Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Kantonsspital Bruderholz: Sicherheitsrelevante Massnahmen Haustechnik/Brandschutz 1. Etappe; Baukreditvorlage | |
| vom: | 8. Juli 2003 | |
| Nr.: | 2003-168 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Begründung / Bedarf
3.1 Heutige Situation
Das Bruderholzspital wurde anfangs der 70-er Jahre erstellt und in Betrieb genommen.
Für einen Grossteil der technischen Anlagen ist die Nutzungszeit, d.h. die Lebenserwartung abgelaufen respektive überschritten.
Dieser Umstand führte dazu, dass die haustechnischen Installationen in den letzten Jahren zunehmend mit mehr oder weniger grossen Problemen behaftet sind. Diese zeigen sich einerseits in immer grösser werdendem Unterhaltsaufwand, andererseits in einem potenziell steigenden Sicherheitsrisiko. Betroffen sind ausnahmslos alle wichtigen Installationsgewerke, angefangen bei der elektrischen Grundversorgung, der elektrischen Notstromversorgung, Teilen der Wärmeerzeugung und Dampfversorgung, der Kälteerzeugung, der generellen Leittechnik und der sanitären Installationen.
Neben den eigentlichen haustechnischen Installationen bestehen im Bruderholzspital zusätzlich erhebliche sicherheitsrelevante Probleme im Bereich Brandschutz und bei den Liftanlagen.
Die sicherheitsrelevanten Probleme sind hervorgerufen vor allem durch das Alter der Anlagen von mehrheitlich ca. 32 Jahren und liegen einerseits in der natürlichen Abnutzung und Alterung, andererseits in der zunehmend erschwerten Ersatzteilbeschaffung begründet.
3.2 Sicherheitsrelevanz
Die summarisch als "problembehaftete Installationen" benannten Gewerke sind alle von sicherheitsrelevanter Bedeutung. Das bedeutet, dass bei Eintreten von möglichen bzw. zu erwartenden Schäden an diesen Installationen - hervorgerufen durch die natürliche Alterung - weiterführende Schäden entweder nicht auszuschliessen sind oder gar als wahrscheinlich zu bezeichnen sind. Als weiterführende Schäden sind auch und vor allem Personenschäden im Bereich der Patientenversorgung zu bezeichnen.
Das Gleiche trifft auch auf die Situationen "Brandschutz" und "Lifte" zu, wo Schadenereignisse oder Störfälle zu erheblichen Personenschäden führen können.
Die Gegenüberstellung der Eintretenswahrscheinlichkeit eines Schadens zum Schadenausmass ist so gross, dass in allen aufgeführten Fällen von nicht akzeptablen Risiken - d.h. von Risiken mit Personenschaden und/oder grossem Sachschaden - zu rechnen ist. Diese Gegenüberstellung von Eintretenswahrscheinlichkeit zum Schadenausmass wurde an den untersuchten Anlagen vorgenommen und fallweise beurteilt.
Daraus folgt, dass die als sicherheitsrelevant bezeichneten Massnahmen entsprechend dringlich sind. Jegliche Form von Zuwarten bedeutet, dass die Eintretenswahrscheinlichkeit und damit die Wahrscheinlichkeit von Personenschäden bei Patienten und Personal steigt. Ohne das Ergreifen entsprechender Massnahmen erfolgt der Anstieg der Eintretenswahrscheinlichkeit nicht linear zum Zeitverlauf. Er verläuft exponentiell zur möglichen Lebens- bzw. Funktionsdauer der betroffenen Anlageteile. Damit werden eintretende Schäden absehbar.
3.3 Projektumfang
Im Rahmen dieser Vorlage an den Landrat wurden die technischen Installationen nicht auf generellen Erneuerungsbedarf untersucht - sei das in energetischer Hinsicht oder bezüglich Allgemeinzustand von Installationen und Anlagen. Es wurden ausschliesslich jene Anlageteile in das Paket der Sicherheitsrelevanten Massnahmen aufgenommen, die auf Grund ihrer Wichtigkeit von sicherheitsrelevanter Bedeutung sind. Betroffen von den vorgeschlagenen Massnahmen (Etappe 1 und 2) sind ca. 20% bis 25% der gesamten Haustechnik-Einrichtungen im Kantonsspital Bruderholz.
Dies bedeutet, dass mit den vorliegenden Sicherheitsrelevanten Massnahmen keine generelle Sanierung der technischen Installationen und Anlagen erfolgen wird. Insbesondere wird auchkeine entscheidende energetische Verbesserung der Anlagen mit den ergriffenen Massnahmen ausgelöst.
Die vorgeschlagenen Massnahmen sind einzig und allein in sicherheitsrelevanten Überlegungen begründet. Deren Wirtschaftlichkeit ist einerseits gegeben durch die Reduktion von Unterhalts- bzw. Erneuerungsbedarf zu Lasten der Betriebsrechnung, andererseits durch die Verhinderung möglicher Personen- und Sachschäden mit den damit verbundenen direkten und indirekten Kosten, welche nicht kalkulierbar sind.
