Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Motion 1997/031 von Karl Rudin vom 6. März 1997: Baselland wird bis zum Jahr 2000 zum familienfreundlichen Kanton | |
| vom: | 11. Februar 2003 | |
| Nr.: | 2003-056 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Bericht des Regierungsrates
Trotz Streichung von Ziffer 1. erlaubt sich der Regierungsrat folgende Stellungnahme:
Zu Frage 1:
Mit RRB Nr. 919 vom 4. Juni 2002 hat der Regierungsrat per 1. Januar 2003 die Schaffung einer Fachstelle für Familienfragen beschlossen. Mit der Einrichtung dieser Fachstelle verfolgt der Kanton eine koordinierte Familienpolitik und fördert die Familien zum Wohle der Gesellschaft. Die Fachstelle für Familienfragen hat die Aufgabe, den Regierungsrat in familienpolitischen Belangen zu beraten und verwaltungsinterne Querschnittsaufgaben zu koordinieren. Zudem analysiert sie periodisch die familienrelevante Situation im Kanton und entwirft Konzepte und Vorschläge zur Optimierung der Familienpolitik des Regierungsrates. Sie ist primär auf ein verwaltungsinternes Wirken ausgerichtet und der Finanz- und Kirchendirektion unterstellt. Die administrative und personelle Leitung wurde dem Amtsleiter des kantonalen Sozialamtes, Herrn Rudolf Schaffner, übertragen. Für die Leitung der Fachstelle wurden zwei neue Stellen mit einem Beschäftigungsgrad von zusammen 130% bewilligt.
Zu Frage 2:
Das Steuer- und Finanzgesetz vom 7. Februar 1974 kennt zur Zeit diverse Abzüge, die die Kinder- und Familienkosten besonders berücksichtigen. Darunter fallen:
| a. | Die Abzüge für Versicherungsprämien , die für Verheiratete in ungetrennter Ehe Fr. 2'400.- betragen. Zudem können für jedes Kind, für das ein Kinderabzug beansprucht wird, weitere Fr. 200.- vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. |
| b. | Der Kinderabzug von Fr. 5'000.- pro Kind, der vom steuerbaren Reineinkommen in Abzug gebracht werden kann. Der Kinderabzug vom steuerbaren Einkommen wurde per 1. Januar 2001 eingeführt. Bis zu jenem Zeitpunkt war er als Abzug vom Steuerbetrag in der Höhe von Fr. 400.- pro Kind ausgestaltet. Bei der Einführung des heutigen Abzugssystems wurde besonders darauf geachtet, dass alle Familien die gleiche steuerliche Belastung oder sogar eine Entlastung erfuhren. Entsprechend führte der Systemwechsel zu jährlichen Mindereinnahmen bei der Staatssteuer in der Höhe von rund Fr. 13 Mio. zugunsten der Familien. Im Zusammenhang mit dem Wechsel beim Kinderabzug wurde im Steuerjahr 2001 zusätzlich pro Kind ein Abzug vom Steuerbetrag in der Höhe von Fr. 400.- gewährt, was die Staatskasse mit einem einmaligen Betrag zugunsten der Familien von Fr. 23 Mio. belastete. Es sind zur Zeit verschiedene parlamentarische Vorstösse und eine Gesetzesinitiative hängig, die wieder einen Kinderabzug vom Steuerbetrag in der Höhe von mindestens Fr. 600.- einführen wollen. Ein solcher Wechsel wäre bei einem Abzug in dieser Höhe für den Fiskus ertragsneutral. |
| c. | Der unbeschränkte Abzug von Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten . Dieser Abzug wurde ebenfalls per 1. Januar 2001 eingeführt und ist schweizweit einmalig, da ohne Berücksichtigung eines Selbstbehalts sämtliche Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten abgezogen werden können. Jährlich werden dadurch alle steuerpflichtigen Personen, aber insbesondere auch die Familien bei der Staatssteuer mit rund Fr. 12 Mio. entlastet. Beim Wechsel des Steuerbemessungssystems konnten zudem die durchschnittlichen Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten der Jahre 1999 und 2000 je hälftig auf die Steuerjahre 2001 und 2002 vorgetragen werden. Dieser Vorgang führte zu einmaligen Mindererträgen in diesen beiden Jahren von je weiteren Fr. 12 Mio., die wiederum stark den Familien mit Kindern zugute kamen. |
| d. | Der besondere Tarif A für Steuerpflichtige, die in ungetrennter Ehe leben, und für verwitwete, getrennt lebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige, die mit minderjährigen, erwerbsunfähigen oder in beruflicher Ausbildung stehenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die sie die elterliche Gewalt haben beziehungsweise hatten und an deren Unterhalt sie beitragen. Der Tarif A weist eine mildere Progressionskurve auf und führt daher zu einer geringeren Besteuerung der Familien (vgl. dazu unten "Steuerpaket 2001"). |
| e. | Der Teilsplittingabzug von max. Fr. 20'000 für Doppelverdiener-Ehepaare. Per 1. Januar 2001 wurde der Teilsplittingabzug von Fr. 16'000.- auf Fr. 20'000.- zur Sicherstellung einer verfassungskonformen Ehegattenbesteuerung erhöht. Diese Erhöhung führte zu jährlichen Mindereinnahmen bei der Staatssteuer von Fr. 4 Mio. |
| f. | Der Sozialabzug von Fr. 150'000 beim Vermögen , der allen Steuerpflichtigen zugute kommt, die den Tarif A beanspruchen können, also Ehepaare, und Alleinstehende mit Kindern gemäss lit. d. |
Mit diesen Abzügen werden nicht die real anfallenden Kosten berücksichtigt (Ausnahme: Abzug von Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten), da diese im Einzelfall unterschiedlich hoch ausfallen. Wie in allen Kantonen wird solchen Kosten durch pauschalierte Abzüge Rechnung getragen.
