Bericht Nr. 2003-180 an den Landrat
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Bericht Nr. 2003-180 an den Landrat |
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| Bericht der: | Geschäftsprüfungskommission / PUK | |
| vom: | 18. Juni 2003 | |
| Titel des Berichts: | betreffend Bericht der GPK-PUK zu den Vorkommnissen rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus am Kantonsspital Liestal vom 18. Juni 2003 [ Teil 7 ] | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht Bericht GPK-PUK |
2.6 Landratsvorlage 2001/151
2.6.1 Kostenermittlungen im ersten Quartal 2001
Da sich zwischen BUD und Arcoplan unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten ergaben, kamen die beiden Parteien überein, den Architekturvertrag vom 18./30. April 1996 aufzulösen. In der Vereinbarung vom 19. Dezember 2000 wurden die Modalitäten der Trennung festgehalten. Der Architekturvertrag wurde mit Abschluss der Vereinbarung definitiv aufgelöst. Beide Parteien machten im Zusammenhang mit der Auflösung des Vertrages Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis geltend. Zum Zwecke der Erledigung dieser Ansprüche wurde vereinbart, dass unter der mediativen Leitung von Dr. Christoph Löw am 3./4. Juli 2001 und am 16./17. Juli 2001 Einigungskonferenzen stattfinden sollen. Sollten nach diesen Konferenzen weiterhin Streitpunkte übrig bleiben, wurde vereinbart, dass ein Schiedsgericht angerufen werden soll, das seinen Entscheid bis zum 31. Dezember 2001 zu fällen hat.
Im weiteren waren sich die Parteien darin einig, sich bei Äusserungen gegenüber Dritten auf Tatsachen zu beschränken und Werturteile zu unterlassen. Ebenfalls kam man überein, sich gegenseitig unaufgefordert über Medienanfragen zur Vertragsabwicklung KSL zu informieren.
Es wurde vereinbart, die dokumentierten Forderungen bis zum 31. März 2001 einzureichen. Auf Anfrage der BUD erklärte sich die Arcoplan damit einverstanden, den Termin für die Einreichung der Forderungen auf den 20. April 2001 zu erstrecken. (190) Mit diesem Entgegenkommen der Arcoplan wurde es der BUD möglich, das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten zur Leistung der Arcoplan als Beleg für die mangelhafte Leistung der Arcoplan und somit als Beleg für die Forderung der BUD einzureichen.
Mit Auftragsentscheid der BUD vom 26. Februar 2001 wurde ein Auftrag an die Firma Bühlmann Engineering AG vergeben. Dieser Auftrag lautete dahingehend, dass ein neutraler Sachverständiger die Beurteilung der Leistungserfüllung der Arcoplan vornehmen soll. (191) Damit zeigte die BUD ihre Absicht, ein unabhängiges Gutachten über die Leistungen der Arcoplan erstellen zu lassen.
Am 19. April 2001 reichte die Bühlmann Engineering AG ihr Gutachten der BUD ein.
Einen Tag danach gab die BUD ihre Forderungen (192) gegenüber der Arcoplan bekannt und reichte sie bei Dr. Löw ein. Die Forderung der BUD setzte sich wie folgt zusammen:
| Honorarrückforderung | CHF 1'494'167.- |
| Forderungen aus Vertrauensschaden wegen Überschreiten des Kostenvoranschlages | CHF 3'751'000.- |
| Schadenersatzforderung aus Nicht- bzw. Schlechterfüllung | CHF 1'840'000.- |
| Total | CHF 7'085'167.- |
Als Grundlage des Postens Honorarrückforderung diente die von der BUD in Auftrag gegebene Expertise der Firma Bühlmann Engineering AG. (193) Diese Expertise wurde von der BUD denn auch als Beweismittel im Schlichtungsverfahren aufgeführt. Der Bericht der Firma Bühlmann kann aber entgegen der anfänglichen Absicht der BUD nicht als unabhängige Expertise bezeichnet werden. Der Bericht vermag nicht zu überzeugen. So sind zahlreiche Schlussfolgerungen der Autoren nicht nachvollziehbar, in sich widersprüchlich und unpräzise. Die Autoren erwähnen nicht, mit welchen Personen sie Gespräche geführt haben oder ob sie die betroffene Firma Arcoplan angehört haben. Zudem enthält der Bericht Äusserungen, die als eindeutig parteiisch zu werten sind. Der Firma Bühlmann wurde zudem im gleichen Zeitraum von der BUD im Zusammenhang mit dem Spital Bruderholz ein Auftrag erteilt. Dieser Umstand verdeutlicht, dass die Firma Bühlmann in keiner Weise unabhängig von der Auftraggeberin war und daher ihre Stellungnahme zu einem eigentlichen Parteigutachten wurde. Dass der Bericht der Firma Bühlmann nicht als Expertise im eigentlichen Sinne gelten kann, war dem Leiter des e Rechtsdienstes (194) benso bekannt wie die Tatsache, dass die Firma Bühlmann von der BUD für die Planung zum Umbau des Bruderholzspitals einbezogen wurde. Mit der Auswahl der Firma Bühlmann kam man dem Inhalt des vorerwähnten Auftrages vom 26. Februar 2001 nach einem neutralen Sachverständigen nicht nach. Wie bereits erwähnt wurde das Gutachten alleine durch die BUD in Auftrag gegeben. Hätte man ein unabhängiges Gutachten tatsächlich angestrebt, so wäre es unumgänglich gewesen, dass auch die Gegenpartei bei der Auftragserteilung mitgewirkt hätte.
