Bericht Nr. 2003-180 an den Landrat
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Bericht Nr. 2003-180 an den Landrat |
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| Bericht der: | Geschäftsprüfungskommission / PUK | |
| vom: | 18. Juni 2003 | |
| Titel des Berichts: | betreffend Bericht der GPK-PUK zu den Vorkommnissen rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus am Kantonsspital Liestal vom 18. Juni 2003 [ Teil 6 ] | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht Bericht GPK-PUK |
2.5 Vom ersten zum zweiten Zusatzkredit
2.5.1 Neuerungen im Projektmanagement
2.5.1.1 Projekthandbuch
Die Realisierung des Projekthandbuchs, das gemäss BUD-Entscheid vom 20. November 1998 bereits Ende 1998 vom HBA hätte vorgelegt werden sollen, zog sich in die Länge. Nachdem die Firma Arcoplan beauftragt worden war, einen Entwurf auszuarbeiten - der ausserhalb des Projektkredits zu vergüten war - wurde dieser vom HBA und der AWF unter Beizug der Finanzkontrolle weiterverarbeitet und schliesslich am 21. Oktober 1999 der Architektin und den Fachplanern vorgestellt.
Die Bereitschaft, ein Projekthandbuch zu erstellen, war im HBA nicht sonderlich gross. (158) Im Nachhinein wird es als nützliche Grundlage für die Realisierung von weiteren Bauprojekten angesehen, wenn es auch für das bereits angelaufene Projekt nicht mehr speziell wirksam geworden sei.
2.5.1.2 Controlling und Kostenprognose
Als Massnahme eines zusätzlichen Controllings wurden ab 1999 die nun vierteljährlich erstellten Kostenstandermittlungen von der Abteilung Wirtschaft und Finanzen der BUD in Quartalsrapporten vertieft aufgearbeitet und so der Direktion unterbreitet, die damit über einen regelmässigen Informationsfluss über das wichtigste kantonale Hochbauprojekt verfügte.
Während so über den aktuellen Stand Aufschluss gegeben werden konnte, blieb das Problem der Kostenprognose nicht befriedigend gelöst.
Wer sich anhand der zunächst halbjährlichen Kostenkontrollen und der Quartalsrapporte einen Einblick in die Kostenentwicklung und ihre Wahrnehmung durch die Projektverantwortlichen verschaffen will, sieht sich aufgrund immer wieder wechselnder Aggregationsgrössen und unterschiedlicher Darstellungsarten und Zusammenzüge vor ein nahezu unlösbares Problem gestellt. Der GPK-PUK war es deshalb nicht möglich, einen solchen Überblick zu erstellen. Ebenso wenig lag der GPK-PUK ein Gesamtüberblick seitens des HBA vor.
Das im Projekt KSL 95 verwendete Bauverwaltungsprogramm wurde so gehandhabt, dass keine Extrapolation aktueller Erfahrungswerte erfolgte. Das Programm erfasst den Betrag des Kostenvoranschlags und alle Beträge, für die Verträge abgeschlossen wurden. Ist die Vertragssumme höher als der Kostenvoranschlag, so ist dieser höhere Betrag berücksichtigt. Somit ist immer der höchste aktuelle Betrag massgebend für die Ermittlung der Gesamtkosten. Sobald eine Rechnung gestellt wird, wird auch dieser Betrag eingegeben. Ist er höher, dann ist wiederum er für die Prognose massgebend. Stellt sich aber heraus, dass eine bestimmte Arbeitsgattung teurer geworden ist, dann wird dies in der Kostenprognose nicht berücksichtigt, solange kein entsprechender Vertrag besteht beziehungsweise keine Rechnung gestellt wurde.
Es besteht also keine Möglichkeit, aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen, etwa wenn vorausgesehen wird, dass in einem bestimmten Bereich die berechneten Kosten höher ausfallen werden als gemäss detailliertem KV. Solange nicht der Vertrag auf den neuen Betrag lautet oder Rechnung gestellt wurde, kann dies im Bauverwaltungsprogramm nicht berücksichtigt werden.
