Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) betreffend Lohneinreihung der Dozierenden der kantonalen Pädagogischen Hochschule und Ergänzung des Einreihungsplanes | |
| vom: | 25. Februar 2003 | |
| Nr.: | 2003-071 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
A. Zusammenfassung
1. Die kantonale Pädagogische Hochschule (1) ist eine Dienststelle der Erziehungs- und Kulturdirektion. Bei der Revision des Lohnwesens, welche für Lehrpersonen per Schuljahresbeginn 2001/2002 in Kraft gesetzt worden ist, sind die Ausbildungsfunktionen der Pädagogischen Hochschule nicht berücksichtigt worden, da zu jener Zeit die konkrete Zielsetzung bestand, die Pädagogische Hochschule in die neu zu gründende interkantonale Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB), eine selbständige öffentlich-rechtliche Körperschaft, einzugliedern. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist die Gründung der HPSA-BB noch nicht zu Ende geführt. Dies hat zur Folge, dass den Dozierenden der Pädagogischen Hochschule nach wie vor Löhne gemäss altem Lohnsystem ausbezahlt werden, obwohl die formale Rechtsgrundlage für diese Löhne seit Schuljahresbeginn 2001/2002 nicht mehr in Kraft ist.
2. Um diesen Mangel zu beheben, sind die Dozierenden der Pädagogischen Hochschule nachträglich ins revidierte Lohnsystem zu überführen. Damit eine solche Überführung vollzogen werden kann, ist der Einreihungsplan (Anhang I zum Personaldekret vom 8. Juni 2000) (2) zu ergänzen, sind entsprechende neue Modellumschreibungen auszuarbeiten, und ist die Verordnung vom 15. Mai 2001 über die Lehrerinnen- und Lehrerfunktionen (3) anzupassen.
3. Die Ergänzung des Einreihungsplanes wie auch die Bildung neuer Modellumschreibungen erfordert eine Bewertung der Dozierenden der Pädagogischen Hochschule entsprechend dem Instrumentarium zum neuen Lohnsystem. Mit dieser Bewertung wurde ein externer Experte, der von einer internen Arbeitsgruppe unterstützt wurde, beauftragt. Diese Bewertung führte zum Ergebnis, dass die Dozierenden der Pädagogischen Hochschule in den Lohnklassen 7 bis 10 einzureihen sind. Damit dieses Bewertungsergebnis umgesetzt werden kann, ist der Einreihungsplan (Anhang I zum Personaldekret) zu ergänzen. Die Kompetenz hierzu liegt beim Landrat. Eine entsprechende Änderung des Personaldekrets ist rückwirkend auf den Schuljahresbeginn 2001/2002, d.h. auf den 1. August 2001, in Kraft zu setzen. Parallel dazu wird der Regierungsrat neue Modellumschreibungen für die Dozierenden der Pädagogischen Hochschule bewilligen sowie eine Ergänzung der Verordnung über die Lehrerinnen- und Lehrerfunktionen beschliessen.
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Fussnoten:
1 Vormals kantonales Lehrerseminar; seit 13. März 2001 vom Regierungsrat als kantonale Pädagogische Hochschule anerkannt