Bericht Nr. 2003-180 an den Landrat


2. Projektablauf beim Umbau und der Erweiterung des KSL

2.1 Ausarbeitung des Vorprojekts


2.1.1 Vorstudien


Das Kantonsspital Liestal wurde im November 1962 nach einer vierjährigen Bauzeit eröffnet. In den Jahren 1979-84 wurden zur Behebung von betrieblichen Engpässen (im Bereich der Notfallstation, der Intensivpflege u.a.m.) bauliche Erweiterungen vorgenommen. Weil dabei nur die akutesten Schwachpunkte beseitigt werden konnten, drängte sich schon bald eine umfassende Konzeption einer Sanierung und Erweiterung auf. Die Entwicklung des Planungsprozesses zeigt in der Folge ein kontinuierliches Ansteigen der Bedürfnisse und damit auch der prognostizierten Kosten.


Einerseits wurde im Rahmen der Bemühungen um die Reduktion des Energieverbrauchs bei kantonalen Bauten eine energetische Sanierung des KSL in Angriff genommen. Eine Studie der Suiselectra Ingenieurunternehmung AG nahm 1987/88 im energetischen Bereich eine Zustandsanalyse vor und schlug Massnahmen in der Grössenordnung von CHF 4,5 Mio. vor. (13) Parallel zu diesen Abklärungen im Bereich der Energie und der Haustechnik beauftragte der Regierungsrat am 19. Mai 1987 die Firma HCP Health Care Consulting and Planning in Basel (eine Tochterfirma der Suter + Suter AG) damit, eine Ziel- und Gesamtplanungsstudie für das KSL zu erstellen. Diese Studie stellt das erste einheitlich konzipierte und zusammenfassende Planungsdokument dar. Sie schlug im Mai 1988 drei Varianten vor, welche von Bausummen in der Höhe von CHF 26 bis 38 Mio. ausgingen. In einer Zusatzstudie wurde auch die Verlegung der Geriatrie ins KSL einbezogen. Insgesamt ergab sich aufgrund dieser Studie ein Finanzbedarf von ca. CHF 46 Mio. für Bauliches und Gebäudetechnik. Hinzu kamen die Kosten für Medizintechnik im Umfang von ca. CHF 15 Mio..


Auf der Grundlage dieser Vorarbeiten wurde im Herbst 1989 unter der Leitung des Kantonsarchitekten Louis Salvetti eine Planungskommission eingesetzt, die mit Vertretern und Vertreterinnen der Nutzerseite besetzt war. Von Seiten der BUD nahm ausser dem Kantonsarchitekten noch ein für die energetischen Belange zuständiger Mitarbeiter des AUE Einsitz. Dieser Kommission lag eine erste Kostenübersicht vor, die bereits mit einem Mittelbedarf von CHF 75 Mio. rechnete. Die Planungskommission beschloss an ihrer ersten Sitzung, dem Regierungsrat das Engagement der Firma Suter + Suter AG als Generalplanerin vorzuschlagen. (14) Mit dem RRB 4206 vom 19. Dezember 1989 folgte der Regierungsrat diesem Antrag und erteilte der Suter + Suter AG neben dem Generalplanermandat noch den Auftrag, für das Areal des Martin Birmann-Spitals ein Überbauungskonzept für ein Geriatriespital mit 144 Betten vorzulegen. Die Projektierungskosten wurden auf CHF 300'000 angesetzt. (15) Schon bevor dieser RRB erfolgt war, wurde die Planungskommission um drei Mitarbeiter der Firma Suter + Suter AG erweitert. (16)



