Vorlage an den Landrat


2. Rechtliche Grundlagen

2.1 Leistungsauftrag KSB


Im Leistungsauftrag vom 21. Dezember 2001 formuliert der Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion den Auftrag an das Kantonsspital Bruderholz wie folgt:


Der Kanton Basel-Landschaft betreibt in einem Einzugsgebiet von gesamthaft ca. 260.000 Einwohnern (BL) die drei Akutspitäler


Das Kantonsspital Bruderholz ist nach dieser Aufteilung zuständig für die erweiterte Grundversorgung einer Wohnbevölkerung von ca. 142'000 Personen. Alle Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz Kanton Basel-Landschaft und in den Vertragsgebieten haben Zugang zur medizinischen Versorgung am Kantonsspital Bruderholz, unabhängig von der Versicherungsklasse.


Das Kantonsspital Bruderholz bietet stationäre sowie ambulante diagnostische und therapeutische medizinische Leistungen an.


Das Kantonsspital Bruderholz steht ununterbrochen zur Betreuung von Notfällen offen (24h/7 Tage). Ergänzend sei erwähnt, dass am Standort Bruderholz folgende Einrichtungen des Gesundheitswesens betrieben werden:



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