Bericht Nr. 2003-180 an den Landrat
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Bericht Nr. 2003-180 an den Landrat |
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| Bericht der: | Geschäftsprüfungskommission / PUK | |
| vom: | 18. Juni 2003 | |
| Titel des Berichts: | betreffend Bericht der GPK-PUK zu den Vorkommnissen rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus am Kantonsspital Liestal vom 18. Juni 2003 [ Teil 5 ] | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht Bericht GPK-PUK |
2.3.3 Reservenbildung, Baukostenindex
Im detaillierten Kostenvoranschlag der im Mai 1994 verabschiedeten Landratsvorlage waren keine Reserven eingebaut, obwohl im Text der Vorlage von einer Kostenungenauigkeit von plus oder minus 10 % die Rede war. Dies stellte, wie in den Befragungen auch von Seiten der Vertretung des HBA betont wurde, eine «absolute Ausnahmesituation» dar. (103) Offenbar war auch dem HBA klar, dass man mit dieser Projektierung ein Problem geschaffen hatte. Deshalb versuchte man, eine künstliche Reserve zu schaffen. So wurde von Seiten des HBA bereits an der 3. Sitzung der Baukommission vom 26. Januar 1995 mitgeteilt, dass der detaillierte Kostenvoranschlag zur Schaffung von Reserven linear um 5 % gekürzt worden sei. Genau genommen betraf diese Kürzung die baulichen Bereiche, nicht aber die Honorarpositionen. Gemäss Aussage des Geschäftsführers der Arcoplan handelte es sich bei dieser Massnahme um ein «klares Dekret» von Seiten des HBA, gegen das sich die Vertreter von Suter + Suter AG und die Fachplaner gewehrt hätten, weil die Reserve unrealistisch gewesen sei. (104)
In der Folge wurden in jedem Baukonto-Posten die Gesamtbeträge um 5 % reduziert und mit dem «Eingesparten» wurde ein Unterkonto «Reserven» angelegt. Diese Reservenbildung gründete sich auf die «Hoffnung auf (die) Marktsituation» , wie die Baukommission am 30. März 1995 vermerkte. Und mit Bezug auf diese Reserve wurde festgehalten, dass «vorerst keine Projektüberarbeitung» nötig sei. (105)
Was bei dieser Reservenbildung nicht thematisiert wurde - jedenfalls findet sich kein Niederschlag in den entsprechenden Protokollen -, war, dass die erhoffte günstigere Marktsituation sich auch dahingehend auswirken würde, dass der Baukostenindex ebenfalls fallen würde. Damit würde dann der auch indexierte Kreditbetrag von der Landratsvorlage wieder sinken. Dies war denn auch tatsächlich der Fall. So fiel der bewilligte Kredit von CHF 136,2 Mio. (Basis 1. Oktober 1992) bis Oktober 1997 bereits um 3,3 % bzw. um CHF 4,5 Mio. (106) Das bedeutet, dass der grösste Teil dieser Reserven bereits Ende 1997 allein durch den per Index zu berücksichtigenden Preisabschlag hinfällig war. Die Argumentation, dass man lediglich auf die Differenz zwischen der realen Teuerung in der Region und dem stärkeren Ausschlag im Zürcher Teuerungsindex abzielte, verfängt deshalb nicht, weil diese Differenz nicht ausgereicht hätte, relevante Reserven zu bilden.
Die Spekulation, durch die allgemeine Kostensenkung Reserven bilden zu können, war aber auch unter einem anderen Gesichtspunkt fragwürdig. Ein grosser Teil des Kreditvolumens war nicht für «normale» Baubereiche vorgesehen, sondern für die Haustechnik (ca. CHF 49 Mio.). Dieser Bereich machte aber - wie bereits in der ersten Zusatzkreditvorlage festgehalten wurde (107) - die damaligen Preissenkungen im übrigen Baugewerbe nicht mit. Die Orientierung am Zürcher Baukostenindex erweist sich als nicht unproblematisch. Dieser wird der besonderen Bausituation in einem Spital nicht gerecht, da er der spezifischen Teuerung in wichtigen haustechnischen Bereichen nicht Rechnung trägt.
Diese Aspekte wurden aber in der Folge nicht berücksichtigt. Im Gegenteil: Die künstlich geschaffenen Reserven erwiesen sich insofern als fatal, als sie dazu führten, dass registrierte Kostenüberschreitungen heruntergespielt wurden mit dem Hinweis darauf, dass ja in der Kostenprognose 5 % Reserven enthalten seien. Dies zeigte sich bei den periodischen Kostenkontrollen. So weist die erste der GPK-PUK verfügbare, durch die Arcoplan erstellte Kostenkontrolle per Ende 1996 bereits zu diesem Zeitpunkt einen Kostenüberschuss von CHF 6,4 Mio. auf. (108) Dieser an sich besorgniserregende, aber in der Baukommission nicht weiter thematisierte Befund wurde in der Folge dadurch zu entschärfen versucht, dass in der nächsten der GPK-PUK verfügbaren Abrechnung von Ende 1997 die enthaltenen Reserven vom für die Endabrechnung prognostizierten Kostenüberschuss abgezogen wurden. So ergab die Kostenprognose per 13. Januar 1997 Endkosten von CHF 141,3 Mio.. Davon wurden dann die CHF 3,5 Mio. «Reserven» sowie die CHF 1,8 Mio. für die im April 1996 von der BUD bewilligte Projekterweiterung (Dialysestation und weitere zusätzliche Optionen) abgezogen. Dazu kam noch ein Abzug von CHF 600'000.- für die dem Energiesparkonto belastete Kälteanlage. (109) Die so konstruierte Abrechnungsprognose ergab Kosten von CHF 135,2 Mio. Der rückläufige Baukostenindex, so wurde zwar vermerkt, war dabei nicht einbezogen. Aufgrund dieses Berichts kam der erste Finanzkontrollbericht (17/1998) auf Mehrkosten von CHF 910'000.-, was dann die weiteren Untersuchungen mit auslöste. (110) Die Kostentransparenz wurde aber selbst durch diese Abrechnung noch verschleiert. Man stellte zwar fest, dass von den ursprünglich gebildeten künstlichen Reserven von über CHF 5 Mio. wegen der Nichtrealisierbarkeit bei den bereits erstellten Bauteilen nur noch etwa zwei Drittel, nämlich CHF 3,6 Mio. abgezogen werden konnten. Hingegen wurde nicht beachtet, dass selbst diese Annahme noch hochproblematisch war, weil ja zu diesem Zeitpunkt etwa für einen Drittel des Gesamtbetrags bereits Rechnung gestellt war. Ausgehend von diesem Erfahrungswert, der besagte, dass damit auch etwa ein Drittel der «Reserven» hinfällig geworden war, erscheint es unzulässig, die zwei restlichen Drittel trotz dieser Erfahrung weiterhin abzuziehen.