2.1.2 Festlegung des Kostendachs


Die Planungskommission entwickelte auf der Grundlage der Nutzervorstellungen ein neues Raumprogramm. Aus den Flächenberechnungen ergaben sich dann die Kostenschätzungen. Anfangs April 1990 präsentierten die Mitarbeiter der Suter + Suter AG in der Planungskommission drei Ausbauvarianten: einen Mini-Ausbau für CHF 75 Mio. (+ CHF 12 Mio. für Medizintechnik), einen Voll-Ausbau für CHF 122 Mio. (+ CHF 15 Mio.) sowie eine Kompromissvariante für CHF 100 Mio. (+ CHF 12 Mio.). Obwohl der Kantonsarchitekt Bedenken anmeldete, «ob es zumutbar sei, vor der Regierung die Summe des Voll-Ausbaus zu vertreten» , wurde beschlossen, diese Variante anzuvisieren. Der Beschluss hielt fest, es sei bei einer Ablehnung «immer noch möglich, von einer der anderen Varianten Gebrauch zu machen.» (17) Am 11. April 1990 wurde das Konzept den Regierungsräten Belser (BUD) und Spitteler (Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion) vorgestellt. Dabei zeigten sich unterschiedliche Auffassungen der beiden Direktionen. Sanitätsdirektor Spitteler wies darauf hin, dass man nicht den gleichen Fehler wie bei der Erweiterung 1979-83 begehen dürfe. So dürfe man nicht durch Kürzungen im Projekt Engpässe bestehen lassen, die dann mit Nachinvestitionen über das Betriebsbudget korrigiert werden müssten. Baudirektor Belser verwies hingegen auf das eklatante Ansteigen der Kostenprognose, die sich seit der HCP-Studie von 1988 bereits verdoppelt habe. «Immer wieder stelle er fest, dass von Projektphase zu Projektphase sich die Investitionskosten erhöhen. Hier werde er ganz klar die Forderung nach einem Kostendach stellen, das bei der weiteren Bearbeitung keinesfalls überschritten werden darf.» (18)


Am 2. Mai 1990 nahm der Regierungsrat zustimmend Kenntnis von der Variante Voll-Ausbau und legte für die baulichen Investitionskosten ein Kostendach von CHF 120 Mio. fest; für die medizintechnischen Einrichtungen eines von CHF 15 Mio. (19) .Die Tatsache, dass der Regierungsrat auf die Variante des Voll-Ausbaus einstieg, wurde von den Spitalvertretern in der Planungskommission als positive Überraschung gewertet. (20)


Der RRB 1481 vom 2. Mai 1990 legte nicht nur ein Kostendach fest, sondern dieses wurde auch indexiert, wobei die Preisbasis auf den 1. Oktober 1990 festgesetzt wurde. Im Nachhinein lässt sich nicht mehr ermitteln, warum nicht der zeitlich am nächsten liegende Zürcher Baukostenindex vom 1. April 1990 als Ausgangspunkt genommen wurde oder jener vom Herbst 1989, als die Kosten ermittelt worden waren. Der Entscheid, die Preisbasis erst auf den 1. Oktober 1990 festzulegen, hatte indes erhebliche Auswirkungen auf die Höhe des Kostendachs. Denn in der Zeit vom 1. Oktober 1989 bis zum 1. Oktober 1990 stieg der Zürcher Baukostenindex (Stand Oktober 1988=100) von 106 auf 114,5 Punkte. Da die Baukostenschätzungen gemäss Kantonsarchitekt aufgrund von Angaben aus dem Jahr 1989 gemacht worden seien, gelangte dieser noch einmal an Regierungsrat Belser, um eine Vorverlegung der Preisbasis um ein Jahr zu erwirken. Damit wären dem Projekt KSL von Anfang an etwa CHF 10,8 Mio. mehr zur Verfügung gestanden. In der Planungskommission vom 27. September 1990 musste der Kantonsarchitekt jedoch melden, dass es bei der Preisbasis 1. Oktober 1990 blieb.


