>
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