| 1. | Der Bruchstelle zwischen dem Generalplanervertrag und den Einzelverträgen des HBA mit der Architektin und den Fachplanern wurde nicht nur in Bezug auf die vertragliche Ausgestaltung und die Leistungsabgrenzung, sondern auch im Hinblick auf die Folgen für die Projektorganisation zu wenig Beachtung geschenkt. |
| 2. | Das HBA unterliess es, seine Kapazitäten in der Projektleitung der neuen Konstellation anzupassen. |
| 3. | Die Funktionenkumulation in der Projektleitung hatte zur Folge, dass zu viele Aufgaben in einer Hand lagen. |
| 4. | Die wahrgenommene Überlastung einzelner Mitarbeiter wurde nicht konsequent angegangen. Ja es wurde sogar ein von der Baudirektorin erteilter Auftrag nicht befolgt, der eine gewisse Entlastung hätten bringen können. |
| 5. | Obwohl im Organisationshandbuch von der Wahrnehmung der Oberbauleitung durch das HBA die Rede ist, und diese nach aussen hin vom HBA auch in Anspruch genommen wurde, wird der Begriff nicht näher definiert. |
| 6. | Die vom HBA angeordnete Bildung fiktiver Reserven durch die lineare Kürzung um 5 % in der Hoffnung auf günstigere Vergaben aufgrund der Marktsituation erwies sich als trügerisch. Dies insbesondere, wenn diese fiktiven Reserven - sowie weitere Kosten, die man durch günstigere Vergaben einzusparen hoffte - bei der Kostenkontrolle vom prognostizierten Kostenüberschuss abgezogen wurden, um so das Kostendach einhalten zu können. |
2.4 Bauphase bis zum ersten Zusatzkredit
2.4.1 Rollende Planung, Projektänderungen
Die rollende Planung ist bei einem Projekt, das sich von der ersten Planungsphase bis zur Fertigstellung über mehr als ein Jahrzehnt hinweg zieht, eine unumgängliche Voraussetzung. Denn im Verlauf dieser Zeit ist nicht nur technischen Neuerungen Rechnung zu tragen, sondern auch gesetzlichen Vorgaben und Auflagen. Zudem ändern sich auch die Bedürfnisse von Nutzer und Patienten, was ebenfalls Änderungen zur Folge haben kann.
Es kam deshalb im KSL immer wieder zu von Nutzerseite eingebrachten Projektänderungen, die im Nutzerausschuss evaluiert und über die schliesslich in der Baukommission zu entscheiden war. Dafür wurde schon zu Beginn ein Formular entwickelt. (111) Bis Ende 1998 wurden, wie aus den Baukommissionsprotokollen zu entnehmen ist, pro Jahr Dutzende von Änderungsanträgen gestellt, die meistens mit Mehrkosten verbunden waren. Für die Jahre vor 1999 existiert keine geordnete Sammlung der bewilligten Anträge. (112) In den Jahren 1999 und 2000 wurden insgesamt 95 Änderungsanträge gestellt. (113) Ob in den folgenden Jahren noch weitere Änderungsanträge gestellt wurden, liess sich aufgrund der der GPK-PUK vorliegenden Unterlagen nicht eruieren.
Die Flexibilität war ausserdem auch in Bezug auf künftige erweiterte Nutzungsmöglichkeiten zu gewährleisten. So hielt die Landratsvorlage 1993/122 fest, dass die neuen Projektteile «eine Nutzungsflexibilität» enthalten und «Möglichkeiten für spätere bauliche Erweiterungen vorgesehen werden» sollten. (114)
Neben verschiedenen einzelnen Projektänderungen gab es zwei grössere, komplexere Projekterweiterungen, auf die speziell einzugehen ist.
2.4.1.1 Projektanpassung an medizinische Bedürfnisse vom April 1996
Im Mai 1996 genehmigte die Bau- und Umweltschutzdirektion auf Antrag der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion eine Projektanpassung an die geänderten medizinischen Bedürfnisse. Dabei standen der Ausbau der Dialysestation von 14 auf 25 Betten und des Tagesambulatoriums aufgrund der Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen im Vordergrund. Es ist unbestritten, dass diese Projektänderungen sinnvoll waren.
Die Kosten für diese in der Landratsvorlage 1993/122 nicht vorgesehenen Massnahmen beliefen sich auf CHF 1,8 Mio. Die Zustimmung der BUD erfolgte unter der Voraussetzung, dass diese Mehrkosten durch Einsparungen respektive Reserven kompensiert werden können.