Nach Aussage des für die Haustechnik-Bereiche zuständigen Vertreters der Bauherrschaft in der Planungskommission war die Planung zum Zeitpunkt der Festlegung des Kostendachs noch nicht abgeschlossen. (21) Das Kostendach war somit eine reale Vorgabe, die schon für den Planungsprozess relevant war. Dies zeigte sich bereits im Herbst 1990, als bei der Zusammenstellung der Kostenschätzungen für die im Frühjahr bewilligte Variante Vollausbau ein Betrag von CHF 153 Mio. zusammen kam. (22) Um die Kosten zu senken, wurden verschiedene Flächenreduktionen beschlossen, wobei der Projektleiter des Generalplaners Suter + Suter AG laut Protokoll «noch einmal klar und deutlich [erläuterte], dass in den jetzigen ‹reduzierten› Plänen keine Reserven mehr vorhanden sind.» (23) Als wichtigste Massnahme wurde im Neubau des Bettenhauses 2 das oberste Stockwerk weggelassen, ausserdem wurden in verschiedenen anderen Bereichen (Apotheke, Sekretariate, MRI-Raum und Therapie) Abstriche gemacht. Die Vorprojektvorlage sah mit der Erweiterung und Sanierung schliesslich einen Flächenzuwachs von 44 % vor, um das bestehende Flächenmanko von 30 % zu beheben. Die Kostenschätzung belief sich auf CHF 135 Mio., wobei jedoch ein Genauigkeitsgrad von +/- 15 % angegeben wurde. Für die Projektierungskosten, die in den Gesamtkosten enthalten waren, wurden insgesamt CHF 8,8 Mio. veranschlagt. (24)



2.1.3 Vorprojektvorlage in der Diskussion


Im Dezember 1989 wurde das Vorprojekt vom Regierungsrat bewilligt und ging an die Umwelt- und Gesundheitskommission (UGK). Dort wurde das Kostendach verschiedentlich hinterfragt. Die deutlichste Warnung kam - gemäss Protokoll - aber von Seiten des Architekten der Suter + Suter AG, der auf die Aussage eines Landrats, dass mit dem Betrag von CHF 120 Mio. eine gute Sanierung möglich sei, antwortete: «Ich warne vor diesem Optimismus. Im Laufe dieser Vorprojektsbearbeitungen sind Wünsche und Notwendigkeiten aufgetaucht: Nicht nur das Flächenmanko, sondern auch technische Erneuerungen kamen zur Sprache, die zum Teil gleichzeitig einbezogen werden sollten; und so kamen wir auf eine Kostenschätzung von 153 Mio., welcher Betrag dann auf 120 Mio. reduziert wurde.» (25) Regierungsrat Belser betonte, dass das Kostendach der «Steuerung» des Projekts diene und es eine «volle Befriedigung der Bedürfnisse … nie geben» werde. (26) In ihrem Bericht hielt die UGK fest, dass für die Sanierungs- und Umbauarbeiten insgesamt CHF 120 Mio. zur Verfügung stünden, «obwohl Ermittlungen der Firma Suter + Suter AG ergeben haben, dass für die Behebung aller Engpässe eigentlich CHF 153 Mio. nötig wären.» Angesichts dieser Diskrepanz stellte sich die UGK auf den Standpunkt, dass versucht werden soll, «Lösungen für alle anstehenden Schwachstellen und Engpässe in den Finanzrahmen von CHF 120 Mio. zu integrieren. Sollte das nicht möglich sein, so sind die noch offenen Probleme aufzulisten und deren Lösung finanziell zu quantifizieren.» (27)


Am 20. Juni 1991 stimmte der Landrat dem Vorprojekt einstimmig zu und bewilligte für die Projektierung einen Verpflichtungskredit von CHF 8,8 Mio., der in den gemäss den Vorgaben des Regierungsrates auf CHF 135 Mio. limitierten Gesamtkosten enthalten war. Dazu sind allerdings aus heutiger Sicht zwei Bemerkungen zu machen: Erstens war im Landratsbeschluss nicht ausdrücklich von diesem Kostendach die Rede. Zweitens wurde bezüglich der Kostenschätzung in der Landratsvorlage von einem Genauigkeitsgrad von +/- 15 % gesprochen. Auf die Unklarheiten, die damit verbunden waren, wurde nicht weiter eingegangen, obwohl das einem Spielraum von +/- CHF 20 Mio. entsprach.


