Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Motion 1997/031 von Karl Rudin vom 6. März 1997: Baselland wird bis zum Jahr 2000 zum familienfreundlichen Kanton | |
| vom: | 11. Februar 2003 | |
| Nr.: | 2003-056 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Zu Frage 4:
a) Familienergänzende Kinderbetreuungsangebote:
Mit RRB Nr. 1729 vom 30. Oktober 2001 hat der Regierungsrat die Auslösung des Impulsprogramms "Familie und Beruf" beschlossen und zu seiner Umsetzung zu Lasten des Wirtschaftsförderungsfonds einen Kredit von insgesamt drei Millionen Franken für die Jahre 2002, 2003 und 2004 bewilligt. Mit RRB Nr. 1548 vom 24. September 2002 dehnte er die Laufzeit des Kredites auf das Jahr 2005 aus. Zwei Millionen Franken sind für die Anschubfinanzierung von familienergänzenden Kinderbetreuungsangeboten hauptsächlich für Kinder im Alter bis zu fünf Jahren reserviert. Mit einer Million Franken sind eine Sensibilisierungskampagne zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu realisieren und die Projektkosten abzudecken. Mit der Durchführung wurde die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion beauftragt.
Die Unterstützung von Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Form einer finanziellen Starthilfe und konzeptioneller Beratung soll bedarfsgerecht über den ganzen Kanton verteilt zum Einsatz kommen. Insgesamt besteht ein Bedarf an 650 ganztägigen Betreuungsplätzen für Kinder bis zu fünf Jahren. Das ergibt sich aus der Studie "Glückliche Eltern - betreute Kinder", die vom Frauenrat und von der Fachstelle für Gleichstellung initiiert worden ist. Die grösste Lücke besteht im Bezirk Liestal (205 Plätze), gefolgt von Arlesheim (162 Plätze), Sissach (136 Plätze), Waldenburg (82 Plätze) und Laufen (62 Plätze). Die Anschubfinanzierung von zwei Millionen Franken soll deshalb wie folgt aufgeteilt werden:
| Arlesheim | Fr. 540'000.-- |
| Laufen | Fr. 180'000.--/360'000.-- (alternativ zu Waldenburg) |
| Liestal | Fr. 540'000.-- |
| Sissach | Fr. 360'000.-- |
| Waldenburg | Fr. 180'000.--/360'000.-- (alternativ zu Laufen) |
An dieser regionalen Verteilung wird bis Mitte 2003 festgehalten. Erst wenn sich dannzumal herausstellen sollte, dass im einen oder anderen Bezirk zu wenige oder keine förderungswürdigen Projekte zu Stande kommen, sollen nicht ausgeschöpfte Quoten in Projekte in anderen Bezirken fliessen können, welche die übrigen Kriterien erfüllen.
Von der Anschubfinanzierung können während maximal drei Betriebsjahren öffentliche und private Träger profitieren:
| - | Unternehmen, wenn sie im Verbund mit Partnern Betreuungsplätze schaffen oder ihre Betriebskrippe nicht nur den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung stellen. |
| - | Gemeinden, die alleine oder zusammen mit anderen Gemeinden oder Unternehmen bestehende Einrichtungen erweitern oder neue realisieren. |
| - | Vereine, Stiftungen, Genossenschaften oder andere juristische Personen, welche neue oder zusätzliche Betreuungsplätze in Krippen oder Tagesheimen anbieten wollen. |
| - | Tagesfamilienvereine, die ihr geografisches Tätigkeitsgebiet vergrössern, ihre Infrastruktur ausbauen und ihre Vermittlungstätigkeit professionalisieren wollen. |
Interkommunal verankerte Projekte und Projekte, an denen sich Unternehmen beteiligen, werden rein kommunalen vorgezogen. KMU's, die gemeinsame Betreuungsangebote anbieten, werden bevorzugt unterstützt.
Das Impulsprogramm versteht sich nicht als alleinige, sondern als Ergänzung zu weiteren Finanzquellen (Unternehmen, Gemeinden). Die Restfinanzierung für das Projekt muss gesichert und für die Zeit nach der Anschubfinanzierung absehbar sein. Die Elternbeiträge müssen auch für finanziell schwächere Familien erschwinglich sein. Krippen und Tagesheime müssen mindestens 10 Ganztagesplätze neu schaffen und über die kantonale Betriebsbewilligung verfügen.
