Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Bericht und Antrag zur formulierten Gesetzes-Initiative "für eine optimale Verkehrsstau-Bewältigung (Anti-Stau-Initiative)" | |
| vom: | 15. Oktober 2002 | |
| Nr.: | 2002-243 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
Die am 18. März 2002 eingereichte formulierte Gesetzesinitiative "für eine optimale Verkehrsstau-Bewältigung (Anti-Stau-Initiative)" verlangt eine Aenderung des Strassengesetzes (SGS 430; GS 29.252). Danach sollen die kantonalen Behörden verpflichtet werden, die geeigneten Massnahmen zu treffen, um im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Verkehrsstaus zu verhindern bzw. solche unverzüglich abzubauen. Die Gesetzesinitiative ist mit 10 067 Unterschriften gültig zustande gekommen.
Verschiedene Forderungen der Gesetzesinitiative sind heute teilweise oder sogar ganz erfüllt (Verkehrsleitmassnahmen, vorsorgliche Massnahmen- und Einsatzpläne, Zusammenarbeit der kantonalen und der ausserkantonalen Behörden, Bereitstellung und Einsatz von ausreichendem Fachpersonal und technischen Mitteln). Die Zielsetzung der Gesetzesinitiative ist somit auch jene des Regierungsrates. Folgende Forderungen der Gesetzesinitiative sind heute noch nicht erfüllt: Einführung einer "Stau-Fachstelle" (Verkehrsanalyse), Einsetzung einer speziellen Task Force mit Vertreterinnen und Vertretern der Verkehrs- und Wirtschaftsverbände, halbjährliche Berichterstattung an die Oeffentlichkeit über den Stand der getroffenen Massnahmen. Der Regierungsrat ist zum Ergebnis gelangt, dass die Initiative in die richtige Richtung weist und dass die Forderungen sinnvoll und realisierbar sind. Im Zentrum der noch nicht erfüllten Punkte der Gesetzesinitiative steht die Forderung nach einer "Stau-Fachstelle". Die bestehende Unfallanalyse soll zu einer eigentlichen Verkehrsanalyse mit einem Verkehrsingenieur oder einer Verkehrsingenieurin erweitert werden. Dieser Person soll schwerpunktmässig auch der Bereich "Stau-Fachstelle" übertragen werden. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören u.a. die Erfassung und die Analyse der Stausituationen auf dem kantonalen Strassennetz, die Ausarbeitung von Vorschlägen für Strategien/Massnahmen zur Verhinderung bzw. Eindämmung von Verkehrsstaus sowie die Beratung der Behörden und Amtsstellen, die von der Verkehrsstau-Problematik betroffen sind. Damit die Forderung der Gesetzesinitiative nach ausreichendem Fachpersonal zur Verhinderung bzw. zum Abbau von Verkehrsstaus erfüllt werden kann, muss im Tiefbauamt der Bau- und Umweltschutzdirektion die zusätzliche Stelle eines Verkehrstechnikers oder einer Verkehrstechnikerin geschaffen werden. Aus der Umsetzung der Gesetzesinitiative ergeben sich Mehrkosten von zirka Fr. 570 000.--. Diese zusätzlichen Ausgaben können aufgrund der schlechten Finanzlage des Kantons nur durch eine Erhöhung der Verschuldung finanziert werden. Der Regierungsrat zieht in Erwägung, das Gesetz über die Verkehrsabgaben (SGS 341; GS 27.762) zu ändern und den geltenden Verkehrssteuer-Rabatt von 20 Prozent ganz oder teilweise aufzuheben. Hierzu wird in den nächsten Monaten eine Vernehmlassungvorlage ausgearbeitet. Mit der Streichung des Rabatts könnten die zusätzlichen Ausgaben finanziert werden.
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