Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Bericht und Antrag zur formulierten Gesetzes-Initiative "für eine optimale Verkehrsstau-Bewältigung (Anti-Stau-Initiative)" | |
| vom: | 15. Oktober 2002 | |
| Nr.: | 2002-243 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Ausgangslage
2.1 Wortlaut der Gesetzesinitiative
Am 18. März 2002 ist die formulierte Gesetzes-Initiative "für eine optimale Verkehrsstau-Bewältigung (Anti-Stau-Initiative)" mit 10 067 gültigen Unterschriften eingereicht worden.
Das Volksbegehren will, dass das kantonale Strassengesetz vom 24. März 1986 wie folgt geändert wird:
§ 43 bis Verkehrsstaus
1 Die kantonalen Behörden leiten unverzüglich die nachfolgenden Massnahmen ein, um im Interesse der betroffenen Anwohner und Verkehrsteilnehmer Verkehrsstaus zu verhindern bzw. solche unverzüglich abzubauen:
| a) | Planung und Umsetzung von Verkehrsleit-Massnahmen unter umfassender Berücksichtigung der möglichen Szenarien, insbesondere von vorhersehbaren Szenarien wie Grossveranstaltungen, Ferienverkehr etc.; |
| b) | Erarbeiten von vorsorglichen Massnahmen- und Einsatzplänen für unvorhersehbare Verkehrsengpässe und -blockaden bei Unfällen, Elementarereignissen etc.; |
| c) | Sicherstellung der Zusammenarbeit der zuständigen kantonalen Behörden sowie der Zusammenarbeit mit zuständigen ausserkantonalen Stellen; |
| d) | die Bereitstellung und den Einsatz von ausreichendem Fachpersonal und technischen Mitteln. |
Damit sollen namentlich Schadstoff- und Lärmemissionen, Umweltschäden und Zeitverluste möglichst gering gehalten sowie die Gefahr von Unfällen minimiert werden.
2 Der Regierungsrat stellt die zweckdienliche Mitwirkung der Verkehrs- und Wirtschaftsverbände durch Einsetzung einer speziellen Task Force sicher.
3 Der Regierungsrat erstattet der Oeffentlichkeit über die getroffenen Massnahmen und über den Sachstand mindestens halbjährlich Bericht.
2.2 Zustandekommen und Rechtsgültigkeit der Gesetzesinitiative
Mit Entscheid vom 18. April 2002 hat die Landeskanzlei verfügt, dass die formulierte Gesetzesinitiative "für eine optimale Verkehrsstau-Bewältigung" zustande gekommen ist.
Der Regierungsrat hat am 9. Juli 2002 auf der Grundlage eines Berichts des Rechtsdienstes des Regierungsrates beschlossen, dem Landrat zu beantragen, dass die Gesetzesinitiative gültig zu erklären sei.
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