Erst bei der Berechnung des zusätzlichen Finanzbedarfs für den zweiten Zusatzkredit wurde eine Prognose erstellt, die diese Erfahrungswerte berücksichtigte, für die weder den Kostenvoranschlag übersteigende Verträge noch gestellte Rechnungen vorlagen. Zu diesem Zweck wurde eine zweite Kostenkontrolle eröffnet, in welche die bei den Unternehmern erhobenen Zahlen eingegeben wurden. Die Beträge lassen sich nach Auskunft des HBA aber nicht im ordentlichen Kostenkontrollverfahren vergleichen. Das beschriebene Verfahren ist kompliziert und sehr aufwendig. Zur Erstellung dieser Kontrolle führte das HBA eine Erhebung über die Abrechnungsprognosen aller Unternehmer durch. Grundsätzlich müsste die Kostenkontrolle diese Beträge stets von Beginn an berücksichtigen.
Ein wesentliches Element für ein wirksames Controlling ist die Prognose zukünftiger Entwicklungen, der aber - wie andere Untersuchungen zeigen - sowohl in Bezug auf die Termine wie auch auf die Kosten oft zu wenig Gewicht beigemessen wird. (159) Die Hauptfrage dabei ist, wie Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung vom ursprünglichen Voranschlag diagnostiziert und erfasst werden können. Voraussetzung für eine taugliche Kostenprognose ist ein entsprechendes Erfassungsprogramm, das nicht nur den ursprünglichen Kostenvoranschlag samt den zwischenzeitlich vorgenommenen Modifikationen erfassen kann, sondern auch die abgeschlossenen Verträge sowie die bereits gestellten Rechnungen. Darüber hinaus muss es aber auch die aktuelle Entwicklung einbeziehen und diese im Hinblick auf den Abschluss des Projekts extrapolieren.
Das Bauverwaltungsprogramm muss auch auf aktuellen Erfahrungswerten beruhende Prognosen systematisch einbeziehen können.
2.5.2 Wechsel des Fachplaners im Elektrobereich
Die Probleme im Elektrobereich setzten sich auch im Jahr 1999 fort. In fast allen Baukommissionssitzungen wurde bemängelt, dass Unterlagen im Planungs- und im Kostenkontrollbereich nicht rechtzeitig vorlagen. Bereits im Juli 1999 warnte der vom HBA für die Haustechnik zuständige Vertreter in der Baukommission vor dem Überschreiten des Zusatzkredits. Er informierte darüber, dass zum Beispiel ganze Schaltschränke wegen eines unbrauchbaren Blindschaltbildes wieder ausgeräumt und neu verkabelt werden mussten, und monierte, dass er vom Fachplaner in mehreren Fällen nicht über Problemlösungen informiert worden sei und keinen Einfluss mehr habe darauf nehmen können. (160)
Im November 1999 wurden erstmals grössere Mehrkosten gegenüber dem neuen KV angemeldet. Die Rede war von CHF 200'000.- im Bereich der Abbrucharbeiten und CHF 600'000.- beim Elektroplaner Suter + Suter Planer AG. (161) Im Dezember war bereits von CHF 1 bis 1,5 Mio. Mehrkosten im Elektrobereich die Rede, im Januar 2000 überstieg die Prognose der Elektroplanerkosten den gültigen KV bereits um CHF 3,5 Mio. (162) Damit war die mit dem ersten Zusatzkredit geschaffene Reserve absorbiert worden - und dies von Ausgaben, die zu einem guten Teil bereits in den KV des ersten Zusatzkredits hätten einfliessen müssen.
Als Folge dieser Erfahrungen mit dem Elektroplaner entschloss sich das HBA, den Planervertrag mit dem Fachplaner Elektro per 30. Mai 2000 zu kündigen. Es wurde ein von beiden Parteien finanziertes Schiedsgutachten erstellt. Dieses Gutachten gelangte zum Schluss, dass die festgestellten Mängel weniger der Person des verantwortlichen Elektroplaners anzulasten waren als der personellen Unterkapazität. (163) Das Schiedsgutachten kam zum Ergebnis, dass der Vertrag nur zu ca. 75 % erfüllt worden war. Für die Verantwortlichkeit des Elektroplaners an den entstandenen Mehrkosten wurde eine Honorarreduktion von 5 % vereinbart, was auf die gesamte Honorarsumme des Elektroplaners von CHF 923'000.- den Betrag von CHF 46'150.- ausmachte. (164)
2.5.3 Erweiterung der Projektorganisation HBA / Team «Bissiger Hund»
Die neue Kantonsarchitektin veranlasste bereits Ende 1999 eine Untersuchung des Projekts durch einen bisher nicht im Projekt KSL 95 involvierten Mitarbeiter des HBA. Die daraus gezogenen Schlussfolgerungen bewirkten, dass ab Februar 2000 die Projektbegleitung durch das HBA massiv ausgebaut wurde. Dies vor allem im Bereich Haustechnik, wo die grössten Defizite geortet wurden. (165) Insgesamt wurden die vom HBA in die Projektbegleitung investierten Kapazitäten ab dem Frühjahr 2000 fast verdoppelt (vgl. oben, Kapitel 2.3.2.3).
