Vorlage an den Landrat


1. Zustandekommen und Wortlaut der Initiative

Am 7. Mai 1998 wurde bei der Landeskanzlei von einem Initiativkomitee (Kontaktperson: Lukas Ott, Baumgartenstrasse 1, 4410 Liestal) die formulierte Gesetzesinitiative "Für eine kostengerechte Vergütung von Solarstrom (Baselbieter Solarinitiative)" eingereicht.


Mit Verfügung vom 20. Mai 1998, publiziert im Amtsblatt Nr. 22 vom 28. Mai 1998, stellte die Landeskanzlei, gestützt auf § 73 des Gesetzes vom 7. September 1981 über die politischen Rechte, das Zustandekommen der Gesetzesinitiative mit 1581 gültigen Unterschriften fest.


Die Initiative hat folgenden Wortlaut:


"Gesetzesinitiative für eine kostengerechte Vergütung von Solarstrom (Baselbieter Solarinitiative)


Die unterzeichneten Stimmberechtigten des Kantons Basel-Landschaft verlangen, gestützt auf § 28 der Kantonsverfassung, die Ergänzung des Energiegesetzes vom 4. Februar 1991 durch einen neuen § 13a:


§ 13a Übernahme von Solarstrom




2. Die Strombilanz 1990 - 2000 des Kantons Basel-Landschaft (BL)


Der Elektrizitätsverbrauch im Kanton BL betrug im Jahr 2000 1'875 Gigawattstunden (GWh), was 23 % des gesamten Energieverbrauchs entsprach. Seit 1990 hat sich der Anteil von 22 % leicht erhöht, weil der Elektrizitätsverbrauch stärker zugenommen hat als der Energieverbrauch insgesamt. Weil diese Verbrauchszunahme grösser ausgefallen ist als die Bevölkerungszunahme, ist der Pro-Kopf-Verbrauch von 6'748 Kilowattstunden (KWh) auf 7'151 kWh oder um 6.0 % gestiegen.


Die Strombilanz zeigt auf, wie dieser Verbrauch abgedeckt wird. Rund 71 % der im Kanton verbrauchten Elektrizität wird ausserhalb des Kantons BL erzeugt und bei den grossen Überlandwerken ATEL und BKW bezogen. Entsprechend stammen 29 % aus der Erzeugung im Kantonsgebiet.


Die von ausserhalb des Kantons BL bezogene Elektrizitätsmenge ist in den letzten 10 Jahren praktisch konstant geblieben. Der gesamte Mehrverbrauch konnte also mit lokal erzeugter Elektrizität abgedeckt werden. Die beiden Laufkraftwerke Augst und Birsfelden erhöhten ihre Produktion dank erneuerter Anlagen. Da beide Kraftwerke nicht vollständig auf Baselbieter Grund stehen, wird in dieser Statistik von der Gesamtproduktion nur jener Anteil ausgewiesen, der dem Kanton BL geliefert wird. Dieser Anteil erhöhte sich von 267 GWh auf 356 GWh. Die teilweise erst in den 90er Jahren erstellten Kleinwasserkraftwerke an der Birs erhöhten ihren Beitrag von 13,7 GWh auf 22,4 GWh.


Strombilanz 1990 und 2000 des Kantons BL (in GWh)

*Aufgrund von effektiven Zahlen gerechnet.


Die starke Ausdehnung der lokalen Erzeugung geht auch auf den Ausbau der thermischen Stromproduktion in Wärmekraftkoppelungsanlagen zurück. Im Jahr 2000 erzeugten diese Anlagen 168 GWh Strom. Das ist 5 - 6mal mehr als noch im Jahr 1990. Als Brennstoff wurde in diesen Anlagen im Jahre 2000 zu 81 % Erdgas und zu 16 % Industrieabfälle verwendet. Die übrigen


3 % wurden mit Deponie- und Klärgas sowie mit Heizöl abgedeckt. Die Erzeugung der Photovoltaikanlagen hat sich zwar in den letzten 10 Jahren verzwanzigfacht, bleibt aber mit einem Beitrag von 0,6 GWh marginal.


Insgesamt wurden damit in den lokalen Anlagen im Jahre 2000 236 GWh mehr Strom erzeugt als 10 Jahre zuvor. In Abbildung 1 ist dargestellt, wie sich diese Mehrerzeugung auf die verschiedenen Anlagekategorien aufteilt. Mit einem Anteil von 59 % haben die Wärmekraftkoppelungsanlagen am meisten zu dieser Mehrproduktion beigetragen.


Die Anteile der verschiedenen Anlagetypen an der gesamten lokalen Stromproduktion im Jahr 2000 präsentieren sich hingegen folgendermassen: Rund 69 % entfallen auf die Wasserkraftwerke, die übrigen 31 % werden thermisch, d.h. grösstenteils in Wärmekraftkoppelungsanlagen erzeugt. Solar- und Windstrom figurieren nur unter "ferner liefen".


Grafik




3. Die übergeordneten Ziele der Tätigkeit des Kantons BL im Energiebereich


Dieser Ansatz ergibt sich aus der Tatsache, dass heute und auch in nächster Zukunft in den allermeisten Fällen die energieeffizientere Energienutzung nachhaltiger ist als der Einsatz erneuerbarer Energie. Dies gilt für den Elektrizitätsbereich noch mehr als für den Wärmebereich (Heizung, Warmwasser). Stromsparmassnahmen bei Geräten und der Beleuchtung sind meist viel nachhaltiger als die Solarstromproduktion. Praktisch heisst dies, dass Energiesparmassnahmen und insbesondere Stromsparmassnahmen in der Regel wirtschaftlicher und ökologisch vorteilhafter sind als der Einsatz erneuerbarer Energie. Dennoch darf daraus nicht gefolgert werden, dass sich der Kanton nur auf die erste Priorität ausrichten soll. Bei längerfristiger Betrachtung muss nämlich die Umstellung von nicht erneuerbarer Energie auf erneuerbare (nachhaltige) Energie erfolgen. Diese grosse Umstellung der Energieversorgung kann nicht von einem Tag auf den andern bewerkstelligt werden. Sie muss vielmehr langfristig geplant und schon jetzt schrittweise umgesetzt werden, obschon die solare Stromgewinnung die teuerste Stromproduktionsmöglichkeit darstellt und es im Kanton - wie anderswo - noch sehr viele lohnende Stromsparmöglichkeiten gibt. Dennoch bekennt sich der Kanton aus langfristiger Optik heraus seit über 10 Jahren zum Solarstrom und fördert diesen aktiv. Falsch wäre aber, die uns zur Verfügung stehenden Ressourcen einseitig nur auf erneuerbare Energie - oder noch einseitiger - gar nur auf die Solarstromproduktion auszurichten.



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Fussnote:


1 Anteil des Kantons BL an der Produktion der Kaftwerke Birsfelden und Augst