Vorlage an den Landrat


4. Die gewählte Lösung
Das Studienprojekt für die Mediothek geht aus dem erwähnten Studienauftrag aus dem Jahre 2001 hervor.
Die Mediothek wird als eingeschossiger Bau im östlichen Anschluss an das Foyer vorgeschlagen. Der Neubau gliedert sich in zwei Bereiche. Den Bereich Internet, Ausleihe, Verwaltung im direkten Anschluss an das Foyer und den Bereich Mediothek, mit einer Dreiteiligkeit in der Breite gegliedert und Lichthöfen in der Tiefe strukturiert. Die Organisation und Benutzbarkeit im Innern der Anlage ist überzeugend. Die Höfe vermögen den Mediotheksraum zu gliedern und vermitteln die nötige Ruhe. Der Neubau überzeugt nicht nur funktional, sondern wertet auch bestehende Innenräume auf und vermag vielfältige Bezüge zu schaffen.
Die Lösung als eingeschossiger, freistehender Baukörper erlaubt eine vom Schulbetrieb weitgehend unabhängige Realisierung und somit eine ununterbrochene Benutzbarkeit der Bibliothek.
Die Umsetzung von Raumorganisation, Sicherheitskonzept und behindertengerechtem Bauen wird konzeptionell als Erweiterungsbau vorgeschlagen und ist Gegenstand der weiteren Planung.


5. Das Projekt

5.1 Raumprogramm
Das Raumprogramm ist zur besseren Verständlichkeit in zwei Teilraumprogramme aufgeteilt.

Teil 1
enthält den Bedarf für die Erweiterung der Bibliothek / Mediothek und die Umgestaltung des Foyers. Der bauliche Eingriff erfolgt im Eingangsbereich und als Annex östlich vom Foyer ausschliesslich im Erdgeschoss.

Teil 2
enthält die Nutzungen, die einen Anbau an den Trakt B notwendig machen.
Auslöser für diese Erweiterung sind das erforderliche neue Brandschutzkonzept und der Lifteinbau für die Behindertengängigkeit, die Erweiterung der Schulleitung und die Schaffung von Kleinklassenräumen.
Der bestehende naturwissenschaftliche Trakt wird auf allen vier Geschossen und im Untergeschoss ergänzt, nimmt eine neue Fluchttreppe auf und integriert den heute in der Ziegelei in Oberwil eingemieteten Projektraum und das an die Aula als Provisorium angebaute Schulzimmer.
In diesem Raumprogramm ist zudem ausgewiesen, wie gross der Anteil einer Nutzung an der Gesamtnettonutzfläche des Anbaus ist und welchen Anteil diese Nutzung an Umlagerungen und Umbauten an bestehender Bausubstanz auslöst.


Der Anteil der gebundenen Ausgaben an der Nutzfläche des Erweiterungstrakts beträgt 40%. Zusammen mit der Behindertengängigkeit werden 56 % benötigt.
Brandschutzkonzept und Behindertengängigkeit lösen dabei 77% vom Flächenanteil der Umbauarbeiten aus.

5.2 Mediothek / Foyer
Die bestehende Mediothek liegt, als Notmassnahme erstellt, in der Eingangshalle. Die Lage, mit Anbindung an das hoch frequentierte Foyer, ist zwar gut, Grösse und Ausrüstung aber nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechend. Am jetzigen Standort kann die Mediothek nicht mehr erweitert werden. Sie wird deshalb östlich der Eingangshalle als eingeschossiger Neubau geplant. Die neuen Medien können integriert und mit dem ursprünglichen Bestand organisiert werden. So entstehen Internetkojen, Videoarbeitsplätze, Zonen für Belletristik, Sachbücher und Nonbooks. Die Mediothek ist gut organisiert und einsehbar und gewährt den Bibliothekarinnen Sichtkontakt in alle Bereiche. Der Mediotheksraum wird durch Lichthöfe gegliedert. Sie vermitteln die zum Arbeiten notwendige Ruhe und Stimmung. Das Projekt funktioniert aber nicht nur in sich, sondern vermag auch in der Anbindung an das Foyer Innenräume aufzuwerten und Bezüge zu schaffen.
Durch die Verlagerung der Mediothek kann auch das enge Foyer befreit und neu organisiert werden. Das sich heute in schlechtem Zustand befindliche Foyer erhält einen Koch- und Essensbereich, der vom Durchgangsverkehr abgerückt ist (eine Mensa würde den Platz- und Kostenrahmen sprengen), eine Theke für die Dienste des Hauswartes, einen Kopierbereich, einen Stellbereich für Informationswände und einen der Nutzung adäquaten Zugang zur Aula. Die Eingangshalle erhält so eine Ausdehnung, die der zentralen Lage und Funktion entspricht und gewährt in genügendem Masse Auffindbarkeit und Zugang der verschiedenen Lernbereiche.
Um auch bei schlechter Witterung eine Pause im Freien machen zu können wird vor dem Haupteingang ein Teil des Platzes als Verbindung zu den Turnhallen überdeckt.