Die Arcoplan monierte, dass das Gutachten der Bühlmann Engineering AG zahlreiche persönlichkeitsverletzende Bemerkungen enthalte (195) und akzeptierte das Gutachten nicht als Expertise eines unabhängigen Gutachters, sondern als «Klagschrift». Daraufhin wurde unter Leitung des Mediators, Dr. Chr. Löw, vereinbart, dass das Gutachten der Firma Bühlmann ein Parteigutachten der BUD darstellt. (196)
Die GPK-PUK stellte der Bühlmann Engineering AG diverse Fragen zu ihrem Gutachten. (197) Das Unternehmen beantwortete die Fragen nicht und wies darauf hin, dass ihre Mandate definitiv abgeschlossen seien. (198)
Die Zusammenstellung des Forderungspakets gegen die Firma Arcoplan lag weitgehend in den Händen des Leiters des Rechtsdienstes der BUD (199) in Zusammenarbeit mit dem HBA. (200) Aufgrund von Aussagen verschiedener Personen aus der BUD muss davon ausgegangen werden, dass dieses Forderungspaket, insbesondere hinsichtlich der Position Vertrauensschaden, kaum hinterfragt wurde. Zudem distanzierten sich einige Mitarbeitende der BUD anlässlich ihrer Befragungen durch die GPK-PUK geradezu von der Geltendmachung der Position des Vertrauensschadens und wiesen sie in den Verantwortungsbereich des Leiters des Rechtsdienstes der BUD. (201)
Es ist festzustellen, dass die Gesamtsicht und auch die Gesamtverantwortung für die zweite Zusatzkreditvorlage durch die Aufteilung der Verantwortung in einzelne Bereiche verloren ging.
RR Schneider erklärte, dass sie die Position des Vertrauensschadens zwar hinterfragte und rückblickend nicht mehr den damals geforderten Betrag aufnehmen würde. (202) Dass eine solche Diskussion geführt wurde, ist aktenmässig nicht belegt. Letztendlich holte die Baudirektorin keine weitere fachliche Meinung zu der Position Vertrauensschaden ein und folgte dem Vorschlag des Rechtsdienstes der BUD.
Die Arcoplan reichte die folgenden Forderungen (203) ein:
| Architekturhonorar | CHF 676'336.10 |
| Nebenkosten | CHF 77'592.-- |
| Architekturhonorar und Nebenkosten für Zusatzleistungen | CHF 517'239.90 |
| Total Forderungen | CHF 1'271'168.-- |
Mit Schreiben vom 30. Mai 2001 (204) liess der Rechtsdienst der BUD dem Mediator die Landratsvorlage zum zweiten Zusatzkredit zu Handen der Arcoplan zukommen. Es sollte sichergestellt werden, dass die Arcoplan gleichzeitig wie die Medien, am 1. Juni 2001, über diese Landratsvorlage informiert wird.