Formell ist gemäss § 25 Absatz 1 littera a des Finanzhaushaltgesetzes bei zeitlicher Dringlichkeit - und eine solche mag zu jenem Zeitpunkt angesichts des Planungs- und Baustandes anerkannt werden (115) - ein eigentlicher Zusatzkredit nicht nötig. Eine solche zeitliche Dringlichkeit wurde aber nicht geltend gemacht. Der Einbezug des Parlaments beschränkte sich dann auf die zustimmende Kenntnisnahme durch die BPK am 6. Juni 1996. Obwohl also die rechtlichen Grundlagen für solche Projektänderungen einen gewissen Spielraum gewähren, erscheint das Vorgehen im Nachhinein problematisch. Dies zumal bezüglich der Kosteninformation in der BPK vom Vertreter des HBA deutlich gesagt wurde, das HBA sei der Meinung, «dass diese Kosten durch anderweitige Einsparungen aufgefangen werden können». (116) Demgegenüber war noch in dem von Arcoplan erstellten Grundlagenpapier davon die Rede gewesen, dass «nicht sicher» sei, ob diese Mehrkosten letztlich im Verpflichtungskredit absorbiert werden können. (117) Gemäss den vorliegenden Dokumenten wurde die Kostenproblematik in dieser Phase in erster Linie durch das HBA heruntergespielt. Unbefriedigend bleibt, dass es möglich war, auf der Basis von blossen Versprechungen das Einholen eines Zusatzkredits zu umgehen.
2.4.1.2 Projektanpassung «KSL 2000»
Eine weitere grössere Projektanpassung unter dem Namen «KSL 2000» betraf Erweiterungen im Bereich der Privatabteilung und der Kurzhospitalisationen. (118) Die Planungs- und Baukosten von CHF 965'000.- fanden im Verpflichtungskredit nicht mehr Platz. Sie wurden deshalb gemäss Beschluss der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion für die Dauer der nächsten drei Jahre auf die laufende Rechnung des Kantonsspitals Liestal übertragen. (119) Gemäss Finanzhaushaltsgesetz § 26 wäre dazu eine Vorlage an den Landrat nötig gewesen, weil diese Investition über ein Voranschlagsjahr hinausging. Schon die Finanzkontrolle hat dieses Vorgehen kritisiert, es aber «aus wirtschaftlichen Überlegungen» letztlich akzeptiert. (120) Der Einbau dieses zusätzlichen Teilprojekts wurde zwar über eine andere «Kasse» bezahlt und sollte das Projekt KSL 95 nicht direkt belasten. Allerdings kann nicht klar eruiert werden, inwiefern sich dabei trotz entsprechender Abgrenzungsbemühungen ein Mehraufwand eingestellt hat.
Der Anmerkung der Finanzkontrolle, dass es sich dabei nicht um ein Präjudiz für künftige Projekte handeln dürfe, schliesst sich die GPK-PUK mit Nachdruck an.
2.4.1.3 Kostenkontrolle und Kosteninformation
Die Kostenkontrolle wurde bis 1999 sowohl von der Arcoplan als auch vom HBA geführt und in der Regel miteinander abgeglichen. Dabei funktionierte die Kontrolle so, dass die Arcoplan die Kosten, die sie als Architektin selber erfasste oder von den Fachplanern mitgeteilt bekam, zusammenstellte und sie dem HBA übermittelte. Sowohl das HBA wie auch Arcoplan erstellten in den ersten Jahren halbjährlich einen Kostenstatus. Voraussetzung für die Genauigkeit dieser Kostenkontrolle war, dass alle Beteiligten - sowohl die Architektin als auch die Fachplaner - die Kosten vollständig erfassten.
Die Finanzkontrolle monierte in ihrem Bericht 46/1998 die Doppelspurigkeit der Kostenkontrolle und hielt fest, dass die Führung beider Kostenkontrollen «nicht ordnungsgemäss» erfolgte und «erhebliche Mängel» aufwies. (121) Ein finanzieller Schaden könne aber «nicht direkt aus der fehlerhaften Kostenkontrolle abgeleitet werden». Doch es hätten aus einer frühzeitigeren Erkennung der Probleme durch Einsparungen weitere Kostenüberschreitungen vermieden werden können.
Die Information über den Kostenstand in der Baukommission erfolgte in der Regel durch die Arcoplan. Der Projektleiter im HBA gab zu Protokoll, er habe den Architekten der Arcoplan angewiesen, dieser solle «nicht detailliert, sondern nur rudimentär über die Kosten informieren.» (122) In der ersten Bauphase beschränken sich die Protokolleinträge auf Bemerkungen wie «Kostenrahmen eingehalten» oder «Kosten im Griff». Erst im August 1997 kommt zum ersten Mal ein skeptischer Befund («Kostensituation sehr knapp, keine Reserven»). Die Knappheit dieser Information entsprang der Auffassung des Projektleiters HBA, wonach die Nutzerseite nur rudimentär über die Kosten zu informieren sei, vor allem bei einem «positiven Kostenstand». (123)
Von Nutzerseite wurde gegenüber der GPK-PUK verschiedentlich zum Ausdruck gebracht, dass man - vor allem in den ersten Projektjahren - über den Kostenstand zu wenig informiert war. (124)
Neben der Projektorganisation der Bauherrschaft gab es auch eine solche des Nutzers, d. h. des Kantonsspitals Liestal. Am stärksten involviert war der Leiter Technische Dienste, der neben seinem normalen Aufgabenbereich spitalseitig auch die Begleitung der baulichen Massnahmen übernahm, insbesondere im Bereich der Haustechnik. Ihm wird von allen Seiten ein ausserordentlicher Einsatz und eine hohe Kompetenz zugeschrieben. Aber er war in der Baukommission nicht in die Verantwortung eingebunden.