Zu reden gaben aber das Kostendach und die Reduktion im Raumprogramm. «So geht das nicht: Entweder muss das Raumprogramm reduziert werden oder die Kosten können nicht eingehalten werden.» (28) Mit diesen Worten formulierte Alfred Gschwind in der Landratsdebatte das grundsätzliche Planungsdilemma, das vielleicht in dieser Phase von der Politik hätte aufgelöst werden können. Das Dilemma bestand darin, sich zu entscheiden zwischen dem Interesse an weitergehenden, materiell sinnvollen Ausbauwünschen der Nutzerseite und der Erkenntnis, dass mit der Fixierung eines Kostendachs diesen Wünschen nur mit Abstrichen entsprochen werden kann. Zwar wurden in der Vorprojektvorlage einige der ursprünglichen Projektbestandteile tatsächlich eliminiert. So hatte man in den Bereichen Physiotherapie, Apotheke, Verwaltung und Werkstätten darauf verzichten müssen, die bestehenden räumlichen Engpässe zu beseitigen. In den Bereichen Bettendesinfektion, Zentralgarderoben und im Eingangsbereich begnügte sich das Vorprojekt mit einer nur teilweisen Behebung der Engpässe. Allerdings blieb damit stets die Hoffnung verbunden, dass es im Detailprojekt gelinge, diesen Wünschen doch noch gerecht zu werden. Schon die UGK hatte in dieser Hinsicht eine gewisse Flexibilität signalisiert, ohne freilich das Kostendach in Frage zu stellen oder gar aufheben zu wollen. Im gleichen Sinne votierte bei der Beratung im Landrat auch der zuständige Regierungsrat Spitteler: «Mit 120 Mio. ist nicht einfach eine endgültige Marke gesetzt, wenn in der Detailplanung Probleme auftauchen, kann über den Betrag gesprochen werden.» (29)


Für den weiteren Planungsprozess wurde somit eine eigentliche Doppelbotschaft ausgesandt: Einerseits blieb das Kostendach bestehen, andererseits wurde signalisiert, dass auch Nutzeranliegen, die Ausgaben jenseits des Kostendachs ausgelöst hätten, weiterverfolgt werden konnten.



2.1.4 Feststellungen




2.2 Projektierungsphase


2.2.1 Ausarbeitung der Baukreditvorlage


Im Juni 1991 begann die Projektierungsphase. Im Dezember 1991 legte Suter + Suter AG auf der Grundlage der Vorprojektvorlage der Planungskommission einen Bericht mit einem Basisprojekt vor. Darin wurde darauf hingewiesen, dass «nach den durchgeführten Redimensionierungsmassnahmen zum Beibehalten des Kostendachs von CHF 120 Mio. keinerlei Raumreserven vorhanden» seien. (30) Gleichzeitig wurden die von Seiten des Spitals vorgebrachten Wünsche aufgelistet, die aus dem vorliegenden Projekt eliminiert worden waren. Es handelte sich um die folgenden Zusatzoptionen im Kostenumfang von CHF 26,6 Mio.:


Für das weitere Vorgehen empfahl der Bericht der Suter + Suter AG, sowohl das Basisprojekt als auch die Zusatzoptionen «weiterzudetaillieren, sodass zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden kann, ob ‹nur› das Basisprojekt oder ob auch die Zusatzoptionen zu realisieren sind». Die Planungskommission stimmte dieser Empfehlung zu und in der Folge entspann sich eine Diskussion darüber, wie die mit diesem Beschluss verbundene Doppelstrategie sprachlich verpackt werden könne. Der Direktionssekretär des VSD befürchtete, dass der Ausdruck «Optionen» den Missmut des Regierungsrates wecken könne. Der Kantonsarchitekt schlug darauf vor, von «Entwicklungsmöglichkeiten» zu sprechen. Der Architekt der Suter + Suter AG warnte (einmal mehr) vor der Kostenentwicklung, da «es sich beim ganzen auch nur um eine Kosten schätzung handle, d.h. es muss damit gerechnet werden, dass ohnehin die Kosten höher ausfallen könnten als angenommen.» (32)


Im weiteren Verlauf der Projektausarbeitung tauchten wiederholt Warnungen in Bezug auf die Kostenentwicklung auf. Im Juni 1992 hält das Protokoll der Planungskommission fest, dass die Flächen-Kosten pro Quadratmeter gegenüber dem Vorjahr um 10 % angestiegen seien. Im August 1992 hielt der Architekt von Suter + Suter AG vor allem in Bezug auf die Haustechnik fest, «dass die Installationen immer teurer werden, was sehr beunruhigend ist.» (33)