Zu erwähnen bleibt an dieser Stelle auch die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen per 5. März 2001. Damit wird die Vermögensübergabe innerhalb der Familie fiskalisch nicht mehr erfasst.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich aus steuerlicher Sicht seit dem Jahr der Einreichung der Motion eine Reihe von Änderungen zugunsten der Familien vorgenommen worden sind. Diese führten zu jährlich wiederkehrenden oder einmaligen Staatssteuermindereinnahmen in Millionenhöhe.
Ein Blick in die Zukunft und auf die nachfolgenden Ausführungen zeigt, dass weitere Massnahmen zur steuerlichen Entlastung von Familien zu gegebener Zeit zu prüfen sein werden.
Steuerpaket 2001
Im Rahmen des Steuerpakets 2001 werden auf Bundesebene zur Zeit Beratungen über die Familienbesteuerung geführt. Aufgrund des aktuellen Stands dieser Beratungen sind durch Änderungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 (Steuerharmonisierungsgesetz) zwingend folgende Neuerungen auf kantonaler Ebene zu erwarten:
| a. | Einführung eines Splitting-Systems für Verheiratete, wobei der anzuwendende Divisor in der Autonomie der Kantone verbleibt. Der zur Zeit geltende Doppeltarif (Tarif A und B) wird dannzumal nicht mehr zulässig sein. Zur Zeit ist allerdings offen, ob das Teilsplitting-System in den Kantonen zwingend eingeführt werden muss. |
| b. | Einführung eines Abzugs für Kinderbetreuungskosten. |
| c. | Einführung eines Pauschalabzugs für die obligatorischen Krankenpflege- und Unfallversicherungsprämien. Mit diesem Abzug sollen die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden. |
| d. | Massnahmen zur Minderung der Steuerbelastung von Einelternfamilien im Vergleich zu Ehepaaren. Die Kantone sind in der Ausgestaltung dieser Massnahmen weitgehend frei. |
Sobald die Familienbesteuerung auf Bundesebene konkretere Formen annimmt, können auf kantonaler Ebene die diesbezüglichen Gesetzgebungsarbeiten an die Hand genommen werden. Dies wird dann auch die Gelegenheit sein um zu prüfen, ob und in welchem Umfang weitere Entlastungen für Familien realisierbar sind. Im Rahmen der Revision der Familienbesteuerung dürften dann einige hängige politische Vorstösse in diesem Bereich abgeschrieben werden können.
Zu Frage 3:
In der Fachsprache der Statistik gilt ein Beschäftigungsgrad von unter 90% als Teilzeitbeschäftigung. Die statistischen Werte aus den Jahren 1995 - 1998 zeigen auf, dass der Personenkreis an Teilzeitbeschäftigten in dieser Periode angestiegen war. 1998 waren im Kanton Basel-Landschaft 110'018 Beschäftigte registriert. Davon übten 22'649 Frauen und 6'727 Männer eine Teilzeitbeschäftigung aus, folglich insgesamt 29'376 Personen oder 26,7% im Vergleich zur Gesamtzahl an Beschäftigten. Drei Jahre zuvor waren dies noch 20'941 Frauen und 5'650 Männer, zusammen 26'591 Personen oder 24,1% im Vergleich zur Gesamtzahl an 110'180 beschäftigten Personen im Jahre 1995 (Quelle: Statistisches Amt Basel-Landschaft). Diese Entwicklung lässt die Vermutung aufkommen, dass sich dieser Trend in den nächsten Jahren fortsetzen dürfte.