Am 1. Juni 2001 stellte die BUD der Arcoplan die Medieninformation (205) vom selben Tag zu mit dem Hinweis, dass der Regierungsrat eine politisch brisante Vorlage nicht vorgängig mit der Arcoplan absprechen könne. (206) Die Medieninformation enthielt keine Werturteile und erfüllte somit in diesem Punkt die mit der Arcoplan getroffene Vereinbarung. Hingegen wurde dem Vereinbarungspunkt, wonach die Parteien allfällige Medienmitteilungen wenn immer möglich vorgängig abzusprechen haben, nicht nachgelebt. Es ist nicht erkennbar und nicht nachvollziehbar, warum dies nicht geschah.
Am 30. Mai 2001 reichte die Firma Arcoplan eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung gegen die Verfasser des Gutachtens Bühlmann ein.
Am 12. Dezember 2001 vereinbarten die Parteien, dass vor Beginn des Schiedsverfahrens ein zweites Vermittlungsverfahren durchgeführt werden soll. (207)
Unter der mediativen Leitung von Prof. Dr. Peter Gauch führten die BUD und die Arcoplan vom 31. Januar 2002 bis zum 2. Februar 2002 Schlichtungsverhandlungen durch. Im Rahmen dieser Schlichtungsverhandlung nahmen Prof. Gauch und zwei weitere Bauexperten eine Bewertung der von beiden Seiten geltend gemachten Ansprüche vor. Mit den im Vergleichsvorschlag enthaltenen Bewertungen erklärten sich die Parteien einverstanden. So wurde der Arcoplan eine Forderung von CHF 339'000.- (knapp 27 % der eingegebenen Forderung) und der BUD eine Forderung von CHF 697'000.- (knapp 10 % der eingegebenen Forderung) zugestanden. Am 2. Februar 2002 stimmten die Parteien einem Vergleich zu, wonach Arcoplan der BUD CHF 358'000.- zu bezahlen hatte. (208) Es ist offenkundig, dass beide Parteien in diesem Verfahren von ihren ursprünglichen Forderungen zum Teil wesentliche Abstriche hinnehmen mussten.
Die BUD ging offensichtlich sehr gut vorbereitet und dokumentiert in diese Vergleichsverhandlungen. (209) Trotzdem war es für die BUD gemäss den Aussagen der Baudirektorin (210) überraschend, dass ihr noch ein Forderungsbetrag zugesprochen wurde, da sie selbst sowie der Leiter der Rechtsabteilung der BUD (211) von einer Null-Null-Lösung ausgegangen waren.
Die Arcoplan wendete anlässlich der Vergleichsverhandlungen ein, dass die Bezahlung ihrer Schuld sie zu Sanierungsmassnahmen nach Art. 725 OR zwinge . Zur Abklärung des Einwandes wurde von der Arcoplan und der BUD die Firma PricewaterhouseCoopers, Basel, beauftragt. PricewaterhouseCoopers kam in ihrem Bericht (212) zum Schluss, dass die finanzielle Lage der Arcoplan Generalplaner AG «als äusserst kritisch» zu beurteilen sei und diese Situation massgeblich mit dem Auftrag KSL zusammenhänge. (213) Die BUD akzeptierte die Schlussfolgerungen dieses Berichtes nicht und verzichtete nicht auf die Geltendmachung der Forderung.
In einer am selben Tag geschlossenen Vereinbarung erklärte die Arcoplan, dass die von ihr gegen die Firma Bühlmann am 30. Mai 2001 eingereichte Zivilklage zurückgezogen werde. (214)
Die vorerwähnte Kostenüberschreitung machte eine zweite Zusatzkreditvorlage notwendig; die LRV 2001/151 vom 29. Mai 2001. Ausgearbeitet wurde sie in der BUD. Mit der Vorlage wurde ein Zusatzkredit von CHF 13'916'300.- für die Fertigstellung des KSL sowie ein Verpflichtungskredit von CHF 3'825'500.- für Projektanpassungen und -erweiterungen beantragt. Mit Hilfe des Verpflichtungskredites sollten die Netztrennung, die Luftbefeuchtung im Bettenhaus 1, die Massnahmen zur Legionellenbehandlung sowie der Umbau und die Neugestaltung der Eingangshalle finanziert werden.
