Bericht Nr. 2003-180 an den Landrat


3. Schlussfolgerungen

Die Untersuchung der Vorkommnisse rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus des Kantonsspitals Liestal hat eine lange Reihe von Problemen zutage gefördert.


Grundsätzlich ist zu bemerken, dass bei einem Umbau von der Komplexität eines Kantonsspitals Probleme unvermeidbar sind. Dies zumal das Spital im Zeitraum und im Zusammenhang mit dem Um- und Erweiterungsbau sich von einem Kantonsspital klassischen Zuschnitts zu einem Zentrumsspital mit teilweise universitärem Niveau gewandelt hat. (227) Dazu kam, dass der Bau bei stets weiterlaufendem Spitalbetrieb vonstatten gehen musste. Diese Auflage stellte sowohl an die Planung, Bauleitung sowie an den Technischen Dienst und das Personal des Spitals hohe Anforderungen an Flexibilität und Toleranz. Wenn gemäss Angaben des Spitalverwalters während der Bauzeit trotz teilweise geringerer räumlicher Kapazitäten die Patientenzahlen im KSL stetig zunahmen und damit auch in anderen Fällen bei Umbauten übliche Betriebseinnahmenverluste vermieden werden konnten, spricht das allen Beteiligten ein sehr gutes Zeugnis aus. (228)


Eine der wichtigen Ursachen für die späteren Kostenüberschreitungen liegt in der Handhabung des bereits 1990 vom Regierungsrat verordneten Kostendachs. Auch wenn es darauf abzielte, den zu erbringenden Leistungen und damit der Befriedigung von Bedürfnissen des Spitals eine obere Grenze zu setzen, entfaltete es de facto eine andere Wirkung. Mit dem Beschluss, das Kostendach stehen zu lassen einerseits, und der Absichtserklärung, neuen Ansprüchen der Nutzer flexibel begegnen zu können andererseits, wurde für die Projektierungsphase und für die rollende Planung der Ausführungsphase eine problematische Doppelbotschaft ausgesandt. Zwar wurden einzelne, ursprüngliche Projektbestandteile fallen gelassen. Bei der Ausarbeitung der Projektvorlage hatte das Kostendach die Auswirkung, dass die im Voranschlag auszuweisenden Kosten in teilweise unrealistischem Ausmass nach unten gedrückt wurden, um das Projekt politisch durchbringen zu können.


Angesichts der Tatsache, dass die Kosten bereits in der Landratsvorlage von 1993 knapp kalkuliert waren und der KV wegen der knappen Kalkulation bereits keine Reserven mehr enthielt, erwies sich die zu Beginn der Bauphase vom HBA beschlossene lineare Reduktion des KV als verfehlt. Ihre Handhabung in der Kostenkontrolle bewirkte, dass sich abzeichnende Kostenüberschreitungen bagatellisiert und Warnzeichen missachtet wurden.


Bei der Vertragsänderung nach der Nachlassstundung der Suter + Suter AG erfolgten die Leistungsabgrenzungen zwischen dem Vertrag mit der Suter + Suter AG und jenem mit Arcoplan nicht mit der notwendigen Klarheit. Das Nicht-Aushändigen der Verträge des HBA mit den Fachplanern an die Architektin und die in diesen Verträgen festgehaltene Regelung, wonach die Fachplaner monatlich dem Projektleiter des HBA zu rapportieren hatten, trugen dazu bei, die im Einzelvertrag mit der Arcoplan definierten Zuständigkeiten zu verwischen.


Der Bruchstelle zwischen dem Generalplanervertrag und den Einzelverträgen des HBA mit der Architektin und den Fachplanern wurde nicht nur in Bezug auf die vertragliche Ausgestaltung und die Leistungsabgrenzung, sondern auch in Bezug auf die Projektorganisation und das Projektmanagement zu wenig Beachtung geschenkt. Durch die Rollenkumulation von Projektleitung und Präsidium der Baukommission in einer Hand gelangte in diesem hochkomplexen Projekt zu wenig Wissen um kritische Aspekte an die Spitzen des Hochbauamts und der Direktion. Das Prinzip der Führung durch Vertrauen gegenüber den untergeordneten Stellen genügt nicht. Vielmehr sind zuverlässige (interne) Kontrollmechanismen zu schaffen und zu benutzen.


Im Projektmanagement des HBA blieb zu Vieles auf die überlastete Person des Projektleiters KSL 95 ausgerichtet. Möglichkeiten der Entlastung suchte dieser nicht oder schlug sie gar aus. Auch auf Signale des stellvertretenden Projektleiters im HBA im Hinblick auf eine grundsätzliche Entlastung reagierten der Projektleiter und der Kantonsarchitekt nicht. Der Bedarf an bauherrenseitiger Baubegleitung, vor allem im Bereich der Haustechnik, wurde unterschätzt. Das HBA unterliess es beim Wechsel des Vertragssystems, die Projektbegleitungskapazitäten zu erhöhen. Entsprechende Massnahmen erfolgten auch nicht, nachdem sich beim ersten Zusatzkredit erwiesen hatte, dass dies nötig gewesen wäre. Obwohl im Sommer 1998 der Kantonsarchitekt in Anwesenheit der Baudirektorin die Intensivierung und den Ausbau der Projektleitung als einen der «der dringendsten nächsten Schritte» (229) deklariert hatte, erfolgte keine Besserung. Erst die neue Kantonsarchitektin zog hier die nötigen Konsequenzen und realisierte im Februar 2000 eine Verdoppelung der Projektbegleitung.