Gemäss Auskunft des Spitalverwalters hat es sich bei anderen Spitalbauten auch bewährt, die Fachplaner besser in die Baukommission und in den Nutzerausschuss einzubeziehen. (125) Nachträglich ist erkannt worden, dass auch vom Spital her der Aufwand für die Begleitung eines so komplexen und umfangreichen Bauprojekts unterschätzt worden ist. Es wäre effizienter gewesen, spitalseitig mindestens eine Person für die Baubegleitung freizustellen. (126)
Eine solche Massnahme war bereits im März 1997 in einem Diskussionspapier des Geschäftsführers der Arcoplan erwogen worden. (127) Realisiert wurde zu diesem Zeitpunkt lediglich eine Klärung der Entscheidstrukturen des Nutzers. Um die Planung der Planung zu erleichtern, wurden dem Nutzerausschuss verschiedene objektspezifische Arbeitsgruppen zugeordnet, die ihre Vorstellungen und Anträge über den Nutzerausschuss an die Baukommission einbringen konnten. (128)
Für die Koordination der verschiedenen Planerbereiche wurde eine spezielle Fachkoordination eingesetzt. Diese existierte schon unter dem Generalplaner Suter + Suter AG und wurde vom Generalplaner gestellt. Mit dem Übergang zum Einzelvertragssystem wurde dieselbe Person, die bisher diese Aufgabe wahrgenommen hatte, nun aber zu einer anderen Firma gewechselt hatte, mit der Fachkoordination betraut. Der Fachkoordinator sollte auf der Stufe der Ausführungsplanung die Koordination der Haustechnik-Gewerke sicherstellen. Um diese Fachkoordination zu bezahlen, wurden den Fachplanern wie auch der Architektin die entsprechenden Leistungsanteile abgezogen.
In Bezug auf die Abgrenzung zwischen der Koordinationsaufgabe des Fachkoordinators bei den Belangen der Haustechnik und der Gesamtleitungsfunktion der Architektin kam es in der Folge immer wieder zu Unklarheiten. So war in der Baukommission die Rede von einem «Problem ‹Grauzonen› zwischen Fachplanern und Fachkoordination». (129) Ganz ähnlich tönte es auch an der Bauherrensitzung vom 27. Oktober 1999, wo es hiess, der Fachkoordinator erfülle nicht alle Teilleistungen und es entstünden «Grauzonen» durch die Reduktion der Teilleistungen. Die Arcoplan machte in diesem Zusammenhang geltend, dass für die Bauleitung im Bereich der Fachkoordination ein Mehraufwand entstand, für den Rechnung gestellt wurde. Das HBA erklärte sich bereit, sich an den Kosten zu beteiligen, erwartete aber ein Entgegenkommen der Architektin. (130)
Bei Unklarheiten auf dem Bau über die Anordnung der verschiedenen Medienleitungen entstand aber vor allem für die vor Ort präsenten Vertreter der Nutzer ein Mehraufwand. Insbesondere der Leiter Technische Dienste des KSL musste immer wieder in kritischen Situationen eingreifen. Auch im Planungsbereich wurde der Aufwand für den Nutzer grösser. Der Wechsel vom Generalplanermandat zum Einzelvertragssystem führte somit vor allem für die Nutzer zu einer Mehrbelastung. (131) In diesem Zusammenhang äusserten sich insbesondere Vertreter des KSL, dass für die Koordination dieses Bereichs und insgesamt für die Organisation der verschiedenen Fachplanerbeiträge ein Generalplanermandat für den Nutzer das geeignetere Beauftragungsverhältnis darstelle als die Einzelverträge. (132)
| 1. | Bis Ende 1998 existiert keine Zusammenstellung der bewilligten Änderungsanträge im HBA. Ab 1999 ist die Dokumentation gewährleistet. |
| 2. | Für die Projektänderung vom April 1996 mit einem Kostenumfang von CHF 1,8 Mio. wäre eine eigene Landratsvorlage angebracht gewesen. Ihre Finanzierung durch erhoffte Einsparungen war zu keinem Zeitpunkt gesichert. Zudem handelte es sich gegenüber der Landratsvorlage von 1993 um eine eigentliche Projekterweiterung grösseren Umfangs, die selbst dann vor den Landrat hätte kommen müssen, wenn die Einsparungen hätten realisiert werden können. |
| 3. | Für die Projektanpassung KSL 2000 wurden die Kosten auf die laufende Rechnung des Kantonsspitals überwälzt. Obwohl diese Rechnung damit über mehr als ein Voranschlagsjahr belastet wurde, unterliess es der Regierungsrat, gemäss § 26 des Finanzhaushaltsgesetzes einen Verpflichtungskredit einzuholen. |
| 4. | Bei den grösseren Projektänderungen in den Jahren 1996 und 1997 wurde es unterlassen, dem Landrat diese substantiellen Erweiterungen in einer Vorlage zu unterbreiten. Die landrätlichen Kommissionen (BPK und VGK) wurden zwar informiert. Eine hinreichende Überprüfung, insbesondere der Aussagen des HBA über die Finanzierung der Projektanpassungen vom April 1996 durch Einsparungen, erfolgte nicht. |
| 5. | Wie an verschiedenen Beispielen gezeigt worden ist (Bildung künstlicher Reserven mit Spekulation auf Vergabeerfolge aufgrund der Teuerung, Bewertung der künstlich geschaffenen Reserven im Kostenstand, Beurteilung der Realisierbarkeit weiterer Einsparungen durch Vergabeerfolge bei Projektanpassungen im April 1996), war es in der ersten Bauphase vor allem das HBA, das die Kostenproblematik in den Hintergrund schob. |
| 6. | In der Projektleitung wurde darauf hin gewirkt, dass der Nutzer über die Kosten nur rudimentär informiert wurde, insbesondere, solange man glaubte, finanziell gut zu stehen. Bei einem Projekt dieser Grösse, in das die Nutzer auch fachlich, vor allem in Bezug auf die Haustechnik, massgebliche Kompetenzen einbrachten, erscheint diese Haltung problematisch und kontraproduktiv. |
| 7. | Durch den Übergang zum Einzelvertragssystem entstanden vor allem im Bereich der Fachkoordination Zuständigkeitsprobleme, die bei der Architektin und beim Nutzer zu Mehrbelastungen führten. |
| 8. | Im Bereich der Fachkoordination war die Abstimmung der Zuständigkeiten zwischen den Fachplanern, dem zugezogenen Fachkoordinator und der Architektin als Gesamtleiterin nicht klar geregelt. |
2.4.2.1 Massive Kostenüberschreitungen
Im Dezember 1997 und Januar 1998 führte die Kantonale Finanzkontrolle beim Projekt Kantonsspital Liestal eine Revision durch. Zwar wurde das Projektmanagement vorerst noch «im wesentlichen als gut und effizient» beurteilt, doch es wurden auch eine ganze Reihe von Problemen und Schwachstellen hervorgehoben. (133) So wurde insbesondere die Einhaltung der Termine durch die Fachplaner Sanitär und Elektro als nicht zufriedenstellend beurteilt. Bemängelt wurde das Fehlen eines Projekthandbuchs. Ein solches wurde als «zwingend notwendig» erachtet. Von Seiten des HBA wurde diese Empfehlung mit der unverbindlichen Formel «wird grundsätzlich geprüft» kommentiert (S. 9). Gleichzeitig stellte der Bericht der Finanzkontrolle fest, dass die Abrechnungsprognose um CHF 910'000.- über dem bewilligten Kredit liegt und keine Reserve vorhanden ist. Dass die rückläufige Teuerung noch nicht berücksichtigt war, wurde zwar vermerkt. Wie viel aber durch den gesunkenen Zürcher Baukostenindex zusätzlich fehlte, wurde nicht berechnet. Immerhin hielt die Finanzkontrolle klar fest, dass «die Erstellung eines solch komplexen Bauvorhabens wie es das Kantonsspital in Liestal ist, […] aus unserer Sicht ohne jegliche Reserve nicht optimal zu Ende geführt werden» kann (S. 4).