In dieser Phase wurde im HBA das so genannte Team «bissiger Hund» gebildet. (166) Dieses hatte u.a. die Aufgabe, die Mängelrügen und -behebung a jour zu bringen und die festgestellten Schäden und Problembereiche zu dokumentieren, die vor allem darauf zurückgeführt wurden, dass in der Bauleitung über eine längere Zeit zu wenig Präsenz gezeigt worden war. (167)
Dass in Bezug auf die Wahrnehmung der Bauleitung durch die Arcoplan in dieser Phase Probleme bestanden, zeigte sich zum einen darin, dass die Bauleiter häufig wechselten und zudem auch teilweise noch Aufgaben im Bauleitungsbereich der Fachplaner wahrnehmen mussten. Um die Vergütung dieser zusätzlichen Leistungen wurden zwischen dem HBA und der Arcoplan auch langwierige Verhandlungen geführt. (168) Die Probleme manifestierten sich aber am deutlichsten in jenem Einzelfall, in dem im Baubüro der Arcoplan über mehrere Wochen und Monate hinweg Rechnungen zur weiteren Überprüfung liegen blieben, wodurch diese nicht in die Kostenkontrolle einflossen. Dies wurde am 26. Juli 2000 von der Firma Arcoplan erkannt, nachdem Unternehmer sich beim HBA wegen ausstehender Zahlungen gemeldet hatten. Es handelte sich insgesamt um 53 Rechnungen im Gesamtbetrag von knapp CHF 500'000.-, wovon etwa die Hälfte innerhalb des letzten Monats gestellt worden war. (169) Dieser Sachverhalt trug dazu bei, das Vertrauensverhältnis zwischen der Arcoplan und dem HBA weiter zu trüben.
Beim Umbau des Bettenhauses 1, dessen erste Phase auf Ende des Jahres 2000 abgeschlossen werden sollte, zeigte sich zudem, dass auch hier neue Mehrkosten entstanden, vor allem bei Abbruch-, Bohr- und Fräsarbeiten im baulichen Bereich, die in den Verantwortungsbereich der Architektin fielen. Da die geschaffenen Reserven bereits durch die Mehrkosten im Elektrobereich absorbiert waren, stellte sich bei zusätzlichen Mehrkosten die unangenehme Frage, ob ein zweiter Zusatzkredit beantragt werden müsse.
2.5.4 Vertragsauflösung zwischen Arcoplan Generalplaner AG und BUD
Noch am 18. Mai 2000 und am 22. Juni 2000 war dem Landrat in der Fragestunde von RR E. Schneider beschieden worden, man könne «davon ausgehen, dass der Kredit eingehalten wird» und die Überwachung der Kosten «planmässig» verlaufe. (170) Einen guten Monat später kamen die liegen gebliebenen Rechnungen im Baubüro der Arcoplan zum Vorschein, was das Verhältnis zwischen der Arcoplan und dem HBA weiter beeinträchtigte. Gleichzeitig zeichneten sich in weiteren Bereichen, insbesondere beim Umbau des Bettenhauses 1, zusätzliche Mehrkosten von CHF 2,5 Mio. ab. Davon fielen CHF 1,1 Mio. in den Verantwortungsbereich der Architektin. (171) Ursachen waren neben den Kosten für eine nicht vorgesehene Asbestsanierung (CHF 282'300.-) insbesondere die Mehraufwendungen bei Bohr- und Fräsarbeiten sowie grössere Aussparungen aufgrund von Abweichungen von Plan- und Ausmassvorgaben. Diese waren nötig geworden, weil die Leistungsverzeichnisse der Architektin aufgrund von ungenügenden Angaben von Fachplanern fehlerhaft gewesen waren. Dazu kamen auch Folgekosten der Verzögerungen, die durch den Konkurs der Firma Ice-Tech SA Ende 1999 entstanden waren.