Durch erneute Änderungen, die sich aus den Nutzergesprächen ergaben, wurde das Projekt nochmals modifiziert. So gelang es, eine ganze Reihe von Optimierungen vorzunehmen und Engpässe zu beheben, die in der Vorprojektvorlage noch in Kauf genommen worden waren, um das Kostendach einzuhalten. Dank neuen Lösungen konnten so in den Bereichen Physiotherapie, Verwaltung, Werkstätten, Bettendesinfektion, Zentralgarderoben und Eingangsbereich/Cafeteria die Engpässe behoben werden. Durch die Eliminierung dieser räumlichen Problembereiche wurden aber zusätzliche Kosten ausgelöst, was den Druck zur Einhaltung des Kostendachs noch vergrösserte. Dazu kamen Mehrkosten im energetischen Bereich und für eine umweltgerechte Entsorgung im Betrag von CHF 830'000.-, die durch Auflagen und Vorschriften bedingt waren, welche seit der Planungsphase für das Vorprojekt in Kraft getreten waren. (34) Entlastung entstand hingegen durch den Verzicht auf eine Organverbrennungsanlage und durch weitere, im KV nicht mehr enthaltene Nutzerwünsche im Gesamtbetrag von CHF 2,7 Mio. Der Kostendruck war jedoch massiv. Der Kantonsarchitekt hielt fest, dass die Einhaltung des KV während der ganzen Bauzeit zu überprüfen sei und eventuell «auch dann noch Abstriche in Kauf genommen werden» müssen. (35)


Im Nachhinein ist in den Befragungen verschiedentlich bemängelt worden, dass die Kostenerfassung zu diesem Zeitpunkt zu wenig seriös erfolgt sei. (36) Dass bei der Erstellung des detaillierten Kostenvoranschlags ein starker Kostendruck vorhanden war, ist unbestritten. Festzuhalten bleibt aber, dass in der Planungskommission mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass für die Kostenerfassung genügend Zeit und Kapazität zur Verfügung stehen müsse. (37) Hinweise darauf, dass damals der Eindruck bestanden hätte, dies sei nicht der Fall gewesen, finden sich nicht. In der Landratsvorlage heisst es, dass die Kostenermittlung «in enger Zusammenarbeit zwischen dem Hochbauamt, Amt für Umweltschutz und Energie, Vertretern des Kantonsspitals, allen Fachplanern der Haustechnik, den Bauingenieuren sowie weiteren Spezialisten unter Führung der Projektleitung» erfolgt sei. (38)



2.2.2 Landratsvorlage vom 11. Mai 1993 (Baukreditvorlage)


Die Landratsvorlage 1993/122, die am 11. Mai 1993 vom Regierungsrat einstimmig verabschiedet wurde, enthielt weitere Projektanpassungen und -optimierungen. Sie sah vor, dass die Erweiterung und Sanierung des KSL für die Gesamtkosten von CHF 136,2 Mio. innerhalb von rund 6,5 Jahren nach Landratsbeschluss realisiert werden könne. Die Kostenermittlung beruhte - gemäss damaligem Standard und gemäss Absprache von Suter + Suter AG mit dem HBA (39) - auf Projektplänen im Massstab 1:200. Die Kostengenauigkeit wurde in der Vorlage auf +/- 10 % angegeben. Trotz dieses im Textteil eingestandenen Spielraums wurde jedoch in der Kostenzusammenstellung kein Reserveposten für Unvorhergesehenes aufgenommen. (40) Dass somit keine Reserven eingeplant worden waren, wurde in der Landratsvorlage jedoch nicht explizit erwähnt. Das obwohl dieses Vorgehen - nach übereinstimmenden Aussagen des Kantonsarchitekten und des Projektleiters HBA sowie der Vertreter von Suter + Suter AG/Arcoplan in den Befragungen vor der GPK-PUK - sowohl für das HBA als auch für die damalige Suter + Suter AG absolut ungewöhnlich war. (41) Ehemalige Mitarbeiter der Suter + Suter AG erwähnten gar, dass die Landratsvorlage ursprünglich eine Reserve enthalten habe, diese dann aber weggelassen worden sei. Auf ihre Veranlassung sei dann wenigstens die Formulierung in den Text aufgenommen worden, dass bei der Kostenermittlung eine Ungenauigkeit von +/- 10 % bestehe. (42) Dieser Hinweis war aber im Landratsbeschluss nicht enthalten. Rechtlich verbindlich war daher nur der im Landratsbeschluss verankerte Betrag von CHF 136,2 Mio., der auf den Preisstand vom 1. Oktober 1992 indexiert wurde.