Kurz nachdem der Bericht der Finanzkontrolle im April 1998 ausgehändigt worden war, machte die Arcoplan in der Baukommission aufgrund von neuen Berechnungen darauf aufmerksam, dass die Kostenüberschreitungen in der Abrechnungsprognose bereits CHF 6,8 Mio. ausmachten. (134) Auch hier war die rückläufige Teuerung noch nicht berücksichtigt. Sie machte aber, gemäss einer Auskunft des HBA vom Mai 1998, zusätzliche CHF 1,2 Mio. aus. (135)
Im Rahmen der Abklärungen über die Ursachen und Hintergründe dieser Kostenüberschreitungen wurde die Finanzkontrolle von der BUD mit einer vertieften Überprüfung des Projekts KSL 95 beauftragt. Gleichzeitig musste mit der Landratsvorlage 1998/241 ein Zusatzkredit von CHF 18'280'000.- beantragt werden. Dieser setzte sich zusammen aus bereits erbrachten Zusatzleistungen im Betrag von CHF 10,3 Mio., einem Mehraufwand für Planungsleistungen von CHF 4,28 Mio., der Erhöhung von Nebenkosten (CHF 450'000.-) sowie neu geschaffenen Reserven (CHF 3,25 Mio.).
Die Analyse ergab, dass von den Zusatzkosten CHF 3,2 Mio. auf die vorgenommenen Projektanpassungen betrieblich-medizinischer Art zurückzuführen waren, etwas über CHF 800'000.- auf neue behördliche Auflagen und CHF 1,5 Mio. auf vorgezogene Sanierungen. Ein bedenkliches Licht auf die Erstellung des Voranschlags, die wie oben gezeigt unter dem Druck gestanden war, das Kostendach einzuhalten, wirft die Tatsache, dass dabei im Hinblick auf die erwartete - aber nicht eingetroffene - Marktsituation die Preise im Lüftungsbereich mit einem Abschlag von 10 % Prozent auf die üblichen Marktpreise kalkuliert worden waren. Dies erwies sich im Nachhinein als Fehlspekulation und führte zu Mehrkosten von CHF 2'955'000.-. (136) Pikant war zudem, dass in den Zusatzkredit auch Entschädigungen für Planerleistungen im Umfang von CHF 965'000.- einflossen, die vor 1993 geleistet, aber nicht in die Landratsvorlage von 1993 mit dem Kostendach eingebaut worden waren.
Aufgegliedert auf die Zuständigkeitsbereiche der verschiedenen Planer zeigt sich, dass die Mehrkosten vor allem im Bereich der Fachplaner anfielen, während sie im Baubereich, für den die Architektin zuständig war, eher gering ausfielen. So wurden bei der Architektin Mehrkosten gegenüber dem Kostenvoranschlag von 3,19 % geortet. Beim Elektroplaner hingegen machten sie 16,26 % aus, beim MSR-Planer 26,2 %, beim Heizungs- und Lüftungsplaner 23,63 %, beim Sanitärplaner 6,83 % und beim Transportanlageplaner 16,85 %. (137)
2.4.2.2 Probleme im Elektrobereich
Schon von Anfang der Bauausführungsphase an waren im Bereich Elektro Probleme aufgetaucht. Der Leiter des Technischen Dienstes des KSL hatte bereits im Jahr 1995 versucht, das HBA zu einem Planerwechsel zu bewegen, ebenso der für die Haustechnik zuständige Delegierte des HBA in der Baukommission sowie der Bereichsleiter Technik des KSL. (138) Die Arcoplan unterstützte dieses Anliegen. Beim HBA sah man aber gemäss späterer Auskunft in den Befragungen der GPK-PUK keinen günstigen Zeitpunkt für einen solchen Wechsel, der mit viel Aufwand und Einarbeitungszeit verbunden gewesen wäre. (139) Auch der erste Finanzkontrollbericht vom Frühjahr 1998 kommt zum Schluss, dass die Einhaltung der Termine der Fachplaner Sanitär und Elektro «nicht zufriedenstellend» ausfalle. (140) In den Akten finden sich diesbezüglich unzählige Reklamationen und Mahnungen, vor allem von Seiten der Arcoplan, die auch beim HBA darauf drängte, gegenüber dem Fachplaner Elektro Druck zu machen. (141)
Im Frühjahr 1998 entschloss man sich dann, den Elektroplaner für die Teilobjekte Bettenhaus 1, Küche und Physiotherapie auszuwechseln.( 142) Allerdings unterliess es das HBA bei der Zusammenstellung der zu erwartenden Baukosten anlässlich der Ermittlung des Finanzbedarfs für den ersten Zusatzkredit, die anstelle des bisherigen Elektroplaners neu in Vertrag genommene Firma auch mit der Überarbeitung und Überprüfung des Kostenvoranschlags zu beauftragen. Dies obwohl die Firma Arcoplan angesichts des geschwundenen Vertrauens in die Leistungen des bisherigen Elektroplaners das HBA speziell darauf hingewiesen hatte. (143)
Ein Gutachten, das im Herbst 1998 in Auftrag gegeben wurde, um die Leistung des Elektroplaners zu beurteilen, hielt zwar verschiedene Mängel fest. Insbesondere wurde das Fehlen von Änderungsanträgen und die Unterlassung des Einholens von Nachtragsofferten bei Zusatzleistungen kritisiert. (144) Dem Elektroingenieur wurde aber eine seriöse Planungsarbeit attestiert, wohingegen die Kostenkontrolle «teilweise zuwenig konsequent wahrgenommen worden» sei. (145)