Arcoplan bestritt zwar, dass eine mangelhafte Kostenkontrolle vorliege. (172) Trotzdem räumte sie - über das Liegenbleiben der Rechnungen hinaus - Unzulänglichkeiten in der Kostenkontrolle ein, namentlich in Bezug auf die Vorhersehbarkeit der Mehraufwendungen im Baumeisterbereich. (173) Unter der Voraussetzung, dass gemäss der Landratsvorlage vom 17. November 1998 (LRV 1998/241) für den Bau des Bettenhauses 1 inklusive der vorgesehenen Reserven, aber exklusive der Indexteuerung, CHF 17,64 Mio. zur Verfügung stünden, erklärte die Arcoplan am 4. September 2000, dass sie die Einhaltung dieser Budgetzahlen nach wie vor bestätigen könne. (174)
Das HBA verlangte von Arcoplan eine Festpreisgarantie in der Höhe des Kostenvoranschlags nach dem ersten Zusatzkredit von CHF 153,8 Mio. Mit Datum vom 22. Oktober 2000 nahm Arcoplan ablehnend Stellung zum Vorschlag des HBA, eine Vertragsänderung von der Einzelbeauftragung in eine Gesamtbeauftragung vorzunehmen und die Arcoplan mit einem Werkvertrag als «Totalübernehmerin» mit Kosten- und Termingarantie auszustatten. Als Gründe dafür wurden der fortgeschrittene Baustand und der Aufwand für die Veränderung der Vertragsverhältnisse angegeben. Da ausserdem noch weitere Kostenüberschreitungen im Bereich der Elektro- und MSRL-Planer zu erwarten seien, könne eine Festpreisgarantie von Seiten der Arcoplan nicht gegeben werden. (175)
Im Verlauf der Verhandlungen kam es zu bissigen Briefwechseln zwischen der BUD und der Arcoplan, die ihren Gipfel im Entscheid fanden, das Vertragsverhältnis aufzulösen. Dieser Beschluss wurde eindeutig von der BUD gefällt. (176)
Als Gründe dafür wurden in einem internen Papier der BUD vom 23. Oktober 2000 angeführt, dass die von Arcoplan per 1. Oktober 2000 implementierte neue Projektorganisation keine Verbesserung gebracht habe, dass das HBA-Team weiter operativ auf der Baustelle eingreifen und täglich Mahnungen verschicken müsse, dass die Mängelbehebungen durch Arcoplan an fertiggestellten Teilobjekten nicht veranlasst worden seien. Zudem habe die Arcoplan die Baukostenkontrolle nicht im Griff und beharre auf Honorarforderungen, verweigere aber ein Mittragen von Schäden aufgrund schlechter Vertragserfüllung. Als weiteren Grund für die Auflösung des Vertragsverhältnisses mit Arcoplan fügte das BUD-Papier hinzu, dass es bei einer Begründung eines zweiten Zusatzkredits gegenüber dem Landrat kaum verstanden würde, wenn mit der Arcoplan «trotz wiederholten Anläufen zu Situationsverbesserungen weitergearbeitet würde, als wäre nichts geschehen (auch wenn der grösste Teil des Zusatzkreditbedarfs wohl auf den Elektrobereich zurückzuführen sein dürfte, für den Arcoplan wohl weitgehend nicht verantwortlich ist).» (177) Dieser letzte Punkt wurde der Arcoplan gegenüber in der Besprechung vom 13. November 2002 nicht mehr vorgebracht. (178) Spekulative Überlegungen wie jene, wonach die Vertragsauflösung die Akzeptanz einer Zusatzkreditvorlage erhöhen würde, dürfen bei solchen Entscheidungen keine Rolle spielen. Sie nähren bloss den Verdacht, dass angesichts der unerfreulichen Kostenentwicklung ein Sündenbock gesucht werden musste.