Die Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann (FfG) hält fest, dass Angebote von Teilzeitstellen eine primäre Voraussetzung für eine Verbindung von Erwerbsarbeit und Familienarbeit ist. Die Volkszählung aus dem Jahre 1990 ergab in puncto Teilzeitstellen folgendes Bild: Rund 2% der erwerbstätigen Väter übten eine Teilzeitbeschäftigung aus, bei den erwerbstätigen Müttern waren es hingegen 77%. Es kann deshalb nicht generell um Schaffung von mehr Teilzeitstellen gehen, sondern um eine differenzierte und geschlechterbewusste Förderung qualifizierter Teilzeitarbeit für Männer und Frauen und die soziale Absicherung von Teilzeitarbeit allgemein. Die aktuellen Bemühungen der FfG richten sich vor allem darauf, Teilzeitarbeit attraktiv auszugestalten und von versteckter Diskriminierung zu befreien. Ziel ist es, auch Männer für Teilzeitarbeit zu gewinnen, damit sie sich vermehrt der Kinder- und Hausarbeit zuwenden können. Teilzeitarbeit und Karriereplanung für beide Geschlechter sollen möglich werden. Da sich Teilzeitarbeit im heutigen Arbeitsmarkt als Hindernis für längerfristige Karriere- und Qualifikationsmöglichkeiten erweist, sind die Rahmenbedingungen für Teilzeitarbeitende zu verbessern. Innerhalb des Regierungsprogrammes 2001 der basellandschaftlichen Regierung ist die projektweise Schaffung zusätzlicher, qualifizierter Teilzeitstellen (durch Aufteilung von Vollstellen) für beide Geschlechter (1) vorgesehen. Der Fachstelle für Gleichstellung für Frau und Mann ist zur Umsetzung dieses Punktes ein Budget zugesprochen worden. Sie hat für die Leitung dieses Projektes eine externe Person mit Erfahrung in Projektleitung von Veränderungsprozessen und Kenntnissen über verwaltungsinterne Abläufe beauftragt, da die Schaffung von Teilzeitarbeit in erster Linie einen Bewusstseinswandel voraussetzt. Für die Realisierung des Regierungsprogrammziels kann zudem auf die Erfahrungen und Instrumente aus anderen Kantonen zurückgegriffen werden. (2)
Die Vorprojektphase, in der die Generalsekretärenkonferenz die Projektvoraussetzungen, die Projektziele, -inhalte, -vorgehen und -organisation definiert hat, ist abgeschlossen. Ziel des Projekts ist es, Grundlagen für eine Entscheidung zu erarbeiten, ob der Ansatz der zusätzlichen Schaffung von qualifizierten Teilzeitstellen weiterverfolgt wird.
Das Projekt setzt sich aus auf die Direktionen massgeschneiderte Teilprojekte zusammen. Die Direktionen wählen dabei aus folgenden Modulen eines oder mehrere aus, welche sie durchführen:
Modul 1: Information, Projektpromotion
Modul 2: Analyse bei interessierten StelleninhaberInnen
Modul 3: Einführung
Modul 4: Evaluation
Auftraggeber für die direktionsübergreifende Arbeit der Projektleiterin ist der Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion, Regierungsrat Adrian Ballmer, Auftraggeberinnen für die Teilprojekte bzw. Projektbegleitung in den einzelnen Direktionen sind die jeweiligen Direktionen. In der Steuergruppe des Hauptprojekts haben Einsitz: Dr. Michael Bammatter, Generalsekretär FKD (Vorsitz), Christoph Bucher, Personalchef des Kantons, Sabine Kubli, Leiterin der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann; die Hauptprojektleitung wird von einer externen Projektleiterin wahrgenommen. Ein regelmässiges Projektreporting innerhalb der Generalsekretärenkonferenz stellt die Vernetzung, die Meinungsbildung, den Informationsaustausch für direktionsübergreifende Themen und entstehende Erkenntnisse sicher.
Das Projekt wird seinen Abschluss im Jahr 2003 finden mit einer Evaluation des Vorgehens und der Ergebnisse und einem Entscheid gemäss der Zieldefinition über die weiteren Aktivitäten.
Fortsetzung (zu Frage 4) >>>
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Fussnoten:
1 Aus: Jahresprogramm 2001 des Regierungsrats, Massnahme 2.06.02.01
2 Insbesondere die beiden Projekte PARTE (Projekt Arbeit (ver)teilen und gewinnen) und SCHATZ (Schaffung von Anreizen für Teilzeitarbeit) der kantonalen und städtischen Verwaltungen in Bern.