Die Mehrkosten entstammten in weit höherem Ausmass dem Verantwortungsbereich der einzelnen Fachplaner als dem Bereich Bau im Verantwortungsbereich der Architektin. Angesichts des im SIA-Vertrag festgehaltenen Passus', dass die Architektin nicht für Leistungen Dritter hafte, ist diesem Umstand in Bezug auf die Verantwortung für die Kostenüberschreitung Rechnung zu tragen. Beim ersten Zusatzkredit machten die Mehrkosten gegenüber dem Voranschlag bei der Architektin 3 % aus, beim Elektroplaner 16 %, beim MSR-Planer 26 %, beim Heizungs- und Lüftungsplaner 24 %, beim Sanitärplaner 7 % und beim Transportanlageplaner 17 %. Bei den Kostenermittlungen für den zweiten Zusatzkredit wurden im April 2001 für die Architektin 7 %, für den Elektroplaner 27 %, für den Heizungs- und Lüftungsplaner 8 %, für den Sanitärplaner 11 % und für den Transportanlageplaner 2 % Mehrkosten gegenüber der Kostenkontrolle vom 20. Dezember 2000 berechnet. (230)


Trotz aller Probleme ist festzuhalten, dass sowohl Nutzer als auch Bauherrschaft mit dem Produkt, dem erweiterten und umgebauten Kantonsspital Liestal, zufrieden sind. (231) Es ist auch immer wieder versichert worden, dass den Mehrkosten zum überwiegenden Teil auch ein Mehrwert und ein Gegenwert an Nutzen entspricht. (232) Die Kantonsarchitektin sprach gegenüber der GPK-PUK davon, dass bis zu 99 % des Gegenwerts für die Investitionen im Spital vorhanden seien. (233) Die Differenz von diesem einen Prozent der Gesamtbaukosten würde ungefähr CHF 1,7 Mio. ausmachen. Angesichts dieser Aussagen ist es mehr als sonderbar, wenn von der BUD gegenüber der Architektin - die eingestandenermassen nur einen Teil der Mehrkosten zu verantworten hat - eine Forderung von CHF 7,2 Mio. erhoben wurde.


Demgegenüber hatte der Elektroplaner, der den Kostenvoranschlag in weit höherem Ausmass überschritten hatte, eine Honorarreduktion von CHF 46'150.- (5 % vom Honoraranspruch von CHF 923'000.-) zu gewärtigen. (234) Die Diskrepanz zur Forderung gegenüber der Arcoplan ist erstaunlich. Sie lässt sich für die GPK-PUK nicht auf objektivierbare Fakten zurückführen. Sie ist auch nicht durch die höhere Verantwortung der Architektin als Gesamtleiterin zu erklären. Bestenfalls entspricht sie einem Versuch, für den Kanton ein Maximum an Forderungen geltend zu machen, ohne Rücksicht auf die Verhältnismässigkeit und die Folgen für die Betroffenen. Diese Art der Geltendmachung von Rechtsansprüchen des Kantons ist für die GPK-PUK nicht nachvollziehbar. Dies unabhängig davon, ob damit der in der Vereinbarung bei der Vertragsauflösung mit der Arcoplan festgelegte Verzicht auf wertende Äusserungen verletzt worden ist oder nicht. Die Hinterfragung der vom Leiter des Rechtsdienstes der BUD formulierten Forderungen erfolgte nicht. Die Verantwortung dafür wäre bei der Leitung des HBA und der Direktion der BUD gelegen.



4. Empfehlungen


4.1 Empfehlungen zum Vertragswesen



4.2 Empfehlungen zur Kostenkontrolle



4.3 Empfehlungen zum Projektmanagement



Fussnoten

227. So die Landratsvorlage 1998/241, Abschnitt 5.1


228. Befragung 19 vom 1. November 2002, RZ 8.


229. Protokoll der Besprechung vom 25. August 1998, HBA 26/49, vgl. oben Abschnitt 2.4.2.3.


230. Kostenvergleich vom 30. April 2001 (real 18. Mai 2001), HBA 26/5.


231. Vgl. die Broschüre zur Einweihung des Kantonsspitals vom Dezember 2002.


232. Vgl. Bericht der BPK zur LRV 2001/151, vom 17. Dezember 2001; LRV 2001/151, S. 4.


233. Befragung 20 vom 4. Dezember 2002, RZ 146.


234. Schiedsgutachten zur Beurteilung der Elektro- und Fachplanungsleistung im Objekt KSL 95, Bühlmann Engineering, Luzern, 9. Februar 2001, S.32,38. HBA 22.



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