Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Hochwasserschutz Hemmikerbach in Ormalingen: Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes | |
| vom: | 11. Februar 2003 | |
| Nr.: | 2003-057 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
6. Projekt
Der Hemmikerbach bleibt auch künftig an gleichem Ort. Das Bachbett wird aufgeweitet, damit es die notwendige Kapazität aufweist. Das Ziel ist, unter Einhaltung der ökologischen Vorgaben, das sogenannte HQ 100 schadlos ableiten zu können.
6.1 Grundlagen und Randbedingungen
Zur hydrologischen Berechnung, d.h. zur Abschätzung des Oberflächenabflusses aus dem Einzugsgebiet (Ae = 4.6 km 2 ) des Hemmikerbaches bilden die Abflussdaten des vorhandenen Pegels, die Kurven der spezifischen Abflussmengen des Kantons Basel-Landschaft und weitere Abschätzverfahren wesentliche Komponenten. Die daraus resultierende Ausbauwassermenge HQ 100 wurde mit 15 m 3 /s festgelegt. Das Freibord wurde mit 30 - 50 cm angenommen.
6.2 Planungsschritte
Die Ingenieurarbeiten für die Projektierung wurden im Einladungsverfahren ausgeschrieben und dem günstigsten Ingenieurbüro Blattner AG Sissach vergeben. Die Projektideen sind jeweils mit dem Gemeinderat Ormalingen besprochen und schlussendlich zu einem Bauprojekt weiterverarbeitet worden. Die nach Raumplanungs- und Baugesetz vom 8. Januar 1998 (RBG) erforderliche Mitwirkung der Bevölkerung erfolgte anlässlich der Informationsveranstaltung im Alter- und Pflegeheim in Ormalingen. Diese Mitwirkung hat keine wesentlichen Änderungen verursacht. Anschliessend durchlief der bereinigte Entwurf des Bauprojektes die verwaltungsinterne Vernehmlassung. Ebenso ist der Gemeinderat Ormalingen um seine Stellungnahme gebeten worden. Die eingegangenen Begehren sind wo technisch möglich in das Bauprojekt eingeflossen.
6.3 Projektbebschrieb
Der Hemmikerbach soll auf der ganzen Länge etwas verbreitert und abgesenkt werden. Die Sohlenbreite wurde für die hydraulische Berechnung auf theoretische 2.5 m festgelegt, die Linienführung (Lage) wird nicht verändert. Während der Bauausführung ergibt sich, innerhalb gewisser Grenzen, eine variable Sohlenbreite. Wo sich die Uferlinien im Laufe der Zeit über die Grenzen "gefressen" haben, werden Sie wo möglich und erwünscht an diese zurückversetzt.
Die Länge der Korrektionsstrecke beträgt rund 900 m. Bei der Festlegung der Sohlenhöhe musste auf fünf Brücken und Stege Rücksicht genommen werden. Die in den Längenprofilen dargestellte Sohlenlinie zeigt die Bachsohle nach den beiden Hochwassern vom Juli 1999, wo viel Geschiebe liegen blieb. Die projektierte Absenkung ist deshalb zum Teil nur ein Absenken auf die ursprüngliche Höhe. Längs der Hemmikerstrasse (ca. Profil 7 - 26) wird anstelle einer neuen Leitschranke eine Brüstungsmauer von 60 cm Höhe ausgeführt. Die Bachsohle wird in diesem Abschnitt nur soweit abgesenkt, dass der Hochwasserspiegel ca. 10 cm unterhalb der Hemmikerstrasse zu liegen kommt. Das erforderliche Freibord wird mit der Brüstung über der Fahrbahnhöhe der Hemmikerstrasse gewährleistet.
Profil 1 - 6
Die Sohlenhöhe bleibt praktisch unverändert. Auf der rechten Seite wird eine Blockmauer erstellt. Im Bereich von Profil 6 wird eine Blockrampe eingebaut.
Profil 7 - 12
Die neue Sohlenhöhe gleicht die durch die Hochwasser entstandenen Löcher und Auflandungen aus. Die bestehende Betonmauer rechts wird durch eine neue Blockmauer ersetzt, die dem Strassenverlauf folgt. Dadurch ergibt sich eine Aufweitung der Bachsohle, ohne dass linksufrig Verbauungen notwendig sind. Die neue Blockmauer wird mit Brüstung 60 cm über die Hemmikerstrasse geführt.
