Vorlage an den Landrat


C. Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

Zur internen Vernehmlassung bzw. zum Mitbericht wurden neben den Direktionen die Gerichte, die Ombudsstelle, der Rechtsdienst des Regierungsrates und die Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände eingeladen. Insgesamt ergab das Vernehmlassungsverfahren eine Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen.


Die erstinstanzlichen Gerichte begrüssen die Intention der Vorlage, den Status der erstinstanzlichen Richterinnen und Richter zu verbessern. Ihres Erachtens sollten auch die erstinstanzlichen Präsidien und allenfalls Vizepräsidien in die Revision einbezogen werden. Ihre Hauptanliegen betreffen eine wirksame Absicherung im Falle einer Nicht-Wiederwahl, eine moderate Anpassung der Löhne, die Erhöhung der Ferien für alle Gerichtspräsidien unabhängig vom Alter auf 6 Wochen, den Verzicht auf die Erfahrungsstufen bei der Einreihung der Gerichtspräsidien und schliesslich die Ausrichtung einer Pauschale für die Präsidialspesen.


Der Ombudsman schliesst sich grundsätzlich den Ausführungen der erstinstanzlichen Gerichte an. Er ergänzt dies durch die Erwartung, ab 1. April 2002 wie ein oberster Gerichtspräsident oder ein Regierungsmitglied entschädigt zu werden, und bittet um eine Anhörung durch die landrätliche Personalkommission.


Das damalige Verwaltungsgericht begrüsst die Änderungen und regt in der Hauptsache an, mit Hilfe der Verankerung eines Vergütungsrahmens anstelle der fixen Referatsvergütung mehr Flexibilität zu schaffen, womit der unterschiedlichen Belastung bei der Referatsvorbereitung zwischen den einzelnen Sachgebieten und Gerichtsabteilungen besser Rechnung getragen werden könne.


Gemäss der Stellungnahme des damaligen Obergerichts verdienen die Vorschläge zur Vergütung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter uneingeschränkte Zustimmung, könnten aber lediglich eine Minimallösung darstellen. Dementsprechend sei es unabdingbar, den Status der nebenamtlichen Richterinnen und Richter und damit verbunden die Einführung von Teilämtern vertieft zu prüfen.


Der Rechtdienst des Regierungsrates stimmt den Bestrebungen der Vorlage zu.


Die Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände verzichtet auf eine Stellungnahme.


Die Stellungnahmen der im Landrat vertretenen Parteien, die sich an der externen Vernehmlassung beteiligten, sowie jene der Basellandschaftlichen Richtervereinigung (BLRV) ergaben das Folgende:


Generell wird die Zielrichtung der Vorlage, die gute Qualität der kantonalen Rechtsfindung mit einer zeitgemässen Vergütung zu stützen, anerkannt; auch die Ausgestaltung des Richter/innenamtes wie bisher als Nebenamt und nicht als Hauptamt, wird begrüsst. Die Anpassung der Löhne für die Inhaber/innen der Gerichtspräsidien wird im Prinzip begrüsst; unterschiedliche Meinungen bestehen insbesondere bei der Höhe der Vergütungen (Nebenamt) und Löhne (Hauptamt).


Die Freisinnig-Demokratische Partei stellt fest, dass die Frage der Schaffung von Teilämtern in der Vorlage unbeantwortet sei. Es wird die Befürchtung geäussert, dass mit der Annäherung des Nebenamtes der Richter/innen zum Hauptamt ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte. Es wird gefordert, vor der Diskussion der Vorlage im Landrat die entsprechenden Referenzzahlen aus den benachbarten Kantonen vorzulegen. Ausserdem wird angeführt, dass die die Vorlage vorbereitende Arbeitsgruppe einseitig aus Direktbetroffenen zusammengesetzt gewesen sei. Schliesslich wird festgehalten, dass auf den Wunsch des Ombudsman, seine Funktion gleich zu entschädigen wie die der Inhaberin oder des Inhabers des Kantonsgerichtspräsidiums, nicht einzutreten sei.


Die Schweizerische Volkspartei schlägt der einfacheren Handhabe wegen vor, die Referatsentschädigung für die Mitglieder des Kantonsgerichtes einheitlich auf Fr. 200 und auf Fr. 125 für die Mitglieder der erstinstanzlichen Gerichte festzusetzen. Anderseits soll für ausserordentliche Fälle ein Abweichen von den vorgenannten Ansätzen möglich sein. Konkret wird vorgeschlagen, den Lohn des Kantonsgerichtspräsidenten oder der Kantonsgerichtspräsidentin tiefer als jenen eines Regierungsmitglieds festzusetzen.


Die Sozialdemokratische Partei vertritt die Meinung, dass die Richter/innenfunktion statt als Nebenamt als Teilamt ausgestaltet werden sollte. Bemängelt wird, dass mit der Risikoabdeckung durch die Pensionskasse noch bis zur Statutenrevision zugewartet werden soll.


Die Christlichdemokratische Volkspartei , die Grünen Baselland sowie die Basellandschaftliche Richtervereinigung (BLRV) unterstützen die Vorlage vollumfänglich.



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