Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Konzept räumliche Entwicklung Kanton Basel-Landschaft (KORE) | |
| vom: | 22. Oktober 2002 | |
| Nr.: | 2002-265 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Begründung / Bedarf
3.1. Das Konzept als Instrument der kantonalen Richtplanung
Das Konzept bestimmt in den Grundzügen die anzustrebende räumliche Entwicklung des Kantons in Form von Leitsätzen. Mit dem Konzept wird in einer ersten Stufe der kantonalen Richtplanung die politische Grundsatzdiskussion über die Zukunft des Lebens- und Wirtschaftsraumes Basel-Landschaft vorweggenommen. Das Konzept legt die Richtung und den Rahmen der räumlichen Entwicklung unseres Kantons fest und gibt somit klare politische Vorgaben für das in einer zweiten Stufe durchzuführende Abstimmen der raumwirksamen Tätigkeiten von Bund, Kanton und Gemeinden. Das Ergebnis dieser Abstimmung wird später im kantonalen Richtplan festgelegt. Der kantonale Richtplan setzt die Inhalte des Konzeptes durch richtungsweisende Festlegungen und Abstimmungsanweisungen in behördenverbindlicher Form um, etwa für die Ortsplanung der Gemeinden oder die raumwirksamen Tätigkeiten des Kantons.
Das Konzept hat Leitfunktion und dient als politisch gewertete Grundlage für den kantonalen Richtplan (§ 8 Abs. 2 RBG). Verbindlich in diesem Sinn sind die Leitsätze.
3.2. Heutige Situation
Der Kanton Basel-Landschaft verfügt heute über eine Reihe von rechtskräftigen Teilplanungen. Dazu gehören die Regionalpläne gemäss dem abgelösten kantonalen Baugesetz von 1967 als eigenständige Teilrichtpläne sowie der Koordinationsplan BL als kantonaler Richtplan gemäss Bundesrecht. Mit dem Inkrafttreten des neuen kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) am 1. Januar 1999 wurde die kantonale Richtplanung auf das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979 abgestimmt und neu geregelt. Der Kanton muss nun gemäss § 139 RBG (Übergangsbestimmungen) innerhalb von fünf Jahren seit Inkrafttreten dieses Gesetzes die kantonale Richtplanung anpassen. Auch der Bund verlangt vom Kanton die Überprüfung und nötigenfalls Anpassung des 1987 erlassenen und 1989 vom Bundesrat genehmigten Koordinationsplans, denn dies hat in der Regel alle zehn Jahre zu erfolgen (Art. 9 Abs. 3 RPG).
3.3. Künftige Situation und Ziele
Mit der Ausarbeitung des Konzeptes durch den Regierungsrat und der Genehmigung durch den Landrat wird die erste Stufe der neuen kantonalen Richtplanung abgeschlossen und die Voraussetzung für das Erstellen des kantonalen Richtplans geschaffen.
3.4. Bisheriges Vorgehen / Planungsschritte
Mit Beschluss vom 6. April 1999 hat der Regierungsrat das Amt für Raumplanung beauftragt, das "Kantonale Konzept der räumlichen Entwicklung" zu erarbeiten. Die Erarbeitung des Vernehmlassungsentwurfs dieses Konzeptes erfolgte durch die Arbeitsgruppe KORE. Die Tätigkeiten der Arbeitsgruppe wurden durch eine breit abgestützte beratende Kommission begleitet, in der alle wesentlichen Interessengruppen mit raumrelevanten Bedürfnissen vertreten waren. Aufgabe der Kommission war es, die von der Arbeitsgruppe erstellten Unterlagen zu reflektieren. Die personelle Zusammensetzung der Arbeitsgruppe und der beratenden Kommission ist aus dem Impressum der Broschüre "Konzept räumliche Entwicklung Kanton Basel-Landschaft" (S. 67) ersichtlich.
In einem ersten Arbeitsschritt wurden aufgrund einer verwaltungsinternen Umfrage Probleme und Zielvorstellungen betreffend die räumliche Entwicklung des Kantons Basel-Landschaft zusammengestellt, sodass die weiter zu behandelnden Handlungsbereiche abgesteckt werden konnten. Anschliessend erfolgte eine Analyse der aktuellen Situation sowie das Aufzeigen möglicher Entwicklungstendenzen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind im grauen in A4-Format gehaltenen Bericht "Materialien zum Konzept räumliche Entwicklung Kanton Basel-Landschaft - Aktuelle Situation und Entwicklungstendenzen, Februar 2001" zusammengefasst. Ausgehend von diesen Grundlagen wurde in einem weiteren Schritt das Konzept entwickelt. Das Resultat zeigt die rote, quadratisch gestaltete Broschüre "Konzept räumliche Entwicklung Kanton Basel-Landschaft" (KORE), Vernehmlassungsentwurf Februar 2001".
Diese Arbeiten wurden von Anfang an von der beratenden Kommission kritisch begleitet. Durch diese breit gefächerte Reflexion der Arbeitsergebnisse sollten bereits in einem frühen Stadium die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse an den Raum abgedeckt werden. Die Kommission diskutierte an sechs halb- resp. ganztägigen Sitzungen die laufenden Ergebnisse der Arbeiten. Dabei wurden auch die beiden Professoren Flückiger und Rumley von der ETH Zürich resp. der EPF Lausanne als Fachexperten beigezogen. Die im Konzept verfolgten Stossrichtungen der anzustrebenden räumlichen Entwicklung werden von der beratenden Kommission mitgetragen. Im weiteren hat im Rahmen einer Klausurtagung die Geschäftsleitung BUD dem Konzept und dem ihm zu Grunde liegenden Prinzip der Nachhaltigkeit zugestimmt.
Der Vernehmlassungsentwurf des Konzeptes lag als Broschüre vor. Der Gestaltung dieser Broschüre wurde besondere Beachtung geschenkt. Dadurch soll die zum Teil recht anspruchsvolle Information in anschaulicher und verständlicher Form an die Adressaten übermittelt werden. Adressaten sind nicht nur Fachleute, sondern insbesondere Politikerinnen und Politiker sowie Bürgerinnen und Bürger. Die quadratische Form der Broschüre an Stelle des üblichen A4-Formats sowie die Gestaltung des Umschlags in den Baselbieter Farben sollen das Besondere dieses Dokumentes zum Ausdruck bringen.
Mit Beschluss vom 27. März 2001 nahm der Regierungsrat Kenntnis vom Entwurf der Landratsvorlage für das "Konzept räumliche Entwicklung Kanton Basel-Landschaft" und ermächtigte die Bau- und Umweltschutzdirektion, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassung dauerte von Anfangs Mai bis Ende September 2001. Ueber das Vernehmlassungsverfahren und das Ergebnis der Vernehmlassung wird im seperaten "Vernehmlassungsbericht KORE 2001 - mit Aenderungsanträgen" (siehe Beilage) berichtet.
Aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses wurden die "Broschüre KORE" und der Bericht "Materialien zum Konzept räumliche Entwicklung Kanton Basel-Landschaft - Aktuelle Situation und Entwicklungstendenzen" überarbeitet.
Fortsetzung >>>
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