Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
|
| Titel: | Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 2003 | |
| vom: | 10. September 2002 | |
| Nr.: | 2002-215 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
EINLEITUNG
Gemäss § 73 Absatz 3 der Kantonsverfassung hält der Regierungsrat die jährlichen Ziele und Hauptaufgaben von Regierung und Verwaltung im Jahresprogramm fest und legt es dem Landrat gleichzeitig mit dem Voranschlag zur Kenntnisnahme vor.
Das vorliegende Jahresprogramm 2003 ist das vierte und letzte der laufenden Legislaturperiode. Es enthält im ersten Teil die voraussichtlichen Schwerpunkte der Tätigkeit des Regierungsrates und der Verwaltung im Jahre 2003. Auf der Grundlage der im Regierungsprogramm 1999 - 2003 festgehaltenen Schwerpunktthemen wird auf aktuelle und aktuell werdende Vorhaben oder allfällige Gewichtsverschiebungen in diesen Bereichen eingegangen. Im zweiten Teil werden die wichtigsten Zielsetzungen und Massnahmen direktionsweise aufgeführt, stets der Gliederung des Regierungsprogramms und der Jahresprogramme 2000, 2001 und 2002 folgend.
Mit dem vorliegenden Jahresprogramm 2003 wird ein erster Schritt auf dem Weg zu einer integrierten Aufgaben- und Finanzplanung gewagt, indem einzelne Projekte und Vorhaben des Jahresprogramms mit Daten aus dem Budget und dem Investitionsprogramm 2003 ergänzt werden. Im Rahmen des Projektes Wirkungsorientierte Verwaltungsführung ist vorgesehen, mittelfristig eine stufengerechte integrierte Aufgaben- und Finanzplanung zu etablieren.
Fortsetzung >>>
Back to Top