Vorlage an den Landrat


2. Ausgangslage

2.1 Wortlaut der Gesetzesinitiative


Am 18. März 2002 ist die formulierte Gesetzes-Initiative "für eine optimale Verkehrsstau-Bewältigung (Anti-Stau-Initiative)" mit 10 067 gültigen Unterschriften eingereicht worden.


Das Volksbegehren will, dass das kantonale Strassengesetz vom 24. März 1986 wie folgt geändert wird:


§ 43 bis Verkehrsstaus


1 Die kantonalen Behörden leiten unverzüglich die nachfolgenden Massnahmen ein, um im Interesse der betroffenen Anwohner und Verkehrsteilnehmer Verkehrsstaus zu verhindern bzw. solche unverzüglich abzubauen:


Damit sollen namentlich Schadstoff- und Lärmemissionen, Umweltschäden und Zeitverluste möglichst gering gehalten sowie die Gefahr von Unfällen minimiert werden.


2 Der Regierungsrat stellt die zweckdienliche Mitwirkung der Verkehrs- und Wirtschaftsverbände durch Einsetzung einer speziellen Task Force sicher.


3 Der Regierungsrat erstattet der Oeffentlichkeit über die getroffenen Massnahmen und über den Sachstand mindestens halbjährlich Bericht.




2.2 Zustandekommen und Rechtsgültigkeit der Gesetzesinitiative


Mit Entscheid vom 18. April 2002 hat die Landeskanzlei verfügt, dass die formulierte Gesetzesinitiative "für eine optimale Verkehrsstau-Bewältigung" zustande gekommen ist.


Der Regierungsrat hat am 9. Juli 2002 auf der Grundlage eines Berichts des Rechtsdienstes des Regierungsrates beschlossen, dem Landrat zu beantragen, dass die Gesetzesinitiative gültig zu erklären sei.



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