Vorlage an den Landrat


1. Die Schwerpunkte der Regierungstätigkeit im Jahre 2003 im Spiegel des Regierungsprogramms 1999 - 2003

1.1 Der Ausbau der Standortgunst

1.1.2 Bildungspolitik
Das neue Bildungsgesetz soll mit Schuljahresbeginn 2003/2004 in Kraft treten. Die ganze Energie wird in der ersten Hälfte des Jahres auf der Vorbereitung und in der zweiten Hälfte auf den ersten Schritten der konkreten Umsetzung liegen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Arbeit für die durch den Landrat verschobene neue Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB).

1.1.3 Finanz- und Steuerpolitik
Die Zielsetzung des Regierungsprogramms 1999 - 2003, die Nettoinvestitionen zu 100 Prozent aus selbst erarbeiteten Mitteln zu finanzieren, gilt weiterhin. Trotz sehr restriktiver Budgetierung kann diese Zielvorgabe jedoch im Jahr 2003 noch nicht erreicht werden. Durch Schaffung von Transparenz wird der Budget- und Finanzplanungsprozess stetig verbessert. Es sollen vermehrt nicht nur Aufwandposten, sondern auch die zu erbringenden Leistungen als Entscheidungsgrundlage verwendet werden können. In diesem Sinne wird insbesondere der Budgetierungsprozess und teilweise auch das Budget in Richtung Massnahmenbudget weiterentwickelt.
Die Revision des Finanzausgleichs zwischen Kanton und Gemeinden wird umgesetzt.

1.1.4 Verkehrspolitik
Dem öffentlichen Verkehr kommt insbesondere in der dichten Agglomeration eine wichtige Aufgabe zu, wenn es um Fragen nicht nur der Umwelt, sondern auch der Lebensqualität und der Siedlungsentwicklung geht. Eine Optimierung bestehender Anlagen hat zur Zeit Priorität. Eine Verknappung der zur Verfügung stehenden Mittel setzt auch hier Grenzen, wobei übergeordnete Projekte wie ein 3. Juradurchstich (Wisenberg) dennoch hohe Priorität geniessen.

Grosse Infrastrukturaufgaben wie der Belchentunnel dienen der Substanzerhaltung, andere Projekte wie die Umfahrung Sissach und die H2 zwischen Liestal und Pratteln sowie ein Belchen-Sanierungstunnel (‹3. Belchenröhre›) schaffen neue, sicherere und der Wohnqualität dienende Verkehrsverbindungen. Ganz generell sind die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft und die Substanzerhaltung wichtiges Anliegen.

1.1.5 Sicherheitspolitik
Die Reformvorhaben des Bundes, nämlich die Armee XXI und der Bevölkerungsschutz, treten voraussichtlich per 1. Januar 2004 in Kraft. Auf kantonaler Ebene sind umfassende Vorbereitungen - unter anderem auch die Totalrevision des kantonalen Gesetzes über den Bevölkerungsschutz - erforderlich, damit die Bundesreform in unserem Kanton fristgerecht realisiert werden kann. Die beiden Projekte haben zur Folge, dass die Arbeitsbereiche des Amtes für Bevölkerungsschutz und der Militärverwaltung zusammenwachsen. Die beabsichtigte Zusammenlegung des Amtes für Bevölkerungsschutz und der Militärverwaltung trägt dieser Tatsache Rechnung. Sie soll dazu beitragen, dass der Übergang von den «alten» zu den künftigen Strukturen ohne grössere Probleme erfolgen kann.

Auch im kommenden Jahr stellen die Kriminalitätsbekämpfung und die Verminderung der Verkehrsunfälle prioritäre Zielsetzungen dar. Besondere Bedeutung hat die Umsetzung der Staatsverträge mit Deutschland und Frankreich im Aufgabenbereich der polizeilichen Zusammenarbeit. Mit der Anpassung des Geschwindigkeitskontrollkonzepts soll erreicht werden, dass die Verkehrssicherheit im ganzen Kanton zusätzlich gesteigert wird.

