Vorlage an den Landrat


2. Bericht des Regierungsrates

Trotz Streichung von Ziffer 1. erlaubt sich der Regierungsrat folgende Stellungnahme:


Zu Frage 1:


Mit RRB Nr. 919 vom 4. Juni 2002 hat der Regierungsrat per 1. Januar 2003 die Schaffung einer Fachstelle für Familienfragen beschlossen. Mit der Einrichtung dieser Fachstelle verfolgt der Kanton eine koordinierte Familienpolitik und fördert die Familien zum Wohle der Gesellschaft. Die Fachstelle für Familienfragen hat die Aufgabe, den Regierungsrat in familienpolitischen Belangen zu beraten und verwaltungsinterne Querschnittsaufgaben zu koordinieren. Zudem analysiert sie periodisch die familienrelevante Situation im Kanton und entwirft Konzepte und Vorschläge zur Optimierung der Familienpolitik des Regierungsrates. Sie ist primär auf ein verwaltungsinternes Wirken ausgerichtet und der Finanz- und Kirchendirektion unterstellt. Die administrative und personelle Leitung wurde dem Amtsleiter des kantonalen Sozialamtes, Herrn Rudolf Schaffner, übertragen. Für die Leitung der Fachstelle wurden zwei neue Stellen mit einem Beschäftigungsgrad von zusammen 130% bewilligt.




Zu Frage 2:


Das Steuer- und Finanzgesetz vom 7. Februar 1974 kennt zur Zeit diverse Abzüge, die die Kinder- und Familienkosten besonders berücksichtigen. Darunter fallen:


Mit diesen Abzügen werden nicht die real anfallenden Kosten berücksichtigt (Ausnahme: Abzug von Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten), da diese im Einzelfall unterschiedlich hoch ausfallen. Wie in allen Kantonen wird solchen Kosten durch pauschalierte Abzüge Rechnung getragen.


Zu erwähnen bleibt an dieser Stelle auch die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen per 5. März 2001. Damit wird die Vermögensübergabe innerhalb der Familie fiskalisch nicht mehr erfasst.


Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich aus steuerlicher Sicht seit dem Jahr der Einreichung der Motion eine Reihe von Änderungen zugunsten der Familien vorgenommen worden sind. Diese führten zu jährlich wiederkehrenden oder einmaligen Staatssteuermindereinnahmen in Millionenhöhe.


Ein Blick in die Zukunft und auf die nachfolgenden Ausführungen zeigt, dass weitere Massnahmen zur steuerlichen Entlastung von Familien zu gegebener Zeit zu prüfen sein werden.




Steuerpaket 2001


Im Rahmen des Steuerpakets 2001 werden auf Bundesebene zur Zeit Beratungen über die Familienbesteuerung geführt. Aufgrund des aktuellen Stands dieser Beratungen sind durch Änderungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 (Steuerharmonisierungsgesetz) zwingend folgende Neuerungen auf kantonaler Ebene zu erwarten:


Sobald die Familienbesteuerung auf Bundesebene konkretere Formen annimmt, können auf kantonaler Ebene die diesbezüglichen Gesetzgebungsarbeiten an die Hand genommen werden. Dies wird dann auch die Gelegenheit sein um zu prüfen, ob und in welchem Umfang weitere Entlastungen für Familien realisierbar sind. Im Rahmen der Revision der Familienbesteuerung dürften dann einige hängige politische Vorstösse in diesem Bereich abgeschrieben werden können.




Zu Frage 3:


In der Fachsprache der Statistik gilt ein Beschäftigungsgrad von unter 90% als Teilzeitbeschäftigung. Die statistischen Werte aus den Jahren 1995 - 1998 zeigen auf, dass der Personenkreis an Teilzeitbeschäftigten in dieser Periode angestiegen war. 1998 waren im Kanton Basel-Landschaft 110'018 Beschäftigte registriert. Davon übten 22'649 Frauen und 6'727 Männer eine Teilzeitbeschäftigung aus, folglich insgesamt 29'376 Personen oder 26,7% im Vergleich zur Gesamtzahl an Beschäftigten. Drei Jahre zuvor waren dies noch 20'941 Frauen und 5'650 Männer, zusammen 26'591 Personen oder 24,1% im Vergleich zur Gesamtzahl an 110'180 beschäftigten Personen im Jahre 1995 (Quelle: Statistisches Amt Basel-Landschaft). Diese Entwicklung lässt die Vermutung aufkommen, dass sich dieser Trend in den nächsten Jahren fortsetzen dürfte.