Die BUD brachte die Arcoplan - welche sich zunächst dagegen wehrte - dazu, in eine einvernehmliche Vertragsauflösung einzuwilligen, da die Arcoplan an einer einseitigen Kündigung des Vertrags durch die BUD noch weniger Interesse hatte. Nach aussen wurde die Trennung von Arcoplan so dargestellt, dass mit der Eröffnung des fertig gestellten Traktes des Bettenhauses 1 (1. Etappe) am 15. Dezember 2000 die Zusammenarbeit zwischen Arcoplan und HBA in gegenseitiger Übereinkunft beendet werde. (179) Ende 2000 fand die Übergabe statt, welche auch die Übergabe der gesamten Baudokumentation beinhaltete.
Beim Entscheid über die Auflösung des Vertrags mit der Arcoplan AG wurde das Kantonsspital als Nutzer formell nicht beteiligt. Dazu konsultiert, hatte die Spitalverwaltung zwar gesagt, dass man davon ausgegangen sei, das Projekt gemeinsam mit der Architektin zu beenden. Man biete aber angesichts der Situation Hand zu einer anderen Lösung. (180)
Die Projektleitung wurde in der Folge durch das HBA wahrgenommen, unter der Gesamtleitung eines externen Architekten. Dieser Architekt - ursprünglich seit Sommer 2000 von der Arcoplan als Bauleiter angestellt - wurde ab Dezember 2000 vom HBA im Auftragsverhältnis übernommen. Die Tatsache, dass dieser Architekt bereits im August 2000 von einem Mitarbeiter des HBA gefragt worden war, ob er sich vorstellen könne, das KSL auch ohne Arcoplan fertig zu stellen, belegt, dass innerhalb des HBA schon seit Sommer 2000 die Option bestand, sich von der Arcoplan zu trennen. (181)
Trotz erheblicher Turbulenzen war es gelungen, zum vorgesehenen Zeitpunkt am 15. Dezember 2000 die erste Umbauetappe des Bettenhauses 1 abzuschliessen und diesen Teil dem Nutzer zu übergeben. Die letzte Kostenkontrolle der Arcoplan per 20. Dezember 2000 ergab eine Kostenprognose für die Endabrechnung von CHF 156,18 Mio. gegenüber dem Voranschlag nach dem ersten Zusatzkredit von CHF 153,8 Mio. Dabei wurde klar deklariert, dass weitere eventuelle Mehrkosten im Elektrobereich (CHF 2,5 Mio.) sowie geplante aber noch nicht bewilligte Projektteile (CHF 4,6 Mio.) und die Indexteuerung nicht inbegriffen waren. (182)
Um für die sich abzeichnende zweite Zusatzkreditvorlage eine sichere Grundlage zu haben, mussten die Kosten im ersten Quartal 2001 durch das HBA neu ermittelt werden. Diese Ermittlungen förderten gegenüber der Kostenkontrolle der Arcoplan vom 20. Dezember 2000 Mehrkosten inklusive der Honorare von CHF 13,1 Mio. zutage. (183) Das HBA hielt selber fest, dass diese Zahlen noch mit Vorbehalten zu geniessen seien, insbesondere wurden die Endkostenprognosen im Bereich der Haustechnik eher als zu hoch eingestuft. (184) Trotzdem flossen diese Berechnungen in die Landratsvorlage 2001/151 für den zweiten Zusatzkredit ein.
Aufgeteilt auf die verschiedenen Teilobjekte und auf die verantwortlichen Planer ergibt sich ein differenzierteres Bild. (185)
Bei den verteuerten Teilobjekten schlugen vor allem das Bettenhaus 1 (+ CHF 8 Mio. / + 27 %) und das Teilobjekt 07 Behandlung (+ 3,1 Mio. / + 123 %) zu Buche. Beim Bettenhaus 1 stiegen die vom Architekten zu verantwortenden Kosten um 23 %, jene des Elektroplaners um 52 %, des Planers Heizung, Lüftung, Klima um 18 %, des Planers Sanitär um 21 %. Beim Teilobjekt 07 stiegen die Kosten nur im Bereich der Fachplaner Elektro (+ 51 %) und Sanitär (+ 50 %) markant.
Für das gesamte Projekt KSL 95 erhöhte sich die Kostenprognose im Bereich des Architekten um 7 %, beim Fachplaner Elektro um 27 %, beim Planer Heizung, Lüftung, Klima um 8 % und beim Planer Sanitär um 11 %.