1.1.6 Kundenfreundliche Verwaltung
Die bestehenden Prozesse sollen im Sinne der wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WoV) dauernd optimiert werden (Budgetierung, Finanzplanung etc.). Die flächendeckend eingeführten Leistungsaufträge werden wie in den Vorjahren überprüft und wo nötig überarbeitet. Sie sind jedoch noch besser in die Führungsprozesse zu integrieren, indem die Betriebsrechnung vermehrt auf die Bedürfnisse der Entscheidungsträger ausgerichtet wird. Des weiteren ist bei den Leistungsaufträgen eine stufengerechte Ausgestaltung zu prüfen: Für die Wirkungsebene (Landrat) und die Leistungsebene (Regierungsrat) sind Vorgaben zu entwickeln. Zudem sind die Schulungs- und Kommunikationsmassnahmen hinsichtlich WoV zu verstärken.
Die Raumbedürfnisse der Verwaltung sind bedeutend und in den letzten Jahren stark gestiegen. Sie verlangen eine sehr sorgfältige Einteilung von Mitteln, die keinesfalls im Ausmass der Bedürfnisse gestiegen sind. Eine zentrale, ganzheitliche Raumbewirtschaftung soll es ermöglichen, ökonomisch gute Lösungen zu planen und umzusetzen.

1.2 Weitere Schwerpunkte

1.2.1 Grenzüberschreitende Beziehungen
Ein Schwerpunkt in den grenzüberschreitenden Beziehungen liegt im Vollzug der bilateralen Verträge. Die Personenfreizügigkeit bedingt insbesondere die Umsetzung verschiedener Massnahmen im Sozialversicherungsbereich.
Nachdem alle massgeblichen Behörden die INTERREG III Rahmenkredite bewilligt haben, gilt es nun, die ersten Etappen der zum Teil schon bewilligten konkreten Projekte gemeinsam mit den deutschen und französischen Partnern durchzuführen. Weitere Projekte gilt es zu prüfen und - falls für unterstützungswürdig erkannt - zu bewilligen.
Die Zusammenarbeit im Rahmen der Arbeitsgruppen und Expertenausschüsse der Oberrheinkonferenz wird mit dem Willen zur Kooperation weitergeführt.
Der Ausbau und die längerfristige Weiterentwicklung des Flughafens Basel-Mulhouse werden in Zusammenarbeit mit den französischen und deutschen Partnern unterstützt. Die Kommunikation und Information über grenzüberschreitende Umwelteinwirkungen des Flughafens soll im trinationalen Rahmen zu Gunsten der Anrainer intensiviert und vereinheitlicht werden.

1.2.2 Wirtschafts- und Sozialpolitik
Die insgesamt hohe Standortqualität des Kantons soll weiter gefördert, erkannte Schwachstellen sollen gezielt angegangen werden. Konkrete Massnahmen hierzu werden umgesetzt im Rahmen des laufenden Impulsprogramms Familie und Beruf, durch eine Professionalisierung der kantonalen Tourismusförderung, die Neuschaffung und Neupositionierung der Funktion eines kantonalen Wirtschaftsdelegierten sowie durch eine konsequente Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs mit der EU ist durch Bereitstellung der erforderlichen formellen, organisatorischen und personellen Infrastruktur zu begleiten und umzusetzen. In Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt wird im Jahr 2003 zudem ein neuer Wirtschaftsbericht erstellt.

1.2.3 Integrationspolitik
Im Mittelpunkt stehen die Ausarbeitung eines Vorentwurfs für ein kantonales Integrationsgesetz.

1.2.4 Asylpolitik
Im Asylbereich ist ein leichter, aber konstanter Anstieg der Gesuchszahlen zu registrieren. Die Aufnahmequote von Asylsuchenden für die Gemeinden beträgt 1,2% der Gesamtbevölkerung. Zur Zeit besteht kantonsweit eine strategische Reserve von 800 Unterbringungsplätzen. Aus dieser Optik kann festgehalten werden, dass sich momentan im Bereich der Unterbringung keine akuten Massnahmen aufdrängen. Die im Regierungsprogramm 1999 - 2003 gemachten Aussagen sind aber nach wie vor von grosser Bedeutung und behalten ihre Gültigkeit.

Das vom Kanton geführte Durchgangszentrum in Laufen konnte im Frühjahr 2002 eröffnet werden. Das Gebäude soll ca. 2 Jahre für diesen Zweck genutzt werden. Verschiedene Arbeitsgruppen sind daran, eine neue Lösung zu suchen.

1.2.5 Raumplanung
Die Raumplanung eilt der Zeit voraus und ermöglicht die Entwicklung von morgen mit langfristig wirksamen Massnahmen wie dem Richtplan. Im Dialog mit den Gemeinden und damit auch der Bevölkerung gilt es, kurzfristigen Überlegungen langfristige Argumente gegenüberzustellen, deren Akzeptanz vielleicht zeitlich etwas verzögert daherkommt, die aber letztlich doch auf einem Konsens aufbaut.
Die Bereitstellung elektronischer Daten für kartografische Werke wird im kommenden Jahr weitgehend abgeschlossen. Im Jahr 2003 beginnt die Bau- und Umweltschutzdirektion mit der Entwicklung von GIS-Applikationen (Bsp. Baugesuche).