3.4 Bisheriges Vorgehen / Planungsschritte
Regionale Spitalplanung
Die sich verändernden Wettbewerbsbedingungen einerseits sowie die Neuordnung der Leistungsaufträge der öffentlich subventionierten Spitäler der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt andererseits führen dazu, dass aktuell eine umfassende Überarbeitung der regionalen Spitalplanung stattfindet. Dies findet u.a. vor dem Hintergrund der im August 2001 beschlossenen Standortfrage des UKBB statt.
Die Existenz des Kantonsspitals Bruderholz ist gemäss heutiger Erkenntnis grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Konkrete Resultate aus der regionalen Spitalplanung liegen zum heutigen Zeitpunkt jedoch nicht vor. Deshalb sind keine Entwicklungen für das Planerteam der Sicherheitsrelevanten Massnahmen absehbar oder erkennbar. Trotzdem sollten Investitionen der vorliegenden Grössenordnung sinnvollerweise so angelegt werden, dass die strategische Entwicklung der Spitalplanung nicht beeinflusst oder gar präjudiziert wird. Dieser Absicht, dass entscheidende Investitionen zuwarten sollten, bis die strategische Entwicklung definiert ist, steht die Dringlichkeit der Sicherheitsrelevanten Massnahmen entgegen. Wie auch immer die regionale Spitalplanung im Endzustand aussehen wird, kann davon ausgegangen werden, dass so oder so in den nächsten Jahren das Kantonsspital Bruderholz in seiner heutigen Funktion betriebsbereit erhalten werden muss. Zur Betriebsbereitschaft gehört auch die Betriebssicherheit.
Daraus folgt, dass alle sicherheitsrelevanten Massnahmen so zu erfolgen haben, dass die künftige Ausrichtung des Kantonsspital Bruderholz nicht behindert wird. Gleichzeitig sind die Installationen und Anlagen so zu behandeln, dass sie dem Status Quo des heutigen Spitalbetriebes entsprechen und eine allfällige Weiterentwicklung nicht behindert oder gar verunmöglicht wird. Dies ist umso mehr von Bedeutung, als dass von den sicherheitsrelevanten Beurteilungen vor allem zentrale Anlagen betroffen sind.
Grobanalyse
Dem Bearbeitungspaket "Sicherheitsrelevante Massnahmen" gehen umfangreiche Planungsleistungen voraus, welche die eigentliche Zustandsanalyse des gesamten Bauvolumens betrachten. Mit einer Konzeptstudie "Kantonsspital Bruderholz, KSB 2000plus" wurde einerseits eine Grobanalyse über den Gebäudezustand dokumentiert, und in einem weiteren Konzeptpapier über die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten wurde die bestehende bauliche Situation erneut aufgegriffen und dokumentiert.
Aus beiden Dokumenten geht der allgemein schlechte Zustand der haustechnischen Installationen und auch deren Sicherheitsrelevanz hervor. Ebenfalls in beiden Dokumenten wird die absolut ungenügende Situation hinsichtlich Brandschutz beschrieben.
Diese Untersuchungen aus dem Jahr 2000 beinhalten sowohl die Baukörper Bettenhochhaus als auch die Flachbauten und die Personalwohnsiedlung.
Ein weiteres Grundlagenpapier bildet das Brandschutzkonzept des verantwortlichen Sicherheitsbeauftragten des Kantonsspitals. Es zeigt erhebliche Mängel und Gefahren im Bereich des technischen und baulichen Brandschutzes auf.
Basierend auf der Erkenntnis, dass vor dem Hintergrund der laufenden Spitalplanung kein Sanierungsprojekt in grösserem Umfang in Angriff genommen werden kann, wurde beschlossen, die Installationen hinsichtlich ihrer
Sicherheitsrelevanz
zu untersuchen und mittels geeigneter Massnahmen den Bestand und den Betrieb des Spitals bis zur geplanten Gesamtsanierung bzw. Alternativlösung (mind. 10 bis 15 Jahre) zu sichern.
Erfolgte Planungsschritte
Für die anstehende Aufgabe wurde mittels öffentlicher Planerausschreibung in einem selektiven Verfahren das für die anspruchsvolle Aufgabe zu beauftragende Planerteam zusammengestellt.
Das Planerteam wurde beauftragt, die vorgesehenen Teilprojekte in zwei Phasen zu bearbeiten:
Die erste Phase beinhaltete die planerische Bearbeitung der anhand der Grobanalyse als kritisch erachteten Anlagen (Vorprojektierung und Kostenschätzung). Mit der zweiten Phase wur-den die Vorprojekte vertieft und ein detailliertes Bauprojekt mit Kostenvoranschlag als Basis für die Landratsvorlage ausgearbeitet.
Fortsetzung >>>
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