Profil 13 - 19
Die projektierte Bachsohle entspricht in etwa dem heutigen Zustand. Linksufrig ist eine natürliche Böschung vorgesehen, rechtsufrig wird die bestehende Mauer als Blockmauer erhöht resp. zum Teil neu erstellt, Brüstung ca. 60 cm über Strasse.
Profil 21 -26
In diesem Abschnitt wird rechts praktisch auf der ganzen Länge eine Blockmauer notwendig. Linksufrig ist eine natürliche Böschung möglich. Bei den Profilen 24 und 25 ist sie sehr steil, da mit anstehendem Fels gerechnet werden kann. Die Bachsohle muss abgesenkt werden und für das Freibord ist längs der Strasse eine Brüstung notwendig. Zwischen den Profilen 23 und 24 wird eine Blockrampe erstellt.
Profil 27 - 35
Bei den Profilen 27 und 28 ist beidseitig eine natürliche Böschung möglich. Die Bachsohle muss ein wenig angepasst und abgesenkt werden und zur Überwindung der Höhendifferenz sind Blockrampen notwendig. Rechtsufrig ist eine neue Blockmauer erforderlich und links kann das natürliche Ufer belassen werden. Bei Profilen 35 - 38 ist beidseitig eine natürliche Böschung möglich.
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Profil 39 - 44
In diesem Abschnitt sind praktisch durchgehend beidseitig neue Mauern erforderlich resp. müssen die bestehenden Mauern erhöht werden. Die Bachsohle muss leicht abgesenkt werden. Im Bereich der Profile 40 - 42 befinden sich linksufrig Leichplätze der Geburtshelferkröte (Bild). Hier sind temporäre Laichtümpel für diese gefährdete Tierart anzulegen.
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Profil 45 - 51
Dieser Abschnitt kann, trotz der grossen Absenkung von ca. 50 - 85 cm, mehrheitlich mit natürlichen Böschungen korrigiert werden. Mit drei Blockrampen wird das Sohlengefälle dem Terrain angepasst. Die heutige Vegetation wird, soweit es die Verhältnisse zulassen, wieder hergestellt.
Profil 52 - Projektende
In diesem Abschnitt muss die Bachsohle ebenfalls leicht abgesenkt werden. Beidseitig sind neue Blockmauern erforderlich oder die bestehende Mauer muss erhöht werden. Zur Erreichung des genügenden Freibordes sind Brüstungen notwendig.
6.4 Kunstbauten
Brücke Wischberg Profil 20
Unter der Brücke wird die Sohle um 30 cm abgesenkt. Die Wiederlager müssen je nach Fundamenttiefe unterfangen werden. Die Hochwasserlinie erreicht die Brückenplatte, für das Freibord muss eine Brüstung aufgesetzt werden.
Fussgängersteg "Horn" Prof. 27 - 28
Der bestehende Steg "Horn" muss neu erstellt und um ca. 50 cm abgehoben werden.
Brücke Konsumstrasse Prof. 45
Unter der Brücke wird die Bachsohle um 30 cm abgesenkt. Die Wiederlager müssen je nach Fundamenttiefe unterfangen werden. Die Hochwasserlinie erreicht die Brückenplatte, für das Freibord muss oberwasserseitig eine Brüstung aufgesetzt werden.
Fusswege entlang Hemmikerbach
Der zum Teil unmittelbar neben dem Hemmikerbach verlaufende Fussweg muss an diversen Stellen angehoben und wegen der Bachabsenkung verlegt und in der Höhe angepasst werden.
Werkleitungen
Verschiedene Werkleitungen kreuzen den Hemmikerbach. Allfällige notwendige Anpassungen gehen zu Lasten der Leitungseigentümer (Gemeinde, Elektra, Swisscom, TV). Verschiedene Ausläufe von Entwässerungsleitungen müssen angepasst werden. Da die Bachsohle in der Regel etwas abgesenkt wird, ergeben sich dafür keine Probleme.