Das erneute Zusatzkreditbegehren wurde wie folgt begründet:
Im Bereich der Elektroinstallationen ergaben sich Mehrkosten aus Arbeitsleistungen, die zum grössten Teil schon vor 1999 erbracht worden waren. Davon waren viele Regiearbeiten. Im Weiteren wurde aufgeführt, dass im Juli 2000 aufgrund von direkten Reklamationen von Unternehmern beim Hochbauamt wegen ausstehender Zahlungen nach einer Überprüfung durch das HBA unzählige unbearbeitete Unternehmerrechnungen gefunden wurden. Ebenfalls entstanden Mehrkosten im Bereich Bau. Auch dies waren erbrachte Bauleistungen im Bettenhaus 1, die bereits 1999 ausgelöst worden waren.
In der Vorlage wurde erwähnt, dass festgestellt werden musste, «dass insbesondere die am Projekt beteiligten Planer, jedoch auch vereinzelt Unternehmer, das Controllingsystem unterlaufen haben». (215) Die Formulierung dieser Aussage scheint eine Absicht zu unterstellen. Der Controller der BUD liess anlässlich seiner Befragung vor dem UA KSL zumindest offen, ob den Planern eine Absicht unterstellt werden konnte. (216) Die GPK-PUK konnte keine Hinweise auf ein bewusstes, absichtliches Unterlaufen des Controllingsystems finden. Sollte also mit der Formulierung in der Landratsvorlage eine Absicht unterstellt worden sein, so erweist sich dieser Vorwurf aufgrund der heutigen Kenntnisse der GPK-PUK als unbegründet.
In der Vorlage wurde ausgeführt, dass es sich bei den Kosten zu einem grossen Teil um eigentliche Mehraufwendungen handelte. Als Erklärungen wurde genannt:
Der Kostenvoranschlag aus dem Jahr 1993 war vor allem für die betroffenen Umbau-Teilobjekte zu tief kalkuliert worden. Der KV basierte auf Projektplänen im Massstab 1:200, was als zu wenig genau bezeichnet wurde. Im weiteren wurde erklärt, die Arcoplan sowie die Fachplaner hätten zum Zeitpunkt der ersten Zusatzkreditvorlage im Jahr 1998 (LRV 1998/241) eine Endkostenprognose auf der Basis von ungenügenden Grundlagen abgegeben.
Zudem seien die Mehrkosten auch auf mangelnde Planerleistungen, insbesondere im Bereich der Ausschreibung und der Bauleitung, zurückzuführen. Im weiteren wurde festgestellt, dass vor allem im Bereich der Haustechnik Anlagen erstellt und eingebaut wurden, die einen sehr hohen Standard aufweisen. Dieser Mehrwert führte zu Mehrkosten.
Die Verantwortung für die Kostenüberschreitung wird in der Landratsvorlage vollumfänglich den beteiligten Planerbüros, insbesondere der Firma Arcoplan, zugeschoben. Es findet keine selbstkritische Auseinandersetzung mit der Rolle der Bauherrschaft (HBA) statt. Dies aber wäre in Anbetracht des Umstandes, dass das HBA gemäss Organisationshandbuch (217) für die Realisierung des Bauprojektes verantwortlich war, die Oberbauleitung inne hatte, den Vorsitz in der Baukommission übernahm und das Projekt im Sinne der Koordination, Überwachung und Kontrolle von Kosten, Qualität und Terminen führte, dringend notwendig und angebracht gewesen.
Ebenfalls in der Landratsvorlage aufgeführt wurden die Forderungen von Arcoplan und BUD, die sich als Folge der Vertragsauflösung ergaben.
Die Arcoplan machte eine Forderung primär aus Honorar von rund CHF 1,2 Mio. und die BUD unter den Titeln Honorarrückforderungen, Vertrauensschaden und Nicht- bzw. Schlechterfüllung des Architekturvertrages von rund CHF 7 Mio. geltend. Die Höhe des Honorarrückforderungsanspruches stützte sich auf das von der BUD in Auftrag gegebene Parteigutachten der Firma Bühlmann Engineering AG.