Der gleiche Gutachter erstellte auch eine Expertise über die MSRL-Planung, wo - wie oben gezeigt wurde - der KV um 26 % überschritten worden war. Dort kam er zum Schluss, dass zwar verschiedentlich auf die Mehrkosten hingewiesen worden sei, aber eine eindeutige Abmahnung durch den Planer oder durch die Bauherrschaft nicht erfolgte. Ein grosser Teil der Mehrkosten sei «durch die Unterzeichnung der Werkverträge mit den HLKS Unternehmern durch die Bauherrschaft ‹bestellt›» worden. (146)
Wenn der u.a. für die Verträge mit den Fachplanern und für die Kostenkontrolle zuständige Projektleiter HBA sich in der Befragung durch die GPK-PUK dahingehend äussert, dass das HBA, was den Elektroplaner angehe, «hinsichtlich der Bestellung nie recht [gewusst habe], was wir fürs Geld bekommen», ist dies bedenklich. (147) Dies nicht nur, weil damit die Kostenkontrolle offenbar nicht möglich war, sondern weil man auch über längere Zeit nichts gegen diese Ungewissheit unternommen hat.
2.4.2.3 Konsequenzen für Projektleitung/Controlling
Im Sommer 1998 wurden in verschiedenen Sitzungen und Papieren die Verantwortlichkeiten zwischen den Beteiligten Planern und dem HBA diskutiert. Dabei stellte sich heraus, dass der Informationsfluss vom HBA an die Direktion über die sich anbahnenden Kostenüberschreitungen nicht funktioniert hatte, obwohl eine BUD-Weisung vom 15. September 1997 noch alle Dienststellen explizit aufgefordert hatte, dass der Direktion «bei ersten Anzeichen von Kreditüberschreitungen… unverzüglich» Meldung zu erstatten sei. (148)
In den weiteren Abklärungen zeigten sich unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf die Verantwortung für das Controlling. An einer Sitzung vom 28. Juli 1998, an der u.a. RR Schneider, der Kantonsarchitekt, der Projektleiter HBA und der Geschäftsführer der Arcoplan teilnahmen, trat zutage, dass aufgrund der Einzelbeauftragung gegenüber dem früheren Generalplanermandat eine Klärung der Verantwortlichkeiten notwendig war. Dies betraf vor allem die Verantwortung für die Leistung der Fachplaner. Nachdem geklärt worden war, dass die Fachplaner für die von ihnen ermittelten Kosten verantwortlich sind und der Architekt gemäss SIA 102, 1.7 für Leistungen von beigezogenen selbständigen Dritten, die im direktem Vertragsverhältnis zum Auftraggeber stehen, nicht hafte, zitiert das Protokoll zusammenfassend RR Schneider: «Arcoplan hat also keinen Generalplanervertrag; ist jedoch für die Koordination und das Kostencontrolling zuständig. Dann trägt das Hochbauamt die Gesamtverantwortung.» Und zum Verhältnis zu den Fachplanern hielt die Baudirektorin fest: «Die Hauptverantwortung trägt also das HBA. Es gibt ein Riesenproblem mit den Fachplanern.» (149)
Aufgrund dieser Situation beauftragte die Baudirektorin die Finanzkontrolle am 5. August 1998 mit einer lückenlosen Abklärung der Verantwortlichkeiten. Neben einer Vielzahl von einzelnen Problemstellen - vor allem in der Wahrnehmung der Kostenkontrolle - ortete diese Mängel vor allem im Bereich des gesamten Projektmanagements, wo nach wie vor ein Projekthandbuch vermisst und der zu geringe Einbezug des Kantonsarchitekten kritisiert wurde. (150)
Als Ergebnis dieser Analyse wurden am 20. November 1998 von der BUD verschiedene Massnahmen getroffen. Um die Rollenkumulation des Projektleiters HBA, der gleichzeitig das Präsidium der Baukommission innehatte, aufzuheben und um den Kantonsarchitekten stärker ins Projekt einzubinden, sollte letzterer den Vorsitz in der Baukommission übernehmen. Spätestens bis Ende 1998 sollte vom HBA ein Projekthandbuch vorgelegt werden. Zudem wurde eine transparente, nach betriebswirtschaftlichen Kriterien erstellte Kostenkontrolle sowie die sofortige klare Abgrenzung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zwischen dem HBA und der Arcoplan verlangt. (151)
Ein eigentlicher Ausbau und eine Intensivierung der Projektleitung des HBA, wie sie der Kantonsarchitekt in einer Aussprache vom August 1998 noch als einen der «dringendsten nächsten Schritte» angekündigt hatte, fand aber in der Folge nicht statt. (152) Erst im Februar 2000 wurden dann entsprechende Massnahmen ergriffen.