Im Zuge der Kostenermittlungen waren die Unternehmer aufgefordert worden, ihre Kosten neu auszuweisen und die Abweichungen in Bezug auf den ursprünglichen Vertrag anzugeben. Der neue Gesamtleiter erhielt den Eindruck, dass «plötzlich viele Rechnungen zum Vorschein» kamen und «gewisse Unternehmer von der Situation profitieren» wollten. (186) Ein extremes Beispiel war das eines - heute nicht mehr bestehenden - Gipsergeschäfts, das bei einem auf CHF 500'000 lautenden Vertrag eine Rechnung von CHF 1,2 Mio. stellte, darauf dann aber nach Erstellung einer Expertise eine Reduktion von CHF 350'000.- machen musste. (187) Auf diese Weise flossen gemäss dem im Auftrag des HBA neu federführenden Architekten in die neuen Kostenberechnungen auch Kosten ein, die damals schon bestritten und später in diesem Ausmass nicht aufrechterhalten wurden. Zumindest in einem Einzelfall war es offenbar auch das HBA, das einen Fachplaner veranlasste, für Aufgaben, die er anstelle der Arcoplan erledigt habe, zusätzlich Rechnung zu stellen. So heisst es in einem Schreiben des Fachplaners HLKK an das HBA vom 18. Januar 2002: «Wie von Ihnen gewünscht, haben wir den Zusatzaufwand gemäss nachstehender Aufstellung berechnet und zusammengestellt.» (188) Diese vom HBA in der Schadenersatzforderung gegenüber der Arcoplan geltend gemachte Rechnung im Betrag von CHF 111'972.- wurde aber nach Auskunft des Projektleiters HBA nie bezahlt. (189)
| 1. | Die Handhabung des verwendeten Bauverwaltungsprogramms erlaubte es bei der Kostenkontrolle nicht, bestehende Erfahrungswerte bezüglich Kostenabweichungen in die Kostenprognose einzubauen, sofern noch keine entsprechenden Rechnungen gestellt oder Vertragsänderungen vorgenommen worden waren. Dadurch fehlte den Kostenprognosen die wünschbare Verlässlichkeit. |
| 2. | Die vor allem von Nutzerseite, aber auch von der Architektin schon lange geforderte Ablösung des Elektroplaners wurde im Frühjahr 2000 vollzogen. Dadurch sowie durch den Konkurs der Firma Ice-Tech SA entstanden Mehrkosten und Verzögerungen. |
| 3. | Im Februar 2000 wurde die Projektorganisation des HBA personell verdoppelt. Insbesondere im Haustechnik-Bereich wurden seit längerem bestehende Defizite behoben. |
| 4. | Die mit dem ersten Zusatzkredit geschaffenen Reserven wurden nicht wie geplant für unvorhergesehene Kosten der neuen Bauphase eingesetzt, sondern sie dienten der Vergangenheitsbewältigung, nämlich der Deckung von nachträglich zum Vorschein gekommenen Kosten im Elektro- und MSRL-Bereich. |
| 5. | Die Kostenkontrolle der Arcoplan erwies sich in verschiedenen Belangen als mangelhaft, nicht nur aufgrund der liegen gebliebenen Rechnungen, sondern auch in Bezug auf das frühzeitige Erkennen des Mehraufwands im Baubereich. |
| 6. | In die Gründe für die Auflösung des Vertrags mit der Arcoplan durch die BUD flossen neben jenen, welche die Wahrnehmung der Auftragserfüllung betrafen, auch politische Erwägungen ein. Spekulative Überlegungen wie jene, wonach die Vertragsauflösung die Akzeptanz einer Zusatzkreditvorlage erhöhen würde, dürfen bei solchen Entscheidungen aber keine Rolle spielen. |
| 7. | Bei der Kostenberechnung für den zweiten Zusatzkredit flossen verschiedene Posten ein, deren Berechtigung teilweise schon zu jenem Zeitpunkt bestritten wurde und die später nicht bezahlt wurden. Diese Kosten wurden aber in der Schadensberechnung gegenüber der Arcoplan geltend gemacht. |
>>> Fortsetzung
Fussnoten
158. Vgl. Befragung 7 vom 11. September 2002, S. 3; Befragung 17 vom 23. Oktober 2002, RZ 40.
159. Christian Meysenberg, Entwicklung von Grundlagen für das Controlling in öffentlichen Bauverwaltungen, Diss. Karlsruhe 2002, S. 33.