5.3 Räumliche und betriebliche Verbesserungen
Die Einführung von Informatikunterricht und der damit verbundene Raumbedarf, die Errichtung eines Werkraumes und Strukturänderungen mit vermehrtem Kurs- und Abteilungsunterricht und daraus folgendem Mehrbedarf an gleichzeitig nutzbarem Raum hatten eine ständige Verdichtung zur Folge. Die Auslastung der Räume wurde optimiert. Trotzdem war man auf die Erstellung eines Provisoriums und die Einmietung in die nahe gelegene Ziegelei angewiesen. Musikzimmer mussten als Kleinklassenräume genutzt werden, was Beschädigungen der Instrumente bewirkte. Die Sammlungen im naturwissenschaftlichen Trakt wucherten auf die Gänge aus, ein Zustand der auch aus sicherheitstechnischen Gründen nicht mehr akzeptiert werden kann. Schulleitung und Sekretariat haben mit gestiegenem Aufwand ihre Mitarbeiterzahl, bei gleichbleibendem Raumangebot, verdoppelt und leiden unter Raumnot.
In einem Erweiterungsbau an Trakt B kann der notwendige Raum bereitgestellt werden. Der naturwissenschaftliche Trakt kann und muss über alle Geschosse neu organisiert werden, um funktionell zu genügen. Die von der Ausdehnung der Schulleitung verdrängten Nutzungen, der heute extern eingemietete Projektraum, das betrieblich ungenügende Provisorium neben der Aula, drei Kleinklassenräume und der Hausdienst finden im Erweiterungsbau Platz.
Im Notfall kann der Hausdienst in das Untergeschoss verlegt werden, um einen zusätzlichen Schulraum zu gewinnen.
Der Trakt B könnte für zukünftige Nutzungen linear um weitere acht Unterrichtsräume ergänzt werden.

5.4 Brandschutz
Das Gymnasium wurde ohne horizontale und vertikale Brandabschottungen gebaut. Als Fluchtwege stehen heute ein offenes Hauptreppenhaus und zwei aussenliegende Fluchttreppenhäuser zur Verfügung.
Mit baulichen Aktivitäten im Schulhaus werden (spätestens im Baubewilligungsverfahren) die Anforderungen an einen zeitgemässen Brandschutz gestellt. So lange nicht gebaut wird, muss am Sicherheitskonzept nichts geändert werden, sei es auch noch so schlecht. Wird aber gebaut, müssen die von der Gebäudeversicherung vorgegebenen Massnahmen umgesetzt werden. Die Umsetzung erfordert einen grossen Aufwand, ist doch das Gebäude nicht für die nötigen Eingriffe vorbereitet.
Die Anforderungen an den Brandschutz erfordern eine Erweiterung der Schule. Die neuen Fluchttreppen und das Befreien der Fluchtwege von Brandlasten haben einen erheblichen Einfluss auf die Neuorganisation der Schule. Die Fluchttreppen müssen anstelle von Schulraum in die bestehende Substanz nach feuerpolizeilichen Auflagen integriert werden. Nutzungen werden verdrängt und bewirken Raumrochaden. Diese Neuorganisationen bedeuten einen zusätzlichen Raumbedarf, der nur mit einem Erweiterungsbau aufgenommen werden kann.

5.5 Behindertengerechte Erschliessung
Der Zugang in den Trakt B ist für Behinderte nur erschwert oder unter Hilfe Dritter möglich.
Im Übergangsbereich der halbgeschossig versetzten Trakte besteht die Möglichkeit, einen Lift einzubauen. Dieser wird aber bestehende Nutzungen verdrängen und Anpassungen an die vertikale Leitungsführung notwendig machen. Der verdrängte Raum soll im Erweiterungsbau zur Verfügung gestellt werden.
Der Lift soll so ausgebildet werden, dass auch Warentransporte in den Trakt B möglich werden. Diese wurden bis heute über den Lift im Trakt A und den manuellen Transport über ein Halbgeschoss getätigt.

