Vorlage an den Landrat


1. Zusammenfassung

Der Kanton hat die gesetzliche Pflicht, im Sinne der Vorsorge sicherzustellen, dass die im Kanton anfallenden, nicht verwertbaren Mengen an Aushub und Bauschutt auf Kantonsgebiet sicher und umweltgerecht in sogenannten Inertstoffdeponien abgelagert werden können. Die Festsetzung von geeigneten Inertstoffdeponie-Standorten im Koordinationsplan (= Richtplan gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung) bildet dazu die erste Voraussetzung.


Der Gemeinderat Sissach stellt den Antrag, das Gebiet der bereits bestehenden Inertstoffdeponie "Strickrain" als Standort im Koordinationsplan festzusetzen.



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