160. Handschriftliche Notiz im Protokoll der Baukommission 45/99 vom 22. Juli 1999, HBA 16. Diese Ausführungen wurden nicht protokolliert. Aussage in Befragung 24 vom 15. Januar 2003, RZ 153ff. Erst auf Verlangen des Votanten erfolgte später eine Protokollberichtigung (in Baukommission 47/99 vom 14. Oktober 1999), wo in Bezug auf den Elektrobereich von einer «Angst vor unkontrollierbaren Kostenfolgen» die Rede ist.
161. Protokoll Baukommission 48/99, 11. November 1999. HBA 17.
162. Protokoll Bauherren-Sitzung vom 31. Januar 2000, HBA 17.
163. Schiedsgutachten zur Beurteilung der Elektrofachplanungs- und Fachbauleitungsleistungen im Objekt KSL 95, Bühlmann Engineering AG, Luzern, 9. Februar 2001, S.6, HBA 22.
164. Schiedsgutachten zur Beurteilung der Elektrofachplanungs- und Fachbauleitungsleistungen im Objekt KSL 95, Bühlmann Engineering AG, Luzern, 9. Februar 2001, S.32, HBA 22.
167. Vgl. v.a. die Aussagen in Befragung 14 vom 25. September 2002 sowie die Fotodokumentation in HBA 27.
169. Dokumentation der Arcoplan zuhanden der BPK vom 16. August 2001, in AP 7/11. Die älteste dieser Rechnungen stammte vom November 1999.
170. Protokoll des Landrats vom 22. Juni 2000.
171. Arcoplan an HBA, 21. August 2000, HBA 9.2/41.
172. Arcoplan an HBA, 18. September 2000, HBA 26/19.
173. Arcoplan an HBA, 4. September 2000, HBA 9.2/52.
174. Arcoplan an HBA, 4. September 2000, HBA 9.2/52.
175. Arcoplan an HBA 22.10.2002, HBA 9.2/77.
176. Kantonsspital Liestal, Besprechung mit Arcoplan, 13. November 2000, HBA 26/10 und HBA 26/11.
177. KSL / Weiteres Vorgehen betreffend Arcoplan, Besprechung vom 23. Oktober 2000, HBA 26/14. Teilnehmende: Kantonsarchitektin, Direktionssekretär, externer Kommunikationsberater der BUD sowie der Leiter der Rechtsabteilung BUD.
178. Aktennotiz, Besprechung BUD mit Arcoplan betr. Architekturvertrag,.13. November 2000, HBA 26/11.
179. edieninformation HBA 9.2/104.
180. Befragung 19 vom 1. November 2002, RZ 144.
181. Aktennotiz vom 17. August 2000, AP 6/2; Befragung 16 vom 29. September 2000, S. 4.
182. Kostenkontrolle per Projektabgabe 20. Dezember 2000, HBA 10.3.
183. KSL 95, Information über die erfolgte Kostenprüfung durch das Hochbauamt, Aktennotiz der Sitzung vom 3. Mai 2001, HBA 26/5, Beilage 3.
184. KSL 95, Information über die erfolgte Kostenprüfung durch das Hochbauamt, Aktennotiz der Sitzung vom 3. Mai 2001, HBA 26/5, Beilage 6.
185. Für das Folgende: KSL 95, Information über die erfolgte Kostenprüfung durch das Hochbauamt, Aktennotiz der Sitzung vom 3. Mai 2001, HBA 26/5, Beilage 4. In den Befragungen wurden teilweise auch andere Zahlen vorgetragen, was sich dadurch erklärt, dass die Berechnungsbasis anders gewählt werden kann (z.B. ursprünglicher Kostenvoranschlag statt Kostenkontrolle per 20. Dezember 2000). Die ungefähren Grössenordnungen blieben aber in dem Sinne gleich, als dass der Elektrobereich prozentual mit Abstand die stärkste Kostenzunahme verzeichnete.
186. Befragung 16 vom 27.9.2002, S. 11.
187. Vgl. Gutachten in HBA 37/1; Befragung 16 vom 27.9.2002, S. 15.
188. Fachplaner HLKK an HBA vom 18. Januar 2001, HBA 11.3/Schadensposition F.
189. Befragung 1 vom 21. August 2002, S. 13; AP 5/39 S.42f und AP 5/38, Schadenposition F. Es handelte sich um einen Betrag von CHF 111'972.-.
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