6.5 Raum- und Umweltaspekte, Rodungen und Aufforstungen
Die vorliegende Korrektion des Hemmikerbaches verläuft entlang der südwestlichen Grenze des geschützten Naturobjektes "Wischberg". Die notwendige Korrektion wird mit möglichst wenig auffälligen, der Natur und Landschaft angepassten Massnahmen durchgeführt. Wo möglich bleiben unbefestigte Böschungen erhalten.
Der Hochwasserschutz tangiert linksufrig Waldareal. Der Eingriff verlangt nach Bundesgesetz über den Wald eine Rodungsbewilligung und Rodungsersatz. Für das Bauvorhaben ist eine temporäre Rodung von 838 m 2 (Aufforstung an Ort) und eine definitive Rodung von 269 m 2 (Aufforstung in der Umgebung) Waldareal nötig. Die Rodungsbewilligung liegt vor.
Als Ersatzmassnahme werden neben der Verbreiterung und natürlichen Gestaltung des Hemmikerbaches die vorhandenen Bachgehölze und Waldränder ausgelichtet. Das Ziel dieser Massnahme sind stufig aufgebaute, Strukturen und artenreiche Wälder und Bachgehölze. Die Wiederaufforstung erfolgt gemäss Weisung des kantonalen Forstdienstes mit standortgerechten, einheimischen Baum- und Straucharten.
Die erforderlichen Sohlenbefestigungen wie Schwellen und Blockrampen werden mit Natursteinen ausgeführt. Die Gestaltung der Sohle erfolgt mit Störsteinen derart, dass eine Niederwasserrinne entsteht. Der Einbau von zyklopischen Steinblöcken bei den Schwellen und Rampen ergibt eine unregelmässige Oberkante und Lücken, so dass auch Kleintiere und Fische die Schwellen durchwandern können. Der Uferschutz erfolgt mit ingenieurbiologischen Methoden. Entlang der ganze Korrektionstrecke werden in Zusammenarbeit mit der Fischereibehörde Fischunterstände errichtet.
6.6 Nachhaltigkeit
Durch die Berücksichtigung ökologischer Kriterien wird ein wesentlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet. Aus unserer Sicht heisst die Realisierung von Nachhaltigkeitszielen unter anderem, die Gefahren (Hochwasser) in den Griff zu bekommen und die sich bietenden Chancen optimal zu nutzen. Neben den klassischen Faktoren wie Preis, Verfügbarkeit, Infrastruktur oder Standort werden darum auch ökologische Kriterien wie Altlasten, Baustoffe, Natur- oder Landschaftsschutz berücksichtigt. Beim Hochwasserschutz Hemmikerbach ergeben sich drei Ziele:
| - | Den natürlichen Gewässerverlauf schützen, erhalten und aufwerten (ökologische Nachhaltigkeit) |
| - | Die finanzielle Belastung des Staates und der Volkswirtschaft muss tragbar bleiben (wirtschaftliche Nachhaltigkeit) |
| - | Den Schutz der Menschen und seiner Güter vor Gefahren gewährleisten (soziale Nachhaltigkeit) |
6.7 Planauflage
Das Bauprojekt ist gestützt auf § 13 RBG vom 12. November bis 11. Dezember 2001 in der Gemeindeverwaltung Ormalingen öffentlich aufgelegen. Von der Einsprachemöglichkeit haben vier Betroffene Gebrauch gemacht. Zwei Einsprecher haben ihre Begehren nach den erfolgten Verständigungsverhandlungen zurückgezogen. Eine Einsprache ist gutgeheissen worden und auf die letzte konnte mangels Betroffenheit nicht eingetreten werden. Gestützt auf § 6 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz hat die Bau- und Umweltschutzdirektion mit Entscheid Nr. 158 vom 23. April 2002 die Rechtkraftbescheinigung ausgestellt.
6.8 Landerwerb
Es ist beabsichtigt, das von den Massnahmen beanspruchte Land zu erwerben. Dies ist vor allem im unteren Teil der Korrektion der Fall.
Falls sich der notwendige Landerwerb und der Erwerb an Grund und Boden nicht auf freiwilliger Basis durchführen lässt, wird die Anwendung des Enteignungsverfahrens notwendig. Mit der Rechtskraftbescheinigung ist gestützt auf § 77 RBG das Enteignungsrecht bereits gewährt.
Fortsetzung >>>
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