5.6 Sanierung der Gebäudehülle
Um einen Einblick in den Zustand der Gebäudehülle zu erhalten, wurde im Jahre 2000 eine Zustandsanalyse in Auftrag gegeben.
Im Bereich der Fassaden und Dächer stehen Energiesparmassnahmen und Dichtigkeit im Vordergrund. Fassaden und Dächer sind relativ schwach isoliert. In den Randanschlussbereichen der Dächer ist zunehmend mit Schäden zu rechnen, die Dachfolien liegen zum Teil offen und stehen unter Zugbeanspruchung. Wie lange solche Stellen dicht bleiben ist nicht vorherzusagen, die Auswirkungen im Schadensfall können aber erheblich sein und den Schulbetrieb beeinträchtigen. Ein im Jahr 2002 aufgetretener Schaden wurde provisorisch mit Notmassnahmen behoben.
Die Sanierung der Dächer mittels Kompaktaufbauten geschieht nach den Vorgaben des Minergie-Standards, der bestehende Fassadenaufbau hingegen wird beibehalten und mit vertretbarem Aufwand optimiert. Die Luftdichtigkeit und Bedienbarkeit der Fenster wird verbessert und die Brüstungen aus Lecabeton sollen von innen nachisoliert werden. Eine Sanierung nach Minergie-Standard hätte einen totalen Ersatz der bestehenden Fassade und des Sonnenschutzes zur Folge. Diese Massnahmen hätten nicht nur Mehrkosten in der Höhe von ca. CHF 2'400'000.- zur Folge, sondern würden eine Auslagerung des Schulbetriebs während der gesamten Bauphase unumgänglich machen. Die Abklärungen der Planer in Vor- und Bauprojekt sollen aufzeigen, welcher finanzielle Aufwand gerechtfertigt ist, um einen möglichst guten Wärmeschutz zu erreichen.

5.7 Sanierung Haustechnik
Eine Zustandsbeurteilung mit Sanierungskonzept aus dem Jahre 2002 gibt über die Haustechnischen Anlagen Auskunft.
Bei der Haustechnik hat sich gezeigt, dass, vor allem für die Heizung und die Beleuchtung, schon kurzfristig Sanierungsmassnahmen einzuleiten sind. Mittelfristig stehen bei den inzwischen 30-jährigen Installationen sowohl bei Heizung, Lüftung, Sanitär wie auch Elektro erhebliche Sanierungsmassnahmen an. Dabei geht es weniger um die sich noch in relativ gutem Zustand befindlichen Sanitärleitungsführung als vielmehr um die Erneuerung von Haupt- und Unterverteilern, den Einbau von Einzelraumreglern, der Sanierung der Luftverteilung und Elektrotrasseführungen horizontal und vertikal und den notwendigen Brandabschottungen.

5.8 Etappierung
Es gibt zwei Auslöser für das Bauvorhaben. Erstens die Mediothek und die damit zusammenhängende unbefriedigende Situation im Eingangsbereich und zweitens die dringlichen Sanierungsmassnahmen der Gebäudehülle und anstehende Sanierungen der Haustechnik.
Die baulichen Aktivitäten für die Mediothek lösen weitreichende Brandschutzmassnahmen aus. Die Umsetzung dieser Massnahmen hat eine räumliche Erweiterung zur Folge. Die Erweiterung kann nicht von den baulichen Massnahmen der Mediothek abgekoppelt werden und muss somit zeitgleich erstellt werden.
Die Sanierungsmassnahmen der Gebäudehülle und der Haustechnik sind unabhängig von räumlichen Bedürfnissen zu betrachten. Es ist, besonders bei den Dächern, nicht empfehlenswert, diese Arbeiten zurückzustellen. Neben gesetzlichen Auflagen (z.B. Abgaswerte der Heizkessel, Brandschutz) spricht der Zustand einzelner Gebäude- und Haustechnikteile für eine rasche Sanierung. Im Bereich Sanitär und Lüftung drängen sich hingegen erst mittelfristig Massnahmen auf.
Aus Kostengründen und auf Grund einer möglichst minimalen Störung des Schulbertriebs empfiehlt es sich, die Sanierungsmassnahmen mit den anderen baulichen Massnahmen durchzuführen. Die auszuführenden Arbeiten sollen auf den Schulbetrieb abgestimmt und entsprechend etappiert werden. Stark Lärm verursachende Arbeiten sollen womöglich ausserhalb der Schulzeit stattfinden.
Die Planer sollen verpflichtet werden, im Vor- und Bauprojekt mögliche Etappierungen, Abhängigkeiten und die damit verbundene Bandbreite der Kosten aufzuzeigen. Anhand der Dringlichkeit und Notwendigkeit einzelner Bedürfnisse kann dann das sinnvollste Szenario gewählt werden.

5.9 Provisorien
Die baulichen Eingriffe betreffen den ganzen Gebäudekomplex, mit Ausnahme der Turnhallen. Die Bauarbeiten werden Lärm verursachen und den Schulbetrieb beeinträchtigen. Im Bauprogramm soll auf den Schul- und Ferienplan Rücksicht genommen werden. Trotzdem wird es nicht möglich sein, den Schulbetrieb ohne Auslagerungen aufrecht zu erhalten. Die Baukreditvorlage soll über die Bauetappierungen und provisorisch zu erstellende Schulräume Auskunft geben.



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