Im Februar 2002 wurden alle potentiellen Interessentinnen und Interessenten direkt angeschrieben und über das Impulsprogramm informiert. Die Öffentlichkeit wurde über die Medien zur Projekteingabe eingeladen.
Inzwischen sind 28 Gesuche eingegangen. Acht davon konnten positiv beurteilt werden. Es handelt sich um sechs Tagesheimprojekte im Bezirk Arlesheim (Arlesheim, Bottmingen, Münchenstein, Oberwil, Reinach und Therwil) mit 102 neuen ganztägigen Betreuungsplätzen und eines im Bezirk Sissach (Gelterkinden) mit 16 Plätzen sowie um das Gesuch des Tagesfamlienvereins Oberes Baselbiet. 17 Gesuche sind noch nicht entscheidungsreif und bleiben weiterhin in Bearbeitung. Gute Realisierungschancen bestehen für Projekte im Bezirk Liestal. Unsicher erscheint derzeit die Situation im Laufental und im Bezirk Waldenburg. Die für den Bezirk Sissach reservierten Mittel sind ausgeschöpft. Für den Bezirk Arlesheim übersteigen die zugesagten Anschubfinanzierungen die Quote um Fr. 180'000.--, sofern alle Projekte realisiert werden. Wenn in allen Bezirken die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft werden, müsste dieser Betrag zu Lasten der für die Projektsteuerung und die Sensibilisierungskampagne vorgesehenen dritten Million Franken des Impulsprogramms verbucht werden.
Ende 2002 waren bereits 73 neue Plätze in Betrieb. Die Eröffnung von 45 weiteren Plätzen ist für die erste Hälfte des Jahres 2003 geplant. Nicht beziffert werden kann die Zahl der durch den Tagesfamilienverein Oberes Baselbiet zu schaffenden Betreuungsplätze. Das Impulsprogramm "Familie und Beruf" stellt ihm die personellen Ressourcen zur Verfügung, um sein Einzugsgebiet auszuweiten und seine Vermittlungstätigkeit zu intensivieren, was mittelfristig zu einer Erhöhung der Betreuungsverhältnisse in Tagesfamilien führen dürfte.
Einen wesentlichen Impuls für die Schaffung neuer Betreuungsplätze wird das Impulsprogramm des Bundes in der ganzen Schweiz auslösen. Die Bundesversammlung hat am 4. Oktober 2002 das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung genehmigt. Damit werden Finanzhilfen zur Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder ausgerichtet. Auch hier wird eine angemessene Drittfinanzierung (Kantone, Gemeinden, Unternehmen) vorausgesetzt. Anders als beim Impulsprogramm "Familie und Beruf" werden auch schulergänzende Betreuungseinrichtungen wie Mittagstische, Horte, Tagesschulen, etc. unterstützt. Pro Betreuungsplatz werden maximal Fr. 5'000.-- pro Jahr während zwei Jahren ausgerichtet. Das Gesetz ist auf 10 Jahre befristet. Der Verpflichtungskredit beträgt für die nächsten vier Jahre 200 Mio. Franken (50 Mio. Fr. p.a.).
Mit dem kantonalen Impulsprogramm sind für die Umsetzung des Bundesprogramms im Kanton wichtige Vorarbeiten geleistet worden. Zudem können Projekte, die im Kanton abgelehnt worden sind, beim Bund eine neue Chance erhalten.
b) Neues Bildungsgesetz:
Infolge der überaus deutlichen Annahme des neuen Bildungsgesetzes durch den kantonalen Souverän am 22. September 2002 werden die Trägerschaften der öffentlichen Schulen in der Regel spätestens auf Beginn des Schuljahres 2006/07 durch die Einführung umfassender Blockzeiten, die ausschliesslich aus Unterricht bestehen, allen Familien bzw. ihren Kindern ab Kindergartenalter eine verlässliche und untentgeltliche familienergänzende Betreuung von vier Vormittagsstunden pro Schultag anbieten. Ausserdem sind die Einwohnergemeinden und der Kanton verpflichtet, Schülerinnen und Schülern aller öffentlichen Schulen bei vorhandenem Bedarf in der Mitttagszeit zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht eine Verpflegungsmöglichkeit ausserhalb des Elternhaus bereitzustellen. Mit umfassenden Blockzeiten, einem ergänzenden freiwilligen Mittagstisch sowie dem Nachmittagsunterricht ist die Forderung erfüllt, die eine Mehrheit des Landrates am 3. Februar 1992 bewogen hat, die Vorlage über die "Ermöglichung der versuchsweisen Einführung von Tagesschulen auf der Primarstufe" an den Regierungsrat zurückzuweisen. Damals wurde von einer Mehrheit der Landrätinnen und Landräte postuliert, es seien in den einzelnen Einwohnergemeinden nicht neue Tagesschulen einzurichten, sondern an den bestehenden Schulen Modelle mit Blockzeiten, freiwilligem Mittagstisch und Hort zu prüfen und umzusetzen.