2.2.3 Beratung der Baukreditvorlage in den Kommissionen und im Landrat


Das Geschäft wurde zuerst der UGK zugewiesen, im November 1993 dann auch zum Mitbericht an die BPK. Vom Blickwinkel der späteren Kostenüberschreitungen her gesehen nahm die Behandlung der Baukreditvorlage in den parlamentarischen Kommissionen einen eigenartigen Verlauf. Die Kostenproblematik spielte bei der UGK nur am Rand eine Rolle. Die Diskussionen waren - angesichts von Aktualität und Tragweite verständlicherweise - von den Fragen der Spitalplanung bestimmt. Der neue Kantonsarchitekt erklärte, dass jene Engpässe, die in der Vorprojektvorlage noch nicht behoben werden konnten (vgl. oben), nun dank «sehr kreativen Lösungen» fast alle eliminiert worden seien. (43) Der technische Adjunkt in der Abteilung Planung und Projektierung erläuterte diese Lösungen und wies auch explizit darauf hin, dass in der Vorlage keine Reserven ausgewiesen würden. Zur Begründung fügte er an, «wir sind aber der Ansicht, dass die intensiven Gespräche mit den Ingenieuren und der hohe Detaillierungsgrad Gewähr dafür bieten, dass diese Annahmen nicht überschritten werden. Ausserdem basieren unsere Preisannahmen immer auf Offerten von mindestens zwei Unternehmen.» Angesichts dieser Aussagen scheint sich in der UGK bald ein Konsens darüber eingestellt zu haben, dass die Kostenfrage sich geklärt und das Kostendach sich bewährt habe. (44)


Die BPK schenkte der Kostenfrage kaum viel mehr Aufmerksamkeit. Zwar wurden verschiedene Einzelpositionen hinterfragt, nicht aber die fehlende Reservenbildung. Zudem ist in den Protokollen der BPK - im Unterschied zur UGK - nirgends ein expliziter Hinweis von Seiten des HBA auf das Fehlen dieser Reserven zu finden. Auf die Versicherung hin, dass die Kosten «nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt worden» seien, merkte Landrat Hansruedi Bieri an: «Wir können diese Zahlen nur glauben oder nicht, aber ändern können wir daran nichts. Das ist ja die grosse Schwierigkeit unserer Arbeit. Es ist sicher ein Vorteil, dass der Regierungsrat ein Kostendach festlegte.» (45) Als der Kantonsarchitekt anerbot, über die Kosten im Detail Auskunft zu erteilen, stellte Regierungsrat Belser klar: «Über diese Details muss die Kommission auch keine Verantwortung übernehmen. Regierung und Landrat tragen vor allem die politische Verantwortung. Daneben gibt es die fachliche Verantwortung der Verwaltung.» (46)


Die Kommissionen stimmten der Vorlage ohne Gegenstimmen, bei einzelnen Enthaltungen, zu. Am 26. Mai 1994 erfolgte dann auch im Landrat eine einstimmige Zustimmung (LRB 2016/1994). Auch hier wurde mehr über die Spitalplanung im Allgemeinen debattiert als über das Projekt KSL 95 im Speziellen. Landrat Ernst Schläpfer erklärte diese Zurückhaltung damit, dass das «Projekt allerdings so teuer [sei], dass sich eigentlich gar niemand so richtig getraut, an den Details ‹herumzudoktern›.» Auch Regierungsrat Belser hielt zum Schluss der Debatte fest, dass die bauliche Situation «nicht viel zu reden» gegeben habe. Es habe sich aber «gezeigt, dass man auch unter Vorgabe eines Kostendachs in der Lage war, ein gutes Projekt zu erarbeiten.» (47)



