Vorlage an den Landrat


1. Zusammenfassung

Dem Landrat des Kantons Basel-Landschaft wird mit dieser Vorlage beantragt, die Ausführung von Sicherheitsrelevanten Massnahmen in den Bereichen Haustechnik und Brandschutz im Kantonsspital Bruderholz (KSB) anzugehen.


Um den Betrieb des KSB bis zu den bevorstehenden grösseren Umbauten (voraussichtlich in 10 bis 15 Jahren) aufrecht erhalten zu können, ist die Realisierung von Massnahmen in der Höhe von total ca. Fr. 40 Mio. inkl. MWST (Stand 2003) notwendig.


Für eine erste Etappe wird ein Baukredit von Fr. 15'200'000.-- (inkl. MWST) beantragt.


Die Ausführung der zweiten Etappe mit einer Kostenhöhe von ca. Fr. 25 Mio. inkl. MWST wird nach Vorliegen der ersten Resultate aus der regionalen Spitalplanung und nach neuen Dringlichkeits- und Risikobeurteilungen in rund zwei Jahren dem Landrat beantragt werden.


Das Kantonsspital Bruderholz bildet in der Gesundheitsversorgung des Kantons einen wichtigen Baustein. Es verfügt über hohe fachliche Kompetenz, dessen Ruf weit über die Kantonsgrenzen hinausreicht.


Der altersbedingte Zustand von wichtigen haustechnischen Einrichtungen und Anlagen sowie die Situation im Brandschutz führen das Spital in einen Bereich, in dem die Sicherheit für Patienten wie auch für Personal ohne das Ergreifen von Massnahmen in Frage gestellt ist. Dies betrifft entscheidende Elemente der Grundversorgung wie Elektrizität, Wasser, Heizenergie für die Sterilisation, aber auch Anlagen für die Kälteerzeugung und das Wasserleitungsnetz. Die Eintretenswahrscheinlichkeit von technischen Störungen und Ausfällen ist zunehmend, die Auswirkungen auf den Spitalbetrieb können gravierend sein.


Das Projekt der Sicherheitsrelevanten Massnahmen in den Bereichen Haustechnik und Brandschutz (in der Folge wird der Einfachheit halber nur der Begriff "Sicherheitsrelevante Massnahmen" verwendet) ist so angelegt, dass die relevante Sicherheit für die Ansprüche der Nutzer, Patienten wie Personal sichergestellt und an heutige Bedürfnisse angepasst wird.


Durch die Ausführung der ersten Etappe der Sicherheitsrelevanten Massnahmen wird die künftige Spitalentwicklung vor dem Hintergrund des noch zu definierenden Leistungsauftrages für das Kantonsspital Bruderholz nicht beeinflusst.


Die Realisierung der Massnahmen bildet weder eine gesamthafte Sanierung der haustechnischen Einrichtungen noch eine Steigerung von Komfort und Effizienz der Arbeitsabläufe. Hingegen wird die Bestandeserhaltung des Spitals als solches sichergestellt, ohne der strategischen Entwicklung vorzugreifen.



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