1.2.6 Umweltschutz und Energie
Der Umweltschutz hat in der Bau- und Umweltschutzdirektion als Querschnittsaufgabe Einzug gehalten. Er verfolgt aber darüber hinaus auch im kommenden Jahr eine ganze Reihe konkreter Projekte, bleibt sich jedoch bewusst, dass er in erster Linie aufzeigen will, unter welchen vernünftigen Randbedingungen Entwicklungen möglich sind.
Der Ersatz von nicht erneuerbarer Energie durch erneuerbare Energie sowie die Reduktion des CO 2 -Ausstosses sind wesentliche Aufgaben. Im Vordergrund stehen auch immer Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit bestehender Anlagen im Sinne eines höheren Wirkungsgrades.

1.2.7 Gesundheitspolitik
Die gemeinsame Spitalplanung Basel-Stadt und Basel-Landschaft wird weitergeführt mit dem übergeordneten Ziel, die hohe Qualität unserer Gesundheitsversorgung aufrecht zu erhalten, diese aber so kostengünstig und effizient wie möglich zu gestalten. Die Projektierungsarbeiten für einen Neubau des Universitätskinderspitals beider Basel sollen vorangetrieben werden. Im Rahmen der Reorganisation der Berufsbildung im Gesundheitswesen wird im Kanton Basel-Landschaft nach Abschluss des mit Basel-Stadt gemeinsam durchgeführten Vorprojekts die konkrete Planung einer «Berufsfachschule Gesundheit» eingeleitet. Im Rahmen einer Revision des Gesundheitsgesetzes soll die Gesetzgebung im Gesundheitswesen angepasst und konsolidiert werden.

1.2.8 Kultur und Sport
Für die Baselbieter Kulturpolitik wichtig wird das «dossier kultur.bl», die Perspektiven der Kulturförderung von 2002 bis 2005. Das Konzept hat zwar den Bereich der zeitgenössischen Kunst- und Kulturförderung im Brennpunkt seines Interesses, stellt aber darüber hinaus auch Strukturen, inhaltliche Prioritäten und Schnittstellen des ganzen Amtes für Kultur dar.

Der vom Bund vorgegebene definitive Start von J + S 2000 verlangt eine grosse Initiative, damit der Übergang vom mittlerweile dreissigjährigen Konzept 1972 in die moderne Zeit möglichst problemlos erfolgen kann.
Die neu zusammengesetzte Sportkommission wird zusammen mit dem Sportamt Baselland das Kantonale Sportpolitische Konzept (KASPOKO) an die Hand nehmen. Auch dieses ist vom Bund vorgegeben und sieht als einen wesentlichen Schwerpunkt die Breitensportförderung für sportlich Inaktive vor.

1.2.9 Familienpolitik
Eine Koordinationsstelle für Familienfragen wird in der Finanz- und Kirchendirektion eingerichtet und aufgebaut.

1.2.10 Gesetzgebung
Es ist vorgesehen, dem Landrat im nächsten Jahr folgende Gesetzesvorlagen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:

- Revision des Kantonalbankgesetzes
- Teilrevision des Gemeindegesetzes
- Revision des Gesundheitsgesetzes
- Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter
- Revision des Kinderzulagengesetzes
- Tourismusgesetz
- Revision des Wasserbaugesetzes
- Revision des Gesetzes über den zivilen Schutz der Bevölkerung und der Kulturgüter
- Revision des Gastwirtschaftsgesetzes
- Archivierungsgesetz

Voraussehbare Schwerpunkte bilden für die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion im Bereich «Gesetzgebung» die Umsetzung des Projekts Effilex, die Ueberarbeitung der Weisungen zur Gesetzestechnik sowie die abschliessenden Etappen der Justizreform mit der Neugliederung der Friedensrichterkreise und der Gerichtsbezirke (Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes). Einer Revision werden auch zwei kantonale Einführungserlasse zur Bundesgesetzgebung, nämlich das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch und das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, unterzogen.

1.2.11 Änderungen
Abschliessend ist wiederum festzustellen, dass sich auf Grund von sich ändernden Rahmenbedingungen oder nicht vorhersehbaren Ereignissen Schwerpunkte während der Planungsperiode verschieben können. Der Regierungsrat ist gewillt, auf solche Änderungen schnell und flexibel zu reagieren.
Fortsetzung >>>
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