Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Konzept räumliche Entwicklung Kanton Basel-Landschaft (KORE) | |
| vom: | 22. Oktober 2002 | |
| Nr.: | 2002-265 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
Das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998 verlangt auf kantonaler Ebene ein Konzept der räumlichen Entwicklung. Dieses Konzept ist gemäss RBG ein obligatorisches Instrument der kantonalen Richtplanung. Es bestimmt in den Grundzügen die anzustrebende räumliche Entwicklung des Kantons. Es hat Leitfunktion und dient als politisch gewertete Grundlage für den kantonalen Richtplan und geht somit diesem voran. Der kantonale Richtplan ist ein politisches Führungsinstrument des Kantons. Der Regierungsrat hat für die Ausarbeitung des Konzeptes zu sorgen, und es bedarf der Genehmigung durch den Landrat.
Das Konzept zeigt wie die Zukunft des Lebens- und Wirtschaftsraumes Baselland mitgestaltet werden soll. Generelles Ziel ist die Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung dieses Raumes, welche die heutigen Bedürfnisse der Bevölkerung, der Wirtschaft und des Staates zu decken vermag, ohne für künftige Generationen die Möglichkeiten zu schmälern, ihre eigenen Bedürfnisse zu decken.
Das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) erteilt dem Kanton den Auftrag, ein Konzept der räumlichen Entwicklung - als Vorstufe zum kantonalen Richtplan - zu erstellen (§ 8 RBG). Der Regierungsrat hat dabei für die Ausarbeitung des Konzeptes zu sorgen, und es bedarf der Genehmigung durch den Landrat (§ 11 RBG).
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