Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Erteilung eines Verpflichtungskredites für ein Gleiserneuerungsprogramm auf basellandschaftlichen Strecken der BVB-Tramlinien 14 und 3 | |
| vom: | 18. Februar 2003 | |
| Nr.: | 2003-059 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
Für einen sicheren öffentlichen Verkehr ist der gute Zustand des Schienenkörpers Voraussetzung. Die Schienen auf den basellandschaftlichen Strecken der Linien 14 und 3 stammen aus den Jahren 1964 bis 1972. Sie sind im Laufe der Jahre stark ab- und ausgefahren und müssen - teilweise sehr dringend - ersetzt werden. Es ist geplant, im Bereich der zu erneuernden Gleise auch die Haltestellenkanten an die neuen BVB-Vorschriften anzupassen. Diese Arbeiten ermöglichen den späteren Einsatz der neuen Tramgeneration der BVB (Combino). Bei einem Hinauszögern der Sanierungsarbeiten um zwei bis fünf Jahre besteht die Gefahr einer Entgleisung der Tramzüge mit Schadenwirkungen auf Menschen und Anlagen, welche im voraus nicht abgeschätzt werden können, aber als erheblich eingestuft werden müssen. Die BVB lehnen deshalb jede Haftung ab für Unfälle, welche aus einer weiteren Verzögerung oder Ablehnung des Erneuerungsprogramms entstehen. Aufgrund einer Petition vom 13. September 2000 werden in der Schlaufe Pratteln Massnahmen zur Lärmreduktion realisiert. Lärmreduzierende Massnahmen werden gleichzeitig mit den Arbeiten für die Gleiserneuerung überall dort ergriffen, wo die Tramstrecke nahe einem Wohngebiet liegt. Während den Arbeiten wird der Trambetrieb mit temporärem Einspurbetrieb aufrecht erhalten. Aus Kostengründen werden die Arbeiten für die Schlaufen Pratteln und Birsfelden ausser Betrieb der Tramlinien ausgeführt. Während des Betriebsunterbruchs gewährleisten Busse die Verkehrsverbindungen. An den Investitionskosten von insgesamt CHF 10'855'900.-- beteiligen sich der Bund (beantragt) und der Kanton Basel-Landschaft. Gemäss dem kantonalen Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs haben sich die basellandschaftlichen Gemeinden am Investitionsbeitrag nicht zu beteiligen.
2. Rechtliche Grundlagen
Gemäss § 6 des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 18. April 1985 (ÖV-Gesetz, SGS 480) kann der Kanton Unternehmen des öffentlichen Verkehrs für Aufgaben von regionaler Bedeutung Investitionsbeiträge ausrichten.
Bei beiden Tramlinien handelt es sich um Linien, die im grenzüberschreitenden Verkehr BS/BL verkehren. Nach § 9 der Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG ("Staatsvertrag", SGS 480.1) übernehmen die Kantone die auf ihrem Gebiet anfallenden Investitionen für feste Anlagen.
Gemäss Artikel 56 des Eisenbahngesetzes des Bundes vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) kann der Bund an Transportunternehmungen Beiträge an Anlagen (...) leisten. Gestützt auf diese Grundlagen reichte die BLT am 21. Januar 2002, als Konzessionärin der basellandschaftlichen Strecke der Tramlinie 14, beim Bundesamt für Verkehr (BAV) ein Gesuch um Investitionshilfe aus Mitteln des 8. Rahmenkredits und Erstellung eines Vereinbarungsentwurfs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Kanton Basel-Landschaft sowie der BLT Baselland Transport AG ein. Das BAV wird über die Mittelzuteilung erst anfangs Januar 2003 entscheiden.
Die basellandschaftliche Strecke der Linie 14 (Schänzli-Pratteln) ist im Eigentum der BLT Baselland Transport AG. Die BLT ist Konzessionärin der Strecke nach Bundesrecht. Die BVB sind durch die BLT mit dem Betrieb beauftragt. Die Trassen der BVB-Linie 3 gehören dem Kanton Basel-Landschaft. Das Projekt der Tramwendeschlaufe in Birsfelden liegt auf der Parzelle 1223, welche dem Kanton Basel-Stadt gehört.
3. Begründung
Für einen sicheren öffentlichen Verkehr ist der gute Zustand des Schienenkörpers Voraussetzung. Die Vorlage befasst sich mit Gleiserneuerungen, welche auf den basellandschaftlichen Strecken der Tramlinien 14 (Muttenz, Pratteln) und 3 (Birsfelden) in den Jahren 2002 bis 2006 notwendig werden. Die Anpassung der Haltestellenkanten ermöglichen den späteren Betrieb des neuen BVB-Rollmaterials (Combino).
Weiter sind lärmreduzierende Massnahmen vorgesehen, welche notwendig sind, um dem Anliegen der lärmgeplagten Anwohnerschaft zu entsprechen (Postulat 2000/273). Zwischen morgens um 5 Uhr bis 1 Uhr nachts fahren täglich 125 Trams durch die Wendeschlaufe in Pratteln, d.h. im Durchschnitt fast alle 10 Minuten. Das Kurvenkreischen dauert ca. 8-10 Sekunden pro Durchfahrt. Der mittlere Dauerschall-Pegel (Leq) in 7.5 m Abstand beträgt ca 98 dB(A). Die nächstgelegenen Wohnhäuser an der Tramstrasse sind etwa 20 m von der Tramschlaufe entfernt. Der Beurteilungspegel (Lr) nach Anhang 4 der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) beträgt am Immissionsstandort in 20 m Abstand während der Tagesperiode von 6 bis 22 Uhr etwa 63-64 dB(A). Der massgebende Immissionsgrenzwert der Lärmempfindlichkeitsstufe ES II von 60 dB(A). Der Immissionsgrenzwert wird somit wesentlich überschritten; die Sanierungspflicht nach Art. 13ff LSV ist gegeben. Danach müssen bestehende Anlagen soweit saniert werden, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Die Lärmerzeugung soll primär mit Massnahmen an der Quelle bekämpft werden.
Die Erneuerungsprojekte sind auch aus Gründen der Sicherheit unaufschiebbar. Bei einem weiteren Hinauszögern der Sanierungsarbeiten um zwei bis fünf Jahre besteht die Gefahr einer Entgleisung der Tramzüge mit Schadenwirkungen auf Menschen und Anlagen, welche im voraus nicht abgeschätzt werden können. Bereits im heutigen Betrieb fahren die Trams der Linie 14 aus Sicherheitsgründen langsamer als erlaubt, um die Gefahr einer Entgleisung zu vermindern.
Ein zweites Gleiserneuerungsprogramm, das heute noch nicht genau festgelegt ist und im Zeitraum 2007 bis 2010 zur Ausführung fällig sein wird, wird dem Landrat zu einem späteren Zeitpunkt unterbreitet.
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