Die Reorganisation der Kostenkontrolle sah folgende Aufgabenteilung vor: Die Architektin Arcoplan hatte in Wahrnehmung ihrer Gesamtleitungsfunktion und als Treuhänderin der Bauherrschaft die Kostenerfassung zu leisten und den Kostenstand in einem monatlichen Reporting vorzulegen. Vierteljährlich musste dem HBA eine Kostenkontrolle mit der Ermittlung der mutmasslichen Abrechnungssumme gemeldet werden. Diese Angaben waren von der Projektleitung HBA zu prüfen und in einem Quartalsrapport zusammenzufassen. Diese Quartalsrapporte waren in Rücksprache mit der Projektleitung HBA von der Abteilung Wirtschaft und Finanzen der BUD (AWF), heute Abteilung Finanzen und Controlling, zu überprüfen. Der daraus entstehende Situationsbericht war der BUD zu unterbreiten.
Massnahmen bezüglich der Kostenkontrolle: Diese sollen nur noch durch die Arcoplan als gesamtleitende Architektin geführt werden. Diese Regelung wurde durch die AWF wie folgt präzisiert: «Die Führung der Kostenkontrolle muss klar getrennt vorgenommen werden. Die Erstellung der ‹Kostenkontrolle› erfolgt neu einzig durch die Architektin (=Arcoplan). Die von der Arcoplan ‹jour› gehaltenen Daten werden monatlich via CD an die Projektleitung HBA übermittelt. Aufgrund dieser Daten muss die Projektleitung HBA die Kostenkontrolle vornehmen.» (153) Es ging also darum, dass die Architektin die gesamte Kostenerfassung machte und das HBA diese zu überprüfen, plausibilisieren und verifizieren hatte. (154)
Es wurde somit unterschieden zwischen der Erstellung der Kostenkontrolle, die nun nur noch durch die Arcoplan erfolgte, und der auswertenden Kostenkontrolle, die dem HBA oblag.
2.4.2.4 Keine Rückkehr zum Generalplanermandat
Im oben erwähnten Diskussionspapier vom März 1997 war von Seiten der Arcoplan auch die Frage aufgeworfen worden, ob zu der «zu Beginn der Planung institutionalisierte[n] Projektorganisation», d.h. zu einem Generalplanermandat zurückzukehren sei. (155) Im Zusammenhang mit dem ersten Zusatzkredit kam die Diskussion über das Vertragsverhältnis erneut auf. So wies die Arcoplan in einem Schreiben vom 17. August 1998 an RR Schneider unter anderem darauf hin, dass die Arcoplan nicht anstelle der Suter + Suter AG getreten sei. Vielmehr habe «bei diesem höchst komplexen Bauvorhaben das Hochbauamt die Rolle der ehemaligen Suter+ Suter AG übernommen.»( 156) Eine direkte Stellungnahme zu dieser Interpretation der Verantwortlichkeiten von Seiten der BUD liegt der GPK-PUK nicht vor. Die organisatorischen Massnahmen im Zusammenhang mit dem ersten Zusatzkredit, in deren Diskussion auch Vertreter der Arcoplan einbezogen waren, hielten alle unmissverständlich am System der Einzelverträge fest und definierten darin die Rolle der Arcoplan durch den normalen Architektenvertrag nach SIA. Im März 1999 wurde in der Baukommission beschlossen, den Architektenvertrag nicht in einen Generalplanervertrag umzuwandeln. (157)
| 1. | Die Mehrkosten gegenüber dem Kostenvoranschlag beim ersten Zusatzkredit fielen bei den verschiedenen Planern unterschiedlich aus. Bei der Architektin 3,19 %, beim Elektroplaner 16,26 %, beim MSR-Planer 26,2 %, beim Heizungs- und Lüftungsplaner 23,63 %, beim Sanitärplaner 6,83 % und beim Transportanlageplaner 16,85 %. |
| 2. | Der Informationsfluss vom Hochbauamt zur Direktion über die im April 1998 ermittelten Kostenüberschreitungen funktionierte nicht befriedigend. |
| 3. | Im Sommer 1998 wurde auf Direktionsebene erkannt, dass ein «Riesenproblem mit den Fachplanern» bestehe und dass die Gesamtverantwortung angesichts des nicht mehr bestehenden Gesamtplanervertrags beim HBA liege. |
| 4. | Im Bereich der Elektroplanung haben die Verantwortlichen im HBA frühzeitig von Mängeln und Problemen Kenntnis gehabt. Sowohl die Nutzer wie auch die Architektin haben wiederholt darauf aufmerksam gemacht. Eine Abmahnung ist aber nie erfolgt. |
| 5. | Aufgrund der Vertragsverhältnisse lag die Verantwortung für die Weiterführung des Vertrags mit dem Elektroplaner beim HBA. |
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Fussnoten
103. Befragung 4 vom 28. August 2002, S.6, vgl. Befragung 1 vom 21. August 2002, S.3
104. Befragung 6 vom 30. August 2002, S. 6.
105. Zitate Protokoll Baukommission 04/05, HBA 16.
106. Datentabelle in Kantonale Finanzkontrolle, Bericht Nr. 46/1998, Anhang A4.
107. LRV 1998/241, Kapitel 5.2 E.
108. Baukostenkontrolle per 31. Dezember 1996, HBA 6.9.
109. Baukostenkontrolle per.13. Januar 1998 (31. Dezember 1997), HBA 6.9.
110. Kantonale Finanzkontrolle, Bericht Nr. 17/1998.
111. Anhang zu Protokoll Baukommission vom 24. Januar 1994, HBA 16.
112. Vgl. die äusserst lückenhafte Zusammenstellung des HBA zuhanden der GPK-PUK von 10 Änderungsanträgen in HBA 37/6.
115. Allerdings ist festzuhalten, dass in der Baukommission schon im März des Vorjahres von der Erweiterung der Dialysestation die Rede war. Protokoll Baukommission vom 30. März 1995, HBA 16.