Die Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann (FfG) hält fest, dass Angebote von Teilzeitstellen eine primäre Voraussetzung für eine Verbindung von Erwerbsarbeit und Familienarbeit ist. Die Volkszählung aus dem Jahre 1990 ergab in puncto Teilzeitstellen folgendes Bild: Rund 2% der erwerbstätigen Väter übten eine Teilzeitbeschäftigung aus, bei den erwerbstätigen Müttern waren es hingegen 77%. Es kann deshalb nicht generell um Schaffung von mehr Teilzeitstellen gehen, sondern um eine differenzierte und geschlechterbewusste Förderung qualifizierter Teilzeitarbeit für Männer und Frauen und die soziale Absicherung von Teilzeitarbeit allgemein. Die aktuellen Bemühungen der FfG richten sich vor allem darauf, Teilzeitarbeit attraktiv auszugestalten und von versteckter Diskriminierung zu befreien. Ziel ist es, auch Männer für Teilzeitarbeit zu gewinnen, damit sie sich vermehrt der Kinder- und Hausarbeit zuwenden können. Teilzeitarbeit und Karriereplanung für beide Geschlechter sollen möglich werden. Da sich Teilzeitarbeit im heutigen Arbeitsmarkt als Hindernis für längerfristige Karriere- und Qualifikationsmöglichkeiten erweist, sind die Rahmenbedingungen für Teilzeitarbeitende zu verbessern. Innerhalb des Regierungsprogrammes 2001 der basellandschaftlichen Regierung ist die projektweise Schaffung zusätzlicher, qualifizierter Teilzeitstellen (durch Aufteilung von Vollstellen) für beide Geschlechter (1) vorgesehen. Der Fachstelle für Gleichstellung für Frau und Mann ist zur Umsetzung dieses Punktes ein Budget zugesprochen worden. Sie hat für die Leitung dieses Projektes eine externe Person mit Erfahrung in Projektleitung von Veränderungsprozessen und Kenntnissen über verwaltungsinterne Abläufe beauftragt, da die Schaffung von Teilzeitarbeit in erster Linie einen Bewusstseinswandel voraussetzt. Für die Realisierung des Regierungsprogrammziels kann zudem auf die Erfahrungen und Instrumente aus anderen Kantonen zurückgegriffen werden. (2)


Die Vorprojektphase, in der die Generalsekretärenkonferenz die Projektvoraussetzungen, die Projektziele, -inhalte, -vorgehen und -organisation definiert hat, ist abgeschlossen. Ziel des Projekts ist es, Grundlagen für eine Entscheidung zu erarbeiten, ob der Ansatz der zusätzlichen Schaffung von qualifizierten Teilzeitstellen weiterverfolgt wird.


Das Projekt setzt sich aus auf die Direktionen massgeschneiderte Teilprojekte zusammen. Die Direktionen wählen dabei aus folgenden Modulen eines oder mehrere aus, welche sie durchführen:


Modul 1: Information, Projektpromotion
Modul 2: Analyse bei interessierten StelleninhaberInnen
Modul 3: Einführung
Modul 4: Evaluation


Auftraggeber für die direktionsübergreifende Arbeit der Projektleiterin ist der Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion, Regierungsrat Adrian Ballmer, Auftraggeberinnen für die Teilprojekte bzw. Projektbegleitung in den einzelnen Direktionen sind die jeweiligen Direktionen. In der Steuergruppe des Hauptprojekts haben Einsitz: Dr. Michael Bammatter, Generalsekretär FKD (Vorsitz), Christoph Bucher, Personalchef des Kantons, Sabine Kubli, Leiterin der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann; die Hauptprojektleitung wird von einer externen Projektleiterin wahrgenommen. Ein regelmässiges Projektreporting innerhalb der Generalsekretärenkonferenz stellt die Vernetzung, die Meinungsbildung, den Informationsaustausch für direktionsübergreifende Themen und entstehende Erkenntnisse sicher.


Das Projekt wird seinen Abschluss im Jahr 2003 finden mit einer Evaluation des Vorgehens und der Ergebnisse und einem Entscheid gemäss der Zieldefinition über die weiteren Aktivitäten.



Fortsetzung (zu Frage 4) >>>
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Fussnoten:


1 Aus: Jahresprogramm 2001 des Regierungsrats, Massnahme 2.06.02.01


2 Insbesondere die beiden Projekte PARTE (Projekt Arbeit (ver)teilen und gewinnen) und SCHATZ (Schaffung von Anreizen für Teilzeitarbeit) der kantonalen und städtischen Verwaltungen in Bern.