Umfassende Blockzeiten mittels Unterricht in Kombination mit dem Nachmittagsunterricht und einem freiwilligen Mittagstisch bilden eine solide Grundlage, auf der auch Tageschulen oder Schülerinnen- und Schülerclubs geschaffen werden können, sei es als kommunales, sei es als regionales Angebot. Ein derartiges Vorhaben für eine Tagesschule prüfen zur Zeit beispielsweise die Leimentaler Einwohnergemeinden für die Primarschule. Für die Erziehungs- und Kulturdirektion ist dabei vorrangig, dass die Einführung von kommunalen und regionalen Tagesschulen an der Primarschule oder am Kindergarten gleichzeitig zur Verringerung der Kingergarten- und Primarschulklassen ohne Tagesstruktur führt. Auf diese Weise können die öffentlichen Mittel effizient eingesetzt, die Elternbeiträge an die Tagesschulbetreuung kostengünstig gestaltet und die zusätzlichen öffentlichen Aufwendungen niedrig gehalten werden.
Am 11. Dezember 2001 hat der Regierungsrat mit RRB 2016 ausserdem von den durch die Motion Nussbaumer 1998-074 ausgelösten Vorarbeiten der Arbeitsgruppe familienergänzende Betreuung (AG FEB) zu einem kantonalen Gesamtkonzept für die familienergänzende Kinderbetreuung Kenntnis genommen und beschlossen, es sei eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten. Diese Aufgabe ist inzwischen mit RRB 1395 vom 27. August 2002 der neu geschaffenen Fachstelle für Familienfragen übertragen worden. Abgestützt auf den Bericht der AG FEB vom 18. Juni 2001, hat die Erziehungs- und Kulturdirektion dem Regierungsrat empfohlen, für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter (einschliesslich des Kindergartens), die benötigten familienergänzende Betreuung wohnorts- und schulnah bereitzustellen. Sobald in einer Einwohnergemeinde ein ansehnlicher Teil der Mütter, Väter und Alleinerziehenden von schulpflichtigen Kindern erwerbstätig sei, sollen die bestehenden Kindergärten und die Primarschulen in Ergänzung zum unfterrichtsfreien Samstag und zu den umfassenden Blockzeiten entweder einen freiwilligen Schülerinnen- und Schülerclub oder für einzelne Kindergarten- und Primarschulzüge eine Tagesschule anbieten können. Neben dem Unterricht gemäss geltender Stundentafel und Stufenlehrplan bietet der Club oder die Tagesschule zusätzlich einen Mittagstisch, eine Aufgabenhilfe sowie angeleitete und freie Spiel- und Lernumgebungen an. Dies-bezügliche Angebote sollen eine familienergänzende Betreuung von 7 bis 8 Stunden pro Schultag zur Verfügung stellen, darüber hinausreichende Betreungsangebote seien nicht von den öffentlichen Schulen, sondern mit Nachbarschafts- und Verwandtschaftshilfe oder mit Hilfe von Tagesfamilien zu bewerkstelligen. An der neuen Sekundarschule entstehen Tagesstrukturen, wenn bei ausgewiesenem Bedarf für Schülerinnen und Schüler vom Kanton als Träger eine freiwillige Verpflegungsmöglichkeit über die Mittagszeit zur Verfügung gestellt wird. Zusam-men mit dem Mittagstisch tragen der obligatorische und Freifachunterricht im Umfang von 32 Wochenstunden an den Niveaus A, E und P zu einer täglichen Schulbesuchszeit von rund 8 Stunden bei.
Zu Frage 5:
Mit der Schaffung der Fachstelle für Familienfragen betont der Regierungsrat, dass es sich hierbei um eine Daueraufgabe handelt, die in der neuen Organisation verbessert wahrgenommen werden soll.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion abzuschreiben.
Liestal, 11. Februar 2003
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin
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