Vorlage an den Landrat


II. Erster Entwurf der Landratsvorlage zur Änderung des Personaldekrets vom 8. Juni 2000

1. Auftrag des Regierungsrates zur Änderung des Personaldekrets vom 8. Juni 2000


Mit Beschluss Nr. 967 vom 11. Juni 2002 beauftragte der Regierungsrat die Finanz- und Kirchendirektion, in Zusammenarbeit mit der Erziehungs- und Kulturdirektion, dem designierten Hochschulrat der HPSA-BB und dem Fachhochschulrat der FHBB die Dozierenden an der kantonalen Pädagogischen Hochschule einzureihen. Die Einreihungen sollen unter der Auflage erfolgen, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt von der HPSA-BB übernommen werden können. Im weiteren beauftragte der Regierungsrat die Finanz- und Kirchendirektion, dem Regierungsrat unverzüglich eine entsprechende Landratsvorlage zur Änderung des Personaldekrets (zusätzliche Übergangsbestimmungen) zu unterbreiten.




2. Erster Entwurf der Landratsvorlage zur Änderung des Personaldekrets vom 8. Juni 2000 betreffend Übergangsbestimmung


Mit Beschluss Nr. 1131 vom 9. Juli 2002 ermächtigte der Regierungsrat die Finanz- und Kirchendirektion, das externe Vernehmlassungsverfahren betreffend den Entwurf einer Landratsvorlage zur Änderung des Personaldekrets vom 8. Juni 2000 für die Einreihung der Dozierenden an der kantonalen Pädagogischen Hochschule durchzuführen. In jenem Entwurf wurde beantragt, den Lohn und die Pflichtstunden der Dozierenden der kantonalen Pädagogischen Hochschule anhand einer neuen Übergangsbestimmung im Personaldekret zu regeln. Diese neue Übergangsbestimmung sollte dahingehend lauten, dass sich der Lohn und die Pflichtstunden der Dozierenden der kantonalen Pädagogischen Hochschule nach den Bestimmungen des Vertragsentwurfes der HPSA-BB richten.




3. Vernehmlassungsverfahren


a) Zum erwähnten Entwurf einer Landratsvorlage über die Änderung des Personaldekrets betreffend Lohneinreihung und Pflichtstundenzahl der Dozierenden der Pädagogischen Hochschule nahm der Rechtsdienst des Regierungsrates Stellung. In seinem Mitbericht vom 15. August 2002 kam er zum Ergebnis, dass die Besoldung der Dozierenden an der Pädagogischen Hochschule in der geltenden Gesetzgebung nicht korrekt festgehalten werde, demzufolge müsse in jedem Fall im Personaldekret eine Lösung gefunden werden; die vorgeschlagene Regelung müsse aus rechtlichen Gründen nochmals überdacht werden.


b) In ihrer Vernehmlassung vom 12. August 2002 lehnte die SVP Baselland die vorgeschlagene Revision ab und beantragte, auf die Landratsvorlage nicht einzutreten. Die übrigen Parteien liessen sich nicht vernehmen.


c) Die Erziehungs- und Kulturdirektion (EKD) erklärte sich in ihrer Vernehmlassung vom 12. August 2002 mit der Landratsvorlage grundsätzlich einverstanden, beantragte lediglich eine Präzisierung.


d) In seiner Vernehmlassung vom 23. Juli 2002 befürwortete die kantonale Pädagogische Hochschule die Vorlage.


e) Zudem stimmten auch die Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände in ihrer Vernehmlassung vom 15. August 2002 und die Sektion Lehrerbildnerinnen und Lehrerbildner in ihrer Vernehmlassung vom 2. August 2002 der Landratsvorlage zu.




4. Interpellation von Frau Barbara Fünfschilling im Landrat


Am 6. Juni 2002 reichte Frau Barbara Fünfschilling, Landrätin, folgende Interpellation ein:


"In der Landratsdebatte vom 23. Mai 2002 ist die Vorlage betr. HPSA an die Regierung zurückgewiesen worden mit einigen Hausaufgaben.


Obwohl der Staatsvertrag noch nicht durch die beiden Parlamente gegangen ist, wurde bereits ein Hochschulrat gewählt und die Vorkehrungen getroffen für die höhere Saläreinstufung für die entsprechenden neuen Professoren.


Meine Fragen sind nun folgende:




5. Überarbeiteter zweiter Entwurf der Landratsvorlage zur Änderung des Personaldekrets vom 8. Juni 2000 betreffend Einreihung der Dozierenden der kantonalen Pädagogischen Hochschule


Unter Berücksichtigung der vom Rechtsdienst des Regierungsrates geübten Kritik am ersten Entwurf einer Landratsvorlage, hat der Regierungsrat diese Landratsvorlage grundsätzlich überarbeitet.



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