Insbesondere die Nennung der Forderung der BUD in der Höhe von rund CHF 7 Mio. in der Landratsvorlage erscheint problematisch. Die Höhe der Forderung ist eindeutig überrissen. Dies zeigt nur schon der Umstand, dass sich die BUD anlässlich des Vergleiches mit einer Forderung von CHF 697'000.- einverstanden erklärte, also von ihrer ursprünglichen Forderung rund CHF 6,3 Mio. - d.h. rund 90 % - abstrich. Auch der Umstand, dass die Baudirektorin nach ihrer eigenen Aussage eine Null-Null-Lösung anstrebte, (218) somit bereit war, auf sämtliche Forderungen zu verzichten, deutet darauf hin, dass sie der Forderung in der Höhe von über CHF 7 Mio. zu wenig Substanz zutraute. Zu wenig jedenfalls, um in einer Landratsvorlage - mit ihrer öffentlichen Wirkung - genannt zu werden. Ebenfalls ist anzumerken, dass die Arcoplan, wie jeder andere private Dritte, keine Möglichkeit hatte, zur Landratsvorlage Stellung zu nehmen. Dieser Umstand hätte bei den Überlegungen, ob die Forderung in der LRV zu publizieren sei oder nicht, ebenfalls gebührend berücksichtigt werden müssen.
Mit der in der Vorlage genannten Forderung setzten sich denn auch die Medien kritisch auseinander. (219)
Seitens der BUD hatte man die Wirkung der Bekanntgabe der Forderung offensichtlich unterschätzt. (220) Als Beweggründe für die Geltendmachung und Nennung der Forderung wurde seitens der BUD angeführt, dass die BUD nicht eigenmächtig auf die Forderung verzichten konnte, da es sich um Staatsvermögen handle. (221)
2.6.3 Behandlung der LRV 2001/151 in der BPK
Die BPK befasste sich anlässlich von vier Sitzungen (222) mit der zweiten Zusatzkreditvorlage und verfasste einen Bericht an den Landrat. (223) Dieser kam zum Schluss, dass hinter das Kostendach ein berechtigtes Fragezeichen zu setzen ist, da wegen der Projektpläne 1:200 sehr unpräzise Aussagen zu den Kosten möglich waren und aufgrund der Redimensionierung von CHF 165 Mio. auf CHF 135 Mio. keine Reserven eingebaut wurden. Hinsichtlich der Gesamtverantwortung führte der Bericht aus, dass unklare Kompetenz- und Aufsichtszuordnungen zu einem ungenügenden Kosten- und Projektcontrolling und auch zum hängigen Streit betreffend Gesamtverantwortung bezüglich Kostenkontrolle und Projektabwicklung geführt haben. Im Weiteren ortete die BPK unklare Kompetenzzuordnungen in der Baukommission und stellte u.a. fest, dass dem grössten Teil der Mehrkosten ein Gegenwert oder ein Nutzen gegenüberstehe.
Schliesslich beantragte die BPK dem Landrat, dem Zusatzkredit sowie dem Verpflichtungskredit zuzustimmen.
Die BPK äusserte sich nicht dazu, welches im Einzelnen die Gründe für die Überschreitung des ursprünglich bewilligten Kredites waren. Immerhin wurde im Bericht erklärt, dass die BPK sowohl beim HBA als auch bei den Planern Fehler geortet habe.
Die BPK beschloss anlässlich ihrer Sitzung vom 18. Oktober 2001, mit der Arcoplan Vergleichsverhandlungen aufzunehmen und befürwortete die Zielsetzung einer Null-Null-Lösung. RR Schneider erklärte anlässlich dieser Sitzung, dass sie gerne bereit sei, mit der Arcoplan erneut das Gespräch aufzunehmen, wenn die BPK eine Lösung auf politischem Weg anstrebe. Der Leiter des Rechtsdienstes der BUD erklärte, dass man im Moment von einer Null-Null-Lösung ausgehe. RR Schneider betonte, dass für sie bei einer politischen Lösung nur die Null-Null-Variante in Frage käme.
Die Vergleichsverhandlungen scheiterten. (224) RR Schneider nahm an dieser Vergleichsverhandlung lediglich als Zuhörerin teil. Die als Vermittler agierenden BPK-Mitglieder zeigten sich vom Verhalten von RR Schneider anlässlich des Vermittlungsversuches überrascht. (225) RR Schneider will hinsichtlich der Rolle der BPK davon ausgegangen sein, dass die Kommission die Vermittlungsverhandlungen führte. Gemäss den Angaben des Leiters des Rechtsdienstes der BUD wurde die Rolle von RR Schneider BUD-intern als die einer Zuhörerin vereinbart. (226)
Einer Vergleichsverhandlung ist immanent, dass die streitenden Parteien - in diesem Fall die BUD und die Firma Arcoplan - miteinander sprechen. Ansonsten ist nicht vorstellbar, wie zu einem Vergleich zu kommen ist. Dies hätte aber bedingt, dass RR Schneider nicht nur als Zuhörerin an der Verhandlung teilgenommen hätte. Andererseits lehnten die Vertreter der Arcoplan eine Null-Null-Lösung ab, da sie aus finanziellen Gründen nicht auf das gesamte noch ausstehende Honorar verzichten konnten. Das Ergebnis der Vergleichsverhandlung erstaunt daher nicht.
