Vorlage an den Landrat


6. Termine
Für die Umsetzung der Vorlage werden ab dem Zeitpunkt der Rechtskräftigerklärung des Landratsbeschlusses vier Jahre benötigt.

Die Termine ab Ausführungsplanung werden sich in Abhängigkeit möglicher Etappierungen und in Abstimmung mit dem Schulbetrieb noch ändern. In Vor- und Bauprojekt sollen diese Abhängigkeiten aufgezeigt werden.


7. Kosten und Finanzierung

7.1. Schätzung der Investitionskosten

Anteil der neuen Ausgaben

Anteil der gebundenen Ausgaben

7.2. Projektierungskosten
Die Projektierungskosten bis und mit Baukreditvorlage, inkl. Ausarbeitung eines Bauprojektes mit detailliertem Kostenvoranschlag und vorgezogenen Werk- und Detailplänen zur Garantie der angestrebten Kostengenauigkeit (+0/-10%) betragen:


Im Investitionsprogramm sind die notwendigen Mittel eingestellt.

7.3. Projektfinanzierung / Beiträge Dritter
Es sind keine Subventionsbeiträge oder Beiträge Dritter zu erwarten.

7.4. Jährlich wiederkehrende Folgekosten
Die Folgekosten weisen, analog der Grundlage Kostenschätzung, eine Genauigkeit von +/-20% auf.
Eigenleistungen
Die Personalkosten werden sich für die Gebäudereinigung erhöhen. Es ist mit einer zusätzlichen Reinigung von jährlich 1400 Stunden zu rechnen. Mit dem notwendigen Reinigungsmaterial ergibt dies eine Aufwendung von CHF 50'000.-/J.
Erträge
Mit Erträgen ist nicht zu rechnen.

Kalkulationsschema Berechnung der jährlich wiederkehrenden Folgekosten ab Bezugsjahr
(voraussichtlich 2008)

Finanzplan
Die ermittelten wiederkehrenden Mehrkosten sind im aktuellen Voranschlag und im gültigen Finanzplan noch nicht enthalten.


Abschreibungen

7.5. Finanzierungszahlen zum Projekt Gymnasium Oberwil nach FHG § 35 5

Auswirkungen auf die Nettoinvestitionen
Die jährliche Verschuldung wird um den eingekreisten Betrag erhöht (provisorische Zahlen; ändern bei Präzisierungen im Bauprojekt)
Grafik: Planung der Netto-Investitionen 2001-2011


Jährlich wiederkehrende Folgekosten (Mehrkosten)
Grafik: Finanzplan 2001-2006



8. Antrag
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin
der Landschreiber



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