116. Protokoll BPK vom 6. Juni 1996, S. 82.
117. Projekt - Anpassung an medizinische Bedürfnisse, 4. April 1996, HBA 26/63.
118. Entscheid VSD 18. Dezember 1997.
119. Vgl. Bericht Finanzkontrolle 17/1998, S. 18.
120. Bericht Finanzkontrolle 17/1998, S. 5.
121. Bericht Finanzkontrolle 46/1998, S. 4.
122. Befragung 22 vom 6. Dezember 2002, RZ 122.
123. So sagte der Projektleiter HBA: «Wir haben bisher dazu tendiert, einen positiven Kostenstand nicht förmlich bekannt zu geben, ansonsten müssten wir noch mehr Wünsche abwehren.» Befragung 22 vom 6. Dezember 2002, RZ 122.
124. Befragung 19, RZ 96; Befragung 11, S. 9: «Es wurde klar kommuniziert, dass die Kosten nicht unsere Domäne sind. Das haben wir so akzeptiert. Wir wussten nie, wie eine Vergabe zum Kostenvoranschlag stand. Wir als Spital gingen immer davon aus, dass es in den Kosten war.»
125. Befragung 19 vom 1. November 2002, RZ 28 und RZ 168.
126. So der Spitalverwalter in Befragung 19, vom 1. November 2002, RZ 170.
127. Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten KSL 95. Probleme/Verbesserung der Zusammenarbeit (Diskussionsgrundlage für Sitzung vom 5. 3.1997), AP 7.
128. Protokoll Baukommission 22/97 vom 24. April 1997, HBA 16.
129. Protokoll Baukommission 25/97 vom 31. Juli 1997. Vgl. Aussage der Kantonsarchitektin in Befragung 3, S. 6, wonach die Oberbauleitung in diesem Fachbereich zwischen den Fachplanern und der Architektin hin und her geschoben wurde.
130. Protokoll Bauherren-Sitzung vom 27. Oktober 1999, HBA 9.1/74.
131. Befragung 11 vom 18. September 2002, RZ 66ff.
132. Befragung 11 vom 18. September 2002, RZ 78 und 195, Befragung 19 vom 1. November, RZ 14 ff..
133. Bericht Finanzkontrolle 17/1998, S. 4.
134. Protokoll Baukommission 32/98 vom 30. April 1998, HBA 16.
135. KSL 95 Kosten- und Terminübersicht per 18. Mai 1998, HBA 26/60.
136. Vgl. LRV 1998/241, Detaillierte Erläuterung der Zusatzleistungen und -kosten.
137. KSL, Projekt- und Kostenentwicklung. Bericht (des HBA) an die Bau- und Umweltschutzdirektion vom 21. August 1998, S. 12, HBA26/52.
138. Befragung 8 vom 11. September 2002, S. 9; Befragung 24 vom 15. Januar 2003, RZ 84.
139. Befragung 22 vom 6. Dezember 2002, RZ 163.
140. Kantonale Finanzkontrolle Basel-Landschaft, Projektrevision Kantonsspital Liestal Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten, Revisionsbericht 17/1998, S. 4.
141. Neunseitige Zusammenstellung der Schreiben in AP 7. U.a. Protokolle der Baukommission 19/96, 21/97, 23/97, 25/97, HBA 16.
142. Protokoll Baukommission vom 26. März 1998, RRB 1091, 26. Mai 1998, HBA 20/4.
143. Vgl. Telefax der Arcoplan an HBA vom 30.7.1998, AP 7.
144. Gutachten Elektro-Planung Kantonsspital Liestal, Bering AG, 19. Februar 1999, in: HBA 6.9.
145. Gutachten Elektro-Planung Kantonsspital Liestal, Bering AG, 19. Februar 1999, S. 8, in: HBA 6.9
146. Gutachten MSRL-Planung Kantonsspital Liestal, Bering AG, 3. April 1999, S. 3, in: HBA 6.9.
147. Befragung 22 vom 6. Dezember 2002, RZ 179.
148. Weisung betreffend Meldung einer bevorstehenden Kreditüberschreitung, 15. September 1997, HBA 26/62; Protokoll der Besprechung vom 21. Juli 1998 in der BUD , HBA 26/59.
149. Protokoll der Besprechung vom 27. Juli 1998, KSL 95, Kostenstatus 30. Juni 1998, HBA 26/56. Angesichts dieser Aussagen ist es unverständlich, wenn die Baudirektorin in der Befragung durch die GPK-PUK verneinte, bei der Bearbeitung der ersten Zusatzkreditvorlage von den Problemen im Elektrobereich Kenntnis gehabt zu haben und erst im Sommer 2000 davon gehört haben will. Befragung 5 vom 28. August 2002, S. 9.
150. Bericht Finanzkontrolle 46/1998.
151. BUD-Entscheid 658, 20. November 1998, HBA 26/40.
152. Protokoll der Besprechung vom 25. August 1998, HBA 26/49.
153. Stellungnahme der AWF zu diversen Dokumenten im Zusammenhang mit der Kostenüberschreitung KSL, an RR. E. Schneider, 29. Dezember 1998, HBA 38/9.
154. Vgl. die Aussagen des stellvertretenden Leiters Finanzen und Controlling der BUD in Befragung 17, vom 23. Oktober 2002, RZ 66ff.
155. Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten KSL 95. Probleme/Verbesserung der Zusammenarbeit (Diskussionsgrundlage für Sitzung vom 5. März 1997), AP 7. Vgl. auch die Aussage des Spitalverwalters zu diesem Gespräch, an dem auch der Projektleiter HBA teilnahm, Befragung 19 vom 1. November 2002, RZ 30ff.
156. Arcoplan an E. Schneider, 17. August 1998, AP 7, HBA 37/4.
157. Protokoll Baukommission 41/99, 25. März 1999.
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