Anlässlich der Landratssitzung vom 10. Januar 2002 wurde die Vorlage 2001/151 beraten und den beiden Krediten zugestimmt (LRB 1422/2002).
| 1. | Die von der BUD gegenüber der Arcoplan im Zusammenhang mit der Auflösung des Vertrages geltend gemachte Forderung im Betrag von CHF 7 ' 085 ' 167.- ist nicht nachvollziehbar und muss als überrissen und ungenügend begründet gewertet werden. |
| 2. | RR Schneider zeigte im Nachgang zur Auflösung des Vertrages mit der Arcoplan und der daran anschliessenden Diskussionen hinsichtlich der Forderungen der Arcoplan sowie des HBA eine schwankende Haltung. So erklärte sie sich zwar mit einer Null-Null-Lösung (die beiden Parteien verzichten auf ihre Forderungen) einverstanden, nahm aber beim Vermittlungsversuch der BPK eine passive Rolle ein. |
>>> Fortsetzung
Fussnoten
193. Expertise Architektur zur Beurteilung der Leistungen der Firma Arcoplan im Objekt KSL 95 vom 19. April 2001, Bühlmann Engineering AG, HBA 11.3.
194. Befragung 13 vom 25. September 2002, S. 12, RZ 108.
195. Schreiben des Rechtsvertreters der Arcoplan vom 14. Mai 2002, HBA 11.5/29.
196. Schreiben der Leiters des Rechtsdienstes der BUD vom 16. Mai 2001, HBA 11.5/31.
197. Vgl. Schreiben vom 19. Februar 2003.
198. Vgl. Schreiben der Bühlmann Engineering AG vom 3. März 2003.
199. Befragung 18 vom 23. Oktober 2002, S. 10 f..
200. Befragung 1 vom 21. August 2002, S. 12.
201. Vgl. zu diesem Absatz: Befragung 18 vom 23. Oktober 2002, S. 11; Befragung 17 vom 23. Oktober 2002, RZ 152 ff.; Befragung 13 vom 25. September 2002, S. 13; Befragung 14 vom 25. September 2002/ S. 14, RZ 100 ff.; Befragung 3 vom 28. August 2002, S. 18; Befragung 1 vom 21. August 2002, S. 12.
202. Befragung RR Schneider vom 28. August 2002, S. 11.
209. Befragung 20 vom 4. Dezember 2002, S. 18, RZ 104 ff..
210. Befragung 21 vom 4. Dezember 2002, S. 11, RZ 116 ff..
211. Protokoll der BPK vom 18.10.2001/S. 372, linke Spalte.
212. Abklärungen im Auftrag des Kantons Basel-Landschaft und der Arcoplan, 13. März 2002, AP 3/6.
216. Befragung 17 vom 23. Oktober 2002, RZ 110 ff..
218. Befragung 21 vom 4. Dezember 2002, RZ 117.
219. OnlineReports vom 21. Oktober 2001, Konflikt um Kantonsspital Liestal, Landrat übernimmt Vermittlung. .
220. Befragung 13 vom 25. September 2002, RZ 149 ff..
221. Befragung 13 vom 25. September 2002,.RZ 152.
222. 14. Juni 2001, 16. August 2001, 18. Oktober 2001, 1. November 2001.
223. Bericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat betreffend Kantonsspital Liestal («KSL»), Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten; Zusatzkreditvorlage und Verpflichtungskreditvorlage vom 17. Dezember 2001.
224. Vgl. Protokoll Verhandlungsgespräch BPK, BUD, Arcoplan vom 22. Oktober, AP 3.
225. Vgl. Protokoll der BPK vom 1. November 2002, S. 380, linke Spalte.
226. Befragung 13 vom 25. September 2002, RZ 168.
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