2.2.4 Feststellungen



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Fussnoten

13. Befragung 24 vom 15. Januar 2003, RZ 2.


14. Protokoll Planungskommission vom 13. November 1989, HBA 14.


15. RRB 4206 vom 19. Dezember 1989; Auftrag an Suter + Suter AG in HBA 14/2.


16. Protokoll Planungskommission vom 11. Dezember 1989, HBA 14.


17. Protokoll Planungskommission vom 2. April 1990, HBA 14.


18. RR E. Belser gemäss Aktennotiz der Besprechung vom 11. April 1990, Zwischeninformation, HBA 14.


19. RRB 1481 vom 2. Mai 1990.


20. Protokoll Planungskommission vom 29. Mai 1990, HBA 14.


21. Aussage in Befragung 24 vom 15. Januar 2003, RZ 24.


22. Protokoll Planungskommission vom 7. September 1990, HBA 14.


23. Protokoll Planungskommission vom 27. September 1990, HBA 14.


24. LRV 1990/283 vom 20. November 1990.


25. Protokoll UGK vom 19. April 1991.


26. Protokoll UGK vom 22. März 1991.


27. Bericht der UGK vom 10. Juni 1991 zu LRV 1990/283.


28. Protokoll des Landrats vom 20. Juni 1991.


29. Protokoll des Landrats vom 20. Juni 1991.


30. Protokoll der Planungskommission vom 16. Dezember 1991, HBA 14.


31. Von diesen Zusatzoptionen wurde schliesslich einzig das Therapiezentrum (Punkt 2 ohne Zentralisierung der Spitalverwaltung) doch noch in das Projekt KSL 95 aufgenommen. Um eine spätere Realisierung des MRI möglich zu machen, wurden dafür auf Kosten der Betriebsrechnung des KSL zusätzliche Investitionen getätigt. Dies gemäss Auskunftsschreiben des HBA vom 27. Januar 2003, HBA 38/18.


32. Protokoll der Planungskommission vom 14. Januar 1992 (Unterstreichung im Original).


33. Protokolle der Planungskommission vom 17. Juni 1992 und vom 24. August 1992.


34. Protokoll Planungskommission vom 6. April 1993.


35. Protokoll Planungskommission vom 6. April 1993.


36. So etwa der in der Planungskommission für die energetischen Belange zuständige Mitarbeiter des AUE, der aussagte, dass man teilweise nur Schätzungen vornahm (Befragung 24 vom 15. Januar 2003, RZ 32 und 52). Der ehemalige Projektleiter der Arcoplan sprach davon, dass das Wort «Marktspekulation» immer wieder aufgetaucht sei (Befragung 9 vom 18. September 2002, RZ 16). Der Mitarbeiter, der damals bei Suter + Suter AG die Kostenermittlung im Elektrobereich vornahm, spricht davon, dass die Vorgaben dazu führten, dass «relativ knapp» berechnet wurde, es seien «null Reserven vorhanden [gewesen] und es lag nichts mehr drin.» (Befragung 12 vom 18. September 2002, RZ 18).


37. So ein Mitarbeiter des HBA am 25. März 1992 und der Kantonsarchitekt am 17. Juni 1992.


38. LRV 1993/122 vom 11. Mai 1993, S. 40.


39. So der damalige Projektleiter bei der Suter + Suter AG, Befragung 6 vom 30. August 2002.


40. Vorlage 1993/122 vom 11. Mai 1993, S. 40f.


41. Befragung 1 vom 21. August 2002, S. 3; Befragung 2 vom 23. August 2002, S. 4; Befragung 4 vom 28. August 2002, S. 4.


42. Befragung 6 vom 30. August 2002, S. 5.


43. Protokoll UGK vom 10. September 1993.


44. So die Voten von R. Kohlermann, E. Belser und W. Spitteler, Protokoll UGK vom 10. September 1993.


45. Protokoll BPK vom 3. Februar 1994.


46. Protokoll BPK vom 3. Februar 1994.


47. Protokoll Landrat vom 26. Mai 1994.



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